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FAQs Universitätslehrgang

FAQs Universitätslehrgang

Voraussetzung für die Zulassung ist die 🔗 allgemeine Universitätsreife gemäß § 64 Universitätsgesetz. Zur Aufnahme in den Universitätslehrgang ist ein Auswahlverfahren  zu absolvieren. Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Lehrgangsleitung.

Nein, es ist keine bibliothekarische Vorbildung/Praxis erforderlich.

Ob und in welchem Ausmaß Inhalte des Lehrgangs auf andere Studien angerechnet werden können, entscheidet das für das Studium zuständige Gremium der jeweiligen Universität.

Der Grundlehrgang umfasst 60 ECTS. Ein ECTS entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden. Studierende haben die Möglichkeit, den jeweiligen Grundlehrgang innerhalb von drei Semestern abzuschließen.

Im Grundlehrgang werden elf Wahlmodule angeboten. Davon sind jeweils 8 ECTS verpflichtend zu wählen. Zusätzliche Wahlmodule können gegen Kostenersatz absolviert werden. Wahlmodule können auch an anderen Standorten absolviert werden. Reise-, Aufenthalts-und Verpflegungskosten sind im Lehrgangsbeitrag nicht inkludiert.

Das aktuelle Curriculum finden Sie unter folgendem Link: https://www.uibk.ac.at/weiterbildung/ulg/library-studies_al/index.html.de

Vorlesungen mit Übungscharakter sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die Lehrveranstaltungsleitenden präsentieren die zentralen Themen und Methoden des Faches.

Zur Bewertung werden die Leistungen der Teilnehmenden aus der Mitarbeit (Diskussion), der selbstständigen Vorbereitung, der Präsentation von Inhalten, laufenden Kurztests, einer schriftlichen Arbeit oder einer schriftlichen Abschlussklausur herangezogen.

Die Pflichtlektüre wird in der Regel als PDF zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmenden haben die gelesene und selbständig bearbeitete Literatur zu präsentieren und zu diskutieren.

Unsere Lehrbeauftragten arbeiten in Bibliotheken und Informationseinrichtungen im In- und Ausland. Sie haben hohe Praxis- und Unterrichtserfahrung. 

Die Berufspraxis ist auf zwei bzw. drei Semester aufgeteilt und umfasst insgesamt 12 ECTS = 7,5 Wochen. Sie soll den Praxisbezug der Ausbildung gewährleisten und den Studierenden Gelegenheit geben, ihre bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden, neues praxisorientiertes Wissen zu erwerben, sich mit Berufsfeldern vertraut zu machen sowie berufspraktische Erfahrungen zu sammeln.

Die Studierenden kümmern sich eigenständig um einen Praktikumsplatz, werden dabei aber bei Bedarf von der Lehrgangsleitung unterstützt und betreut.

Als Abschlussarbeit ist eine Projektarbeit im Umfang von 5 ECTS (3,5 Wochen) durchzuführen. Die positive Beurteilung gilt zusammen mit den positiv abgeschlossenen Lehrveranstaltungen und absolvierten Praktika als Voraussetzung für den Abschluss des Grundlehrganges.

Die Projektarbeit ist in Teamarbeit durchzuführen. Ein Projektteam soll aus 2-4 Studierenden bestehen. Die Themen für die Projektarbeit können in Absprache mit der Lehrgangsleitung gewählt werden, wobei die praktische Anwendung der in den Lehrveranstaltungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden soll.

  • Füllen Sie das Onlineanmeldeformular aus. Nach Ablauf der Anmeldefrist und einem persönlichen Auswahlgespräch entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung über die Aufnahme.
  • An der Universität Innsbruck gibt es pro Lehrgang 20 Studienplätze.
  • Beim Auswahlgespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihre persönliche Motivation für den Besuch des Lehrgangs darzulegen und Fragen zu stellen.
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist und nachdem alle Auswahlgespräche stattgefunden haben, entscheidet die wissenschaftliche Lehrgangsleitung über die Aufnahme. Sie werden sofort nach der Entscheidung schriftlich informiert.

Der ULG ist ein außerordentliches Studium mit festgelegtem Curriculum im Rahmen der universitären Weiterbildung. Die Teilnehmenden des Lehrgangs werden daher als außerordentliche Studierende zugelassen.

Ein Wechsel zwischen den Lehrgangsanbietern ist im Grundlehrgang nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen können Lehrveranstaltungen nach Maßgabe freier Studienplätze an einer Partnerinstitution absolviert werden. Falls Wahlfächer an einem Standort nicht angeboten werden, können diese nach Maßgabe freier Studienplätze an einer Partnerinstitution absolviert werden.

  • Grundlehrgang: € 6.000,- zahlbar in Teilbeträgen. Die Lehrgangsanzahlung beträgt € 500,- und ist bis spätestens 14 Tage nach Teilnahmezusage zu erbringen. 
  • Seitens der Universität gibt es keine Stipendien für außerordentliche Studierende. Fördermöglichkeiten durch externe Institutionen (z.B. AMS) müssen individuell abgeklärt werden.

Beim Abschluss des Grundlehrgangs wird die Bezeichnung "Akademische:r Bibliotheks- und Informationsexpert:in" verliehen sowie ein Abschlusszeugnis über die absolvierten Prüfungen und Praktika ausgestellt.

Nach Abschluss des Lehrganges sind Sie in der Lage:

  • Konzepte und Instrumente des operativen Managements im Bibliotheksalltag anzuwenden
  • Projekte im Team zu planen, durchzuführen und deren Ergebnisse zu präsentieren
  • berufs- und bibliotheksrelevante Rechtsgrundlagen im Berufsalltag umzusetzen
  • digitale und analoge Medien zu erhalten, zu archivieren und dauerhaft zugänglich zu machen
  • Ordnungs- und Erschließungskonzepte sowie Datenmodelle und -formate zu kennen und anzuwenden
  • Regelwerke formaler und inhaltlicher Erschließung zu interpretieren und anzuwenden
  • Suchstrategien und -methoden in Datenbanken und Suchmaschinen anzuwenden, Rechercheergebnisse zu analysieren und zu bewerten
  • Bibliothekssysteme, -software und IT-Technologien auszuwählen und einzusetzen
  • Informationsdienstleistungen und -angebote zielgruppenorientiert zu konzipieren und anzubieten
  • Didaktisch-methodische Konzepte der Informationskompetenz zu entwickeln und zu vermitteln
  • sich fachlich zu spezialisieren.

Arbeitsfelder nach Abschluss des Universitätslehrgangs Library and Information Studies finden sich in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken, Archiven, Museen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen und beinhalten folgende Tätigkeiten:

  • Erwerbung, Lizensierung, Erhaltung, Archivierung und dauerhafte Zugänglichmachung von analogen und digitalen Medien
  • Metadatenmanagement und Datenkonvertierung
  • Recherche in Datenbanken und Suchmaschinen; Ergebnisanalyse
  • Vermittlung von zielgruppenspezifischer Informationskompetenz
  • Anwendung von Technologien, IT-Systemen, Hard- und Software
  • Unterstützung der Forschenden im wissenschaftlichen Publikationsprozess und Analyse des Forschungsoutputs; Forschungsdatenmanagement und Wissenschaftskommunikation
  • Leitung, strategische Planung, Personalentwicklung, Innovations- und Change-Management
  • Digitalisierung, digitale Services und Repositorienmanagement
  • Verwaltung von Nachlässen und historischem Buchgut
  • Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
  • Bau- und Raumplanung
  • Bibliometrie und Szientometrie
  • Rechtspraxis
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