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Hugo Hantsch – Universität Innsbruck

Hugo Hantsch Innsbruck 1914 ff
(mit drei Dokumenten im Anhang)

Peter Goller
Der Österreich-Historiker Hugo Hantsch als Absolvent der Universität Innsbruck (1914-1923)

Vorbemerkung

Hugo Hantsch (1895-1972) war den Studentengenerationen von den späten 1940er Jahren bis zu den 1980er Jahren wegen seiner zweibändigen, in vielen Auflagen erschienenen „Geschichte Österreichs“ (Band I: 1. Auflage 1937, 2. Auflage 1947, - Band II: 1. Auflage 1950) als „der Hantsch“ bekannt.[1]

Hugo Hantsch, als Beamtensohn in Teplitz-Schönau geboren, wollte die nationalen und sozialen Widersprüche der Habsburgermonarchie auch noch im historischen Rückblick ausgleichen. Dabei konnte er die Schärfe und Brutalität des Habsburgerimperialismus nicht sehen. Auch von der gesamtdeutschen Geschichtsversion, der er im Gegensatz zu seinem Innsbrucker Lehrer Harold Steinacker und seinem Wiener Habilitationsförderer Heinrich Srbik eine österreichisch-katholische, habsburgische, reichsuniversalistisch, antipreußisch, antikleindeutsche Wendung geben wollte, löste er sich nie.

Insofern war es auch jenseits der persönlichen Wertschätzung kein fundamentaler Widerspruch, wenn der bedeutende Benediktinergelehrte Hantsch 1951 die Gedenkrede auf Srbik hielt, mit Steinacker – trotz einiger Reserve – bis zu dessen Tod 1965 in wissenschaftlichen Kontakt stand[2] und gemeinsam mit seinem ehemaligen „nationalen“ Studienkollegen Franz Huter 1969 den Wiener Akademie-Wahlvorschlag für Adam Wandruszka unterzeichnete.[3]

Wie eine billige Ironie mutet es an, wenn Hantsch als Historiker des Austrofaschismus, des katholischen österreichischen „Ständestaates“ Steinacker – dieser vermerkt ein „ex dono auctoris“ – 1937 den ersten Band der „Geschichte Österreichs“ überreicht, jenem Steinacker, der zur Löschung Österreichs aus der Geschichte beitrug, der die gesamtdeutsche Geschichtsideologie in Richtung des völkisch Blut- und Rassenbiologischen militarisierte, der im März 1938 seinen persönlich-politischen Karrierehöhepunkt einig mit der faschistischen Ideologie von „Ein Volk – Ein Reich - Ein Führer“ erzielt sieht. Während Hantsch vom NS-Regime gedemütigt, seiner 1935 bezogenen Professur für Österreichische Geschichte an der Universität Graz enthoben, verfolgt, vorübergehend im KZ Buchenwald interniert und schlussendlich als Pfarrer von Ravelsbach im Weinviertel isoliert werden sollte, sangen seine Fachkollegen Steinacker und Srbik, der eine als Rektor der Universität Innsbruck, der andere als Präsident der Wiener Akademie ihre Jubelarien auf die „geschichtliche Tat des Führers“.[4]

Hantsch, der seine Stellung als katholischer „Reichsdenker“ seit den 1930er Jahren – in Opposition zum völkisch rassistischen Reichsdenken etwa seines Lehrers Steinacker, beibehielt, war nach seiner Wiener Habilitation 1930 in der Phase der Formierung des Dollfuß-Faschismus zu einem Exponenten der katholisch-reaktionären, zwar antinationalsozialistischen, zugleich aber ebenfalls antidemokratischen Reichsidee, die an Österreichs „deutscher Sendung“ festhielt, aufgestiegen. Hantsch blieb bis zu seinem Tod 1972 der maßgebliche katholische Historiker Österreichs.[5]

Ob Hantschs zwar variantenreiche, aber auch redundante „österreichische Interpretation des gesamtdeutschen Gedankens“ in Abgrenzung vom NS-Regime, knapp vor 1938 noch geschichtsreal und tragfähig war, bezweifelte nicht nur sein Mitarbeiter, der nachmalige Salzburger Professor Fritz Fellner, sondern auch Hantschs Nachfolger Heinrich Lutz, der erste Zweifel an einer „gesamtdeutschen Kulturgemeinschaft“ schon beim Hantsch der letzten Monate vor dem „Anschluss“ 1918 angelegt sieht.[6]

Die religiös legitimistische Reichsidee bereitete Hantsch als Geschichtswissenschaftler für die Propagandainteressen des Austrofaschismus ohne jeden – ihm völlig unmöglichen - Blick für die kapitalistische Weltwirtschaftskrise, für das Elend der Arbeiterklasse auf. Die mit dem 12. Februar 1934 abgeschlossene Liquidation des politischen und gewerkschaftlichen Flügels der Arbeiterbewegung, vom Koalitions-, Streikrecht über die sozialpolitischen Errungenschaften von 1918/19 hat Hantsch – wie fast alle seine universitären Professorenkollegen – als Eliminierung einer „bolschewistischen Gefahr“ begrüßt.[7]

Der „Ständestaat“ galt Hantsch als nach der „Katastrophe von 1918“ erneuerte Erfüllung der „Reichsidee“ in katholisch, österreichischer, habsburgischer und abendländischer Prägung, so 1934: „Wir sind eben dabei, eine neue österreichische Staatsidee ins Leben zu rufen, die deshalb entwicklungsfähig erscheint, weil sie alle jene Elemente enthält, die den alten österreichischen Staatsgedanken zum Reichsgedanken entwickelt hätten: die res publica christiana, jene große abendländische Kulturidee, erhält in Österreichs neuer Staatsform einen neuen modernen Ausdruck.“[8]

Als offizieller Kulturfunktionär und halboffiziöser Geschichtsinterpret der „Vaterländischen Front“ bewegte sich Hantschs Denken in Themenkreisen und Begriffen wie „Die österreichische Frage als eine Frage des deutschen Schicksals“ oder „Österreich-Habsburg im Rahmen der deutschen Frage“.

Unter diesen Vorzeichen entstand auch Hantschs große zweibändige, gerade in der Zweiten Republik im studentischen Ausbildungsbetrieb wirksame „Geschichte Österreichs“. Hantsch stand dabei auch in der gelehrten Tradition der bedeutenden Österreich-Historiker seit dem 19. Jahrhundert, also in der Linie von J. A. Helfert, Alphons Huber, Franz Krones oder Oswald Redlich, Alphons Dopsch oder auch Richard Charmatz.

In sozialistischen und kommunistischen Widerstandskreisen gab es 1945 mit Recht Skepsis, ob der fast ungebrochen an seine Funktion als „Ständestaatshistoriker“ anknüpfende Hugo Hantsch, der an der Geschichtsideologie von der universalen Reichsidee, dem abendländischen Ordnungsdenken, usw. festhielt, einen demokratisch-republikanischen Neubeginn auf einer der zentralen Geschichtelehrkanzeln – Hantsch war 1946 zum Srbik-Nachfolger an die Universität Wien berufen worden – garantieren kann. Historisch-materialistisch geschulte Historiker standen in Österreich nach 1945 als Alternative kaum zur Verfügung. Die Rekrutierung sozialistischer Historiker war vom bürgerlichen Universitätsapparat vor 1938 verhindert worden. Linksintellektuelle Kader waren ferner im Kampf gegen den Nazismus dezimiert und liquidiert worden. Der emigrierte kommunistische Historiker Albert Fuchs, Verfasser einer brillanten österreichischen Geistesgeschichte starb früh, der mit der Roten Armee Wien befreiende Leo Stern wurde nach 1945 von den alten konservativen Historikergruppen von der Universität Wien verdrängt, viele – wie Felix Kreissler, Leopold Hornik oder Eva Priester – standen noch nicht bereit und mussten erst die persönlich erlittenen Qualen der NS-Verfolgung überwinden.[9]

Hinzu kam, dass Hantsch das Denken einer „Österreichischen Nation“ – etwa auf der Linie des 1944 auf der Flucht aus Auschwitz ermordeten Kommunisten Alfred Klahr, sowie ein Republikpatriotismus im Sinn des 12. November 1918 und der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 weiterhin fremd blieb.[10]

Mit der kleinen Österreichischen Republik vom November 1918 konnte Hantsch auch nach der Befreiung vom Faschismus wenig anfangen. In einem Protestbrief in Reaktion auf eine Kritik der Neuauflage seiner „Geschichte Österreichs I“ 1947 aus der Feder eines ÖVP nahen Rezensenten diskriminierte Hantsch diesen Standpunkt als „kleinösterreichisch“, während er an einer übernational „großösterreichischen“, auch die Slawen ansprechenden, vom „Moldau-Donau-Raum“ schwärmenden Idee eingebunden in eine – diffus – europäische Perspektive festhält und somit auch das Konzept von der Einbindung der österreichischen in die deutsche Geschichte – ungeachtet des „NS-Anschlusses“ 1938 mit allen auch persönlichen Verfolgungen – aufrecht erhält.

