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CEEPUS – Universität Innsbruck

 

INTRAWI international

CEEPUS
 

CEEPUS: das Central European Exchange Program for University Studies

CEEPUS ist ein multilaterales Austauschprogramm für Studierende und Lehrende, das 16 Länder aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa einander näherbringt. Derzeit nehmen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der Kosovo, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und natürlich Österreich am CEEPUS-Programm teil.

Dabei ist das Programm in Netzwerken von jeweils drei oder mehr Hochschulen organisiert, die gewisse fachliche Verortungen aufweisen. Für den Bereich Translationswissenschaft gibt es das TRANS-Netzwerk, dessen Mitglied das INTRAWI ist. In diesem Rahmen erlaubt es CEEPUS Studierenden und Lehrenden bzw. Forschenden, auch außerhalb der in Innsbruck geltenden Unterrichtsperioden und in kürzeren Aufenthaltszeiträumen mobil zu werden – eine ausgezeichnete Gelegenheit, um Zusatzqualifikationen zu erwerben und neue Kontakte zu knüpfen bzw. ein anderes System kennenzulernen. Die Studierenden halten sich dabei an der Gastuniversität auf, können an Kursen teilnehmen, erwerben aber weder ein Zeugnis noch ECTS; sie zählen für die Gastuniversität nicht als prüfungsaktive Studierende; sie sollten allerdings die Sprache des Ziellandes schon so gut beherrschen, dass sie ausreichend rezeptive Kompetenz mitbringen, um dem Unterricht folgen zu können.

Lehrendenmobilitäten sind übrigens innerhalb oder außerhalb der Netzwerkstruktur möglich. Sollten Lehrende oder Forschende Interesse am Besuch einer Hochschule außerhalb des TRANS-Netzwerks haben, so ist das im Rahmen eines sogenannten Free-Mover-Stipendiums möglich, sofern Netzwerkplätze für den besagten Zeitraum frei geblieben sind.

 

Die CEEPUS-Kontaktperson am INTRAWI

Ähnlich wie andere Mobilitätsprogramme wird auch CEEPUS von einer Kontaktperson am Institut verwaltet, an die Sie sich mit sämtlichen Fragen wenden können: Alena Petrova. Wir bitten Sie allerdings, vorab diese Rubrik vollständig zu lesen und auch die offizielle Website von CEEPUS durchzulesen.

 

Das TRANS-Netzwerk von CEEPUS

Das TRANS-Netzwerk wurde geschaffen, um ein internationales translationswissenschaftliches Netzwerk innerhalb des von CEEPUS fokussierten Raumes zu errichten. Dieses Netzwerk soll dazu beitragen, dass transkulturelle Kommunikation, Translation und Translationswissenschaft als universitäre Fachbereiche gestärkt und für Studierende sowie Lehrende und Forschende aus diesen Bereichen ein Kompetenztransfer mit den Partnereinrichtungen ermöglicht wird. Dabei steht die Erfahrung der physischen Mobilität gemeinsam mit dem Austausch im Vordergrund, wiewohl im TRANS-Netzwerk zum Teil auch Online-Veranstaltungen und Online-Mobilitäten angeboten werden. Weiters richtet das TRANS-Netzwerk eine Sommerschule aus, die bei wechselnden Partnereinrichtungen durchgeführt wird.

Wichtig: Die Universität Innsbruck verfügt nicht über eine ihr definitiv zugesicherte Anzahl von Mobilitätsplätzen, die sie einfach in Anspruch nehmen könnte. Daher muss aus Innsbruck für alle Interessent:innen zunächst von der CEEPUS-Kontaktperson eine spezifische Anfrage an das TRANS-Netzwerk gestellt werden, ob die gewünschte Mobilität möglich ist. Erst danach kann, bei positiver Antwort, ggf. eine Zusage erteilt werden.

 

Teilnehmende Hochschulen:

  • Beograd
  • Bratislava
  • Brežice
  • České Budějovice
  • Innsbruck
  • Koper
  • Ljubljana
  • Maribor
  • Montenegro
  • Novi Sad
  • Osijek
  • Poznan
  • Pristina
  • Rijeka
  • Skopje
  • Sofia
  • Timișoara
  • Tuzla
  • Wien
  • Zadar
  • Zagreb

 

Bewerbungsablauf und Voraussetzungen zur Beantragung eines CEEPUS-Stipendiums

Bitte prüfen Sie bei Interesse an einem CEEPUS-Aufenthalt zunächst die Voraussetzungen und Bedingungen, die im Folgenden formuliert sind, und kontaktieren Sie dann die CEEPUS-Kontaktperson am Institut bezüglich der eventuellen Vergabe eines Platzes: In einem ersten Schritt stellt die CEEPUS-Kontaktperson eine Anfrage beim TRANS-Netzwerk, in einem zweiten Schritt folgt ggf. die Nominierung der Interessent:innen und in einem dritten Schritt hat die Bewerbung für ein CEEPUS-Stipendium zu erfolgen; sie kann ausschließlich von den Bewerber:innen selbst über die Website des CEEPUS-Netzwerks eingebracht werden.

Es gelten folgende Bewerbungsvoraussetzungen und -abläufe:

  • Sie betreiben ein ordentliches Studium an unserer Universität und haben mindestens 2 Studiensemester absolviert oder verfügen über ein Anstellungsverhältnis.
  • Sie verfügen über die Staatsangehörigkeit eines CEEPUS-Mitgliedsstaates oder über ein Equal Status Document (z. B. eine Studienzulassung oder einen Vertrag mit unserer Universität).
  • Das von Ihnen gewählte Zielland ist nicht Ihr Heimat- oder Herkunftsland.
  • Sie lassen sich von der CEEPUS-Kontaktperson ausreichend früh informieren und bitten um eine Nominierung; die Kontaktperson fragt dann beim TRANS-Netzwerk an, ob die Mobilität erlaubt wird.
  • Sie erhalten ggf. eine positive Antwort von der CEEPUS-Kontaktperson und halten dann in Bezug auf die Hinterlegung Ihrer Online-Bewerbung die Bewerbungsfristen ein: Es gilt der 31.10. für Aufenthalte im nachfolgenden Sommersemester, der 01.07. oder der 30.11. für Free-Mover-Aufenthalte und der 15.06. für Aufenthalte im nachfolgenden Wintersemester bzw. im ganzen nachfolgenden Studienjahr.
  • Sie stellen den Antrag selbständig über www.ceepus.info
  • Nachdem Sie sich mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse registriert haben, wird Ihnen ein Passwort übermittelt, mit dem Sie den Status Ihrer Antragsstellung in der Bearbeitung nachverfolgen können. Diese Zugangsdaten verwenden Sie bitte unbedingt auch für spätere, neuerliche CEEPUS-Mobilitäten wieder.
  • Sie wickeln die weiteren Formalitäten (z. B. Ausfüllen der Formulare, Einholen aller Unterschriften seitens der Gastuniversität) selbständig ab und übermitteln sie über die Online-Plattform an die nationale CEEPUS-Agentur (NCO, National CEEPUS Office), also an jene in Österreich.
  • Die nationale CEEPUS-Agentur leitet die weitere Bearbeitung Ihres Antrags im Gastland in die Wege, von wo aus die Stipendienzuerkennung erfolgt. Im Zuge dessen kontaktiert Sie das National CEEPUS Office Ihres Gastlandes.

 

Welche Aufenthalte sind förderwürdig?

Mit CEEPUS können sowohl Kurzaufenthalte (Exkursionen ab 3 Tagen) als auch längere Aufenthalte bis 10 Monate gefördert werden.

Gefördert werden verschiedene Kategorien von CEEPUS-Mobilitäten:

  • Student: Für BA-Studierende können Mindestaufenthalte von 3 Monaten, maximale Aufenthaltsdauern von 10 Monaten gefördert werden.
  • Student – short term: Sie können 1 bis 2 Monate zum Verfassen von Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten, Dissertationen) mit CEEPUS ins Ausland gehen.
  • Short Term Excursions and Summer Schools: Die Gastinstitution organisiert eine Sommerschule, an der Sie teilnehmen wollen oder Sie möchten an einer Exkursion teilnehmen. Diese Förderschiene erlaubt es Ihnen, für kürzere Aufenthalte als ein Monat einen Antrag zu stellen.
  • Teacher: Wenn Sie eine Lehrperson sind, dann stellen Sie Ihren Antrag bitte immer unter dieser Kategorie, unabhängig von der Dauer Ihres geplanten Aufenthaltes.

 

Wie gestalten sich die Förderleistungen von CEEPUS?

  • Sie werden von den Studiengebühren an der Heimat- und an der Gastuniversität befreit. Für die Universität Innsbruck wenden Sie sich dazu bitte ans Büro für Internationale Beziehungen.
  • Sie erhalten ein Vollstipendium durch das Gastland. Die Höhe dieses Stipendiums orientiert sich an den Lebenserhaltungskosten des jeweiligen Landes. Sie können diese Sätze auf der Website von CEEPUS nachlesen.
  • Zu Mobilitätszuschüssen bzw. Reisekostenpauschalen erkundigen Sie sich auf der Website von CEEPUS.
  • Die Auszahlungen auf Ihr Konto erfolgen durch das CEEPUS-Netzwerk. Dabei ist der Fördergeber die OeAD-GmbH im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
  • Der Aufenthalt endet offiziell mit der Übermittlung eines Abschlussberichts und von Erfolgsnachweisen, die durch die Gastuniversität zu unterzeichnen sind. Bei Aufenthalten von mehr als 21 Tagen wird nach Vorlage dieser Dokumente über die CEEPUS-Online-Plattform eine zusätzliche Reisekostenpauschale ausgeschüttet.

 

Text: © INTRAWI

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