PhD-Studium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Das Doktoratsstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft gehört den geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien an. Die Absolvent*innen sind im Stande, theoretische und empirische Forschung in Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu betreiben. Sie tragen zur Analyse und Konzeption von Problemen im Erziehungs- und Bildungsbereich bei, entwickeln Fragestellungen weiter und publizieren national und international. Darüber hinaus erwerben sie die Befähigung, in den Erziehungs- und Bildungswissenschaften zu lehren und in fachrelevanten Organisationen und Institutionen pädagogisch zu handeln. Das beinhaltet u.a. das Leiten von Arbeitsteams, die Planung und Analyse von Arbeitsprozessen und die Fähigkeit, Bildungsmaßnahmen bzw. -programme zu entwerfen, durchzuführen und zu evaluieren.
curriculum "Doctor of Philosophy"-Doktoratsstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
OLAT-Kurs PhD-Erziehungswissenschaft
Vor dem Studium/ Studienbeginn
Welche Voraussetzungen brauche ich, um in das PhD-Studium zu inskribieren?
Damit du in den PhD inskribieren kannst, brauchst du den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären Diplom- oder Masterstudiums. Auf jeden Fall sind dies folgende Studien an der Universität Innsbruck:
- Diplomstudium Pädagogik
- Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
- Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Spezialisierung Medienpädagogik
Studien anderer Universitäten oder Fachhochschulen müssen gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden. Dies erfolgt im Zuge der Bewerbung zum Studium. Eine Vorabprüfung der Gleichwertigkeit wird nicht durchgeführt.
Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Bei Fragen wende Dich bitte ans Studiendekanat .
Bevor Du dich in das PhD-Studium inskribierst, solltest Du Dir selbst einige Fragen beantworten und Dir überlegen, warum Du ein PhD-Studium machen möchtest. Es lohnt sich auch, sich bereits vor der Inskription mit möglichen Themen der Dissertation zu beschäftigen. Die Fakultät hat einen Leitfaden zur Selbstbefragung entwickelt mit dem Du Dich selbst befragen kannst, ob ein PhD-Studium wirklich etwas für dich ist und welche Ressourcen Dir dafür zur Verfügung stehen.
Welche beruflichen Perspektiven ermöglicht mir ein PhD-Studium?
Die beruflichen Tätigkeitsfelder nach Abschluss eines Doktoratsstudiums liegen an den Universitäten, in Forschungsinstitutionen, postsekundären Bildungseinrichtungen, Forschungsabteilungen privater und öffentlicher Institutionen, Interessensvertretungen und NGOs, psychosozialen Einrichtungen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen einschließlich dem Politik- und Medienbereich, der Fachvertretungen und Administrationen.
Wie erfolgt die Einbindung an die Universität?
Mit dem Doktorat weist Du die Fähigkeit nach, eigenständig ein Thema der Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu bearbeiten, dass Du zum Diskurs der Fachcommunity beiträgst. Daher wird viel Arbeit in der Forschung und an der Dissertationsschrift selbstständig erfolgen, begleitet durch Betreuer*in und/oder Peers.
An der Fakultät für Bildungswissenschaften organisieren wir regelmäßige Stammtische der PhD-Studierenden, damit sich diese auch untereinander kennen lernen und sich miteinander vernetzen. Die nächsten Termine findest du hier.
Muss ich an der Universität Innsbruck angestellt sein, um ein PhD-Studium absolvieren zu können?
Nein. Ein Arbeitsverhältnis an der Universität Innsbruck ist nicht notwendig, um ein PhD-Studium zu beginnen. Natürlich ist eine Anstellung als Prae-Doc eine sehr gute Möglichkeit eine Dissertation zu schreiben, da die Einbindung an das Institut und an weitere finanzielle Mittel hilfreich ist.
Du kannst jedoch auch durch verschiedenste Fördermöglichkeiten und Stipendien die notwendige finanzielle Unterstützung erlangen, um an deiner Dissertation arbeiten zu können.
Fördermöglichkeien an der Universität Innsbruck:
- Leistungs- und Förderstipendien der Universität Innsbruck
- Ausschreibungen und Preise des Büros für Forschungsförderung
Darüber hinaus gibt es verschieden andere Stipendien, die auf Grundlage von Exposés von Fördergebern vergeben werden:
Bitte sprich auch mit Deiner/Deinem (möglichen) Betreuer*in über Stipendien, sie haben meistens noch weitere Ideen bzw. kennen noch andere Möglichkeiten!