Hantschs Schüler Günther Hamann, zugleich einer seiner Wiener Nachfolger, will 1972/73 im Akademie-Nachruf Verständnis dafür aufbringen, dass Hantsch seine Sicht von der Stellung Österreichs als Teil einer „gesamtdeutschen“ Geschichte (so markant 1933) auch nach 1945 nicht aufgegeben hat. Hamann deutet an, dass Hantsch als Opfer des NS-Faschismus dazu durchaus legitimiert war. Hantsch sei eben nicht auf die „neuösterreichische“ Ideologie übergegangen.[11]

 

Theologiestudium in Innsbruck 1914-1918

Mit dem Wintersemester 1914/15 – Wochen nach dem Ausbruch des imperialistischen Weltkriegs – kam der Melker Benediktinernovize Hugo Hantsch als Student der Theologie an die Universität Innsbruck und an das gerade neu erbaute Theologische Konvikt „Canisianum“. Unter seinen monarchie-, ja weltweit rekrutierten Mitstudenten fand Hantsch von 1915 bis 1918 etwa den jungen Eduard Winter, der einen so anderen historisch-politischen Weg als Hantsch einschlagen sollte.[12]

Mit Abgangszeugnis vom 31. Juli 1918 hat Hantsch sein Theologiestudium abgeschlossen.[13] Zu seinen Lehrern zählen alle damaligen Innsbrucker Theologiedozenten,[14] speziell etwa der Jesuitenphilosoph Josef Donat, der Dogmatiker Franz Pangerl oder der für Hantschs späteres politisches Denken als „Ständestaatshistoriker“ wichtige, einflussreiche Moraltheologe und katholische Sozialtheoretiker Josef Biederlack, bei dem er zwei Semester über „sozialpolitische Fragen“ hörte. Über Biederlack, den die Apologetik des bürgerlichen Eigentumsbegriffs nicht hinderte, die Einrichtung überkonfessioneller Gewerkschaften zu verlangen, notiert Eduard Winter in seinen Erinnerungen 1981: „Wegen meines großen sozialen Interesses wurde ich schon sehr früh zum Obmann des ‚sozialen Studienzirkels’ gewählt und blieb bis zum Austritt aus dem Konvikt [Canisianum 1918 sein] Leiter. Der Professor für Moraltheologie und Soziologie, P. Biederlack SJ, stand mit Rat und Tat hinter diesem Zirkel. Biederlack hatte unter heftigem Beschuss der beim Papst Pius X. allmächtigen Integralen gestanden, weil er für gesamtchristliche Gewerkschaften und nicht für konfessionell katholische Arbeitervereine eingetreten war.“[15]

Im letzten theologischen Studienjahr belegte Hantsch zusätzlich bereits sprachgermanistische Vorlesungen bei Josef E. Wackernell („Schiller und seine Zeit“) und bei Josef Schatz über mittelhochdeutsche Grammatik und Literatur. Bei Schatz hat Hantsch dann im Frühjahr 1922 eine germanistische Hausarbeit „über die Katharinenpredigt Abrahams a. s. Clara ‚Lob und Prob der weiblichen Tugenden (1696)“ vorgelegt. In der schriftlichen Klausur sollte Hantsch zur „Entwicklung der deutschen Reimtechnik bis 1200“ und zu „Goethes Götz von Berlichingen“ antworten.

Zentral für Hantschs kommende Laufbahn als Universitätsprofessor der Geschichte war aber neben der Frequenz der historischen Fächer des alten Testaments bei Josef Linder (über die Einführung in das Alte Testament „cum Archaeologia biblica“ und über hebräische Grammatik) der viersemestrige kirchenhistorische Kurs bei Emil Michael (1852-1917), dem „ultramontanen“ Anti-Döllinger und Anti-Ranke, dessen Johannes Janssen verpflichtete „Geschichte des deutschen Volkes seit dem 13. Jahrhunderts bis zum Ausgang des Mittelalters“ 1899 in den „Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung“ auf scharfen Widerspruch Oswald Redlichs gestoßen war.[16]

Eduard Winter, der später in der DDR wirkende Historiker der österreichischen Geistesgeschichte, vermerkt im Rückblick über Emil Michael – was so auch für Hantsch gegolten hat und in diesem Fall auch von ihm so unterschrieben worden wäre: „Natürlich suchte ich bei meiner Vorliebe für Geschichte vor allem Anschluss an den Professor für Kirchengeschichte, P. Michael SJ. Dieser hatte die ‚Geschichte des deutschen Volkes’ von Janssen für das Mittelalter fortgesetzt. Auch von P. Michael wurde ich gleich im ersten Semester in das kirchenhistorische Seminar aufgenommen und schrieb eine Seminararbeit über den Dictatus papae. Schon dieses Thema verwies auf die apologetische Tendenz, der P. Michael, wie die meisten Jesuitenhistoriker, huldigte. Besonders krass trat diese Tendenz in seinen Vorlesungen zutage. Aber zur Technik der Forschung lernte ich von P. Michael im Seminar schon allerhand.“

Geschichtestudium in Innsbruck 1918-1923

Laut seinem in Innsbruck zurückgelassenen, heute im Archiv der Universität Innsbruck liegenden Meldebuch wurde Hugo Hantsch am 24. Oktober 1918 in die Matrikel der philosophischen Fakultät Innsbruck eingetragen, also Tage vor der endgültigen Niederlage des Habsburgerimperialismus und der Proklamation der Republik. Für Hantsch – damals auch noch für Eduard Winter – ein Unglück, das ihn bis in die Jahre der Wiener Emeritierung historisch beschäftigen sollte, etwa 1963 im Buch über „Leopold Graf Berchtold. Grandseigneur und Staatsmann“, im wenig überzeugenden Versuch einer Rehabilitation des Kriegstreibens der habsburgischen Militär- und Diplomatenkamarilla. Für große Teile der Arbeiter- und Bauernschaft hingegen war mit jenen Herbsttagen die Hoffnung auf die „Österreichische Revolution“ (Otto Bauer), auf das Ende des Hunger- und Kriegselends verbunden.

Harold Steinacker (1875-1965), gemeinsam mit Oswald Redlich initiativ an der „Regesta Habsburgica“ -Edition beteiligt gewesen, wurde zu Hugo Hantschs wichtigstem Lehrer. Steinacker lenkte den hoch talentierten Hantsch in die Richtung seiner eigenen laufenden Forschungen über die „antiken Grundlagen der mittelalterlichen Privaturkunden“.

Die Historischen Hilfswissenschaften, die Urkundenlehre, Paläographie, die mittelalterliche Quellenlehre erlernte Hantsch zusätzlich auch bei Richard Heuberger (1884-1968), seit 1919 Professor für Hilfswissenschaften und Geschichte des Mittelalters. Hantsch hat bei seinem Weggang einige Kolloquien- und Seminarzeugnisse in Innsbruck zurückgelassen, so bestand er am 27. Februar 1920 die mündliche Prüfung aus „Urkundenlehre (Privaturkunden)“ bei Heuberger „mit ausgezeichnetem Erfolge“. Bei Steinacker hatte er neben Vorlesungen und Seminaren aus der Geschichte des frühen Mittelalters bereits am 25. März 1919 die „Paläographie“ und am 7. Juli 1919 die „Urkundenlehre (Päpstliche Kanzlei und Urkunde des Mittelalters)“ mit jeweils „vorzüglichem Erfolge“ bestanden.

