Zielgruppe
In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität abgeschlossen haben, welches den berufsrechtlichen Anforderungen gemäß § 6a NO und § 3 RAO entspricht ( § 2 Abs 2 des curriculums des ULG Business Law). Aufgenommen werden können somit Absolventen eines universitären Studiums des österreichischen Rechts, wobei die Studiendauer mindestens vier Jahre mit einem Arbeitsaufwand von zumindest 240 ECTS-Anrechnungspunkten zu betragen hat.
Weiters können Personen zugelassen werden, die über einen Abschluss eines sozial- oder wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums gemäß § 54 Abs 1 Z 7 Universitätsgesetz 2002 verfügen und eine mindestens dreijährige, für diesen Universitätslehrgang einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.