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Praxis – Universität Innsbruck

Anerkennung Praxis alle Studien Psychologie

Kontakt: Gertraud Kirchmair - Sekretariat

Bitte korrespondieren Sie ausschließlich mit Ihrem Studierenden Mail Account der Universität Innsbruck mit uns!

Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium (Curriculum 2019W)

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 300 Stunden (280 Stunden Praxis und 20 Stunden Teilnahme an psychologischen Untersuchungen) gemäß Pflichtmodul 18 des Curriculums des Bachelorstudiums Psychologie (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der LFU am 9. April 2019)

Folgende Unterlagen sind per Mail einzureichen:

  1. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der Fachpsychologin/des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat und
  2. den Studienerfolgsnachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt wurden, im Umfang von 20 Stunden (LFU APP)

Anerkennung der Praxis im Masterstudium (Curriculum 2011W)

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 225 Stunden gemäß Pflichtmodul 10 des Curriculums des Masterstudiums Psychologie (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der LFU am 9. Juni 2011).

Folgende Unterlagen sind per Mail einzureichen:

  1. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung der Fachpsychologin/des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat, und
  2. das Studienblatt (LFU APP)

Achtung läuft mit 31.10.2023 aus -- Anerkennung der Praxis im Bachelorstudium (Curriculum 2008W)

Bestätigung der Praxis im Ausmaß von 310 Stunden (290 Stunden Praxis und 20 Stunden Teilnahme an psychologischen Untersuchungen) gemäß § 9 des Curriculums des Bachelorstudienplans Psychologie 2008W (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der LFU am 21. April 2008).

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. das digital ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
  2. den Studienerfolgsnachweis über die Teilnahme an psychologischen Untersuchungen, die am Institut für Psychologie durchgeführt wurden, im Umfang von 20 Stunden und
  3. die Bestätigung (Kopie) der Fachpsychologin/des Fachpsychologen, die/der die Praxis betreut hat.
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