Da Hantsch in seiner Erstlingsstudie Steinacker auf dessen Forschungsfeld der Beziehungen zwischen Antike und Mittelalter, auf das Gebiet des frühmittelalterlichen Urkunden-, Schrift- und Kanzleiwesens folgte und sich für Steinackers Studien über das antike und älteste päpstliche Registerwesen interessierte, lag es nahe, dass er auch die Vorlesungen und Seminare des 1918 nach Innsbruck berufenden Althistorikers Carl Friedrich Lehmann-Haupt (1861-1938) Semester für Semester frequentierte.

Alphons Lhotsky merkt in seiner Rede zu Hantschs Emeritierung 1965 an, dass dessen Innsbrucker Studien ihn eigentlich in die Richtung der urkundenkritisch hilfswissenschaftlich profilierten Wiener und Innsbrucker Historischen Schule seines Lehrers Steinacker orientiert hatten, dass Hantsch aber dann doch einen anderen Weg einschlug: „Als sich Hugo Hantsch im Jahre 1919 in Innsbruck der Geschichtswissenschaft und der Kunstgeschichte zuwandte, bei Harold Steinacker und Heinrich Hammer, wird er wohl selbst bald gefühlt haben, wie sehr ihm seine theologische Schulung zugutekam, und es ist wohl zu begreifen, dass er zum Thema seiner Doktordissertation eine Untersuchung der Professformel seines Ordens in historischer, kirchenrechtlicher und diplomatischer Hinsicht wählte. Einem Schüler Steinackers konnte damals die Beschäftigung mit den spätantik-frühmittelalterlichen Rechts- und Lebensverhältnissen oder früher Kirchengeschichte naheliegen, doch kam es ganz anders. Im Einvernehmen Steinackers mit Professor Anton Chroust, dem Steirer, der längst in Würzburg seine zweite Heimat gefunden hatte, erhielt der junge Dr. Hantsch Gelegenheit, in den Jahren 1923 bis 1925 als Schönbornscher Archivar in Wiesentheid nicht nur die Praxis dieses Berufes, sondern auch ein reiches und vielseitiges Material an Originalquellen kennenzulernen.“[17]

Alphons Lhotsky deutet die spätere Hinwendung von Hugo Hantsch zur neueren Geschichte an. Die Geschichte der Neuzeit hatte Hantsch in Innsbruck bei dem ihm damals von der Geschichtsmethode her eher ferne stehenden Ignaz Philipp Dengel gehört. Dengel war dem katholisch „ultramontanen“ Pastor-Flügel zuzurechnen. Er sollte dann 1938 als Polit-Vertrauensmann der „Vaterländischen Front“ mit Hantsch das Schicksal der Entlassung aus dem Professorenamt teilen. Zu Studienbeginn hatte Hantsch im Wintersemester 1918/19 eine dreistündige Vorlesung aus „Allgemeiner Geschichte der Neuzeit 1492-1648“ bei dem 1920 zum christlichsozialen Bundeskanzler ernannten Michael Mayr gehört.

Am 1. Juli 1919 hat Hantsch bei Hermann Wopfner (1876-1963), dem Professor der österreichischen Geschichte, ein Kolloquium aus „deutscher Rechts- und Wirtschaftsgeschichte“ mit „ausgezeichnetem Erfolge“ bestanden. Wopfner, Erforscher der Geschichte des Tiroler Bauerntums, beginnend mit Studien zum landesfürstlichen Almendregal, über das bäuerliche Freistiftrecht, hinführend zu seinem „Tiroler Bergbauernbuch“, hatte als ein Pionier der Tiroler Sozialgeschichtsschreibung 1908 in einem Buch über die „Lage Tirols zu Ausgang des Mittelalters und die Ursachen des Bauernkrieges“ eingehend die Tiroler Aufstände des 16. Jahrhunderts dargelegt und diese in gleichzeitig veröffentlichten „Quellen zur Geschichte des Bauernkrieges in Tirol 1525“ dokumentiert. So stand Wopfner wohl gleichsam mit am Anfang von Hantschs 1925 veröffentlichter Monographie zum „deutschen Bauernkrieg“. Hugo Hantsch benützte Wopfners gegenständliche Arbeiten. Hatte Wopfner knapp vor 1900 bei Karl Lamprecht studiert, so galt nun Hantsch der Konflikt um Lamprechts Bauernkriegsforschung als Ausgangspunkt für die eigene, aus Anlass des 400-Jahr-Gedenkens geschriebene Darstellung des Bauernkriegs, den Hantsch – so Heinrich Lutz 1973 – fernab einer historisch sozialwissenschaftlichen Interpretation mit einer gewissen antilutherianischen Tendenz, mit Ablehnung für die rebellische Haltung der Bauern und zugleich aber auch romantisch antikapitalistisch mit Rückgriff auf die „antirationalistischen, mittelalterorientierten Geschichtsbilder des katholischen 19. Jahrhunderts“ im Umfeld eines Johannes Janssen nachzeichnete.

Bei Emil Michael SJ hatte sich Hantsch schon für die Geschichte der christlichen Kunst zu interessieren begonnen. Nun hörte er an der Philosophischen Fakultät bei Heinrich Hammer und selten auch bei Moritz Dreger kunsthistorische Vorlesungen. Bei Hammer hörte er etwa über „Impressionismus und Expressionismus des 19. Jahrhunderts“, über „Italienische Malerei der Renaissance und des Barock“, über „Albrecht Dürer“, sowie „kunstgeschichtliche Übungen zu Bauformen der Renaissance und des Barock im Norden“. Diese Innsbrucker kunsthistorischen Studien erleichterten Hantsch 1926 die Arbeiten für den Gedenkband in Erinnerung an den Melk-Erbauer Jakob Prandtauer, für den er auch auf die Hilfe des Wiener Kunsthistorikers Hans Sedlmayr, des späteren Ideologen des „Verlusts der Mitte“, zurückgreifen konnte.[18]

Nachdem Hantsch Ende 1922 die lehramtsprüfung aus Geschichte und Deutscher Philologie bestanden hatte, konnte er am 6. November 1923 bei Johann Sölch (1883-1951) das bei Franz Wieser (1848-1923) begonnene Geographiestudium mit dem lehramt beenden. Die Prüfungsfrist wurde Hantsch erstreckt, nachdem er dies im Juni 1923 so begründet hatte: „Unterzeichneter“ wurde im Herbst 1922 „auf das Graf Schönborn’sche Schloß nach Wiesentheid i. Unterfranken berufen, um das dortige reichhaltige Archiv zu ordnen. Es ist also eine rein wissenschaftliche Aufgabe, die ihm zugeteilt wurde. Unterzeichneter hat zunächst ein Vierteljahr einen praktischen Archivkurs in Würzburg durchgemacht u. während dieser Zeit auch Vorlesungen aus Geographie gehört. Infolge seiner wissenschaftl. Arbeiten auf Schloß Wiesentheid war er aber verhindert, seine Prüfung aus dem Nebenfach Geographie zum bestimmten Frühlingstermin abzulegen.“ Johann Sölch stellte Hantsch für die schriftlichen Klausurarbeiten die Themen „Formen glazialer Aufschüttung (mit Beispielen)“ und „Die Bevölkerung Europas nach Rassen- und Sprachen-Verbreitung.“ Sölch versah die Korrektur des zweiten Themas mit der Bemerkung: „Es wurden nur die Hauptsprachengruppen behandelt, die Rassen kaum gestreift.“[19]

Das „Philosophicum“ mag Hantsch nach seiner theologischen Ausbildung in neoscholastischer „Jesuitenphilosophie“ bei Josef Donat eigenartig erschienen sein, hatte er es an der philosophischen Fakultät doch mit dem „rationalen Theismus“ des Brentano-Schülers Alfred Kastil zu tun, also mit einem Anhänger jenes Franz Brentano, der seit dem Ersten Vatikanum mit der offiziellen Kirchenlehre überworfen war. Der Inhaber der philosophisch-psychologischen Lehrkanzel Franz Hillebrand, auch er Brentano-Schüler, folgte überhaupt dem naturwissenschaftlich positivistischen Paradigma eines Ernst Mach. Immerhin wurden Hantsch einige philosophisch-pädagogische Lehrveranstaltungen aus dem Theologiestudium angerechnet!

