Bachelorstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
lehramtsstudium Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik
Curriculum (2024W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakulät für Mathematik, Informatik und Physik
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 xxx 463
UC 198 463 xxx
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
- Mitteilungsblatt 16.05.2024, 65. Stück, Nr. 796 (Äquivalenzliste)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2021, 67. Stück, Nr. 752 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung - Nebentermin)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Einführung in die Digitale Grundbildung , VO 2, 3 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
UF Digitale Grundbildung und Informatik
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Einführung in die Digitale Grundbildung
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: PS Grundlagen und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Mediensozialisation
5,0 ECTS-AP, 3 SSt: VU Einführung in die Programmierung
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
UF Digitale Grundbildung und Informatik
4,5 ECTS-AP, 2 SSt: Medienbildung und Medienkultur
4,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Medienwandel und Diversität
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Algorithmen und Datenstrukturen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Algorithmen und Datenstrukturen
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PM Professionsspezifische Initiierung im Berufsfeld Schule
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums lehramt haben im Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik die folgenden fachlichen und fachdidaktischen Kompetenzen erworben:
- Kenntnisse der Medienbildung und der informatischen Bildung in verständlicher Weise darlegen sowie Lern- und Bildungsangebote auf dem Niveau der Sekundarstufe angemessen strukturieren und kommunizieren;
- Grundlagen der Informatik, die eine Entsprechung in der Sekundarstufe haben, verstehen und geübt anwenden und einfache Softwaresysteme anforderungsorientiert umsetzen;
- zentrale fachwissenschaftliche Inhalte, Konzepte, Theorien, Methoden und Anwendungsbereiche darstellen, kritisch reflektieren und modifizieren;
- fachspezifische Informationsangebote recherchieren, strukturieren, dokumentieren und kritisch bewerten sowie Aufgaben der mediengestützten Wissensorganisation auf individueller und institutioneller Ebene wahrnehmen;
- begriffliches, methodisches, theoriegeleitetes, vernetztes und problemlösungsorientiertes Denken integrieren und Ansätze des kritischen, informatischen, kreativen und spielerischen Denkens miteinander verknüpfen;
- die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung von Mediendynamiken und digitalen Transformationsprozessen kritisch einschätzen und aktuell fachrelevante Wissens- und Informationsquellen erschließen;
- über rechtliche Belange in der schulischen Medienarbeit und im Umgang mit Daten informieren.
- den praktischen Einsatz der Informatik in Beruf und Alltag und die gesellschaftliche Bedeutung der Informatik vermitteln;
- als Medienexpertin und Medienexperte in Schule und Unterricht agieren, Leitungs- und Entscheidungsverantwortung in Medien- und Schulentwicklungsprojekten übernehmen sowie Beiträge zur Analyse und Gestaltung von Medienformaten im Sinne einer inklusiven, gendersensiblen und zielgruppenorientierten Gestaltung einbringen und vermitteln.
Erwartete Lernergebnisse
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudium lehramt mit Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik können den praktischen Einsatz der Informatik in Beruf und Alltag vermitteln. Sie haben die Befähigung, Unterrichtsmethoden basierend auf Erkenntnissen der fachdidaktischen Forschung auszuwählen, zu erproben und zu evaluieren. Dazu setzen sie sich mit Ergebnissen der fachdidaktischen Forschung auseinander, kennen fachdidaktische Theorien und Modelle und setzen diese in der Unterrichtspraxis um.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sind zum entsprechenden Masterstudium zugelassen und können zur Absolvierung der Induktionsphase provisorisch in den Schuldienst in den gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächern der Sekundarstufe aufgenommen werden.
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-scientific-computing/2022w/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 31,9 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 30,6 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 22,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 14,9 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen - optional)
- Deckblatt Bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt - folgt
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt (Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Ansprechpersonen für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Univ.-Prof. Dr. Theo Hug
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss