Mitteilungsblatt (19. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 16. Februar 2022
19. Stück
Inhalt
279. Bevollmächtigungen im Studienrecht - Änderung
Die im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 29. September 2021, 105. Stück, Nr. 1063, kundgemachten Bevollmächtigungen für die Lehramtsstudien, zuletzt geändert im Mitteilungsblatt vom 20. Oktober 2021, 2. Stück, Nr. 36, werden ersetzt durch nachstehende Bevollmächtigungen:
Bevollmächtigte für die Lehramtsstudien: |
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Alle Lehramtsstudien |
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5, 12, 14 und 15 |
Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml (V: Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek, assoz. Prof. Dr. Thomas Müller) |
Bereich A: Pädagogische und schulpraktische Ausbildung bzw. die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen in den Lehramtsstudien (ausgenommen UF Katholische Religion, Studienplan 2002) |
Mag. Mag. Sabine Gerhartz-Reiter, BA PhD (V: Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml) 7, 16 und 17 |
Bereich B: Module „Interdisziplinäre Kompetenzen“ und „Individuelle Schwerpunktsetzung“ des MA Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) |
Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml 7 (V: assoz. Prof. Dr. Markus Ammann) |
UNTERRICHTSFÄCHER |
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UF Bewegung und Sport |
Univ.-Prof. Justin Stevan Lawley, PhD 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Biologie und Umweltkunde |
assoz. Prof. Mag. Dr. Florian Michael Steiner 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Chemie |
assoz. Prof. Dr. Thomas Müller 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Deutsch |
Mag. Dr. Elisabeth De Felip-Jaud 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Englisch |
Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Pisek 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Ethik |
assoz. Prof. Mag. Dr. Marie-Luisa Frick 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Französisch |
assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Julia Pröll 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Geographie und Wirtschaftskunde |
Mag. Dr. Gertraud Meissl 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Julia Hörmann-Thurn-U-Taxis 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Griechisch |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriela Kompatscher-Gufler 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Informatik/UF Informatik und Informatikmanagement |
Dipl.-Ing. Dr. Peter Thoman, Bakk. 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Italienisch |
assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Julia Pröll 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Islamische Religion |
Mehmet Hilmi Tuna, BSc MA PhD 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Katholische Religion |
Univ.-Prof. Dr. Martina Kraml (V: Mag. Dr. Maria Anna Juen) 3 bis 17 für das UF Katholische Religion (Studienplan 2002) 3 bis 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A, für das UF Katholische Religion (2015W, 2018W), |
UF Latein |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gabriela Kompatscher-Gufler 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Mathematik |
Univ.-Prof. Dr. Karin Schnass 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Physik |
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Saurer 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Russisch |
Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Stadler 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Spanisch |
assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Julia Pröll 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
UF Spezialisierung Medienpädagogik |
Univ.-Prof. Dr. Theo Hug 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 und 17, ausgenommen 7, 16 und 17 für Bereich A und 7 für Bereich B |
Die Änderung tritt mit 1. März 2022 in Kraft.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Universitätsstudienleiter
280. Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Architektur an der Universität Innsbruck
Das Rektorat hat gemäß § 71b Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 die Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Architektur an der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 11. April 2013, 25. Stück, Nr. 235, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2020, 26. Stück, Nr. 241, wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung wird für das Studienjahr 2022/2023 außer Kraft gesetzt.“
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
281. Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Innsbruck
Das Rektorat hat gemäß § 71b Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 19. Februar 2014, 12. Stück, Nr. 209, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2020, 26. Stück, Nr. 242, wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung wird für das Studienjahr 2022/2023 außer Kraft gesetzt.“
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
282. Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Informatik an der Universität Innsbruck
Das Rektorat hat gemäß § 71b Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 die Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Informatik an der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 19. Februar 2014, 12. Stück, Nr. 210, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2020, 26. Stück, Nr. 243, wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung wird für das Studienjahr 2022/2023 außer Kraft gesetzt.“
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
283. Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Pharmazie an der Universität Innsbruck
Das Rektorat hat gemäß § 71b Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 die Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Pharmazie an der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 11. April 2013, 25. Stück, Nr. 236, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2020, 26. Stück, Nr. 244, wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung wird für das Studienjahr 2022/2023 außer Kraft gesetzt.