Bemerkenswert für die kommenden ausländischen Archivstudien mag sein, dass Hantsch nicht nur die lateinische Sprache weiter hörte – er absolvierte bei Ernst Kalinka das Nebenlehramt –, sondern auch anglistische Vorlesungen bei Rudolf Fischer (etwa über mittelenglische Literaturgeschichte und über Shakespeare) hörte und aus dem Französischen bei Ernst Gamillscheg sogar eine weitere Ergänzungslehramtsprüfung ablegte.

 

Historische Dissertation bei Harold Steinacker (1921)

Erst 1960 veröffentlichte Hugo Hantsch, der am 4. Juli 1921 zum Dr.phil. promoviert worden war, seine Innsbrucker Dissertation „Die rechtlichen Grundlagen in der klösterlichen Aufnahmeordnung des H. Benedikt I. Teil Untersuchungen über die historischen Voraussetzungen der benediktinischen Professurkunde“ in zwei Teilen im vom Wiener Kanonisten Willibald M. Plöchl redigierten „Österreichischen Archiv für Kirchenrecht“ und in den „Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung“. Dem Teil über die „Abrenuntiatio im Taufritus“ stellte er folgende Anmerkung voran: „Die Grundlage bildet eine Dissertation, die ich vor vielen Jahren unter Leitung Prof. Harold Steinackers ausarbeitete, der damals gerade mit eindringlichen Studien zur spätantiken Privaturkunde beschäftigt war. Sowohl Prof. Steinacker wie Prof. Plöchl wünschten die Drucklegung einer Arbeit, die nach ihrer Meinung ihren Wert nicht verloren hat.“[20]

Harold Steinacker und Ignaz Philipp Dengel haben die Dissertation im Sommersemester 1921 begutachtet. (Vgl. Dokument im Anhang) Aus Anlass der lehramtsprüfung hat Steinacker, der die Arbeit wohl im Rahmen seiner Forschungen zur spätantiken und frühmittelalterlichen Urkundenlehre angeregt hatte, die Grundthesen der Dissertation 1922 zusammengefasst, nachdem Hantsch genehmigt worden war, sie auch als historische Hausarbeit vorzulegen: „Während die in der Regula S. Benedicti für den Eintritt in das Kloster vorgeschriebene Professurkunde und der ganze Vorgang bei der Profess als Fortbildung der römischen stipulatio gedeutet zu werden pflegt, aus der in späterer Zeit dann ein Dienstvertrag fränkischen Rechtes wurde, weist der Verf. in weitausgreifender quellenmäßiger Untersuchung der vorbenediktinischen Professformen nach, dass die Profess vielmehr dem Taufritus nachgebildet wurde, der auch eine abrenuntiatio und eine professio umfasste, und dass die Vorstellungen über beide sakrale Handlungen wohl durchtränkt waren von Vergleichen mit dem urkundlichen Vertrag des weltlichen Rechtes, ohne dass diese Vergleiche aber den Charakter des bloßen Gleichnisses verloren. Die Arbeit ist als ‚ausgezeichnet’ zu bewerten.“[21]

 

Hugo Hantsch im Innsbrucker „Akademischen Historikerklub“ (1919-1923)

Hugo Hantsch trat 1919 dem 1863 gegründeten Akademischen Historikerklub Innsbruck bei. Schon im Oktober 1919 scheint Hantsch, der damals vorübergehend im Widum der Innsbrucker Pfarrkirche Dreiheiligen wohnte, als Vorstand-Stellvertreter auf.[22]

Die Stimmung unter den Studenten war, wie etwa die Proteste gegen eine Innsbrucker Vorlesung von Karl Kraus im Frühjahr 1920 zeigen, völkisch deutschnational und reaktionär katholisch orientiert.

Hantsch war gemeinsam mit Franz Huter (1899-1997), dem 1941 ernannten Innsbrucker Professor für „Geschichte des Alpenraums“ und Führungshistoriker der tirolischen Geschichte, dem späteren nationalkatholischen Geographen Hans Kinzl (1898-1979), gemeinsam mit dem unter der Ägide von Harold Steinacker habilitierten Philosophiedozenten Walter Del Negro (1898-1984), der 1942 eine rassistisch durchsetzte Philosophiegeschichte vorlegen sollte, oder mit Josef Ringler, später Direktor des Tiroler Volkskunstmuseums, aktiv. Im Sommersemester 1921 trat der dann das Fach auf die ns-rassistischen Erfordernisse ausrichtende Althistoriker Fritz Schachermeyr (1895-1987) bei, kurz darauf auch Hans Bobek (1903-1990), einer der maßgeblichen österreichischen Geographieordinarien der Zweiten Republik!

1919 konnten auch erstmals drei Geschichtestudentinnen nach vereinsinternem Widerstand („nach heftiger Debatte“) als außerordentliche Mitglieder kooptiert werden: „Vor der offiziellen Begrüßung kommt ein Gesuch unterfertigt von Frl. [Lina] Pohl, Frl. [Marie] Gaßner und Frl. [Edith] Jülg die Aufnahme in den Klub betreffend zur Behandlung. (…) Die Aufnahme als außerordentliche Mitglieder wird mit 7 gegen 6 Stimmen angenommen.“[23]

Hantsch selbst, der als Sänger das „gemütliche“ Programm des Klubs maßgeblich mit gestaltet hat – er plante auch musikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen bei Rudolf Ficker zu besuchen, hielt vor den Historikerkollegen drei Fachvorträge. Am 18. Mai 1920 sprach er aus dem Themenkreis der italienischen Renaissance: „Als um ½ 10 h das Auditorium eine selten da gewesene, große Anzahl erreicht hatte, begann P. Hantsch seinen begeisterten Vortrag über die großen, italienischen Schöpfer der Renaissance. Seine Bewunderung galt vor allem dem großzügigen, unbeugsamen Papste Julius II., der durch Politik und Kriege sowie durch Begünstigung der großen Meister das Pontifikat mit einer glanzvollen Macht umgab. Wir erfahren interessante Einzelheiten über das Verhältnis des Papstes zu Bramante und Michelangelo, dessen starkes Wollen so manchesmal mit der unnachgiebigen Persönlichkeit seines Gönners zusammenstieß. Zur Besprechung Raffaels reichte leider die Zeit nicht mehr, (…).“  - vermerkt Schriftführer Karl Schalberger.

Am 24. November 1921 referierte Hantsch vor der Klubversammlung über das „Zönobitentum in seiner Entwicklung bis auf St. Benedikt“, dabei die These vertretend, dass das Mönchstum „auch in die ersten christlichen Jahrhunderten“ keine heidnischen Kultwurzeln oder „dergleichen antike Vorbilder“ gehabt habe: Das „christliche Zönobitenleben gründet sich vielmehr auf Christi Lehre u. Beispiel.“ Am 29. Mai 1922 berichtete Hantsch über seinen eben absolvierten zweimonatigen Italien-Aufenthalt („Bilder aus Italien“).

