Statut der Katholischen Aktion Österreich
(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 59 vom 15. März 2013, II. 1.)
Präambel
- Die Katholische Aktion Österreich ist eine von den österreichischen Bischöfen in besonderer Weise zum Laienapostolat berufene kirchliche Einrichtung. Sie dient der Zusammenarbeit der Katholischen Aktion in den Diözesen auf Bundesebene und fördert dadurch das Laienapostolat auf allen territorialen und kategorialen Ebenen, um durch lebendigen Einsatz in der Teilnahme und Solidarität in der Gesellschaft gerechtere und geschwisterliche Lebensbedingungen zu schaffen.
- Auftrag und Sendung der Katholischen Aktion Österreich gründen – wie der Auftrag der Kirche – in der Sendung und dem Selbstverständnis Jesu. Jesus verwirklicht seinen Auftrag, indem er das Kommen des Reiches Gottes ankündigt, gesellschaftliche Missstände aufzeigt, leibliche und seelische Krankheiten heilt und zur Umkehr ruft.
- Die Katholische Aktion Österreich muss daher die Spuren Gottes im Glauben an das Evangelium suchen, soll selbst umkehren und glauben, soll die Wege der Menschen und der Institutionen kritisieren und in dieser konkreten Welt die Initiative Gottes aufgreifen und handeln.
- Ihr Wirken richtet sich nach den Bestimmungen des Dekrets über das Laienapostolat des II. Vatikanischen Konzils, APOSTOLICAM ACTUOSITATEM, dem Inhalt des nachsynodalen Apostolischen Schreibens CHRISTIFIDELES LAICI und des synodalen Schreibens NOVO MILLENNIO INEUNTE, und entsprechend diesen Dokumenten ist das Wesen der Katholischen Aktion Österreich charakterisiert durch die folgenden Merkmale:
- Das unmittelbare Ziel ist das apostolische und damit missionarische Wirken der Kirche, die Förderung der Evangelisierung und Heiligung der Menschen und die christliche Bildung ihres Gewissens, um sie zu befähigen, das persönliche und das öffentliche Leben mit dem Geist des Evangeliums zu durchdringen und auch unter Andersdenkenden als Christen beispielhaft zu leben.
- Die Laien schließen sich auf organische und dauerhafte Weise unter der Führung des Heiligen Geistes, in der Gemeinschaft mit dem Bischof und mit den Priestern frei zusammen, um ihrer Berufung entsprechend und aufgrund einer spezifischen Methode zur Festigung der gesamten christlichen Gemeinschaft beizutragen, an den Pastoralprojekten und der Durchdringung aller Lebensbereiche mit dem Geist des Evangeliums treu und effektiv mitzuwirken.
- Die Katholische Aktion Österreich bemüht sich als Gemeinschaft der Gläubigen, der Kirche eine Lebendigkeit zu verleihen, die Geschenk Gottes ist und einen echten „Frühling des Geistes“ darstellt, und arbeitet sowohl in der Universalkirche als auch in den Teilkirchen in vollem Einklang mit der Kirche und im Gehorsam gegenüber den authentischen Weisungen der Bischöfe. Für sie gilt aber auch die anspruchsvolle und deutliche Mahnung des Apostels: „Löscht den Geist nicht aus! Verachtet prophetisches Reden nicht! Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1 Thess 5,19–21).
- Die organische Zusammenarbeit der Gliederungen, Werke und Arbeitsgemeinschaften, die in verschiedenen Lebensverhältnissen wirken, bringt die Einheit der Kirche in der Vielfalt zum Ausdruck und ermöglicht das Erleben der Gemeinschaft der Gläubigen.
- Die Laien tragen ihre eigene Erfahrung bei und übernehmen Verantwortung in der Leitung der Katholischen Aktion, in der Beurteilung der Verhältnisse, unter denen das Apostolat der Kirche auszuüben ist, und in der Planung und Durchführung der Aktionsprogramme, entsprechend dem Grundsatz „sehen – urteilen – handeln“.
- In der Katholischen Aktion Österreich handeln die Laien unter der obersten Leitung der Konferenz der Bischöfe, von denen sie sich jenen Raum der Freiheit und des Vertrauens erwarten, in dem sie sich in engster partnerschaftlicher Zusammenarbeit entfalten und ihre Aufgaben wahrnehmen können.