Im Studium
Welche Lehrenden kommen als Betreuer*innen in Frage?
Personen, die im Fach Erziehungswissenschaft ihre Habilitation haben, können eine Dissertation betreuen. Eine Liste der Personen und ihrer Themengebiete hilft dir mit den richtigen Personen für die Betreuung deiner „Diss“ in Kontakt zu treten.
Was muss ich bei der Erstellung des Exposés beachten?
Zu Beginn deines PhD-Studiums erarbeitest und überarbeitest Du in mehreren Lehrveranstaltungen (den sog. Dissertantinnenseminaren) dein Exposé deines Forschungsvorhabens. Indem du das Exposé mehrmals deinen Kommiliton*innen vorstellst, erhältst du wichtiges Feedback, um dein Forschungsvorhaben zu verbessern. Eine eigene Checkliste über die Erstellung eines Exposés [LINK] hilft Dir dabei, dein Forschungsthema zu finden und einzugrenzen.
Wie weise ich das Wahlmodul „Publizieren und Präsentieren“ nach?
Im Laufe deines PhD-Studiums präsentierst Du deine Forschungsergebnisse bei unterschiedlichen Forschungskongressen und Tagungen. Mittels der Teilnahmebestätigungen an den Konferenzen und Tagungen sowie mittels Tagungsprogramm kannst du dieses Wahlmodul im Ausmaß von 5 ECTS-AP nachweisen.
Auch eine Publikation zu deiner Forschung zählt als Nachweis in diesem Modul. Hier bestätigt der*die Betreuer*in, dass die Publikation mit der Forschung zur Dissertation im Zusammenhang steht und die publizierten Ergebnisse zum Fachdiskurs beitragen. Diese Bestätigung und der Beitrag sind dann Anlagen zum Prüfungsprotokoll.
Infos und Anleitung für (weitere) Anrechnungen findest du hier:
Am Ende des Studiums
Das Dissertationsstudium wird mit Dissertationsschrift und Rigorosum abgeschlossen. Auch hier sind einige Fristen zu beachten.
Welche Fristen muss ich am Ende des Studiums einhalten?
- Einreichen der Dissertationsschrift beim Prüfungsreferat inkl. Prüfungsprotokoll und ggf. Anlagen dazu.
- Beurteilung der Dissertationsschrift: Die Dissertationsschrift wird durch mindestens zwei Gutachter*innen begutachtet und bewertet. Davon darf nur eine*r auch zuvor Betreuer*in gewesen sein!
Hinweis: Die gesetzliche Frist zur Beurteilung / Begutachtung der Dissertation beträgt 3 Monate, kann aber durchaus auch in einem kürzeren Zeitraum erfolgen. In ihrem eigenen Interesse werden die Studierenden gebeten, ihre Terminplanung in Absprache mit den Gutachter*innen so zu koordinieren, dass die schriftlichen Gutachten bis spätestens 1 Monat vor dem Rigorosum im Prüfungsreferat einlangen.
- Einlangen der Gutachten und Anmeldung zum Rigorosum: Spätestens 1 Monat vor dem Rigorosum müssen die schriftlichen Gutachten sowie der geplante Termin des Rigorosums dem Prüfungsreferat vorliegen (der Prüfungstermin muss von der Studierenden bzw. vom Studierenden selbst mit dem Prüfungssenat vereinbart werden).
Achtung: Dem Prüfungssenat gehören drei Personen an. In der Regel sind das die beiden Gutachter*innen (davon ja ein*e Betreuer*in) sowie einer/einem dritten Prüfer*in, die in der Regel den Vorsitz übernimmt. Achtung, diese dritte Person darf zuvor auch nicht Betreuer*in gewesen sein! - Bestätigung des Prüfungstermins: Spätestens 2 Wochen vor der Abhaltung des Rigorosums wird der Prüfungstermin der Studierenden bzw. dem Studierenden vom Prüfungsreferat via E-Mail bestätigt (sofern die Anmeldevoraussetzungen nachgewiesen worden sind) und (fakultäts-)öffentlich bekannt gemacht.
Wie kann ich mich zum Rigorosum anmelden?
Im Prüfungsreferat erhältst du bei der Abgabe deiner Dissertation das Formular „Anmeldung zum Rigorosum“. Du musst nur mehr mit der dreiköpfigen Kommission Ort und Zeitpunkt des Rigorosums abklären und das von allen Beteiligten unterschriebene Formular im Prüfungsreferat abgeben