Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Ethik
curriculum (2021W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Philosophisch-Historische Fakultät
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 475 xxx | UC 198 xxx 475
Informationen zum curriculum (2021W)
Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung
curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriclum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des curriculums)
- curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Einführung in die Philosophie, SL 2, 5 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: SL Einführung in die Philosophie
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Ethik I
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Ethik I
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Grundlagen Didaktik der Ethik
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: PS Psychologie der Moralentwicklung
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: PS Grundlagen der Didaktik der Ethik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol*. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Ethik haben im Unterrichtsfach Ethik jene fachlichen, fachdidaktischen, pädagogischen und unterrichtspraktischen Qualifikationen und Kompetenzen erworben, die sie befähigen, Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsfach Ethik kompetent zu unterrichten, bei diesen das Interesse an Theorien und Problemen der philosophischen Ethik zu wecken, sie zu kritischem Denken zu ermutigen und in ihrer Urteilskompetenz zu stärken.
Die Absolventinnen und Absolventen
- verfügen in allen zentralen Teilgebieten der philosophischen Ethik über ein fundiertes Fachwissen und sind befähigt, dieses Wissen schülergerecht und differenziert aufzubereiten,
- kennen verschiedene Methoden des Reflektierens ethischer Probleme und ihre unterrichtspraktischen Umsetzungsmöglichkeiten,
- können ethische Theorien auf Situationen und Probleme der Lebenswelt anwenden sowie im Rahmen dieser Theorien begründete Urteile über moralische Probleme fällen,
- können Problemfelder aus den verschiedensten für Ethik relevanten anderen Fachgebieten in Verbindung zueinander setzen und unter gemeinsamen Gesichtspunkten diskutieren,
- kennen die Ziele und Kontroversen der Philosophie- und Ethikdidaktik und können ihnen die unterschiedlichen didaktischen Modelle zuordnen,
- sind von der Notwendigkeit eigenständigen Wissenserwerbs im Sinne lebenslangen Lernens überzeugt und dazu befähigt, neue Ergebnisse der Fachforschung und der fachdidaktischen Forschung in den eigenen Unterricht einzubringen und diesen dadurch weiter zu entwickeln.
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse. Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich der für Schulen der Sekundarstufe relevanten philosophischen Ethik sowie in den Bereichen Didaktik der Ethik und Schulpädagogik. Sie beherrschen die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens. Sie kennen Lehrpläne und Lehrwerke, können diese kritisch reflektieren und fachgerechte und kompetenzorientierte Unterrichtsplanungen vornehmen. Sie sind in der Lage, persönliche Entwicklungsprozesse zu fördern, Lernprozesse zu begleiten und deren Lernergebnisse zu beurteilen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sind zum entsprechenden Masterstudium zugelassen und können zur Absolvierung der Induktionsphase provisorisch in den Schuldienst in den jeweiligen allgemeinbildenden Unterrichtsfächer der Sekundarstufe aufgenommen werden.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt (Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
(Lehrveranstaltungsprüfungen der bildungswissenschaftlichen Grundlagen) - Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen - optional)
- Deckblatt Bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigte für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Assoz. Prof. Dr. Marie-Luisa Frick
Studiendekan (01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss