Mitteilungsblatt (53. Stück)
Studienjahr 2021/2022
Ausgegeben am 10. Juni 2022
53. Stück
Inhalt
572. curriculum für das Masterstudium Philosophy of Religion an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck
Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10.06.2022, 53. Stück, Nr. 572
Beschluss der curriculum-Kommission an der Katholisch-Theologischen Fakultät vom 29.05.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 07.06.2022:
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF, und des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:
curriculum für das
Masterstudium Philosophy of Religion
an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Zuordnung
§ 2 Qualifikationsprofil und Studienziele
§ 3 Studienumfang und Studiendauer
§ 4 Sprache
§ 5 Zulassung
§ 6 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
§ 7 Vergabe der Plätze in Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
§ 8 Pflicht- und Wahlmodule
§ 9 Masterarbeit
§ 10 Prüfungsordnung
§ 11 Akademischer Grad
§ 12 Inkrafttreten
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 1 Zuordnung
Das Masterstudium Philosophy of Religion ist der Gruppe der theologischen Studien zugeordnet.
§ 2 Qualifikationsprofil und Studienziele
- Das Masterstudium Philosophy of Religion ist eine vertiefende philosophische Ausbildung zur Auseinandersetzung mit weltanschaulichen und religiösen Grundfragen des Menschen. Es vermittelt die Kompetenz, das Phänomen der Religion in seinen verschiedenen Aspekten auf höchstem theoretischem Niveau aus der Sicht der einzelnen philosophischen Disziplinen und im Dialog mit anderen Wissenschaften zu untersuchen.
- Das Masterstudium Philosophy of Religion vermittelt die Kompetenz, wichtige religiöse und philosophische Traditionen mit repräsentativen zeitgenössischen Positionen in Verbindung zu bringen und kann dadurch Grundlage für innovative Denkansätze sein. Es zielt auf eine eigenständige und sachlich fundierte Urteilsfähigkeit in den „großen Fragen“ der Religionsphilosophie in Geschichte und Gegenwart, die die Eigenart der Rationalität von Weltanschauungen und des weltanschaulichen bzw. interreligiösen Dialogs berücksichtigt. Die Absolventinnen und Absolventen erwerben die Kompetenz, die Relevanz theoretischer Fragestellungen sowohl für die eigene Lebensgestaltung als auch im Hinblick auf gesellschaftliche Verantwortung herauszuarbeiten und darzustellen.
- Die dargelegten Inhalte und Strukturen des Masterstudiums Philosophy of Religion bestimmen auch dessen Anwendungsfelder und berufsmäßige Qualifikationen. In besonderer Weise bietet sich die Verbindung des Masterstudiums Philosophy of Religion an der Katholisch-Theologischen Fakultät mit einem theologischen Studium an. Zudem dient das Masterstudium als eigenständige Qualifikation für berufliche Tätigkeiten, welche die Fähigkeit zur Analyse und Lösung komplexer Problemstellungen erfordern. Zu betonen sind die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, wie spezialisiertes Orientierungswissen im interkulturellen Kontext, die besondere Befähigung zu kritischer Analyse, zu argumentativ nachvollziehbarer und wissenschaftlich verantworteter Stellungnahme, auch im gesellschaftlich-kulturellen und politischen Bereich. Denn gerade dort spielen Kompetenz und Sensitivität bzgl. religiöser Pluralität und interreligiösem Dialog eine immer bedeutendere Rolle. Den Absolventinnen und Absolventen stehen u. a. höhere und spezielle Qualifikationen erfordernde Aufgaben im Bildungs-, Medien-, Verlags- sowie Verwaltungsbereich offen. Das Masterstudium befähigt auch zur Mitarbeit in interdisziplinären Projekten.
- Das Masterstudium vermittelt darüber hinaus Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer hochqualifizierten und eigenständigen Forschungstätigkeit im Rahmen des PhD-Programms der Katholisch-Theologischen Fakultät oder eines anderen fachlich infrage kommenden Doktoratsstudiums befähigen.
§ 3 Studienumfang und Studiendauer
Das Masterstudium Philosophy of Religion umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Dies entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.
§ 4 Sprache
Das Masterstudium Philosophy of Religion wird in englischer Sprache angeboten.
§ 5 Zulassung
- Die Zulassung zum Masterstudium Philosophy of Religion setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder fachlich infrage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 64 Abs (3) des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, idgF voraus.
- Die Bachelorstudien Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät und an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck, das Diplomstudium Katholische Fachtheologie, das Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik sowie das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung), sofern zumindest eines der Unterrichtsfächer Ethik, Islamische Religion oder Katholische Religion gewählt wurde, gelten jedenfalls als fachlich infrage kommende Studien im Sinne des Abs. 1.
§ 6 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
- Nichtprüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Fachs. Teilungsziffer: keine
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Seminare (SE) dienen zur vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Präsentation und Diskussion von Beiträgen seitens der Teilnehmenden. Teilungsziffer: 20
§ 7 Vergabe der Plätze in Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:
- Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
- Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
- Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, werden die vorhandenen Plätze verlost.
§ 8 Pflicht- und Wahlmodule
-
-
- Es sind folgende Pflichtmodule im Ausmaß von insgesamt 67,5 ECTS-AP zu absolvieren:
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1. |
Pflichtmodul: Grundlagen der Religionsphilosophie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Hauptfragen der Religionsphilosophie |
2 |
5 |
b. |
SE Klassische Texte der Religionsphilosophie |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben spezialisierte Kenntnisse der Hauptfragen der Religionsphilosophie erworben, unter anderem nach dem logisch-erkenntnistheoretischen Status religiöser Überzeugungen, der Begründbarkeit von Aussagen über Existenz und Attribute Gottes, der Struktur religionskritischer Argumente; sie haben die Kompetenz, klassische religionsphilosophische Texte eigenständig, sachgerecht und methodisch korrekt zu erschließen, sie inhaltlich und in ihren Argumentationsstrukturen zu analysieren und die Verbindungen zu deren metaphysischen, anthropologischen und anderen Hintergrundvoraussetzungen aufzuzeigen. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Pflichtmodul: Glaube und Vernunft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Erkenntnistheorie und Religion |
2 |
5 |
b. |
SE Naturwissenschaft und Religion |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz, Fragestellungen aus den gegenwärtigen erkenntnis- und wissenschaftstheoretischen Diskussionen um Inhalte, Strukturen und Begründungen religiöser Überzeugungen richtig einzuordnen und sachgerecht darzustellen. Sie besitzen die Kompetenz, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen religiösen und anderen Diskursformen auf hohem theoretischem Niveau zu analysieren und sind fähig, problematische Geltungsansprüche, besonders im Grenzbereich zwischen Naturwissenschaft und Religion, begründet zu kritisieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Pflichtmodul: Kritische Analyse von Weltanschauungen |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Metaphysik, Sprachphilosophie und Religion |
2 |
5 |
b. |
SE Klassische und gegenwärtige Religionskritik |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz, die Zusammenhänge zwischen religiösen Überzeugungen, ihren sprachlichen Ausdrucksformen und den metaphysischen Annahmen, die verschiedene Weltanschauungen prägen, erkennen, logisch zu analysieren und auf hohem Analyseniveau darzustellen. Sie kennen die Hauptlinien der Religionskritik und ihre Argumentationsstrukturen, können analoge Strukturen in heutigen Diskussionen herausarbeiten und eigenständige begründete Stellungnahmen in diesen Fragen entwickeln. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
4. |
Pflichtmodul: Gegenwärtige Religionsphilosophie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Vertiefende Themen der gegenwärtigen Religionsphilosophie |
2 |
5 |
b. |
SE Texte gegenwärtiger Religionsphilosophie |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden verfügen über spezialisierte Kenntnisse in ausgewählten Teilthemen der gegenwärtigen Religionsphilosophie; sie haben die Kompetenz, repräsentative Texte aus diesen Bereichen kritisch zu analysieren und ihre Inhalte sachgerecht zueinander, aber auch zu relevanten anderen philosophischen Gebieten (etwa Logik, Ontologie, Philosophy of Mind) in Beziehung zu setzen. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Pflichtmodul: Philosophie der religiösen Traditionen |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Jüdische und islamische Philosophie |
2 |
5 |
b. |
SE Philosophien der Religionen |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz, die Hauptströmungen der jüdischen und islamischen Philosophie sowie ihre Beziehungen zur westlichen Philosophie und ihrer Entwicklung sachgerecht darzustellen; sie sind fähig, repräsentative Texte aus anderen religiösen Traditionen (zum Beispiel Buddhismus, Hinduismus, Daoismus, Konfuzianismus) auf ihre philosophischen Hintergrundannahmen zu untersuchen und methodisch korrekte interkulturelle Vergleiche anzustellen. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
6. |
Pflichtmodul: Religion, Kultur und Gesellschaft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Religion, Kultur, Gesellschaft |
2 |
5 |
b. |
SE Philosophische Zugänge zu Inklusion und Diversität |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz zu einer vertieften philosophischen Analyse der gegenseitigen Beziehungen zwischen religiösen Überzeugungen und Praktiken, kulturellen und gesellschaftlich-politischen Kontexten sowie Gender-Verhältnissen. Sie sind fähig, normative Gesichtspunkte der sozialen Verantwortlichkeit, Nachhaltigkeit, Gender- und Inklusions-Sensibilität in diese Analyse miteinzubeziehen; sie verfügen dazu über spezialisierte Kenntnisse wichtiger philosophischer Versuche aus Vergangenheit und Gegenwart, verschiedenen Formen von Gender- und anderer Diversität gerecht zu werden. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
7. |
Pflichtmodul: Vorbereitung der Masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
|
Vorbereitung der Masterarbeit Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé) sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit |
|
5 |
|
Summe |
|
5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden sind fähig zur vorläufigen inhaltlichen und methodischen Strukturierung ihres Forschungsprojekts. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
8. |
Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
|
Verteidigung der Masterarbeit |
|
2,5 |
|
Summe |
|
2,5 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden sind fähig, die wesentlichen Ergebnisse ihrer Masterarbeit zu präsentieren und die Arbeit in einer wissenschaftlichen Diskussion zu verteidigen. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung der Pflichtmodule 1 bis 7, der Wahlmodule und der Masterarbeit |
-
-
- Es sind Wahlmodule im Ausmaß von insgesamt 30 ECTS-AP zu absolvieren.
-
1. |
Wahlmodul: Philosophie des guten Lebens |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Konzeptionen des guten Lebens |
2 |
5 |
b. |
SE Philosophie, Religion, Spiritualität |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz, wichtige antike, mittelalterliche und neuzeitliche Antworten auf die philosophische Kernfrage, was ein gutes Leben kennzeichnet, in vertiefter Weise zu analysieren; sie können die Querverbindungen dieser Antworten zu philosophischen Fragen etwa der Anthropologie, Ontologie, Ethik und Sozialphilosophie erkennen und auf hohem theoretischem Niveau darstellen; sie sind fähig, die Relevanz verschiedener Verständnisse von Spiritualität für ein gutes Leben zu analysieren. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Wahlmodul: Religion und Ethik |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Religion und Ethik |
2 |
5 |
b. |
SE Religion und Ethik |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben die Kompetenz, mögliche Zusammenhänge religiöser und nichtreligiöser Weltanschauungen mit Fragen der allgemeinen und angewandten Ethik zu identifizieren und auf hohem theoretischem Niveau zu analysieren. Sie sind fähig, Argumentationsmuster herauszuarbeiten und sachgerecht darzustellen sowie selbstständig begründete Stellungnahmen in diesen Bereichen zu entwickeln. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Wahlmodul: Interdisziplinäre Aspekte der Religionsphilosophie |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Interdisziplinäre Aspekte der Religionsphilosophie |
2 |
5 |
b. |
SE Interdisziplinäre Aspekte der Religionsphilosophie |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden sind fähig, Problemstellungen und Lösungsvorschläge in Grenzgebieten zwischen Religionsphilosophie und ausgewählten anderen Wissenschaften, etwa Biologie, Physik, Religionssoziologie, Erziehungswissenschaften, Ethnologie, Religionspsychologie oder Kognitionswissenschaften, in vertiefter und wissenschaftstheoretisch fundierter Weise zu analysieren. Sie sind fähig, die unterschiedlichen Methodiken der beteiligten Wissenschaften sachgerecht darzustellen, sie können die Grenzen ihrer jeweiligen Geltungsansprüche erläutern und so zu eigenständigen, differenzierenden Stellungnahmen in komplexen interdisziplinären Fragestellungen im Umkreis der Religion gelangen. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
4. |
Wahlmodul: Individuelle Schwerpunktsetzung |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es sind frei gewählte Lehrveranstaltungen und/oder Module, die in einem erkennbaren thematischen Zusammenhang stehen, im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP aus den Curricula der gemäß § 54 Abs. 1 UG an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- und/oder Diplomstudien zu absolvieren. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. |
- |
10 |
|
Summe |
- |
10 |
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Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben ergänzende Kompetenzen nach ihrer eigenen Wahl erworben. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es sind frei gewählte Lehrveranstaltungen und/oder Module im Umfang von 20 ECTS-AP aus den Curricula der an der Universität Innsbruck eingerichteten Master- bzw. Diplomstudien oder aus Curricula in- und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen zu absolvieren. Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen. |
- |
20 |
|
Summe |
- |
20 |
|
Lernergebnis des Moduls: Die Studierenden haben ergänzende Kompetenzen nach ihrer eigenen Wahl erworben. |
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|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
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- Im Rahmen der „Individuellen Schwerpunktsetzung“ (Wahlmodul 4) und der „Interdisziplinären Kompetenzen“ (Wahlmodul 5) kann ein Wahlpaket für Masterstudien nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
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- Für die Studienleistungen der „Individuellen Schwerpunktsetzung“ (Wahlmodul 4) und der „Interdisziplinären Kompetenzen“ (Wahlmodul 5) wird empfohlen, nach Möglichkeit facheinschlägige Lehrveranstaltungen und/oder Module, in denen Erkenntnisse aus den Gender Studies, Frauen- und Geschlechterforschung behandelt werden, miteinzubeziehen.
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§ 9 Masterarbeit
- Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
- Das Thema der Masterarbeit hat mit einem der Pflichtmodule des Masterstudiums in sachlichem Zusammenhang zu stehen.
- Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 22,5 ECTS-AP. Um den Studierenden die Bearbeitung der Aufgabenstellung der Masterarbeit gemäß § 81 Abs. 2 UG innerhalb von sechs Monaten (entspricht 30 ECTS-AP) zu ermöglichen, geht der wissenschaftlichen Arbeit jedenfalls die „Vorbereitung der Masterarbeit“ (im Umfang von 5 ECTS-AP) voraus.
- Die abgeschlossene Masterarbeit muss in elektronischer Form und in der von der Universitätsstudienleiterin/vom Universitätsstudienleiter geforderten schriftlichen Version eingereicht werden.
§ 10 Prüfungsordnung
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- Die Pflichtmodule 1 bis 6 sowie die Wahlmodule 1 bis 3 werden durch die positive Beurteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen. Die Noten für diese Module werden gemäß § 6 Abs. 5 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck errechnet.
- Bei Lehrveranstaltungsprüfungen über Vorlesungen (VO) hat die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter vor Beginn der Vorlesung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) festzulegen und bekanntzugeben.
- In Seminaren (SE) werden die Beurteilungskriterien vor Beginn der Lehrveranstaltung von der Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem Lehrveranstaltungsleiter festgelegt und bekanntgegeben.
- Die Leistungsbeurteilung für die Lehrveranstaltungen bzw. die Module in den Wahlmodulen 4 und 5 richtet sich nach den Regelungen jener Curricula, aus denen sie stammen.
- Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls 7 erfolgt durch die Betreuerin/durch den Betreuer auf Basis eines Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
- Die studienabschließende Defensio der Masterarbeit dauert pro Kandidatin bzw. Kandidaten 30 Minuten und findet als Einzelprüfung statt. Die Prüfungsmethode ist mündlich.
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§ 11 Akademischer Grad
An die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Philosophy of Religion wird der akademische Grad „Master of Philosophy“, abgekürzt „M.phil.“, verliehen.
§ 12 Inkrafttreten
Dieses curriculum tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
§ 13 Übergangsbestimmungen
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- Dieses curriculum gilt für alle Studierenden, die das Masterstudium Philosophy of Religion an der Katholisch-Theologischen Fakultät ab dem Wintersemester 2022/23 beginnen.
- Ordentliche Studierende, die das Masterstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät nach dem curriculum 2009, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck vom 13. Feber 2009, 24. Stück, Nr. 130, letzte Änderung kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 28. Juni 2019, 67. Stück, Nr. 599, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2022 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens sechs Semestern abzuschließen.
- Wird das Masterstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät nach dem curriculum 2009 nicht fristgerecht abgeschlossen, sind die Studierenden dem curriculum für das Masterstudium Philosophy of Religion an der Katholisch-Theologischen Fakultät, Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Juni 2022, 53. Stück, Nr. 572 unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich freiwillig dem curriculum für das Masterstudium Philosophy of Religion an der Katholisch-Theologischen Fakultät zu unterstellen.
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Für die curriculum-Kommission
Ao. Univ.-Prof. Dr. Dr. Winfried Löffler
Für den Senat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer