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... mit Ertheilung der Eminenz Note so freygebig ... – Universität Innsbruck

... mit Erthei­lung der Emi­nenz Note so frey­gebig ...

Auch heute kann man in regel­mäßigen Abständen lesen, dass in Universitäts­studien­abschlüssen, speziell in den Geistes-, Sozial- und Kultur­wissen­schaften, die Benotungen unverhältnis­mäßig gut ausfielen. Und universitäts­intern wird immer wieder darauf hingewiesen, dass bei Benotungen das gesamte Noten­spektrum auszuschöpfen sei – offensichtlich kein neues Problem.

Schreiben Kgl. bayer. Generalkommissariat des Innkreises an Senat v. 30. Juli 1810. UAI, Rektorat 1808–1810.
Transkription:

Bey dem nun bald zu Ende laufenden Schuljahr erhält der Koenigl. akademische Senat den Auftrag, 14 Tage nach dem Schluße der Vorlesungen einen Generalbericht über den gegenwärtigen Zustand der Universität hieher zu erstatten, und demselben einen summarischen Ausweis der Studierenden beyzulegen, wobey die Tabelle im Regierungsblatt vom Jahr 1804 Seite 305 als Muster dienen kann.

Hiernächst ist von jedem akademischen Lehrer eine schriftliche Anzeige der dieses Jahr hindurch von ihm behandelten Gegenstände mit Bemerkung des gebrauchten Vorlesebuches, der beobachteten Lehrmethode p. abzuverlangen, und als weitere Belege anzufügen.

Da man sich endlich bisher mehrfältig überzeugt hat, daß die meisten Lehrer bey Ausstellung der Attestaten und Absolutorien viel zu günstige Noten ertheilen, wodurch diese Zeugniße in den Augen der Studierenden eben so sehr  an ihrem Werthe, als in den Augen der Regierung und des besser unterrichteten Publikums an Glaubwürdigkeit verlieren müssen; so erwartet man, daß sämmtliche akademische Professoren hierin künftig mit der strengsten Genauigkeit und Unpartheylichkeit zu Werke gehen werden.

Schreiben Kgl. bayer. Generalkommissariat des Innkreises an Senat v. 30. Juli 1810. UAI, Rektorat 1808–1810.

Einige Professoren seien “mit Ertheilung der Eminenz Note so freygebig“, „daß jeder 2te oder 3te halbe ein eminenter Kopf zu sein scheine, was die Natur nicht erzeugt“. Es sey auffallend, daß mit solchen Zeugnissen nicht nur die Aeltern und Studierende selbst, welche sich darauf zu ihrem eigenen Nachtheil brüsten, sondern auch die obern Behörden, welche bei Anstellungen der Amts Kandidaten auf dieselben Rücksicht nehmen, irre geführet werden; auch habe Seine Majestät wiederholter Mahle jene übertriebene Freygebigkeit untersagt. Weswegen alle Professoren, ohne jedoch damit den wenigen wirklich eminenten Talenten unrecht zu thun, zu bescheidener Sparsamkeit der Vorzugs Klasse anzuweisen seyn.

Schreiben Gubernium an Lyzealrektorat v. 14. August 1817. UAI, Rektorat 1816–1817.

Immer wieder wurde eine Benotung eingefordert, die dem tatsächlichen Wissensstand der Studenten entsprechen sollte, was bei drei Notenstufen nur wenig differenziert ausfallen konnte. Außerdem gab es mehrfach Verordnungen, dass in bestimmten Fächern die „erste Classe“ erreicht werden müsse, ansonsten müsse der Student wiederholen, und hier zeigte man wohl auch eher Milde, um Wiederholungen bzw. das Entfernen aus dem Studium (mit monarchieweiter Geltung) zu vermeiden.

Dass damit die Benotung an Aussagekraft verlor, wurde klar erkannt.

Schließlich wollte man von Regierungsseite über strengste Benotung auch die zunehmende Zahl der Studenten in der Philosophischen Fakultät, möglichst im ersten Jahr, steuern, da diese dann exmatrikulierten Studenten noch jung genug seien, um einen anderen Beruf zu wählen und in Bereiche zu gehen, wo Arbeitskräfte benötigt wurden. Dieses Vorgehen war sozialrestriktiv geplant und sollte nur die ärmeren Studenten treffen.

 (Margret Friedrich)

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