- Die Katholische Aktion Österreich erfüllt also ihre Aufgabe in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit von Priestern und Laien unter der höheren und letztgültigen Leitung – „moderamen superius“ – der Österreichischen Bischofskonferenz und empfängt in diesem Sinn von ihr allgemeine Richtlinien für ihre Arbeit, die Bestätigung ihrer Verantwortlichen, ihrer Statuten und der Beschlüsse ihrer obersten Organe hinsichtlich geplanter Arbeitsschwerpunkte. In diesem Rahmen hat die Katholische Aktion Österreich einen eigenständigen Aufbau unter der unmittelbaren Leitung verantwortlicher Laien.
- Mit der Bestätigung dieses Statuts wird die Katholische Aktion Österreich als „consociatio publica“ nach cann. 312ff. des CIC 1983 errichtet. Gemäß can. 305 § 1 CIC obliegt die Aufsicht zur Wahrung der „integritas fidei ac morum“ über das Wirken der Katholischen Aktion Österreich als nationaler Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz als der zuständigen kirchlichen Einrichtung.
- In dieser Weise gemeinsam mit den Bischöfen als sichtbarem Prinzip und Fundament der Einheit der Teilkirchen in Österreich und im Wissen um ihre Verantwortung für die Verkündigung des katholischen Glaubens versteht sich die Katholische Aktion Österreich als besonderer Ausdruck der communio und Sendung der Kirche als ein Ort der Weitergabe des Glaubens und erfüllt so in Übereinstimmung mit der apostolischen Zielsetzung ihren Auftrag zur Evangelisierung und Heiligung der Menschen im Geiste des Evangeliums.
§ 1 Name
Die Vereinigung führt den Namen „Katholische Aktion Österreich“, kurz: „KA-Österreich“ oder „KAÖ“.
§ 2 Sitz und Tätigkeitsbereich
Sitz der KA-Österreich ist Wien. Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.
§ 3 Zweck – Ziele – Aufgaben
1. Zweck und Ziele
Aufgrund des in der Präambel definierten Selbstverständnisses gehören zur zentralen Vision der Katholischen Aktion eigenständige Christinnen und Christen, die als Kirche an einer gerechten und menschenfreundlichen Gesellschaft arbeiten. Subjekt und Objekt unserer Anstrengungen sind die Menschen von heute, mit ihrer „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst“ (GS 1).
Die KA-Österreich trägt dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer als wertvolle Personen annehmen und ein hohes Maß an verantworteter Selbstbestimmung erreichen.
Die KA-Österreich will als Laienbewegung der Katholischen Kirche in Österreich die österreichische Gesellschaft, Politik und Kultur im Sinne des Evangeliums mitgestalten. Sie nimmt zu wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Fragen und Prozessen Stellung und wirkt verändernd auf sie ein. Als Grundlage des politischen Engagements gilt die christliche Soziallehre, nach welcher der Mensch Träger, Schöpfer und Ziel aller gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Anstrengungen sein muss. Vor diesem Hintergrund wird die Option für soziale gerechtigkeit zum gesellschaftspolitischen Schlüsselthema der KA-Österreich.
Die KA-Österreich sieht es als ihren Auftrag an, die Kirche in Österreich durch das Mitwirken an den Grunddiensten (Verkündigung, Gottes-, Nächsten- und Gemeinschaftsdienst) mitzutragen und mitzugestalten, und ist dabei einem zweifachen Weltdienst verpflichtet: die Kirche in der Welt und die Welt in der Kirche zu vertreten, indem die Zeichen der Zeit ernst genommen, aufgegriffen und zur Sprache gebracht werden (vgl. Christifideles Laici).
Die KA-Österreich fühlt sich im Bewusstsein, dass Österreich ein Teil der Völkerfamilie Europas ist, mitverantwortlich für den Auftrag der Kirchen in Europa und darüber hinaus in aller Welt, in Verbundenheit mit der Weltkirche, insbesondere in den Ländern, die der Hilfe bedürfen.8
2. Aufgaben der KA-Österreich
Die KA-Österreich unterstützt und fördert im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Arbeit der Katholischen Aktion in den Diözesen, Diözesanorganisationen und Organisationen auf Bundesebene, damit diese ihrem Apostolatsauftrag besser nachgehen und die Bedürfnisse der Zielgruppen effizienter aufgreifen können. Die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Bundesebene setzen ihre Kräfte dafür ein, dass die Katholische Aktion in allen österreichischen Diözesen wirksam ist.
