Für das beginnende Wintersemester gab es an österreichischen Universitäten zum ersten Mal ein Aufnahmeverfahren für fünf so genannte Studienfelder, wobei die Universität Innsbruck ein solches Verfahren für Architektur, pharmazie und Wirtschaftswissenschaften durchführte – in Biologie und Informatik wurde heuer auf ein Aufnahmeverfahren vor Zulassung verzichtet.
Foto: o.Univ.-Prof. Dr. Roland Psenner (Vizerektor für Lehre und Studierende)
Da sowohl in der Architektur als auch in den Wirtschaftswissenschaften die vom Bundesministerium vorgegebene Zahl an aufzunehmenden Studierenden nicht erreicht wurde, kam es nur in der pharmazie zum zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens, dem schriftlichen Test, der am 9. September stattfand.
So weit so gut, könnte man sagen: alle Studierwilligen, also jene, die sich angemeldet hatten oder zum pharmazietest erschienen waren, können ihr Studium auch beginnen – vorausgesetzt natürlich, sie sind in der Lage, ein Maturazeugnis vorweisen. Dass einige die Frist versäumt oder sich nicht rechtzeitig umgemeldet hatten, ist zwar für den einzelnen enttäuschend, aber die meisten von ihnen werden dieses Versehen inzwischen durch Inskription eines verwandten Studiums kompensieren. Was schwerer wiegt, ist tatsächlich ein – bisher zumindest theoretischer – Paradigmenwechsel. Während ich als Vizerektor immer die Meinung vertreten hatte, man muss in die Uni rein, um die Uni kennenzulernen (mit Ausnahme jener Fächer, in denen die Kapazität der Uni zu mehr als 100% überschritten ist, beispielsweise in der Psychologie), heißt es jetzt: Du musst dich vorher entscheiden und nachweisen, dass Du das Zeug zu diesem Studium hast – eine Herausforderung sowohl für die Studierwilligen als auch für die Uni, die ein faires und zuverlässiges Testsystem für das Aufnahmeverfahren entwickeln muss.
Als Vizerektors ist es mein erstes Anliegen, allen Studierenden gute Bedingungen zu gewährleisten, d.h. vor allem Betreuungsverhältnisse zu schaffen, die ein zügiges Vorankommen im Studium ermöglichen. Aus diesem Grund habe ich die StEOP (Studieneingangs- und Orientierungsphase), die übrigens durch die Möglichkeit, die Zulassung nach Erlöschen zweimal wieder zu beantragen, massiv entschärft wurde, befürwortet, da sie die Studierenden motiviert, sich möglichst bald für „ihr“ Studium zu entscheiden, am besten im Lauf des ersten Semesters oder spätestens im ersten Studienjahr. Voraussetzung für ein Funktionieren des Systems ist auch hier ein faires Verfahren – keine Knock-out-Prüfungen! Dass wir an der Universität Innsbruck die StEOP-Verordnung zu Gunsten der Studierenden auslegen, hat uns der Rechnungshof im Sommer 2013 bestätigt.
Um mit eine paar (gerundeten) Zahlen aufzuwarten: Wir haben 28.000 Studierende, die 32.000 Studien belegen, aber nur 18.000 Studien werden prüfungsaktiv betrieben, d.h. im Laufe eines Studienjahrs werden mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkte erworben. Da das Wissenschaftsministerium nur die prüfungsaktiv betriebenen Studien zählt (und da nur prüfungsaktive Studierende in den Genuss von Stipendien, Förderungen etc. gelangen) liegt es also im Interesse von Uni und Studierenden, diese 16 ECTS-Punkte zu erreichen. Dies scheint in Anbetracht von 60 ECTS-AP, die pro Studienjahr vorgesehen sind, nicht sehr hoch zu sein (d.h. man muss etwas mehr als ein Viertel aller Lehrveranstaltungen positiv absolvieren), selbst wenn man berücksichtigt, dass etwa zwei Drittel aller Studierenden nebenher arbeiten oder Betreuungsaufgaben haben. Im Lauf der letzten vier Studienjahre ist der Anteil der Prüfungsaktiven jedenfalls von 50 auf 58% gestiegen, was auch der StEOP zuzuschreiben ist: eine wünschenswerte Entwicklung, die nicht nur den Studierenden, sondern auch der Universität zugutekommt.
Dass man dieses Ergebnis verbessern kann, liegt auf der Hand, denn in beinahe einem Drittel aller Bachelorstudien werden überhaupt keine ECTS-AP erworben und nur in 18% werden mehr als 90% der möglichen ECTS-AP erreicht. In den Masterstudien sieht es etwas anders aus, hier werden in einem Fünftel aller Studien überhaupt keine ECTS-AP erreicht, während in 14% mehr als 90% der vorgesehenen ECTS-AP erworben werden. Da in etwa 10% aller Bachelor- und Masterstudien (das betrifft etwa 3.000 Studierende) die Zahl von 16 ECTS-AP nur knapp verfehlt wird, sollten wir durch eine Verbesserung der Studienbedingungen (die jetzt durch die neue Satzung möglich werden), eine Zahl von 20.000 prüfungsaktiv betriebenen Studien erreichen können.