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
284. Änderung der Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics und das Diplomstudium der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften an der Universität Innsbruck
Das Rektorat hat gemäß § 71b Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 die Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor der Zulassung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics und das Diplomstudium der Studienrichtung Internationale Wirtschaftswissenschaften an der Universität Innsbruck, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 11. April 2013, 25. Stück, Nr. 237, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 9. Dezember 2020, 26. Stück, Nr. 245, wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung wird für das Studienjahr 2022/2023 außer Kraft gesetzt.“
Für das Rektorat
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh
Vizerektor für Lehre und Studierende
285. Ausschreibung: Best Student Paper Award 2022
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Anerkennung seiner Leistungen schreibt die Universität Innsbruck auch in diesem Jahr wieder den „Best Student Paper Award 2022“ aus. Insgesamt kommen 6.000,- Euro zur Ausschreibung. Der Preis wird in drei Kategorien nach wissenschaftlichen Fächern aufgeteilt vergeben und zwar:
- Fakultät für Architektur, Katholisch-Theologische Fakultät, Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät, Philosophisch-Historische Fakultät
- Fakultät für Biologie, Fakultät für Chemie und Pharmazie, Fakultät für Geo- und Atmosphärenwissenschaften, Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik , Fakultät für Technische Wissenschaften
- Fakultät für Betriebswirtschaft, Fakultät für Bildungswissenschaften, Fakultät für LehrerInnenbildung, Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft, Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Der Preis besteht aus einem Geldbetrag sowie einer Urkunde, die anlässlich des großen Ehrungstages der Universität Innsbruck überreicht wird. Die Entscheidung erfolgt aufgrund der Reihung einer Fachjury spätestens im Herbst 2022.
Antragsberechtigt sind an der Universität Innsbruck inskribierte DoktorandInnen aller Fakultäten. Der Preis wird für einen herausragenden bereits veröffentlichten bzw. zur Veröffentlichung angenommenen wissenschaftlichen Artikel - mit Affiliation zur Universität Innsbruck - in einer anerkannten wissenschaftlichen Zeitschrift verliehen. Die Veröffentlichung darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Bei Gemeinschaftsarbeiten kann ausschließlich der/die hauptverantwortliche AutorIn (ErstautorIn oder corresponding author) im Einvernehmen mit den MitautorInnen einreichen.
Bewerbungen sind unter Beifügung folgender Angaben/Nachweise einzubringen:
1) |
Veröffentlichter wissenschaftlicher Artikel (paper) Bei noch nicht veröffentlichtem Artikel: Aufsatz und Veröffentlichungszusage des Verlages |
2) |
Abstract (max. 1 A4-Seite in der für das jeweilige Wissenschaftsgebiet üblichen Sprache) |
3) |
Abstract (max. 4 bis 5 Sätze) und Kurz-CV (max. 3 bis 4 Sätze) in deutscher Sprache (wird für die Rede beim Festakt verwendet) |
4) |
Motivationsschreiben (warum soll gerade Ihre wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet werden, ca. 1 Seite) |
5) |
CV und beruflicher Werdegang; Liste einschlägiger Publikationen des Antragstellers/der Antragstellerin |
6) |
Zustimmungserklärung der MitautorInnen; bitte beachten Sie die Vorlage im Formular |
7) |
Inskriptionsbestätigung Doktoratsstudium an der Universität Innsbruck |
8) |
Antragsformular |
Die Bewerbung erfolgt über
1) den Eintrag aller Unterlagen (inkl. Beilagen) in die PROJEKTDATENBANK (PDB) unter Verwendung des im Internet erhältlichen Antragsformulars:
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2022/bspa/ausschreibung.html.de
2) eine E-Mail mit der PROJEKTDATENBANKNUMMER an forschungsfoerderung@uibk.ac.at
bis spätestens
Montag, den 14. März 2022
Etwaige Fragen richten Sie bitte an:
Dr. Angelika Hintner, Forschungsförderung & Mentoring,
projekt.service.büro Universität Innsbruck
Tel. 0512/507-34416; E-Mail: forschungsfoerderung@uibk.ac.at
Web: https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
286. Ausschreibung „LFUI-Guest Professor“ an der Universität Innsbruck Studienjahr 2022/23
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck schreibt für das Studienjahr 2022/2023 bis zu zehn „LFUI-Guest Professorships“ gem. § 26 KV für einen jeweiligen Aufenthaltszeitraum von zwei Monaten aus. Ziel der Initiative ist es, den hochkarätigen internationalen wissenschaftlichen und didaktischen Austausch mit der Universität Innsbruck zu fördern und die Internationalisierung vor Ort zu unterstützen.