Die Aufgaben der KA-Österreich sind insbesondere:
- Vertretung der Katholischen Aktion in • Kirche und Gesellschaft, national wie international, in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern,
- Entwicklung von Grundsatzpositionen • und Bemühungen um deren Umsetzung in Kirche und Gesellschaft,
- Engagement in der theologischen und • gesellschaftlichen Diskussion,
- Koordination und Förderung der internen
- Zusammenarbeit auf Bundesebene,
- Planung und Durchführung vielfältiger • Aktionen und Projekte – auch in Kooperation mit anderen Einrichtungen aus Kirche und Gesellschaft,
- Kooperation und Meinungsaustausch • mit anderen kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sowie gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit Organisationen der christlichen Schwesterkirchen im Geiste der Ökumene,
- Zusammenarbeit mit Laienorganisationen • anderer Länder und Mitarbeit in internationalen Zusammenschlüssen von Laien.
Diese Aufgaben werden insbesondere erfüllt durch Symposien, Konferenzen, Bildungsveranstaltungen, Publikationen, Maßnahmen im administrativen Bereich, etc.
§ 4 Mitgliedschaft
Die KA-Österreich ist die Vereinigung der Katholischen Aktion in den Diözesen und in den Organisationen auf Bundesebene.
1. Arten der Mitgliedschaft
1.1 Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder der KA-Österreich sind alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Arbeit der Katholischen Aktion auf Diözesan- und Bundesebene Verantwortung tragen. Ordentliche Mitglieder sind insbesondere:
Vertreter/innen der Katholischen Aktion in den neun Diözesen und im Militärordinariat. (Die Vertretung der Katholischen Aktion des Militärordinariats in der KA-Österreich ist die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Soldaten Österreichs);
Vertreter/innen der alters- und geschlechts-spezifischen Organisationen:
- Katholische Jungschar Österreichs,
- Katholische Jugend Österreich,
- Katholische Frauenbewegung Österreichs,
- Katholische Männerbewegung Österreichs;
- Vertreter/innen der milieu- und themen-spezifisch arbeitenden Organisationen:
- Katholische Arbeitnehmer/innen Bewegung
- Österreichs,
- Katholischer Akademikerverband Österreichs,
- Katholische Hochschuljugend Österreichs;
Vertreter/innen weiterer Organisationen.
Neue ordentliche Mitglieder können Vertreter/innen einer Organisation werden, welche ihre Tätigkeit überregional, unter Teilhabe und in Mitverantwortung der Beteiligten und nach den Prinzipien der Katholischen Aktion entfaltet (vgl. AA 20: Teilnahme am apostolischen Auftrag der Kirche, Zusammenarbeit mit der Hierarchie in eigener Verantwortung, gemeinschaftliches Handeln als organische Körperschaft, unter Oberleitung und/oder mit Auftrag der Hierarchie [moderamen superius]), und die von der Konferenz in die KA-Österreich aufgenommen wurde.
1.2 Außerordentliche Mitglieder
Als außerordentliche Mitglieder – auch auf Zeit – können natürliche und juristische Personen aufgenommen werden, welche die Arbeit der KA-Österreich in bestimmten Punkten fördern oder mit der KA-Österreich gemeinsame Initiativen und Ziele verfolgen.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Über Aufnahme von weiteren Mitgliedern der KA-Österreich entscheidet die Konferenz mit Zweidrittelmehrheit.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Auflösung der Organisation, welche die Mitgliedschaft begründet, bei Auflösung der Vereinigung KA-Österreich oder durch Ausschluss durch die Konferenz mit Zweidrittelmehrheit. Die ordentliche Mitgliedschaft von natürlichen Personen beginnt mit Übernahme von Verantwortung in der Arbeit der Katholischen Aktion und endet auch mit dieser.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen der Vereinigung aktiv teilzunehmen und die Einrichtungen der Vereinigung zu beanspruchen.
Die ordentlichen Mitglieder (aus diözesanen KAs und KA-Organisationen) werden auf der Konferenz durch Delegierte vertreten, die das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht ausüben.
