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Zusammenstellung von Richtlinien an der UIBK – Universität Innsbruck

Zusammenstellung von Richtlinien an der UIBK

Als Universität schaffen wir Räume für freies, kreatives und wagemutiges Denken und eröffnen vielfältige Chancen durch umfassende Bildung. Das fördern wir durch Partizipation, Kooperation, Vertrauen und Transparenz in demokratischem Selbstverständnis. […] Wir pflegen eine offene und ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe. Die Wertschätzung der persönlichen Lebensleistung und ein solidarischer Umgang miteinander sind uns wichtig. Durch nachvollziehbare und transparente Strukturen schaffen wir eine zum Mitwirken motivierende Umgebung.

(Leitbild der Universität Innsbruck, 2017)

Die Universität Innsbruck sieht sich als diversitätsbewusste, inklusive und partizipative Forschungs- und Bildungseinrichtung. Ihre Stärken liegen im Bereich der Geschlechtergleichstellung, Geschlechterforschungund Inklusion. Die Universität Innsbruck lebt von Vielfalt - an Biografien, Ideen, Lebens­entwürfen, Meinungen und Methoden, die wir die wir durch (Geschlechter-)Gleichstellung, Inklusion sowie Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit Betreuungspflichten fördern. Diversität in Forschung,  Studium und im kollegialen Miteinander wird durch ein schon lange etabliertes Diversitäts-Management gesteuert.

2022 wurde in einem mehrstufigen Prozess unter Einbindung von Expert:innen aus Fakultäten, Organisationseinheiten und Gremien der Universität Innsbruck sowie externen Kooperationspartner:innen (u.a. aus dem Aurora-Netzwerk) eine gesamtuniversitäre Diversitätsstrategie entwickelt. Ausgehend vom Leitbild und orientiert an den  in Leistungsvereinbarung und Entwicklungsplan verankerten Vorhaben und Meilensteinen wurden Fokusgruppen und weiterführende Arbeitsgruppen eingerichtet. In den Handlungsfeldern Bewusstseinsbildung, Personal, Studierende und Monitoring wurden strategische Ziele partizipativ erarbeitet.

Im Sinne des Leitbilds erwartet die Universität von ihren Mitarbeiter:innen die Einhaltung von Gleichbehandlung und Inklusion sowie einen diskriminierungsfreien, respektvollen, transparenten und wertschätzenden Umgang miteinander. Es besteht bereits ein umfassendes und komplexes universitäres Regelwerk in Bezug auf Gleichstellung, Chancengleichheit, Inklusion, Antidiskriminierung und ein geregeltes Konfliktmanagement sowie Datenschutz und gute wissenschaftliche Praxis.

Interne Leitbilder und Standards sollen größere Verbindlichkeit erfahren und werden regelmäßigen Evaluierungen unterzogen. In diesem Sinne verfolgt die zusammenfassende Darlegung im Sinne eines Code of Conduct das Ziel, auf bestehende veröffentlichte Richtlinien und Regelungen zu verweisen und diese dadurch sichtbarer zu machen. Diese sollen als dringend zu empfehlende Orientierungspunkte dienen und können jeweils für die betreffenden Handlungs- und potentiellen Konfliktfelder als Grundlage eines einzuhaltenden Verhaltenskodex an dieser Universität herangezogen werden.

Den Führungskräften kommt hier durch ihre Vorbildfunktion eine besondere Rolle zu. Es ist der Universität ein Anliegen, dass im Sinne der sozialen Nachhaltigkeit soziale Kompetenz auf verschiedenen Ebenen (z.B. Führung, Evaluation von Leitungspositionen, Berufungen, Zielvereinbarungen) eine noch höhere Wertschätzung erfährt.

Die Gleichstellungvon Frauen und Männern sowie die Frauenförderungzählen im Universitätsgesetz 2002 zu den Grundsätzen und Aufgaben der Universitäten in Österreich (§§ 2 Z 9, 3 Z 9 und § 41). Nicht nur aufgrund des gesetzlichen Auftrags ist es eine wichtige Zielsetzung der Universität Innsbruck, die Potentiale von Frauen gemäss eines Frauenförderplans zu realisieren und strukturelle Bedingungen zu schaffen, in denen künftig mehr Frauen gleichberechtigt die ihrer Qualifikation entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten haben. Durch spezielle Förderungsprogramme und Maßnahmen werden Frauen verstärkt für eine universitäre Karriere motiviert und bei dieser unterstützt. Voraussetzung dafür ist auch die Förderung einer geschlechtergerechten und diversitätsorientierten Organisationskultur in allen Organisationseinheiten (z.B. Fakultäten, Institute, Abteilungen der Verwaltung) hinsichtlich ihrer Arbeits-, Lehr-, Lern- und Forschungsprozesse.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt an der Universität Innsbruck einen hohen Stellenwert ein. Das Team des Familienservicebietet zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Mitarbeiter:innen der personalabteilungberaten über rechtliche Möglichkeiten. Nachdem der Universität die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen ist, wird auch in den Empfehlungen zur Sitzungsorganisation auf familiäre Betreuungsaufgaben Rücksicht genommen.

Inklusionund die gesellschaftliche Verantwortung im Bereich der Third Mission werden bei den Steuerungs- und Planungsinstrumenten wie Entwicklungsplan, Leistungsvereinbarung und bei den Zielvereinbarungen mit konkreten Vorhaben und Zielen berücksichtigt und sind ein wesentlicher Teil der Strategie und Initiativen. Dazu zählen Sensibilisierungsmaßnahmen, der weitere Ausbau des Programms Einstellung+, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, zielgerichtete Fortbildungen und ein detailliertes Monitoring.

