Rechtliche Grundlagen
Die zentrale rechtliche Grundlage stellt das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) dar, welches mit 01.10.2002 in Kraft getreten ist und in dem das Recht der Universität völlig neu geregelt wurde.
Mit 01.01.2004 wurden dann die österreichischen Universitäten auf Basis dieses Gesetzes aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und zu eigenständigen Rechtsträgern (juristischen Personen öffentlichen Rechtes).
Weitere wichtige rechtliche Bereiche für die Erfüllung der Abteilungsaufgaben sind:
- Organisationsplan (Quelle: Homepage Rechtsabteilung) - in konsolidierter Fassung
- Geschäftsordnung (Quelle: Homepage Rektor)
- Richtlinien der Gebarung (Quelle: Innenrevision)
- Hochschulraumstrukturmittel - Verordnung (Quelle: RIS)
- Studienrechtliche Bestimmungen (Quelle: FSS-Prüfungsreferate)
- Beteilungungs- und Finanzcontrollingverordnung (Quelle: BMWFW, BGBl. II, Nr. 511/2012)
- Univ. Rechnungsabschlussverordnung (Quelle: BGBl)
- Unternehmensgesetzbuch (Quelle: RIS)
- Österreichisches HochschülerInnengesetz (Quelle: RIS)
- Wissensbilanzverordnung (Quelle:RIS)
- Mitteilungsblätter (Quelle Rechtsabteilung)
- Einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten (KLR-VO Universitäten) (Quelle: RIS)
- EU-Beihilferecht - Allgemeines Beihilfeverbot Art. 107 Abs. 1 AEUV (Quelle: RIS)
- Universitätsfinanzierungsverordnung - UniFinV und Änderung der Wissensbilanz-Verordnung 2016 (Quelle: RIS)
- Bundes-Public Corporate Governance Kodex [B-PCGK] (Quelle: Innenrevision)