Bachelorstudium Physik
Curriculum (2007W)
Bachelor of Science (BSc)
Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Mathematik, Informatik und Physik
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0533 Physik
Studienkennzahl
UC 033 676
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Bachelorstudium Physik , wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Studium Bachelorstudium Physik gilt aktuell das Curriculum 2007W.
Informationen zum Curriculum (2007W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- mitteilungsblatt vom 05.07.2017, 49. Stück, Nr. 657 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 15.03.2017, 29. Stück, Nr. 340 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- mitteilungsblatt vom 15.06.2016, 42. Stück, Nr. 455 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 377 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- mitteilungsblatt vom 10.09.2014, 46. Stück, Nr. 656 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt 06.08.2014, 43. Stück, Nr. 590 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt 02.06.2014, 24. Stück, Nr. 397 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- mitteilungsblatt 16.06.2011, 31. Stück, Nr. 483 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2010)
- mitteilungsblatt 23.06.2010, 42. Stück, Nr. 332 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt 15.10.2008, 2. Stück, Nr. 13 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt 23.04.2007, 31. Stück, Nr. 195
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- VO Physik I: Mechanik und Wärmelehre (PM 6 lit. a/4 SSt /6 ECTS-AP),
- VO Einführung in die Physik (PM 5/1 SSt/2,5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 21,5 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- Modul 6 (5 ECTS-AP):
- Physik Ia: Mechanik (VO2, 3 ECTS-AP)
- Physik Ia: Mechanik (SL1, 2 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
Der Brückenkurs Mathematik richtet sich in erster Linie an StudienanfängerInnen in den Studienrichtungen Informatik, Physik und Technische Mathematik und Lehramt Informatik, Mathematik und Physik. Die Teilnahme wird StudienanfängerInnen nahegelegt. Der Brückenkurs Mathematik soll
- den oftmals steilen Einstieg in ein Informatik-, Mathematik- oder Physikstudium erleichtern,
- einen Einblick in den Ablauf eines Informatik-, Mathematik- oder Physikstudiums bieten,
- eine Auffrischung mathematischer Grundlagen ermöglichen,
- die eigenen Erwartungen im Bezug auf das gewählte Studium mit den Anforderungen abgleichen,
- Tipps zum Studienbeginn bereitsstellen,
- die Möglichkeit bieten, Studienkolleginnen und Studienkollegen kennenzulernen und bereits vorab Lerngruppen zu bilden.
2,5 ECTS-AP: Vorbereitungskurs Mathematik
7,5 ECTS-AP: Lineare Algebra
7,5 ECTS-AP: Analysis 1
2,5 ECTS-AP: Einführung in die Physik
10,0 ECTS-AP: Physik I: Mechanik und Wärmelehre
10,0 ECTS-AP: Physik II: Elektromagnetismus und Optik
10,0 ECTS-AP: Analysis 2
7,5 ECTS-AP: Mathematische Methoden der Physik 1
2,5 ECTS-AP: Programmieren für Physikstudierende
7,5 ECTS-AP: Physik III: Quanten und Atome
7,5 ECTS-AP: Grundpraktikum 1
7,5 ECTS-AP: Mathematische Methoden der Physik 2
10,0 ECTS-AP: Theoretische Physik 1
7,5 ECTS-AP: Physik IV: Kerne und Teilchen
7,5 ECTS-AP: Grundpraktikum 2
10,0 ECTS-AP: Theoretische Physik 2
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 5 Abs. (2)
10,0 ECTS-AP: Theoretische Physik 3
20,0 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 5 Abs. (2)
7,5 ECTS-AP: Fortgeschrittenen-Praktikum
10,0 ECTS-AP: Theoretische Physik 4
10,0 ECTS-AP: Seminar mit Bachelorarbeit
2,5 ECTS-AP: Wahlmodul gemäß § 5 Abs. (2)
Semester | ECTS-AP | Titel |
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Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
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Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 22,7 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 26,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 27,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 22,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragte (ab 01.03.2024)
assoz. Prof. Mag. Dr. Konstanze Zwintz
Website der Studienbeauftragten
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dipl.-Math. Dr. Tim Netzer