Der diesjährige Fall basierte auf einer anonymisierten und fiktiv adaptierten Gerichtsentscheidung des Landesgerichts Bozen. Im Zentrum stand ein Snowboardunfall mit komplexen strafrechtlichen Fragestellungen: Inwiefern kann ein bewusst eingegangenes Risiko des Opfers haftungsbegrenzend auf Dritte wirken? Und unter welchen Voraussetzungen entfällt dadurch eine bestehende Garantenstellung? Diese Frage wird nicht nur in der italienischen Strafrechtslehre sowie im Vergleich mit der deutschen und österreichischen Rechtsordnung kontrovers diskutiert. Auch in der Rechtsprechung erfährt das Kriterium der Eigenverantwortung zunehmend Beachtung, wenngleich bisher primär in Einzelfällen. Der Fall bot somit eine ausgezeichnete Grundlage für eine vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden Zurechnungsfragen und den Grenzen strafrechtlicher Verantwortung.
In der Vorbereitung setzten sich die Studierenden intensiv mit dem Fall auseinander, analysierten einschlägige Fachliteratur und Rechtsprechung und entwickelten in Staatsanwälte- und Verteidigerteams fundierte Argumentationslinien. Die zweisprachige Ausarbeitung von Schriftsätzen in deutscher und italienischer Sprache stellte dabei eine große Herausforderung dar. Ziel war es, strafrechtlich komplexe Überlegungen sprachlich präzise und terminologisch korrekt schriftlich aufzubereiten, überzeugend zu formulieren und schließlich mündlich zu präsentieren.
Schlussverhandlung als Höhepunkt
Den Höhepunkt des Moot Court bildete die simulierte Schlussverhandlung im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Bozen, in der jeweils zwei Teams der Staatsanwaltschaft (betreut von StA Axel Bisignano und Cons. Andrea Sacchetti) sowie der Verteidigung (betreut von RA Avv. Hubert Oberarzbacher und RA Avv. Federico Fava) ihre Plädoyers in beiden Amtssprachen hielten. Die realitätsnahe Verhandlung bot den Studierenden eine wertvolle Gelegenheit, juristische Analyse mit sprachlicher und kommunikativer Praxis zu verbinden und sich somit zugleich auf eine Tätigkeit im zweisprachigen Rechtsraum Südtirol vorzubereiten.
Eine Fachjury bestehend aus Dr. Francesca Bortolotti, Präsidentin des Landesgericht Bozen, RA Avv. Karl Pfeifer, Präsident der Rechtsanwaltskammer Bozen, und Prof. Enrico Mario Ambrosetti, Universität Padua, kürte schließlich das Gewinnerteam sowie die beste rhetorische Leistung. Als Gewinnerteam vorne mit dabei war das Team der Anklage (Cons. Andrea Sacchetti) mit Marzia Bertolini, Judith Kaufmann und Valentine Zanderigo Iona. Der Rhetorikpreis ging, ex aequo, an Theresa Weishaupt und Marzia Bertolini.
Die Durchführung des Moot Courts wurde durch das Engagement zahlreicher Mitwirkender ermöglicht. Die Unterstützung durch das Landesgericht Bozen (Präsidentin Dr. Francesca Bortolotti), die Staatsanwaltschaft Bozen (Leitender StA Axel Bisignano) und die Rechtsanwaltskammer Bozen (Präsident RA Avv. Karl Pfeifer) hat sich dabei erneut als wesentlich für das Gelingen der Veranstaltung erwiesen. Auch die Mitwirkung der erfahrenen Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft als Tutoren hat in entscheidender Weise zum Erfolg des Moot Court beigetragen.
Organisiert wurde der Moot Court von Assoz.-Prof. Dr. Margareth Helfer in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Stefan Tappeiner, Präsident der Strafrechtssektion am Landesgericht Bozen, und ELSA Innsbruck-Italian Affairs mit Claudia Natto und Greta Keifl. Erneut wurde deutlich, dass die Verbindung von theoretischer Ausbildung, praktischer Fallarbeit und sprachlicher Präzision einen wertvollen Beitrag zur juristischen Ausbildung leisten kann. Die bewährte Zusammenarbeit mit den Südtiroler Partnerinstitutionen schafft dabei verlässliche Rahmenbedingungen, um auch künftig Studierenden diese praxisnahen Einblicke in die zweisprachige Strafrechtspflege bereits während des Studiums zu ermöglichen.