Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Curriculum (2017W)
Master of Arts (MA)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Bildungswissenschaften
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0111 Erziehungswissenschaft
Studienkennzahl
UC 066 848
Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.
Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.
Für das Masterstudium Erziehungs- und Bildungswissenschaft gilt aktuell das Curriculum 2017W.
Informationen zum Curriculum (2017W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/ Gesamtfassung (ab 01.10.2022)
- Mitteilungsblatt vom 18.05.2022, 42. Stück, Nr. 498 (Anderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 65. Stück, Nr. 572 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 21.06.2017, 44. Stück, Nr. 619 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 14.12.2016, 16. Stück, Nr. 139 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 14.12.2016, 15. Stück, Nr. 138
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 42,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 1/2/3/5: Grundlagen der Erziehungswissenschaft:
Geschichte und Begriffe I, II, III/IV - 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 4/16: Wissenschaftstheorie der Erziehungswissenschaft und Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens / Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft
- 45 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 8/9/10/13/14/15: Grundlagen der Erziehungswissenschaft: Konzepte und Bereiche I/II/III/IV/V/VI
- 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 11/12: Kommunikations- und Handlungskompetenzen I/II
- 12,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich PM 18: Forschungspraxis: bachelorarbeit
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Allgemeine Erziehungswissenschaft
7,5 ECTS-AP: Subjekt und Gesellschaft unter der Perspektive sozialer Ungleichheit
7,5 ECTS-AP: Professionalisierung und Handlungskompetenzen
7,5 ECTS-AP: Methodologie & Forschungsmethoden der Erziehungs- und Bildungswissenschaft
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (1)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (2)(3)
10,0 ECTS-AP: Methodisches Wahlmodul (2)(3)
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
7,5 ECTS-AP: Vorbereitung Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
5,0 ECTS-AP: Seminar zur Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung zur Masterarbeit (Defensio)
(1) Gemäß Curriculum sind drei Wahlmodule im Umfang von je 10 ECTS-AP zu absolvieren.
(1) Gemäß Curriculum sind drei Wahlmodule im Umfang von je 10 ECTS-AP zu absolvieren. (2) Gemäß Curriculum ist 1 Vertiefung der 3 Wahlmodule (1) im Umfang von 10 ECTS-AP zu absolvieren. Zu diesem gewählten vertiefenden Wahlmodul ist zusätzlich das dazugehörige methodische Wahlmodul im Ausmaß von 10 ECTS-AP zu absolvieren.(3) Anstelle des vertiefenden Wahlmoduls und/oder des methodischen Wahlmoduls können Module im Rahmen der Individuellen Schwerpunktsetzung absolviert werden.
Semester | ECTS-AP | Titel |
---|---|---|
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 47,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 33,2 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 13,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 5,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Formulare und Ablauf der Einreichung der Masterarbeit (gültig seit 01.11.2023)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Dr. phil. habil. Petra Reinhartz
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens A - M)
Dr. Peter Münte
(Anerkennungen für Studierende mit Anfangsbuchstaben des Nachnamens N - Z)
Studiendekan
Assoz. Prof. Ulrich Leitner