Zur Bewerbung werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die an einer namhaften Universität oder Forschungseinrichtung außerhalb Österreichs in einem dienstrechtlichen Verhältnis stehen. Bitte ziehen Sie auch Kandidatinnen und Kandidaten aus der AURORA European University Alliance in Betracht. Antragsberechtigt sind alle 16 Fakultäten und die sieben Forschungsschwerpunkte der Universität Innsbruck, wobei maximal zwei Einreichungen pro Fakultät/Forschungsschwerpunkt möglich sind.
Voraussetzungen:
- Doktorat plus einschlägige wissenschaftliche Leistungen über die Dissertation/PhD hinaus; erwünscht: Habilitation bzw. gleichzuhaltende Qualifikation.
- Die Kandidatin/der Kandidat hat an einer Universität außerhalb Österreichs eine Professur inne oder ist in einer vergleichbaren Position an einer Forschungseinrichtung im Ausland beschäftigt und hat nachweislich hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbracht.
- Die Kandidatin/der Kandidat ist bereit im Laufe ihres/seines Aufenthaltes einen öffentlichen Vortrag an der Universität Innsbruck zu halten. Themenvorschläge werden erbeten und sollten mit der jeweils ansuchenden Fakultät abgestimmt sein.
- Bei der Planung und Durchführung des Vortrages ist die Einbindung von Einrichtungen an der Universität Innsbruck erwünscht, die auf Wissenschaftsvermittlung, Internationalisierung und/oder Netzwerkpflege spezialisiert sind (z.B. Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen und Forschungszentren, AURORA European University Alliance, Arbeitskreis Wissenschaft und Verantwortlichkeit, Länderzentren, AIANI, BritInn, Alumni Netzwerk u.a.m.).
Verwendung:
- Einbindung des/der Kandidaten/in an einem entsprechenden Institut oder Arbeitsbereich bzw. Forschungsschwerpunkt in Forschung und Lehre
- Lehre: bis zu maximal 6 Semesterwochenstunden –
- Aufenthaltsdauer: zwei Monate (möglichst am Stück)
- Näheres: https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/guest-professors.html
Entgelt:
- Brutto € 5.175,50/Monat (ohne Sonderzahlungen; Stand 01.02.2022) bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Stunden/Woche und bis zu maximal 6 Semesterwochenstunden Lehrverpflichtung (= all-in-Bezug)
- Für die Abgeltung von Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung stehen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung
Arbeitsort:
- Institut laut Zuordnung
- Zur Ausübung der Aufgaben im Bereich der Forschung örtlich nicht an die Universität
- gebunden; bei Vollbeschäftigung wird unter Rücksichtnahme auf die Zusammenarbeit mit
- anderen Universitätsangehörigen jedoch eine Anwesenheit an mind. vier Tagen/Woche
- erwartet
Besonderheiten:
- LFUI-Guest Professors sind hochqualifizierte WissenschaftlerInnen, die die Universität Innsbruck zur Erhöhung der Internationalität ohne Ausschreibung für zwei Monate anstellt. –
- Diese LFUI-Guest Professors werden vollständig in den Universitätsbetrieb eingebunden und haben so die Möglichkeit, ihren Lebenslauf um eine, einer Professur gleichzuhaltende Tätigkeit zu erweitern.
Bewerbungsunterlagen (bitte als PDF per E-Mail übermitteln):
- Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular inklusive Begründung seitens der Fakultät
- curriculum vitae et studiorum des/der Kandidaten/in
- Themenvorschlag, bzw. -vorschläge für die Abhaltung eines öffentlichen Vortrages unter Berücksichtigung der oben angeführten Kriterien
Bewerbungsformular: hier
Einreichtermin: 5. April 2022
Einreichstelle:
Internationale Dienste
Universität Innsbruck
Herzog-Friedrich-Str. 3
A-6020 Innsbruck
Kontaktperson:
Dr. Barbara Tasser
Tel.: 0043 (0)512 507 38300
E-mail: Barbara.Tasser@uibk.ac.at
Die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und begrüßt daher insbesondere Vorschläge zu qualifizierten Kandidatinnen.
Sonstige Informationen: Bei der Einreichstelle.
Die Initiative wird aus Mitteln der Universität Innsbruck finanziert und zusätzlich aus Mitteln des Förderkreis 1669 der Universität Innsbruck unterstützt.
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk eh.
Rektor
287. Ausschreibung der Funktion des_der Rektor_in an der Technischen Universität Wien für die Funktionsperiode 1. Oktober 2023 bis 30. September 2027
Gemäß dem Universitätsgesetz 2002 idgF ist ab 1. Oktober 2023 die Funktion
des_der Rektor_in
zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die Funktion des_der Rektor_in ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Dienstverhältnisses zur Technischen Universität Wien auszuüben. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden mit dem Universitätsrat abgeschlossen.
Über die Technische Universität Wien:
Die Technische Universität Wien ist Österreichs größte Forschungs- und Bildungseinrichtung im Bereich Technik und Naturwissenschaften und leistet seit mehr als 200 Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Forschungsstandorts Österreichs. Mehr als 4.100 Wissenschaftler_innen forschen in fünf Forschungsschwerpunkten (Computational Science and Engineering, Quantum Physics and Quantum Technologies, Materials and Matter, Information and Communication Technology, Energy and Environment) an acht Fakultäten. Unter dem Motto "Technik für Menschen" betreiben an der Technischen Universität Wien rund 26.000 Studierende in 58 Studien und mehr als 5.400 Mitarbeiter_innen in diesem Sinne Forschung, Lehre und Innovation. Als Innovationsmotor stärkt die Technische Universität Wien den Wirtschaftsstandort, ermöglicht Kooperationen und trägt zum Wohlstand der Gesellschaft bei.
- Die Technische Universität Wien in Zahlen: Zahlen und Fakten | TU Wien
- Informationen zur Organisation der Technischen Universität Wien: Organisation | TU Wien
- Entwicklungsplan 2025+: EP 2025 V3. 0.pdf (tuwien.at)
Aufgaben:
Der_die Rektor_in ist Vorsitzende_r und Sprecher_in des Rektorats. Die Aufgaben des_der Rektor_in ergeben sich primär aus § 23 Abs. 1 UG. Dazu zählen:
- Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor_innen
- Leitung des Amts der Universität
- Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem_der Bundesminister_in und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
- Ausübung der Funktion des_der obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
- Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor_innen
- Führung von Berufungsverhandlungen
- Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
- Erteilung von Vollmachten
Notwendige Qualifikationen (Formalerfordernisse):
Zum_zur Rektor_in kann nur eine Person
- mit internationaler Erfahrung und
- Kenntnissen des österreichischen und europäischen Universitätssystems und der
- Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität
gewählt werden.
Weiters werden folgende Qualifikationen erwartet:
- ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Erfahrung in der Forschung sowie abgeschlossenes Doktoratsstudium,
- umfangreiche Erfahrung in der universitären Lehre,
- Führungskompetenz und Erfahrung in strategischer Organisationsentwicklung,
- herausragende Kommunikations-, Integrations- und Kooperationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick,
- idealerweise Erfahrungen in Bezug auf universitäre Weiterbildungsangebote und Umsetzung von Forschungsergebnissen,
- Kompetenz zur Umsetzung der zeitgemäßen Anforderungen an Diversität und Gleichstellung,
- ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz,
- verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse.
Die gesuchte Persönlichkeit soll sich mit dem Mission-Statement der Technischen Universität Wien „Technik für Menschen“ vollumfänglich identifizieren und besitzt die Fähigkeit und Bereitschaft, die Technische Universität Wien in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Gremien visionär weiterzuentwickeln und ihre Positionierung im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken.
Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für die ausgeschriebene Funktion sollen ausführliche Unterlagen zu den oben genannten Voraussetzungen enthalten, insbesondere eine schriftliche Darlegung zu den Vorstellungen über die Prinzipien der künftigen Amtsführung, das Ziel und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Technischen Universität Wien.