Hugo Hantsch, der im Protokoll vom 4. November 1921 als gewählter Vorstand des Historiker-Klubs für das Studienjahr 1921/22 vermerkt ist, beteiligte sich auch an den Fachdebatten, so am 17. Februar 1921 im Anschluss an einen Vortrag von Richard Heuberger über die „Persönlichkeit in der Tiroler Geschichte“. Heuberger hatte offenbar im Stil einer psychologisierend, wenig rational historistischen Betrachtung über Oswald von Wolkenstein und Andreas Hofer als „typische Personen“, über Rudolf den Stifter oder Heinrich Kunter als „Personen mit hervorstechenden individuellen Zügen“ referiert, worauf es in der Diskussion zu einer Auseinandersetzung über Andreas Hofer kam: „Prof. Dr. Steinacker glaubt, Andreas Hofer sei mehr als der ausgeprägte Typus; das starke Verantwortlichkeitsgefühl mache die Persönlichkeit u. das habe d. Sandwirt in hohem Maße besessen. Dem widersprach Prof. Dr. Wopfner u. zeigte, wie oft gerade bei Volkserhebungen die Führer mittelmäßig sind u. sich nur durch das ausgeprägte Typische auszeichnen; Hofers Stärke habe zu großem Teile auf d. festen Organisation seiner Passeirer Schützen beruht. P. Hantsch glaubte, auf dem Mangel Andreas Hofers an individuellen Zügen beruhe es auch, dass er sich nicht zum tragischen Helden eigne.“

Der akademisch bereits erfahrene Hugo Hantsch gab 1922/23 die 50-Jahr-Festschrift des Historikerklubs redigierend heraus. Die entsprechende Debatte in der Vereinsversammlung vom 11. Mai 1922 gibt nicht nur Einblick in Vereinsinterna – Enttäuschung und Missmut über Ludwig Pastor -, sondern wirft auch ein Schlaglicht auf die kriegsrevanchistischen Stimmungen unter Innsbrucks Historikern, wenn eine von Hantsch erreichte Finanzierungshilfe des belgischen Benediktinergelehrten Ursmer Berlière zu folgender Kontroverse führt: „Obmann Hantsch berichtet über seine Verhandlungen in Rom wegen der Feier des 50. jähr. Stiftungsfestes unserer Vereinigung. Es handelte sich um die Sicherstellung des Planes, eine Festschrift erscheinen zu lassen. Dr. Hantsch sprach persönlich bei Hofrat Prof. Baron v. Pastor in Rom vor, der hatte aber, trotzdem er dem Professorenkolleg unserer Universität angehört u. alter Herr d. Klubs ist, nicht Zeit noch Sinn für eine Stiftungsfeier. P. Hantsch pochte daher bei dem belg. Gelehrten Ursmer Berlière OSB an. Dieser kam mit großer Bereitwilligkeit entgegen und versprach unserem Klub weitgehende Unterstützung. P. Hantsch sprach seine Zuversicht aus, daß mit Hilfe dieses Gelehrten die Festschrift werde zustandekommen können, da eine Million Kronen in Aussicht stehe. Es entspinnt sich eine rege Debatte für und gegen Annahme der Unterstützung aus Feindesland. Man fürchtet einerseits, daß wir in der Wahl der Artikel (Südtirol) dann gehemmt wären, anderseits ist es zweifelhaft, ob wir mit Inlandsgeld die Auslagen bestreiten können. [Gymnasial-] Prof. [Alois] Friedl tritt unbedingt für den Verzicht auf eine Mithilfe der feindl. Staaten u. damit einer Verpflichtung ein.“ Hantsch wandte ein, dass allein mit Mitteln aus „freundlichen und neutralen Staaten“ kein Auslangen zu finden sei. Herr Schalberger ist für die Annahme der Hilfe d. feindl. Auslands im Sinne einer Annäherung u. Verständigung. Prof. Friedl beantragt, die Angelegenheit auf den nächsten Klubabend zu vertagen u. das Urteil der Herren Professoren einzuholen.“ (1. Mai 1922)

Hantsch wurde in weiterer Sitzung die Vollmacht erteilt, die Angelegenheit allein zu entscheiden. Aus den Klubkreisen wurde nur der Wunsch geäußert, Oswald Redlich um einen Beitrag zu bitten. 1923 konnte die „Festschrift des akademischen Historikerklubs in Innsbruck, herausgegeben anlässlich seines fünfzigsten Stiftungsfestes“ mit einem Geleitwort von Hantsch, mit Vereinschronik und mit Fachbeiträgen von Richard Heuberger, Harold Steinacker, Oswald Redlich und von Carl Friedrich Lehmann-Haupt erscheinen.

 

Rückkehr an die Universität Innsbruck als juristischer Ehrendoktor 1970

Am 19. Mai 1922 hat Hugo Hantsch „in längerer Rede“ im Historikerklub den 1893 aus Graz nach Würzburg berufenen Historiker Anton Chroust (1864-1946) vorgestellt. Chroust las im Sommersemester 1922 in Innsbruck als mit Steinacker tauschender Gastprofessor – politisch charakteristisch – über „die innere Politik des deutschen Reiches von 1871-1914“. Er hielt zusätzlich fünf öffentliche Vorlesungen für Hörer aller Fakultäten über „die deutschen Universitäten. Ihre Geschichte und ihre Einrichtungen“ ab.[24]

Das Zusammentreffen mit Chroust war wohl entscheidend für Hantschs Ende 1922 erfolgten Weggang ins Fränkische, nach Würzburg und Wiesentheid. Neben dem „deutschen Bauernkrieg“ entstanden in diesen ersten Jahren nach dem Innsbrucker Studium vor allem die Anfänge zum „Schönborn“, jener 1929 veröffentlichten Wiener Habilitationsschrift, die erstmals die katholisch-universalistische, habsburgisch österreichische, in eine „gesamtdeutsche“ Kontinuität gestellte Geschichtskonzeption von Hugo Hantsch zeigt. Nach einem Seitenhieb auf Heinrich Treitschkes antiösterreichisches, überhebliches Borussentum hält Hantsch in seinem mit Ostern 1929 datierten Vorwort zur Reichspolitik Josef I. und Karl VI. fest: „Die Verkennung der Bedeutung der Reichsidee hat auch die bisherige Darstellung der politischen Wirksamkeit des Reichsvizekanzlers beeinflusst. Eine Auseinandersetzung darüber war fruchtlos, solange nicht die persönliche Tätigkeit Schönborns im einzelnen feststand und diese festzustellen, ist mit die Hauptaufgabe vorliegender Arbeit. Das Ergebnis zeigt, dass es ganz unmöglich ist, den Reichsgedanken als wirksamen Faktor kaiserlicher Politik auszuschalten oder gering zu schätzen.“[25]

1931 schlug die Innsbrucker Fakultät den soeben habilitierten Wiener Privatdozenten Hugo Hantsch als Supplent für Ignaz Philipp Dengel, der seit 1929 in der Nachfolge von Ludwig Pastor Direktor des Österreichisch Historischen Instituts in Rom aktiv war und deshalb seine Innsbrucker Professur der allgemeinen Geschichte nur unzulänglich ausübte, vor. Die Wiener Unterrichtsverwaltung stimmte diesem Plan aber nicht zu.

Zur 300 Jahr-Feier kehrte Hugo Hantsch am 3. Juni 1970 als Wiener Emeritus noch einmal an die Universität Innsbruck zurück, nachdem Ende 1969 vom federführenden Rechtshistoriker Nikolaus Grass (1913-1999) gemeinsam mit dem Fachkollegen Louis Carlen (Jg. 1929) und dem Kirchenrechtler Peter Leisching (1933-1999) ein juristisches Ehrendoktorat „in Anerkennung sowohl der Forschungen zur Rechtsgeschichte der Ordensprofess, über das Reichsvicekanzleramt und über das Nationalitätenrecht und österreichische Staatsmänner wie vor allem der meisterhaften ‚Österreichischen Geschichte’, in der auch Probleme der Verfassung, Verwaltung und Wirtschaft treffliche Berücksichtigung finden“, beantragt worden war. Nach Grass zählt Hantsch, „derzeit unbestritten der repräsentativste Geschichtsschreiber Österreichs“ wegen seines „Schönborn“ (1929), wegen der verfassungsgeschichtlichen Passagen in der „Österreichischen Geschichte“ (in mehreren Auflagen seit 1937) oder wegen seiner Bearbeitung von Ernst Tomeks Kirchengeschichte Österreichs (1959) mit Oswald Redlich, Harold Steinacker und Leo Santifaller zu jenen „Geschichtsforschern“, denen ein Ehrendoktorat der Rechte gebührt.[26]

 

Anhang

1921 04 24. Innsbruck. Gutachten von Harold Steinacker über die von Pater Hugo Hantsch OSB eingereichte Dissertation „Die rechtlichen Grundlagen in der klösterlichen Aufnahmeordnung des H. Benedikt I. Teil Untersuchungen über die historischen Voraussetzungen der benediktinischen Professurkunde“. Maschinschriftlich. Eigenhändige Unterschrift. (Ignaz Dengel stimmt am 9. Mai 1921 als Zweitgutachter mit folgender handschriftlichen Bemerkung zu: „Die vorliegende Arbeit berechtigt zur Zulassung des Kandidaten zu den strengen Prüfungen.“) - Universitätsarchiv Innsbruck, Reihe „Philosophische Dissertationsgutachten 1872-1965“.