Das passive Wahlrecht haben alle Katholikinnen und Katholiken, die sich den Prinzipien der Katholischen Aktion verpflichtet fühlen.
Die ordentlichen Mitglieder verpflichten sich zur Mitarbeit an der Verwirklichung der Ziele der Vereinigung und zur Umsetzung gemeinsam beschlossener Maßnahmen in ihrem Bereich.
Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich zur Unterstützung der Vereinigung sowie zur Mitarbeit an den gemeinsamen Zielen und Inhalten.
§ 5 Die Organe der KA-Österreich
1. Die Konferenz
Sie ist oberstes Organ der KA-Österreich und tagt mindestens einmal jährlich.
1.1 Die Teilnahme an der Konferenz
Teilnehmer/innen an der Konferenz sind mit Sitz und Stimme:
- jeweils 4 Delegierte der Katholischen Aktion der Diözesen und des Militärordinariats
- jeweils 3 Delegierte der alters- und geschlechtsspezifischen Organisationen:
- Katholische Jungschar Österreichs (KJSÖ)
- Katholische Jugend Österreich (KJÖ)
- Katholische Frauenbewegung Österreichs (KFBÖ)
- Katholische Männerbewegung Österreichs (KMBÖ)
- jeweils 1 Delegierte/r der milieu- und themenspezifischen Organisationen:
- Katholische Arbeitnehmer/innen Bewegung Österreichs (KABÖ)
- Katholischer Akademikerverband Österreichs (KAVÖ)
- Katholische Hochschuljugend Österreichs (KHJÖ)
- jeweils zumindest 1 Delegierte/r der weiteren ordentlichen Mitglieder
- jeweils 2 Delegierte der Foren der KA-Österreich.
Weitere Teilnehmer/innen der Konferenz sind mit Sitz und Stimme:
- Geistlicher Assistent der KAÖ
- jeweils 1 Vertreter/in der kroatischen und slowenischen Volksgruppe in Österreich. Über den Auswahlmodus und die Teilnahme von Vertreter/innen weiterer Volksgruppen entscheidet die Konferenz gemäß Geschäftsordnung.
- die Mitglieder des Präsidiums,
- die Mitglieder der Geschäftsführung (sofern diese nicht bereits als Mitglieder des Präsidiums an der Konferenz teilnehmen),
- bis zu 5 kooptierte Teilnehmer/innen.
Der bischöfliche Referent für die Angelegenheiten der KA-Österreich in der Österreichischen Bischofskonferenz ist zur Konferenz einzuladen.
1.2 Aufgaben der Konferenz
Die Konferenz entscheidet in allen Angelegenheiten von österreichweiter Bedeutung, insbesondere:
- Festlegen von Schwerpunkten, Grundsatzpositionen und Richtlinien in der Arbeit der KA-Österreich,
- gesamtösterreichische Aktivitäten der Vereinigung,
- Bestätigung des Budgets, Entgegennahme des Rechnungsabschlusses und des Rechnungsprüfungsberichts sowie Entlastung des Präsidiums und der Geschäftsführung,
- Statutenänderungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bischofskonferenz,
- Erstellung einer Wahl- bzw. Geschäftsordnung und deren Änderung,
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
- Wahl des/r Präsidenten/in und der Vizepräsidenten/innen,
- Erstellung eines Vorschlags zur Ernennung des geistlichen Assistenten,
- Wahl der kooptierten Teilnehmer/innen der Konferenz,
- Aufnahme weiterer Konferenzteilnehmer,
- Wahl der Rechnungsprüfer/innen,
- Errichtung bzw. Auflösung von Foren und Genehmigung ihrer Geschäftsordnung,
- Festlegen der Termine für die Konferenz.
1.3 Einberufung der Konferenz
Die Konferenz wird vom Präsidium einberufen. Dieses erstellt einen Vorschlag zur Tagesordnung und übermittelt diesen den Delegierten mit der Einladung acht Wochen vor der Konferenz. Anträge auf Ergänzung oder Abänderung der Tagesordnung sind begründet beim Präsidium bis spätestens vier Wochen vor der Konferenz einzubringen. Die endgültige Tagesordnung wird vom Präsidium festgesetzt und den Delegierten spätestens 14 Tage vor der Konferenz bekanntgegeben.
Aus dringendem Anlass kann das Präsidium auch eine außerordentliche Konferenz einberufen. Eine außerordentliche Konferenz muss einberufen werden, wenn mindestens 20 Delegierte dies in Schriftform beantragen.
1.4 Beschlüsse
1.4.1 Beschlussfähigkeit
Die Konferenz ist beschlussfähig, wenn Delegierte von mindestens sechs Diözesen und mindestens vier Organisationen der KA-Österreich anwesend sind.
1.4.2 Beschlussfassung
Die Konferenz fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Zweidrittelmehrheit bedürfen nachstehende Beschlüsse:
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
- Änderungen der Statuten,
- Erstellung und Änderung einer Wahl- und Geschäftsordnung,
- Antrag auf Auflösung der Vereinigung,
- Errichtung und Auflösung von Foren.
Alle Beschlüsse, die nach den Bestimmungen von cann. 312–320 CIC 1983 der Bestätigung durch die Bischofskonferenz bedürfen, sind dieser mit dem Beschlussprotokoll zu übermitteln.
2. Das Präsidium
2.1 Aufgaben
Das Präsidium ist das Leitungsorgan der KA-Österreich und repräsentiert durch seine Zusammensetzung die KA in den Diözesen und in den alters-und geschlechtsspezifischen, sowie in den milieu-und themenspezifischen Organisationen und Foren der KAÖ. Es ist der Konferenz der KA-Österreich verantwortlich und tagt mindestens dreimal jährlich.
Das Präsidium sorgt für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz. Es ist verantwortlich für die Erledigung der laufenden Angelegenheiten der KA-Österreich, insbesondere für wirtschaftliche, personelle und administrative Belange, sowie die Vertretung in der Öffentlichkeit und setzt Impulse für die Tätigkeit der KA-Österreich.
2.2 Mitglieder
Mitglieder des Präsidiums sind:
- der/die Präsident/in,
- die zwei Vizepräsidenten/innen,
- der/die Generalsekretär/in (ohne Stimmrecht),
- der geistliche Assistent der KA-Österreich,
- der/die jeweilige KA-Präsident/in aus jeder Diözese,
- der/die jeweilige Vorsitzende der folgenden alters-und geschlechtsspezifischen sowie milieu-und themenspezifischen Organisationen: KJSÖ, KJÖ, KFBÖ, KMBÖ, KABÖ, KAVÖ, KHJÖ,
- der/die jeweilige Sprecher/in aus jedem Forum der KAÖ,
- bis zu drei vom Präsidium kooptierte Mitglieder.
Der Referatsbischof der KA-Österreich ist zu den Sitzungen des Präsidiums einzuladen und nimmt mit beratender Stimme an der Sitzung teil.
2.3 Beschlüsse
2.3.1 Beschlussfähigkeit
Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der/die Präsident/in oder zumindest ein/e Vizepräsident/in anwesend sind.
2.3.2 Beschlussfassung
Das Präsidium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
2.4 Funktionsperioden
Der/Die Präsident/in und die beiden Vizepräsidenten/innen werden für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl in dieselbe Funktion ist nur für maximal zwei aufeinanderfolgende Funktionsperioden zulässig.
Die weiteren Präsidiumsmitglieder sind auf Dauer der ihnen zustehenden Funktion tätig, kooptierte Mitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren bestellt.
Gleichzeitig mit der Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der Vizepräsidenten/innen erfolgt die Wahl der Rechnungsprüfer/innen.
2.5. Präsident/in und Vizepräsidenten/innen
Der/Die Präsident/in und die Vizepräsidenten/innen werden direkt von der Konferenz gewählt. Ihre Wahl bedarf der Bestätigung durch die Österreichische Bischofskonferenz und wird erst durch diese wirksam.
Der/Die Präsident/in leitet die Arbeit des Präsidiums, ist Sprecher/in desselben und wird durch den/die Vizepräsidenten/innen vertreten.
2.6. Geistlicher Assistent
Der geistliche Assistent wird von der Bischofskonferenz auf Vorschlag der Konferenz für die Dauer der Funktionsperiode des Präsidiums bestellt. Dieser Vorschlag wird von der Konferenz der KA-Österreich durch Wahl ermittelt.
