Mitarbeiter:innenjahresgespräch
Ziel & Inhalt
Das Mitarbeiter:innenjahresgespräch als wichtiges Führungs- und Förderinstrument bietet Vorgesetzten und Mitarbeiter:innen eine wertvolle Chance der Weiterentwicklung. Beim Jahresgespräch werden Kompetenzen gestärkt, berufliche Perspektiven entwickelt, Arbeitsergebnisse durch entsprechende personalentwicklungsmaßnahmen optimiert und mit der Strategie der Organisationseinheit/Universität abgestimmt.
Durch das wechselseitige, aufgabenbezogene und zielorientierte Feedback unterscheiden sich die Jahresgespräche deutlich von routinemäßigen Alltagsgesprächen. Dies wird insbesondere durch die detaillierte Vorbereitung beider Gesprächspartner:innen gewährleistet. Die Leiter:innen führen die Gespräche im Dialog und erhalten Rückmeldungen zu ihrem Führungsverhalten sowie dem Arbeitsklima.
Das Mitarbeiter:innenjahresgespräch fördert gemäß dem Leitbild der Universität Innsbruck eine wertschätzende Gesprächskultur, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ein gesundes Arbeitsklima. Eine offene und ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe verbessert die Arbeitsergebnisse, fördert die Arbeitszufriedenheit, reduziert Missverständnisse und schafft ein motivierendes Umfeld zur Mitgestaltung. Das Jahresgespräch bietet einen geeigneten Rahmen, um insbesondere folgende Inhalte zu besprechen:
Arbeitssituation
Förderung
Zusammenarbeit
Das Mitarbeiter:innenjahresgespräch ist nachweislich einmal jährlich von der Leitung der Organisationseinheit zu führen. Wenn Dienst- und Fachaufsicht auf zwei Personen aufgeteilt sind, wird das Gespräch in der Regel an die Fachaufsicht delegiert. Es empfiehlt sich jedoch, dass sich Dienst- und Fachvorgesetzte vorab über das zu führende Gespräch inhaltlich abstimmen. Eine Delegation muss systematisch erfolgen und transparent kommuniziert werden. In der VIS:online Applikation wählen Sie zur Einrichtung die Registerkarte Teamleiter:innen aus.
Mit Lehrbeauftragten und studentischen Mitarbeitenden können, müssen aber keine Mitarbeiter:innenjahresgespräche geführt werden.
Sowohl Mitarbeitende als auch Vorgesetzte haben die Möglichkeit, im Interesse einer gelingenden Gesprächsführung eine Vertrauensperson (z. B. ein Mitglied des zuständigen Betriebsrates, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen oder die zuständige Behindertenvertrauensperson) beizuziehen. Sollte eine Vertrauensperson zugezogen werden, ist die:der Gesprächspartner:in vorab zu informieren und das Gespräch von der Führungskraft selbst zu leiten.
Die Vereinbarungen des Mitarbeiter:innenjahresgesprächs werden gemeinsam definiert, festgehalten und von den Gesprächspartner:innen unterzeichnet. Das Formular (Zielvereinbarung) verbleibt mit je einer Ausfertigung bei den beiden Gesprächsteilnehmenden. Führt die Fachaufsicht das Gespräch, so erhält auch die Leitung der Organisationseinheit eine Kopie. Führt die Dienstaufsicht das Gespräch, wird gegebenenfalls die Fachaufsicht über relevante Vereinbarungen informiert. Beim Wechsel der Führungskraft wird das Formular an die Nachfolge weitergegeben.
Es besteht die Möglichkeit, einen identifizierten Bildungsbedarf im Rahmen der Bestätigung des Gesprächs im VIS:online einzutragen. Der Bildungsbedarf wird anonym an die personalentwicklung weitergeleitet, um gemeinsame Bedarfe zu bündeln und ins reguläre Angebot aufzunehmen.
Es gelten weitgehend übereinstimmende rechtliche Regelungen für Beamt:innen, Vertragsbedienstete und KV-Angestellte, sodass eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen Mitarbeiter:innengruppen nicht notwendig erscheint.
Themen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen, dürfen auf Wunsch der:des Mitarbeitenden aber nicht von der Führungskraft im Mitarbeiter:innenjahresgespräch angesprochen werden. Das sind zum Beispiel Fragen
- zum aktuellen Gesundheitszustand und/oder vergangenen Erkrankungen
- nach einer Schwangerschaft oder auch um die zukünftige Planung bzw. Gestaltung des Familienlebens
- zu Gewerkschaftsaktivitäten oder einer allfälligen Betriebsratskandidatur
Weitere rechtliche Bestimmungen
Checklisten zur Organisation
Leitfaden mit Gesprächsinhalten
Zielvereinbarung
Für Beratung zur Organisation des Mitarbeiter:innenjahresgesprächs wenden Sie sich bitte an
Mag. Isabella Göschl unter DW 20440 oder isabella.goeschl@uibk.ac.at oder an
Mag. Alexandra Brunner-Schwaiger unter DW 20443 oder alexandra.brunner-schwaiger@uibk.ac.at
Bei Fragen zur VIS:online-Applikation wenden Sie sich bitte an DW 23665 oder vis@uibk.ac.at