 

Die vorliegende Arbeit zeigt ein ausgesprochenes Streben nach wissenschaftlicher Selbständigkeit. Der Vf. hat sich das im vorgelegten I. Teil behandelte Thema selbst gestellt. Hingewiesen war er worden auf die Aufgabe, die Bestimmungen der Regula S. Benedicti über die Aufnahme in den Klosterverband und namentlich die dabei verwendeten Urkunden (petitio und professio) an der Hand des ältesten italienischen und fränkischen Urkundenstoffes zu verfolgen; die Absicht dabei war, eine kritische Nachprüfung der Ergebnisse von P. Ildefons Herwegen zu gewinnen, der, ohne Heranziehung des Urkundenstoffes (nur auf klösterliche consuetudines und constitutiones gestützt, eine Angleichung der mönchischen Profess an den Dienstvertrag des fränkischen Rechtes annimmt, gleichsam als ob Abt und Profitent in das Verhältnis von Senior und Gefolgsmann einträten. Diese These schien nämlich eine Überspannung des an sich so fruchtbaren Gedanken U. Stutz’ von der zeitweisen Germanisierung des Rechtslebens und des Rechtsgedanken in der Kirche zu sein.

  1. Hantsch ist, nachdem er den späteren Urkundenstoffe zum großen Teil durchgearbeitet hatte, zur Überzeugung gekommen, dass die Professordnung S. Benedikts und ihre Fortentwicklung erst durch eine Untersuchung des früheren morgen- und abendländischen Mönchtums verständlich werden könne und schickt daher als I. Teil die vorliegenden ‚Untersuchungen über die historischen Voraussetzungen der benediktinischen Professurkunde’ voraus. Eine solche Vorarbeit war nicht unbedingt notwendig, um das ursprüngliche Thema überhaupt zu behandeln und aus dem vom Vf. bereits gesammelten Stoff gewisse Ergebnisse zu erzielen; wohl aber war sie notwendig, um eine endgiltige Lösung auf breiter Grundlage zu erzielen.

Der Vf. sieht in dem Ausgangsproblem – den rechtlichen und diplomatischen Beziehungen der Aufnahmeordnung S. Benedikts – nur einen Teil eines allgemeineren und wesentlicheren Problems, wie sich kirchlich-sakramentale Akte überhaupt zu Vorstellungen und Formen des weltlichen Rechts verhalten, denen sie nachgebildet zu sein oder mit denen sie Ähnlichkeit zu haben scheinen; eine Frage, die mit dem Grundproblem aller kirchlichen Rechtsgeschichte, dem Verhältnis von Religion und Recht, zusammenhängt, das den Angelpunkt für die Entstehung wenn nicht der Kirche, so doch der Kirchenverfassung bildet. Der Eigenwert der vorliegenden Arbeit beruht nun darauf, dass sie der herrschenden Betrachtungsweise, die in der Professform der Regula Benedicti eine Fortbildung der ‚stipulatio‘, also des formalen Verbalkontraktes des röm. Rechts sieht, und in den späteren Professformen eine Nachbildung des fränkischen Dienstvertrags, eine neue Betrachtungsweise entgegensetzt, die das Schwergewicht auf den religiösen Charakter der Profess legt und den Ursprung der Formen, die denen des weltlichen Rechts ähnlich scheinen, im kirchlich-sakralen Vorstellungskreis sucht und so die beobachteten Ähnlichkeiten als mehr zufällige oder doch als nur sekundäre Analogien erklärt. Diese Anschauung wird nicht durch aprioristische, logische Erwägungen gewonnen, noch ‚aus der Natur der Sache’ abgeleitet – obgleich der psychologischen Analyse das persönliche Verhältnis des Benediktiners zu den behandelten Dingen vielfach zu Statten kommt – sondern sie beruht auf eindringlicher Interpretation der mit möglichster Vollständigkeit herangezogenen Quellenaussagen.

Überhaupt geht die Arbeit nicht von der Literatur aus, sondern von den Quellen selbst. Wo es sich um koptische Texte handelt, die wie bei Pachomius und Schenute von Atripe nur bruchstückweise und in Übersetzungen veröffentlicht sind, bewegt sich der Vf. mit großer methodischer Vorsicht. Und überall, wo nicht moderne kritische Ausgaben einen festen Boden bieten, sucht er zu eigener quellenkritischer Stellungnahme vorzudringen. So weist er die jüngst von Johann Georg v. Sachsen in deutscher Übersetzung mitgeteilte arabische Pachun-Regel der Zeit nach 1300 zu, (Anhang zu Kap. I nach S. 24), bestimmt das von Leipoldt mitgeteilte Bruchstück (Sp. 575) als eine Hyphegese an einen Profitenten, stellt fest, dass der uns vorliegende Text des von Schenute eingeführten (Ergänzungs-) Gelübdes nicht mit Leipoldt als bloßes Zitat zu betrachten ist, sondern aus diplomatischen Gründen als vollständiger Text, und begründet eine von Leipoldt abweichende, günstigere Beurteilung des Bruchstücks La. In Kap. V und dessen Anhang werden 4 bei Holstenius-Brockie abgedruckte Regeln (reg. patrum I, II, III u. reg. Macarii) untersucht, ihr orientalischer Ursprung widerlegt, der südgallische Ursprung wahrscheinlich gemacht, für die reg. III ein Zusammenhang mit dem Concil v. Agde (506) erwiesen, für die reg.Mac. ein solcher mit dem Kloster Lerinum mit guten Gründen vermutet.

Auf Grund solcher quellenkritischer Vorarbeit wird von der Entwicklung, die der Akt der Aufnahme in klösterliche Gemeinschaften genommen hat, ein zusammenhängendes Bild entworfen, das mancherlei Ergänzungen und Berichtigungen zur herrschenden Ansicht bringt. Der Vf. macht wahrscheinlich, dass wir noch weniger als bisher eine sprunghafte Entwicklung vom Anachoretentum zum Zönobitentum anzunehmen haben, sondern eine langsam fortschreitende Entfaltung schon keimhaft vorhandener Ideen. Wie die Kirche überhaupt, so ist das Mönchstum insbesondere konservativ und sucht alte Traditionen, statt sie fallen zu lassen, lieber einer neuen Entwicklungsstufe anzupassen. So verficht der Vf. gegen Ladeuze mit einleuchtenden Quellenbelegen, dass schon Pachomius ein Noviziat und Gelübde, mindestens feierliche Versprechungen in Frage- und Antwortform gekannt, während weltliche Rechtsbegriffe dem Vorstellungskreis des ägyptischen Mönchstums noch ganz fremd sind. Nur bei Schenute von Atripe, dem das II. Kap. gewidmet ist, weist der Vf. die Verwendung einer Urkunde als Form der Besitzentäußerung nach, die also zwar kein Vorbild, wohl aber eine Art Vorläufer der später im Abendland aufkommenden Urkunden darstellt. In Anbetracht der unvollständigen Zugänglichkeit der Quellen wird nur als Vermutung die Möglichkeit ausgesprochen, dass diese Urkunde auch auf das Gehorsamsgelübde Bezug genommen haben könnte, während das von Schenute angeblich als Neuerung eingeführte Gelübde sich durch seinen Wortlaut als ein ergänzendes Gelübde erkennen lässt, das ganz besonderen Umständen sein Entstehen verdankt.

Das 3. Kap. verfolgt die Entwicklung der Aufnahme-Ordnung im griech. Mönchstum von Basilius und Ephrem d. Syrer bis zum Euchologium graecum. Für die feierliche mündliche Profess wird die Form von Frage und Antwort als Regel festgestellt, dagegen die Annahme einer Professurkunde, die noch jüngst die vortreffliche Explication de la règle de S. Benoit vertreten hat, die aber schon von Rothenhäusler bezweifelt wird, positiv widerlegt.

Methodisch zutreffende allgemeine Erwägungen über die Tragweite weltlicher Rechtsterminologie bei sakralen Handlungen führen zur Formulierung, dass diese Terminologie und besonders die Ausdrücke, die das Urkundenwesen und die Vertragsurkunde betreffen, doch nur gleichnisweise verwendet sind, dass sich in ihnen aber der Übergang von abstrakten Vergleichen und Vorstellungen zur konkreten Rechtsform eben schon anbahnt. Für die Richtigkeit dieser durch subtile Interpretation gewonnenen Ansicht spricht entscheidend das 4. Kap., in dem das Schwergewicht der Arbeit liegt. Hier wird festgestellt, dass auch der Taufritus der alten Kirche, ähnlich wie die Profess, aus einer ‚abrenuntiatio’ (diaboli) und einer ‚professio’ (fidei) bestand, dass die innere Verwandtschaft der Profess und der Taufe schon in der patristischen Literatur oft betont wird, wie denn die Profess, bei der sich ein Abhängigkeitsverhältnis (von der Welt) löst und ein neues Verhältnis (der Dienstbarkeit gegen Gott) begründet wird, in gewissem Sinne eine Wiederholung der Taufe auf einer höheren Stufe darstellt. Aus den Quellen wird nun für die morgenländische, wie für die abendländische Kirche gezeigt, wie die Vorstellungen von der Taufe ganz durchtränkt sind von Vergleichen mit dem Vertragsschluss des weltlichen Rechts, besonders mit dem durch Urkunde geschlossenen Vertrag, ohne dass doch diese Beziehung den Charakter des bloßen Gleichnisses je verlieren. Insbesondere wird nachgewiesen, dass die Antwort- und Frage-Form auch im Orient schon bei Origines begegnet, also zu einer Zeit, als die Constitutio Antoniniana eben erst erlassen war und von einem Einfluss der römischen Stipulationsform noch keine Rede sein konnte. Sie ist vielmehr mit dem Vf. aus biblischem Gebrauch (Ev.Joh. 21, V. 15-17) abzuleiten. Zweifellos ist sie aus dem Taufritus in die Mönchsprofess übergegangen, und mit ihr das ganze vergleichende in Beziehung Setzen zum Vertrag des weltlichen Rechts. (Nebenbei ergibt sich hier ein nicht unwichtiges Resultat für die allgemeine Urkundenlehre: eine offenbare Bestätigung der von mir vertretenen Ansicht, dass im 3. und 4. Jahrhundert der Verbalvertrag der stipulatio nur mehr eine gelehrte Reminiszenz bildet und im praktischen Rechtsleben schon ganz durch die Urkunde ersetzt ist, und dass damals schon allgemein die Unterschrift als die entscheidende Handlung beim Vertragsabschluss angesehen wird.)

Im 5. Kapitel endlich wird im gallischen Klosterwesen das Auftauchen einer Urkunde für die der Profess vorausgehende Besitzentäußerung bei Cäsarius von Arles festgestellt, sonst aber eine Übereinstimmung mit den im 3. und 4. Kapitel nachgewiesenen Vorstellungen, in die erst der Römer S. Benedikt ein wirklich juristisches Element einführen sollte, wie er ins Klosterleben überhaupt die festeren Organisationsformen hineinbrachte, die dessen Zukunft im Abendland bestimmen und sichern sollten.

Natürlich ist die besprochene Arbeit von den Fehlern, die für Erstlingsarbeiten kennzeichnend sind, auch nicht ganz frei. Lücken und Flüchtigkeiten in den Zitaten wären vor einer sehr wünschenswerten Drucklegung zu beseitigen; der Ausdruck könnte an einzelnen Stellen sorgfältiger, klarer, genauer sein. Die Beweisführung in Kap. II. ist (namentlich was Punkt 3 auf S. 72 betrifft) nicht ganz zwingend, und müsste auch in Kap. V einen neuen strafferen Aufbau erhalten. Aber diese kleinen Mängel treten vor den Ergebnissen und der zweifellosen wissenschaftlichen Begabung, die die Arbeit verrät, ganz zurück.

Ich beantrage daher, Herrn P. Hantsch auf Grund dieser Arbeit zu den strengen Prüfungen zuzulassen.

 


[1] Seit 2014 liegt eine systematische Hantsch-Biographie vor: Johannes Holeschofsky: Hugo Hantsch. Eine biographische Studie. (=Studien und Forschungen aus dem Niederösterreichischen Institut für Landeskunde 59), St. Pölten 2014, im folgenden durchgehend benützt! - Zu Hantsch als Vertreter der restaurativen universitären Geschichtswissenschaft nach 1945 Günter Fellner: Die österreichische Geschichtswissenschaft vom „Anschluß“ zum Wiederaufbau, in: Kontinuität und Bruch 1938-1945-1955. Beiträge zur österreichischen Kultur- und Wissenschaftsgeschichte, hrg. von Friedrich Stadler, Wien-München 1988, 135-155.

[2] Den „deutschen Bauernkrieg“ übersandte Hantsch an Steinacker mit: „Seinem hochverehrten Lehrer in Ergebenheit gewidmet. Wien, 5. Juni 1925 Dr. Hugo Hantsch“. 1960 übersandte Hantsch seinen MIÖG-Sonderdruck über die Professregeln des Heiligen Benedikt mit „Meinem stets verehrten Lehrer Prof. Dr. Steinacker in Ergebenheit P. Hugo Hantsch“. Den Vorschlag auf Steinackers Ehrenmitgliedschaft in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften habe Hantsch aber Ende der 1950er Jahre nicht aktiv unterstützen wollen!

[3] Vgl. Erika Weinzierl: Wissenschaft und Nationalsozialismus, in: Vertriebene Vernunft II. Emigration und Exil österreichischer Wissenschaft, hrg. von Friedrich Stadler, Wien-München 1987, 51-59, hier 59: „In diesen Zusammenhang gehört auch das Faktum, dass Engel-Janosis Freund, Prof. P. Dr. Hugo Hantsch, OSB, im März 1938 von einem Lieblingsschüler Srbiks, einem später sehr bekannten Professor, damals überzeugter Nationalsozialist, verhaftet wurde.“

[4] Vgl. zur Srbiks Rolle als NS-Agitator 1938 Gerhard Oberkofler: Politische Stellungnahmen der Akademie der Wissenschaften in Wien in den Jahren der NS-Herrschaft, in: Arbeiterbewegung – Faschismus – Nationalbewusstsein. Festschrift zum 20jährigen Bestand des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes und zum 60. Geburtstag von Herbert Steiner, Wien-München-Zürich 1983, 115-126, betreffend Steinacker dessen kultisch-religiöse Hitler-Anbetung Harold Steinacker: 1889-1919-1939. Rektorsrede am 50. Geburtstag des Führers in der Aula der Universität Innsbruck, in derselbe: Volk und Geschichte. Ausgewählte Reden und Aufsätze, Brünn-München-Wien 1943, 378-395 endend mit „Sieg Heil, Sieg Heil, Sieg Heil!“

[5] Vgl. Fritz Fellner: Hugo Hantsch – Werk und Wirkung des Historikers in der Diskussion um ein österreichisches Geschichtsbewusstsein, in: derselbe, Geschichtsschreibung und nationale Identität. Probleme und Leistungen der österreichischen Geschichtswissenschaft, Wien-Köln-Weimar 2002, 360-374.

[6] Vgl. Heinrich Lutz: In memoriam Hugo Hantsch (15.1.1895 in Teplitz-Schönau – 6.8.1972 in Wien). Eine Gedenkrede, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 81 (1973), 231-240.

[7] Über Hantsch als Verklärer des habsburgischen Imperialismus im Zeichen des Austrofaschismus 1934 vgl. Friedrich Heer: Der Kampf um die österreichische Identität, Wien-Köln-Graz 1981, 389f.

[8] So Hugo Hantsch 1934, hier zitiert nach Fritz Fellner (wie Anmerkung 5), 368. – Vgl. ähnlich Hugo Hantsch: Österreich. Eine Deutung seiner Geschichte und Kultur, 2. Auflage, Tyrolia Verlag, Innsbruck-Wien-München 1937, hier 29: „Wir können es nicht leugnen; denn es liegt klar am Tage, daß Österreich das Schicksal Deutschlands geworden ist, aber allzu leicht wird vergessen, dass auch Deutschland das Schicksal Österreichs bestimmt.“ oder ebenda 69, wo Hantsch die Hausmachtpolitik von Maria Theresia als „auch eine deutsche Tat“ qualifiziert. - und Hugo Hantsch: Österreichs Schicksalsweg. Ein Vortrag, mit einem Vorwort von Kurt Schuschnigg. (=Österreich. Schriftenreihe der Katholischen Akademikergemeinschaft in Österreich 1), Tyrolia-Verlag, Innsbruck-Wien-München 1934.