Die Technische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Menschen mit Behinderung und entsprechenden Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter (gerhard.neustätter@tuwien.ac.at). |
Anhörung:
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 18 eine öffentliche Anhörung stattfinden. Es wird von den Bewerber_innen erwartet, dass sie in dieser Anhörung ihre Vorstellungen zur Leitung und Weiterentwicklung der Technischen Universität Wien auf nationaler und internationaler Ebene darlegen sowie eine Stellungnahme zum Entwicklungsplan 2025+ abgeben.
Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung allfälliger Reise und Aufenthaltskosten.
Ansprechperson/Abgabetermin:
Bewerbungen sind ausschließlich über das TU Job-Portal https://jobs.tuwien.ac.at/Job/175258 an den Vorsitzenden des Universitätsrats Herrn MMag. Peter Oswald bis spätestens Donnerstag, 31. März 2022 zu richten.
Der Vorsitzende des Universitätsrats:
MMag. Peter Oswald
288. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Systemadministrator_in an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Systemadministrator_in
als Ersatzkraft im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Das Team des Zentralen Informatikdienstes ist der interne IT-Dienstleister der Akademie der bildenden Künste Wien. Wir sorgen für den Betrieb und die laufende Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und unterstützen die Angehörigen der Universität mit Services rund um IT und Digitalisierung. Dabei lebt die Akademie eine Kultur von Diversität und Gleichberechtigung in allen Bereichen.
Aufgabenbereiche
- Installation, Konfiguration, Weiterentwicklung und laufender Betrieb der Serverlandschaft, Datenbanken, Storagesysteme und IT-Systeme, unter Berücksichtigung aktueller sicherheitstechnischer Anforderungen
Anstellungsvoraussetzungen
- facheinschlägige Ausbildung (FH-, Universitäts-, HTL-Absolvent_in oder vergleichbarer Abschluss)
- mehrjährige Erfahrung mit Serveradministration (Schwerpunkt Windows), VMware- Umgebungen und dem Betrieb von IT-Systemen
- Kenntnisse von Datenbanken und Storagesystemen
- breites Basiswissen im Security Bereich
- gute Kenntnisse von Scriptsprachen
- Erfahrung im Betrieb von Netzwerktechnologien von Vorteil
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gewünschte Qualifikation
- selbstständige Arbeitsweise, Genauigkeit und Verlässlichkeit
- Kommunikations- und Problemlösungskompetenz
- Lernbereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Unser Angebot
- vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet
- Mitarbeit in einem kollegialen, unterstützenden und lösungsorientierten Team
- Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
- Weiterbildungsoptionen
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IVa beträgt derzeit Euro 2.791,4. Die Bereitschaft zur KV-Überzahlung ist in Abhängigkeit vom Qualifikationsprofil vorhanden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 15.03.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Diellza Ndreshaj, BA
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
289. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Assistenz der Abteilungsleitung Gebäude, Technik, Beschaffung an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Assistenz der Abteilungsleitung Gebäude | Technik | Beschaffung
als Ersatzkraft im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.
Aufgabenbereiche
- interne und externe Korrespondenz
- Mitwirkung bei Budgetierung und Hochrechnungen in Excel und für SAP
- Erstellung von Dokumenten, Listen und Präsentationen
- Bestellschein-, Lieferschein- und Rechnungskontrolle
- Kommunikation mit und Einteilung von externen Dienstleister_innen
- Protokollführung
- Mitwirkung bei Vergabeprojekten
- Terminkoordination
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- einschlägige Berufserfahrung
- fundierte IT-Anwender_innenkenntnisse (MS Office, SAP)
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- ausgezeichnete kommunikative Fähigkeiten und soziale Kompetenz
Gewünschte Qualifikation
- eigenverantwortliche, proaktive, strukturierte und genaue Arbeitsweise
- Kollegialität und Lösungsorientiertheit
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIa beträgt derzeit Euro 2.210,2.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 15.03.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Diellza Ndreshaj, BA
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
290. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Mitarbeiter_in im Büro des International Office an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Mitarbeiter_in im Büro des International Office
im Ausmaß von 30 Wochenstunden zum ehestmöglichen Eintritt.