Im täglichen Umgang miteinander sind Diskriminierung, verbale oder körperliche Belästigungen, Mobbing, rassistische und sexistische Äußerungen sowie eine nicht geschlechtergerechte Sprache zu unterlassen. Bei Verfehlungen dieser Art schreitet die Universität gemäß der Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Konflikten ein.

  • Bei Diskriminierung handelt es sich um jede benachteiligende Differenzierung (unterschiedliche Behandlung) ohne sachliche Rechtfertigung. Die Universität duldet keinerlei Diskriminierung. Hauptaufgabe des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist es Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.

  • Auch Belästigung aufgrund eines der oben genannten Merkmale gilt als Diskriminierung. Belästigungen (non-)verbaler oder körperlicher Art verletzen die persönliche Würde der davon betroffenen Menschen. Die Universität duldet solche Belästigungen keinesfalls. Der AKG kann dergleichen zwar aufzeigen und die Betroffenen unterstützen, es ist aber gesetzliche Aufgabe der Universität  angemessene Abhilfe zu schaffen und sie trägt Verantwortung, wenn das nicht passiert.

  • Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kolleg:innen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und /oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Die Universität duldet Mobbing nicht und schreitet hier gemäß der Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Konflikten ein. Das Büro für Gleichstellung und Genderstudies stellt zudem grundsätzliche Verhaltensvorschläge für Betroffene bereit.

„Die Universität Innsbruck strebt einen verantwortlichen Umgang mit Konflikten unter gegenseitigem Respekt aller Beteiligten an. Sie verpflichtet sich, Verhaltensweisen und Maßnahmen, die zu einem konstruktiven Umgang mit Konflikten beitragen, zu fördern und Verhaltensweisen und Maßnahmen, die einen destruktiven Umgang mit Konflikten charakterisieren, zu unterbinden. Mobbing, Diskriminierung und Belästigung sind besonders schwerwiegende Formen eines destruktiven Umgangs miteinander“ (aus: Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Konflikten).

Die Betriebsvereinbarung über den Umgang mit Konflikten dient der Bewusstseinsbildung und Prävention. Eine Novellierung der Betriebsvereinbarung ist in Planung.

Erfolgreiche Führung erfordert ein gutes Zusammenspiel mit der Instituts-/OE bzw. der Universitätskultur. Kultur in einem organisationalen Kontext umfasst Bereiche wie Führungsstil, Rollenverständnis, Zusammenarbeit, wertschätzende Gesprächsatmosphäre, Transparenz, Einbindung von Kolleg:innen und sollte die Vision bzw. das Leitbild der gesamten Organisation berücksichtigen.

Den Führungskräften kommt  im täglichen Miteinander eine Schlüsselfunktion zu: einerseits sind sie zentrale Ansprechpersonen für die Universitätsleitung, andererseits führen sie die jeweilige Dienstleistungs- bzw. Organisationseinheit. Anliegen des Rektorates ist es, diesen Führungspersonen ein umfassendes Rüstzeug und Qualifikationsmöglichkeiten für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit anzubieten.

Die Personalentwicklung stellt zahlreiche Angebote. Vom A – Z für Führungskräfte über Coachingbis zu Angeboten zur Konfliktregelung.

Zu einem Code of Conduct gehören nicht nur der zwischenmenschliche Umgang miteinander, sondern auch der korrekte Umgang mit personenbezogenen und wissenschaftlichen  Daten, Informationen und Ressourcen.

Das Thema Datenschutz hat für die Universität Innsbruck einen hohen Stellenwert. Datenschutzbeauftragterund die Datenschutzkoordinationerfüllen verantwortungsvolle  Steuerungs- und Servicierungsfunktionen.

Die Universität Innsbruck stellt Leitfäden für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung. DieEU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, kurz: DSGVO) bringt erstmals eine einheitliche Regelung für den Datenschutz aller EU-Mitgliedsländer und hat ihren Fokus auf den Betroffenenrechten. Da die DSGVO alle personenbezogenen Daten natürlicher Personen der EU schützt, gelten die Reform und die Strafen nicht nur für in der EU beheimatete Unternehmen, sondern auch für Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern*innen verarbeiten.

Informationsunterlagen und  Vorlagen zur Verwendung in Forschung, Lehre  und bei Veranstaltungenstellen den Schutz personenbezogener Daten sicher. Die Rahmensbetriebsvereinbarungzur Verarbeitung personenbezogener Daten dient dazu, die Umsetzung von rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung des Datenmissbrauchs zu unterstützen. Insbesondere sollen die Mitarbeiter:innen vor einer unberechtigten Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt werden. Die Betriebsvereinbarung zum Betrieb sowie dienstlichen und privaten Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie sichert den sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Systemen und Services.

Die Universität Innsbruck bekennt sich zu allen Grundprinzipien solider wissenschaftlicher Arbeit und zu den Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur guten Wissenschaftlichen Praxis. Jede Wissenschaftlerin, jeder Wissenschaftler hat sich eigenverantwortlich daran zu orientieren. Sie werden ergänzt durch die nachfolgenden internen Richtlinien und interne Kontrollmechanismen: Interne Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Affiliationsrichtlinie, sowie Pseudonymisierung und Anonymisierung.

Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist in der Nachhaltigkeitsstrategie umfassend verankert.  Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung ist es, das eigene Handeln so auszurichten, dass eine dauerhafte Befriedigung der Bedürfnisse auch für künftige Generationen möglich ist. Es muss daher mit den vorhandenen Ressourcen gewirtschaftet werden, ohne die Grenzen der ökologischen, ökonomischen und sozialen Tragfähigkeit zu überschreiten. Die Richtlinie des Rektorats für klimafreundliches Reisens zielt darauf ab, ein erhöhltes Bewusstsein für nachhaltiges Reisen zu schaffen und praktisch einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks zu  leisten.

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