[9] Vgl. Felix Kreissler: Zeitzeuge, in: Vertriebene Vernunft. Emigration und Exil österreichischer Vernunft II, hrg. von Friedrich Stadler, Wien-München 1988, 499-505 und Gerhard Oberkofler: Die Wahl von Leo Stern in die Deutsche Akademie der Wissenschaften (1955), in: Mitteilungen der Alfred Klahr-Gesellschaft 1/1999. – Im Vergleich auch die marxistische österreichische Historikern Eva Priester (1910-1982) nach Claudia Trost: Eva Priester. Ein biographischer Abriss, in: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beiträge zur österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, Wien 2000, 347-370.

[10] Vgl. zu der aus dem Widerstand hervorgegangenen Gegenlinie zu diversen „gesamtdeutschen“ Versionen von Srbik bis Hantsch und Wandruszka Wolfgang Häusler: Wege zur österreichischen Nation. Der Beitrag der KPÖ und der Legitimisten zum Selbstverständnis Österreichs, in: Die Alfred Klahr Gesellschaft und ihr Archiv. Beiträge zur österreichischen Geschichte des 20. Jahrhunderts, Wien 2000, 95-117 und Felix Kreissler: Der Österreicher und seine Nation. Ein Lernprozess mit Hindernissen, Wien-Köln-Graz 1984.

[11] Vgl. Günther Hamann: Nachruf auf Hugo Hantsch, in: Almanach der Österreichischen Akademie der Wissenschaften für das Jahr 1973 Jg. 123 (Wien 1974), 338-367 (mit Schriftenverzeichnis).

[12] Hantschs Mitstudenten sind vollständig verzeichnet in Peter Goller: Die Matrikel der Universität Innsbruck. Abteilung: Theologische Fakultät. Zweiter Band (1900-1918), Innsbruck 2007.

[13] Universitätsarchiv Innsbruck (=UAI), Abgangszeugnis Band 16, Nr. 7452 vom 31. Juli 1918 für Hugo Hantsch und UAI, Theologische Nationalien Hugo Hantschs 1914-1918.

[14] Vgl. zu Hantschs Lehrern im vollständigen Überblick Emerich Coreth: Die Theologische Fakultät Innsbruck. Ihre Geschichte und wissenschaftliche Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart, Innsbruck 1995.

[15] Vgl. über die Innsbrucker theologischen Studienjahre 1915 bis 1918, vor allem die weltweit rekrutierte Studentenschaft Eduard Winter: Mein Leben im Dienst des Völkerverständnisses. Nach Tagebuchaufzeichnungen, Dokumenten und Erinnerungen, Berlin 1981, 17-20.

[16] Vgl. Franz Pangerl: Nachruf auf Emil Michael SJ, in: Universität Innsbruck. Bericht über das Studienjahr 1916/17, Innsbruck 1918, 59-62 und Wilhelm Baum: Emil Michael (1852-1917). Persönlichkeit, Leben und Werk, in: Zeitschrift für Katholische Theologie 93 (1971), 182-199.

[17] Hier und im folgenden UAI, Philosophisches Meldungsbuch Hugo Hantschs, ausgestellt am 24. Oktober 1918, reichend bis Sommersemester 1922, offenbar im Zuge der lehramtsprüfung in Innsbruck zurückgelassen, einliegend im lehramtsprüfungsakt Hugo Hantsch 1921-1923. - Vgl. Alphons Lhotsky: Zum 70. Geburtstag von Hugo Hantsch, in derselbe: Aus dem Nachlass. Aufsätze und Vorträge, hrg. von Hans Wagner und Heinrich Koller, Wien 1976, 284-293.

[18] Vgl. Hugo Hantsch: Jakob Prandtauer. Der Klosterarchitekt des österreichischen Barock, Wien 1926. - Vgl. 100 Jahre Kunstgeschichte an der Universität Graz, hrg. von Walter Höflechner und Götz Pochat. (=Publikationen aus dem Archiv der Universität Graz 26), Graz 1992, 47f., 67-71.

[19] Im lehramtsprüfungsakt von Hugo Hantsch liegen neben den geographischen und den oben erwähnten Klausurarbeiten aus deutscher Philologie auch jene aus Geschichte ein: 1) „Über den Anteil des Mönchtums an der Kirchenreform des 10., 11. und 12. Jahrhunderts“ und 2) „Versuche zur Lösung des österreichischen Verfassungsproblems von 1848 bis zum Februarpatent“. Die mündlichen lehramtsfragen sind protokolliert.

[20] Hugo Hantsch: Die „Abrenuntiatio“ im Taufritus und die Mönchsprofess, ihre Beziehungen zu einander und zu zeitgenössischen Rechtsanschauungen, in: Österreichisches Archiv für Kirchenrecht 11 (1960), 161-189 und Hugo Hantsch: Zur Vorgeschichte der Petitio in der Regel des heiligen Benedikt, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 68 (1960), 1-15.

[21] Hier und zuvor nach UAI, lehramtsprüfungsakt Hugo Hantsch 1920-1923. - Zur disziplingeschichtlichen Einschätzung der Dissertation vgl. Franz Huter: Dem Andenken von Hugo Hantsch (1895-1972), in: Tiroler Heimat 36 (1973), 165-171.

[22] Vgl. im folgenden UAI, Protokollbuch des Akademischen Historikerklubs 1918-1931.

[23] Vgl. zum Dozenten- und Studentenumfeld von Hugo Hantsch in den Jahren 1918 bis 1923 Gerhard Oberkofler: Franz Huter. Soldat und Historiker Tirols, Innsbruck 1999, 27-41 und Martina Pesditschek: Fritz Schachermeyr. Ein Leben zwischen Wissenschaft und Politik, phil. Diss., Wien 2005, 57-71.

[24] Zur „Anschluss“- und „Deutschland“-Ideologie österreichischer und deutscher Historiker nach 1918 eingebunden in revanchistisch neoimperialistische Konzepte, und zu verschiedenen Kooperationen zwischen österreichischen und deutschen Historikern nach 1918 vgl. Hans Schleier: Die bürgerliche deutsche Geschichtsschreibung der Weimarer Republik, Berlin 1975.

[25] Vgl. Hugo Hantsch: Reichsvizekanzler Karl Graf von Schönborn (1764-1746). Einige Kapitel zur politischen Geschichte Kaiser Josefs I. und Karls VI. (=Salzburger Abhandlungen und Texte aus Wissenschaft und Kunst, hrg. vom Katholischen Universitätsverein), Augsburg 1929.

[26] UAI, Reihe „Ehrungsakten“. - Über Grass akademische Ehrungs- und Geschäftspolitik vgl. Gerhard Oberkofler: Begegnungen zwischen Hans Lentze und Nikolaus Grass. Notizen zur Kommunikation in der österreichischen Rechtswissenschaft nach 1945, in: Rechtsgeschichte in internationaler Perspektive. Festschrift für Wilhelm Brauneder zum 65.Geburtstag, Wien 2008, 385-405.

Anhang

Meldungsbuch (Studienbuch) von Hugo Hantsch 1918ff.

Meldungsbuch_01

Meldungsbuch_02

Meldungsbuch_03

Meldungsbuch_04

Meldungsbuch_05

Meldungsbuch_06

Meldungsbuch_07

Meldungsbuch_08

Meldungsbuch_09

Meldungsbuch_10

Meldungsbuch_11

Meldungsbuch_12

Meldungsbuch_13

Meldungsbuch_14

Meldungsbuch_15

Meldungsbuch_16


Von Hermann Wopfner ausgestelltes Zeugnis für Hugo Hantsch 1919

Kolloquien-Zeugnis 1919


Abgangs-Zeugnis Hugo Hantsch 1922

Abgangs-Zeugnis 1922

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