Zulassungsvoraussetzungen für das
Psychotherapeutische Propädeutikum
Laut dem Psychotherapiegesetz von 1990 gelten folgende Voraussetzungen, um das "Psychotherapeutische Propädeutikum" zu absolvieren:
Das Psychotherapeutische Propädeutikum darf beginnen, wer
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das 18. Lebensjahr vollendet hat und
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die Matura/Abitur oder
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eine Studienberechtigungsprüfung oder
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einen nostrifizierten, der Matura gleichwertigen Abschluss im Ausland abgelegt hat oder
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das Diplom des Krankenpflegefachdienstes oder
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das Diplom des medizinisch-technischen Dienstes erworben hat oder
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eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.
Ist keine der anderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann eine Sondergenehmigung des BMG beantragt werden, um in das Propädeutikum aufgenommen zu werden (Anfragen unter Tel.: 01/71100). Die Formulare für diesen Antrag finden Sie auf der Website des Ministeriums.
Zulassungsvoraussetzungen für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
Das Psychotherapeutische Fachspezifikum darf beginnen, wer
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das 24. Lebensjahr vollendet hat
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das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat
UND entweder
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einen Quellberuf erworben hat oder
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eine Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erhalten hat.
Quellberufe haben erworben:
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AbsolventInnen der Sozialakademie / FH für Sozialarbeit
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AbsolventInnen der Pädagogischen Akademie
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MusiktherapeutInnen (Kurzstudium oder Universitätslehrgang)
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MedizinerInnen
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PädagogInnen ( bzw. BildungswissenschafterInnen)
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WirtschaftspädagogInnen
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PhilosophInnen
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PsychologInnen
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PublizistInnen und KommunikationswissenschafterInnen
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TheologInnen
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LehrerInnen an höheren Schulen
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Diplomierte Krankenschwestern/pfleger
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AbsolventInnen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes laut MTD-Gesetz (Physiotherapie, Biomedizinische Analytik, Radiologietechnologie, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik)
Dabei gilt (mit Ausnahme des Studiums der Sozialarbeit und den Studien des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes an der FH-Gesundheit, für welche man nur einen Bachelor-Abschluss benötigt), dass man, damit der Studienabschluss als Quellberuf gilt, einen master-Abschluss erworben haben muss!
Eine Sondergenehmigung ausschließlich für das Fachspezifikum, kann erst nach Beendigung des Propädeutikums beim BMG beantragt werden. Wer eine Sondergenehmigung für das Propädeutikum erhalten hat, ist für das Fachspezifikum ebenfalls zugelassen.
Derzeit (Stand: 2014) sind 23 Psychotherapiemethoden in Österreich wissenschaftlich anerkannt. Hier finden Sie die in Österreich anerkannten Methoden und die Suchfunktion für Ausbildungsinstitutionen des Psychotherapeutischen Fachspezifikums (österreichweit 42 Einrichtungen).
Einen Überblick über die Verteilung der rund 8.000 PsychotherapeutInnen in Österreich auf die verschiedenen Psychotherapiemethoden finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Psychotherapiebeirat, der über Ihr Ansuchen entscheidet, nur vier Mal jährlich (quartalsweise) tagt. Die genauen Termine werden nicht verlautbart.