2.7. Generalsekretär/in
Der/Die Generalsekretär/in der KA-Österreich wird vom Präsidium der KA-Österreich bestellt. Der/Die Generalsekretär/in führt im Auftrag der Geschäftsführung die laufenden Geschäfte der KA-Österreich und nimmt die Funktion eines/r Dienststellenleiters/in wahr.
2.8. Vertretung der Vereinigung
Die KA-Österreich wird vom/von der Präsidenten/in oder einem/einer Vizepräsidenten/in gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Präsidiums vertreten.
2.9. Kontaktkomitee
Zur Besprechung der Arbeitsschwerpunkte und aktueller Fragen wird ein Kontaktkomitee zwischen der Österreichischen Bischofskonferenz und der KAÖ eingerichtet, welches jährlich mindestens einmal tagt. Die KAÖ wird durch das Präsidium vertreten. Die Terminkoordination und die Koordination der Tagesordnung erfolgt durch den Referatsbischof für die KAÖ.
3. Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung führt im Auftrag des Präsidiums die operativen Geschäfte. Sie bereitet die Präsidiumssitzungen vor und sorgt für eine Aufbereitung der Themen vor der Beschlussfassung im Präsidium und in der Konferenz der KAÖ. Sie trifft, wenn dies erforderlich ist, auch kurzfristig Entscheidungen. Sie ist dem Präsidium verantwortlich.
3.1 Mitglieder
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
- der/die Präsident/in,
- die zwei Vizepräsidenten/innen,
- der/die Generalsekretär/in (ohne Stimmrecht).
Die Geschäftsführung kann bis zu zwei Personen aus dem Präsidium als weitere Mitglieder kooptieren.
Der/Die Präsident/in führt den Vorsitz.
3.2 Beschlüsse
3.2.1 Beschlussfähigkeit
Die Geschäftsführung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder, darunter der/die Präsident/in oder zumindest ein/e Vizepräsident/in anwesend sind. 12
3.2.2 Beschlussfassung
Wird der immer anzustrebende Konsens bei zu fällenden Entscheidungen nicht erzielt, ist für einen gültigen Beschluss die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
3.2.3 Die Geschäftsführung tagt mindestens sechsmal jährlich.
§ 6 Die Foren der KA-Österreich
Die KA-Österreich fördert die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder durch Errichtung von Foren.
1. Aufgaben und Arbeitsweise der Foren
Jedes Forum arbeitet in seinem themenspezifischen Bereich unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und kirchlicher Entwicklungen insbesondere durch:
- Beurteilung von gesellschaftspolitischen Entwicklungen,
- Erarbeitung von inhaltlichen Grundlagen und Themenschwerpunkten,
- Bildung von Plattformen,
- Entwicklung und Durchführung von Initiativen und Projekten,
- Planung und Durchführung von Bildungsinitiativen und -maßnahmen,
- Unterstützung der Mitglieder und des Präsidiums in der inhaltlichen Arbeit, um die Kompetenz der Katholischen Aktion zu stärken.
2. Zusammenarbeit in den Foren
In jedem Forum können diözesane KAs, KA-Bewegungen und KA-Organisationen auf Diözesan- und Bundesebene sowie Partner/innen (insbesondere Organe und Einrichtungen der Katholischen Kirche, Institutionen der christlichen Schwesterkirchen und deren Mitglieder sowie interessierte und kompetente Einzelpersonen) mitarbeiten.
3. Errichtung von Foren
Foren werden von der Konferenz der KA-Österreich errichtet bzw. aufgelöst. Die Anzahl der Foren ist grundsätzlich nicht beschränkt. Foren sollen so eingerichtet werden, dass Synergieeffekte genutzt werden.
4. Rahmenordnung der Foren
Jährlich findet mindestens eine Versammlung aller in einem Forum zusammenarbeitenden Personen und Einrichtungen statt, um den Informationsaustausch auf breiter Basis zu gewährleisten und die gemeinsamen Aktivitäten zu reflektieren.
Ein Leitungsgremium plant die Aktivitäten des Forums und ist für deren Umsetzung verantwortlich. In inhaltlichen, personellen und finanziellen Angelegenheiten ist jedes Forum dem Präsidium der KA-Österreich verantwortlich.
Jedes Forum hat sich eine Geschäftsordnung zu geben, die jeweils von der Konferenz zu genehmigen ist.
