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<strong>erasmus</strong>+ Lehrendenmobilität Outgoing

erasmus+ Lehrendenmobilität Outgoing

Im Rahmen des erasmus+ Programms besteht unter Voraussetzung eines gültigen erasmus+ Abkommens die Möglichkeit, einen Kurzlehraufenthalt an einer Partnerinstitution der Universität Innsbruck zu absolvieren. Diese Mobilität wird durch erasmus+ gefördert.

Ziele der erasmus+ Lehraufträge sind:

  • die Förderung der Erweiterung und Bereicherung des Lehrangebots von Hochschulen
  • Nutzung des Wissens und Fachwissens von wissenschaftlichen Lehrkräften aus Hochschulen anderer europäischer Länder durch Studierende, die nicht an Mobilitätsprogrammen teilnehmen können
  • Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs über pädagogische Methoden
  • Schaffung von intensiven Kooperationen und Partnerschaften

     

Es gelten die Richtlinien des erasmus+ Projekts (siehe unten) und die allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften bzw. die Vorgaben des Reisemanagements !

Weitere Informationen

  1. Bei Bestehen eines gültigen erasmus+ Abkommens: Kontaktaufnahme mit dem/der jeweiligen  erasmus+ Fachkoordinator*in der Universität Innsbruck um das Vorhaben zu konkretisieren. Der/die Fachkoordinator*in gibt die Namen der erasmus Lehrenden dem International Relations Office bekannt - in der Regel vor Beginn des akademischen Jahres, spätere Bekanntgaben sind möglich
  2. Erhalt eines offiziellen Bestätigungsschreibens
  3. Erstellen eines Lehrprogramms (Mobility Agreement) in Zusammenarbeit mit der Partnerinstitution (elektronische Unterschriften) und Übermittlung ans International Relations Office. Beantragung der Freistellung in VIS:online und Übermittlung der Bestätigung ans International Relations Office
  4. Das Vorliegen dieser Dokumente ist Voraussetzung für das Erstellen der Mobilitätsvereinbarung und somit auch für die Finanzierung der Aktivität
  5. Erhalt der Mobilitätsvereinbarung, diese ist mit Originalunterschrift bis spätestens 4 Wochen vor Antritt des Aufenthaltes ans International Relations Office zu retournieren
  6. Lehre an der Gastuniversität, Aufenthaltsbestätigung unterschreiben lassen
  7. Die Übermittlung des EU-Online Fragebogens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Email-Aufforderung sowie das Eintreffen der Bestätigung der Lehre und der Originalbelege zusammen mit dem unterschriebenen Formular „Reisekostenabrechnung“ im International Relations Office gilt als Antrag auf Zahlung der Fördermittel

Wir bitten darum geplante erasmus+ Lehraufenthalte 2024/25 bis zum 15. Oktober 2024 bekannt zu geben, damit eine entsprechende Planung der Finanzierung erfolgen kann. Eine Restplatzvergabe kann danach laufend erfolgen, sollte allerdings bis spätestens 31. Mai 2025 angekündigt werden. Um Übermittlung der Unterlagen wird bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Lehraufenthalts gebeten.

Die Abrechnung der erasmus Lehrendenmobilität nach dem 30. September 2025 (Ende des akademischen Jahres 2024/25) ist ausgeschlossen. Entstandene Kosten können nach diesem Datum nicht mehr refundiert werden.

Lehrende mit besonderen Bedürfnissen können  Sonderzuschüsse aus EU-Mitteln beantragen.

15.10.2024     Bekanntgabe Nominierung mobiler Lehrender 2024/25

30.03.2025     Abschluss der erasmus+ Abkommen für 2025/26 (Ziel ist es die bereits bestehenden Abkommen auszunutzen,
                        neue Abkommen sollten nur in Ausnahmefällen geschlossen werden)

31.05.2025     Ende Vergabe von Restplätzen 2024/25

30.09.2025     Abrechnung des erasmus Lehraufenthalts 2024/25

  • Bestehen eines erasmus+ Abkommens zwischen der Universität Innsbruck und der aufnehmenden Hochschule
  • Teilnahmeberechtigt ist das Lehrende Personal, das an der Universität Innsbruck beschäftigt ist
  • Es besteht die Verpflichtung, mindestens acht Stunden pro Woche zu lehren
  • Ein Aufenthalt dauert mindestens zwei Tage (exklusive Reisezeit), die maximale Aufenthaltszeit sind 5 Tage, exklusive Reisetage. Hinweis: Ein Aufenthalt im Vereinigten Königreich muss 5 Tage dauern. Ausnahmen sind nur mit vorheriger Rücksprache und entsprechendem Abkommen möglich.
  • Wochenenden unterbrechen den Lehraufenthalt und werden als private Aufenthaltszeiten gesehen
  • Um möglichst vielen Personen einen Lehraufenthalt zu ermöglichen, muss jenen Lehrenden Vorrang eingeräumt werden, die im laufenden Vertragsjahr erstmalig einen erasmus+ Aufenthalt absolvieren

Höchstzuschuss ab November 2024: für den gesamten Aufenthalt bis zu EUR 1.150 (Unterkunftskosten max. EUR 130 pro Nacht (tatsächliche Kosten, kein Durchschnitt)).

Förderbar sind Reise- und Unterkunftskosten unter Berücksichtigung des Höchstzuschusses:

  • Die klimafreundlichen Reise-Richtlinien Artikel im Intranet der Universität sind unbedingt zu beachten.
  • Die Zusatzabgabe für Flugreisen wird automatisch aufgeschlagen, dieser Betrag zählt zu Ihren Reisekosten.
  • Bei Verwendung des eigenen PKWs wird nur der Beförderungszuschuss ausbezahlt (kein Kilometergeld).
  • Unterkunftskosten werden für die Dauer der Lehre rückerstattet (s. Höchstzuschuss). Weitere Übernachtungen müssen selbst finanziert werden.
  • Es können keine Versicherungskosten übernommen werden (Reiseversicherung, Stornoversicherung etc.).
  • Es können nur Fahrkosten vom Dienstort (Innsbruck) aus bzw. zum Dienstort hin erstattet werden.
  • Kosten für Verpflegung können nicht übernommen werden.
  • Kosten für Taxifahrten können nur nach vorheriger Rücksprache oder in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Flugverspätung und keine Busverbindung in der Nacht) übernommen werden.

Checkliste

Mobility Agreement

Reisekostenabrechnung

Bei erasmus+ handelt es sich um ein Projekt. Für die Abrechnung benötigen wir nur Ihre Unterschrift.

Kontakt

Larissa Jenewein, MA MSc   +43 512 507-32410 (Montag-Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag+Mittwoch 13:30-15 Uhr)

 

 

EU Fahne

 

Erfahren Sie mehr über:

erasmus+ International Mobility & Networks Aurora Netzwerke

            

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