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2007W – Universität Innsbruck

Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Curriculum (2007W)

Bachelor of Science (BSc)

Dauer / ECTS-AP
​​​​​​6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Technische Wissenschaften

Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6

ISCED-F
0732 Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau

Studienkennzahl
C 033 264

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht nach der
8. Schulstufe an einer höheren Schule (an der Oberstufe) im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Bachelor Bau- und Umweltingenieurwissenschaften erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Bachelors.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Bachelor Bau- und Umweltingenieurwissenschaften erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften gilt aktuell das Curriculum 2007W.

Informationen zum Curriculum (2007W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Allgemeine Informationen

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. Mathematik 1 (VO 4, 5,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c),
  2. Mechanik 1 (VO 1, 2,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a),
  3. Baukonstruktionen (VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 6 lit. a).

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20 ECTS-AP aus folgenden Modulen absolviert werden:

  1. Geotechnik (Ingenieurgeologie VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 5 lit. d),
  2. Hydraulik und Wasserbau (Hydraulik 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Hydraulik 1 UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 8 lit. a und b),
  3. Mathematik, Geometrie und Informatik (Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD VO 2, 3,0 ECTS-AP,  Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD UE 2, 3,0 ECTS-AP, Mathematik 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP,  Programmiersprache 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Programmiersprache 1 UE 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a, b, d, g und h),
  4. Mechanik (Mechanik UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. b),
  5. Umwelttechnik (Abfall- und Ressourcenwirtschaft VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 12 lit. a),
  6. Vermessungskunde (Vermessungskunde VO 2, 2 ECTS-AP und Vermessungskunde 1 UE 1, 1,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a und b),
  7. Werkstoffe des Bauwesens (Werkstoffe des Bauwesens 1 VO 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 15 lit. a),
  8. Soft Skills 1 (§ 4 Abs. 2 Z 1 lit. a bis g und Z 2 lit. a bis d).

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. Mathematik 1 (VO 4, 5,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c),
  2. Mechanik 1 (VO 1, 2,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a),
  3. Baukonstruktionen (VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 6 lit. a).

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20 ECTS-AP aus folgenden Modulen absolviert werden:

  1. Geotechnik (Ingenieurgeologie VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 5 lit. d),
  2. Hydraulik und Wasserbau (Hydraulik 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Hydraulik 1 UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 8 lit. a und b),
  3. Mathematik, Geometrie und Informatik (Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD VO 2, 3,0 ECTS-AP,  Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD UE 2, 2,5 ECTS-AP, Mathematik 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP,  Programmiersprache 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Programmiersprache 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a, b, d, g und h),
  4. Mechanik (Mechanik UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. b),
  5. Umwelttechnik (Abfall- und Ressourcenwirtschaft VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 12 lit. a),
  6. Vermessungskunde (Vermessungskunde VO 2, 2 ECTS-AP und Vermessungskunde 1 UE 1, 1,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a und b),
  7. Werkstoffe des Bauwesens (Werkstoffe des Bauwesens 1 VO 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 15 lit. a),
  8. Soft Skills 1 (§ 4 Abs. 2 Z 1 lit. a bis g und Z 2 lit. a bis d).

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

  1. Mathematik 1 (VO4, 5.5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c)
  2. Mechanik 1 (VO1, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a)

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.

(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:

  1. Mathematik 1 (VO4, 5.5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c)
  2. Mechanik 1 (VO1, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a)
  3. Vermessungskunde (VO2, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a)
  4. Vermessungskunde 1 (SL1, 1.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. b)

(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

Vorkurs Darstellende Geometrie (844801 VO und 84802 UE)

2,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik › weiter 3. Semester!
12,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik › weiter 2. Semester!
3,5 ECTS-AP: Mechanik › weiter 2. Semester!
3,0 ECTS-AP: Vermessungskunde › weiter 2. Semester!
3,0 ECTS-AP: Werkstoffe des Bauwesens › weiter 4. Semester!

6,5 ECTS-AP: Festigkeitslehre › weiter 3. Semester!
2,5 ECTS-AP: Geotechnik › weiter 3. Semester!
  11,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik › weiter 3. Semester!
  7,5 ECTS-AP: Mechanik › weiter 3. Semester!
2,5 ECTS-AP: Umwelttechnik › weiter 6. Semester!
  2,0 ECTS-AP: Vermessungskunde

6,0 ECTS-AP: Festigkeitslehre
4,5 ECTS-AP: Geotechnik › weiter 4. Semester!
4,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik › weiter 4. Semester!
2,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik
4,0 ECTS-AP: Mechanik
5,0 ECTS-AP: Verkehr › weiter 4. Semester!

10,0 ECTS-AP: Baustatik
5,5 ECTS-AP: Geotechnik
5,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik
3,0 ECTS-AP: Hydraulik und Wasserbau › weiter 6. Semester!
2,5 ECTS-AP: Verkehr › weiter 5. Semester!
4,5 ECTS-AP: Werkstoffe des Bauwesens
7,5 ECTS-AP: bachelorarbeit › weiter 5./6. Semester!

7,0 ECTS-AP: Baubetrieb und Projektmanagement › weiter 6. Semester!
3,0 ECTS-AP: Beton- und Mauerwerksbau › weiter 6. Semester!
5,0 ECTS-AP: Holzbau
7,5 ECTS-AP: Stahlbau
5,0 ECTS-AP: Verkehr

5,5 ECTS-AP: Baubetrieb und Projektmanagement
7,0 ECTS-AP: Beton- und Mauerwerksbau
7,0 ECTS-AP: Hydraulik und Wasserbau
5,0 ECTS-AP: Umwelttechnik

7,5 ECTS-AP: Soft Skills

Empfohlener Studienverlauf für das Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik oder das Erweiterungsstudium Scientific Computing im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
 1 SEHR GUT: Hervorragende Leistung17,8= 100%
 2  GUT: Generell gut, einige Fehler25,8
 3 BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler28,8
 4 GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien27,6
 5 NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17

Studienbeauftragter
Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Florian Gschösser
(Anerkennungen)

Studiendekan
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer

Informationen zum Studium

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