§ 7 Finanzierung
1. Aufbringung der Mittel
Zur Aufbringung der notwendigen Mittel leisten die österreichischen Diözesen über das Budget der Österreichischen Bischofskonferenz einen Beitrag entsprechend den von der Österreichischen Bischofskonferenz genehmigten Ansätzen, gemäß einer allfälligen Vereinbarung zwischen der KA-Österreich und der Österreichischen Bischofskonferenz.
Weitere Einnahmen der KA-Österreich können durch Subventionen, Spenden, Entgelte, Schenkungen, Stiftungen, Erbschaften oder sonstige Zuwendungen erzielt werden.
2. Finanzgebarung
Für die Finanzgebarung der KA-Österreich ist das Präsidium im Rahmen der Beschlüsse der Konferenz verantwortlich.
3. Budget
Die Geschäftsführung erstellt das Jahresbudget, das vom Präsidium zu genehmigen, von derKonferenz der KA-Österreich zu bestätigen und der Österreichischen Bischofskonferenz zurGenehmigung vorzulegen ist.
4. Rechnungsabschluss
Die Geschäftsführung erstellt den jährlichen Rechnungsabschluss, welcher von der Konferenz der KA-Österreich zu bestätigen und der Österreichischen Bischofskonferenz zur Genehmigung vorzulegen ist.13
5. Rechnungsprüfung
Jährlich sind der Konferenz die jeweils letzten Berichte der Kontrollstelle des Generalsekretariats der Österreichischen Bischofskonferenz über die Rechnungsprüfung der KA-Österreich vorzulegen. Die Kontrollstelle ist berechtigt, die Jahresabrechnung zu prüfen.
Zur internen Prüfung der Finanzgebarung wählt die Konferenz zwei Rechnungsprüfer/innen. Sie prüfen die Einhaltung des Budgets und die formelle und materielle Richtigkeit der Gebarung und haben die Aufgabe, einmal jährlich der Konferenz einen aktuellen Rechnungsprüfungsbericht vorzulegen. Sie dürfen nicht Mitglieder des Präsidiums sein.
§ 8 Statutenänderungen und Auflösung der Vereinigung
1. Statutenänderung
Die Änderung der Statuten bedarf im Sinne can. 314 CIC 1983 der Genehmigung der Österreichischen Bischofskonferenz.
2. Auflösung der Vereinigung
Über die Auflösung der Vereinigung entscheidet die Konferenz mit Zweidrittelmehrheit. Die Auflösung der Vereinigung bedarf der Genehmigung der Österreichischen Bischofskonferenz.
Aus schwerwiegenden Gründen kann die Auflösung der Vereinigung im Sinne can. 320 § 2 CIC 1983 von Seiten der Bischofskonferenz erfolgen.
Das Vermögen der Vereinigung fällt bei freiwilliger Auflösung oder bei Wegfall der Vereinszwecke der Österreichischen Bischofskonferenz zu, mit der Auflage, dieses ausschließlich und zur Gänze für Zwecke der Arbeit im Sinne der KA-Österreich, somit für die gleichen gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke wie bisher, zu verwenden. Dabei ist für eine entsprechende Verwendung und Abrechnung von zweckgewidmeten Förderungen aus Bundesmitteln und von anderen Subventionen Sorge zu tragen.
§ 9 Geschäfts- und Wahlordnung
Eine Geschäftsordnung für die Konferenz und eine Wahlordnung ist zu erstellen, die von der Konferenz mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen ist.
Das Präsidium hat eine Geschäftsordnung für sich und die Geschäftsführung zu erarbeiten und zu beschließen.
§ 10 Rechtspersönlichkeit für den staatlichen Bereich
Die Aktivierung der Rechtspersönlichkeit öffentlichen Rechts für den staatlichen Bereich nach Art. XV § 7 des Konkordates vom 5. 6. 1933, BGBl II, Nr. 2/1934, ist nur im Einvernehmen zwischen der Österreichischen Bischofskonferenz und der KA-Österreich zulässig.
Dieses Statut wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz unter der Bedingung der wort-identen Beschlussfassung durch die Herbstkonferenz der Katholischen Aktion Österreich 2012 in der Sommervollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz von 18.–20. Juni 2012 approbiert. Aufgrund der gleichlautenden Beschlussfassung durch die Herbstkonferenz der Katholischen Aktion Österreich 2012 erlangt dieses Statut Rechtsgültigkeit.