Aufgabengebiete
- Abwicklung der Outgoing-Mobilitäten der Studierenden sowie das Reporting darüber
- Daten- und Informationsverwaltung der Mobilitätsprogramme der Akademie und deren Partner_innenuniversitäten
- Informationsaufbereitung für Outgoing-Mobilitäten in persönlichen Beratungsgesprächen und Informationsveranstaltungen innerhalb der Akademie
- Bereitstellung von Informationen über die Akademie an potentielle Outgoings und Partner_innenuniversitäten
Anstellungsvoraussetzungen
- abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (tertiärer oder postsekundärer Abschluss bis sechs Semester), vorzugsweise im Bereich der Geistes-, Kultur-, oder Sozialwissenschaften
- ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- ausgezeichnete IT-Kenntnisse (insbesondere Datenbanken und MS-Office)
- Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen von Berichtstexten
- Berufserfahrung, bevorzugt im Hochschulbereich, idealerweise im internationalen Kontext
Gewünschte Qualifikationen
- selbständige Arbeitsweise
- Informations- und Kommunikationsbereitschaft
- hohe soziale Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Flexibilität
- Bereitschaft zur Fortbildung im In- und Ausland
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIIb beträgt derzeit Euro 1.896,6 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 08.03.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Diellza Ndreshaj, BA
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
291. Ausschreibung einer externen Einrichtung: Senior Lecturer für Moden und Styles an der Akademie der bildenden Künste Wien
An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung
Senior Lecturer
für Moden und Styles – Studienrichtung Gestaltung im Kontext – Unterrichtsfach Textiles und Technisches Werken am Institut für das künstlerische Lehramt (IKL).
Diese Position wird als Ersatzkraft ab 02.05.2022 voraussichtlich bis 31.7.2023 im Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden vergeben.
Aufgabenbereiche
- gestalterisch-praktische Lehre im Bereich Moden und Styles, insbesondere von Schnitt- und Entwurfstechniken im Modedesign sowie von Darstellungsgrundlagen und Präsentationsformen der Mode (einführende und vertiefende Lehrveranstaltungen, offene Werkstätten, Projektbetreuung sowie die Mitarbeit bei Präsentationen)
- Leitung und Verwaltung der Modewerkstätte des Instituts (Service, Instandhaltung, Sicherheit, Beschaffung)
- Koordinationstätigkeiten zwischen den verschiedenen Werkstätten am IKL
- Mitarbeit an der inhaltlichen und organisatorischen Fachentwicklung der Studienrichtung Gestaltung im Kontext beziehungsweise des Unterrichtsfaches Technisches und Textiles Werken am Institut für das künstlerische Lehramt
Anstellungsvoraussetzungen
- ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes gestalterisches oder künstlerisches Master- oder Diplomstudium
- eine ausgezeichnete aktive künstlerisch-gestalterische Praxis als Modedesigner_in sowie didaktische Kompetenzen, diese Kenntnisse zu vermitteln
- ausgezeichnete praktische Kenntnisse (analog und digital) in Schnitt-, Entwurfs- und Darstellungs-techniken sowie Präsentationsformaten der Mode (z.B. durch Illustration, Fotografie, Video, Show), sowie die Fähigkeit, diese Kenntnisse umzusetzen und zu vermitteln
- IT-Kenntnisse: CAD-Mode-/Schnitt-/Designprogramme, Grafik- und Bildbearbeitungssoftware, MS-Office
- Erfahrung in der Organisation und Verwaltung von Werkstätten
- Kenntnisse kritischer Mode-, Globalisierungs-, Gender-, und Nachhaltigkeitsdiskurse
- Nachweis der Abhaltung von Lehrveranstaltungen im tertiären Bereich im Ausmaß von mindestens zwei Semestern
- ausgezeichnete Deutsch- und sehr gute Englischkenntnisse
- Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz
Gewünschte Qualifikationen
- handwerkliche Vorbildung in den Bereichen Schnitt- und Nähtechnik und Bereitschaft zur Weiterbildung in gestalterischen Disziplinen
- Erfahrung in der Entwicklung von Lehr- und Vermittlungsformaten
- soziale Kompetenzen, Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft
- Bereitschaft und Fähigkeit, organisatorische und verwalterische Aufgaben selbstständig zu planen und durchzuführen
- Befähigung zu interdisziplinären Werkstatt-Kooperationen
Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 1.529,3 bei einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden.
Interessent_innen bewerben sich bitte bis 08.03.2022 unter: www.akbild.ac.at/jobs
Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Diellza Ndreshaj, BA
Rechts- und Personalabteilung
Akademie der bildenden Künste Wien
292. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber