Erasmus+ Studierendenmobilität (Outgoing)
ERASMUS+: EuRopean Action Scheme for the Mobility of University Students
Vorteile
- Ein Aufenthalt von bis zu 12 Monate in jedem Zyklus (Bachelor, Master, PhD) zu Studien- bzw. Praktikumszwecken
- Keine Studiengebühren an der Gast- und Heimatuniversität
- Ein monatlicher Zuschuss zu den erhöhten Lebenserhaltungskosten
- Die Anerkennung der im Ausland absolvierten Leistungen
- Verbesserung der Sprachkenntnisse und der Jobchancen
- Das Kennenlernen einer neuen Kultur und vieler neuer Leute
Teilnahmevoraussetzung
- Zum Zeitpunkt des Antritts muss das erste Jahr des Grundstudiums der für den Erasmus+ Studienaufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert sein
- Offene Kurse im Ausmaß von mindestens 30 ECTS pro Semester
- Kenntnisse der Unterrichtssprache
- Durchführung eines online Sprachtests vor Antritt und nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes
- Eine Nominierung in das Herkunftsland ist von der Europäischen Kommission nicht erwünscht und mit niedrigster Priorität umzusetzen. Eine Entfernung von mindestens 200 km (Luftlinie) zum Herkunftsort muss gewährleistet sein, damit eine Mobilität stattfinden kann
- Ausländische Studierende, die einen Aufenthalt im Herkunftsland planen, müssen einen Wohnsitz am Studienort (Innsbruck Umgebung) nachweisen, da eine Nominierung in die Heimat für Pendler*innen ausgeschlossen ist
Für weitere Fragen zum Erasmus+ Programm stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Mag. Erika Mangeng +43 512 507-32404 (Dienstag-Freitag 9-12 Uhr)
Mag. Verena Mungenast +43 512 507-32406 (Montag-Freitag 9 bis 12 Uhr, Dienstag+Mittwoch 13:30-15 Uhr)
Weitere Informationen
Zuschüsse für Studierende
Bei einer erfolgreichen Nominierung erhalten Sie vom Erasmus+ Programm automatisch einen Zuschuss, Sie müssen sich für diesen nicht separat bewerben. Dieser orientiert sich an der Mobilitätsdauer und wird Tag genau abgerechnet. Die Zuschusshöhen werden von der Nationalagentur festgelegt und sind in drei Ländergruppen unterteilt.
Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Seit Beginn des Erasmus Programms in Österreich fördert die nationale Agentur im Auftrag der Europäischen Kommission die Mobilität von Teilnehmenden mit geringeren Chancen. Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit auf einen monatlichen pauschalen Zuschuss (= Top-up) oder/und eine sogenannten Inklusionsunterstützung. Beim Top-up handelt es sich um eine Pauschale und diese kann beliebig ausgegeben werden. Bei der Inklusionsunterstützung werden auf Basis eines Antrags real anfallenden Mehrkosten übernommen, Beispiele für förderbare Kosten: Echtkosten für zusätzliche Kinderbetreuung, die Aufgrund der Abwesenheit entsteht; Reisekosten zur Therapie im Heimatland; Versandkosten für Medikamente usw.
Unter die definierte Personengruppe „Studierende mit geringen Chancen“ fallen aktuell:
- Studierende mit Behinderung
- Studierende mit chronischer Erkrankung (wenn Mehrkosten im Ausland anfallen)
- Studierende mit Kind/Kindern (Top-up wenn Kind mit im Gastland) Erfahrungsbericht
und weitere Informationen zum Thema Auslandsaufenthalt mit Kind(ern)
Wer unter eine dieser Gruppen fällt kann dies bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Aufenthalt angeben. Im weiteren Verlauf ist der Antrag an der Heimatuniversität zu stellen und wird ggf. der Nationalagentur zur Genehmigung weitergeleitet.
Auch Studierende, die aus anderen Gründen (z.B. Beinbruch kurz vor dem Beginn des Erasmus Aufenthalts und daher erhöhte Reisekosten) einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.
Weitere Information stehen hier zur Verfügung: https://erasmusplus.at/de/hochschulbildung/mobilitaet/inklusion
Versicherungsschutz und Visa
Eine Mobilität unter Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Dennoch ist dieser verpflichtend vorgesehen. Mit Versicherungsschutz ist nach den europäischen Programmregeln einerseits eine Unfallversicherung an der Aufnahmeeinrichtung gemeint und andererseits eine Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz ist also nicht mit einer österreichischen Sozialversicherung zu verwechseln, für die die mobilen Personen immer selbst verantwortlich sind. Holen Sie bitte Informationen über die Bedingungen der bestehenden Versicherung für ÖH- Mitglieder ein. Darüber hinaus wird jedenfalls für die Dauer des Auslandsaufenthaltes der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.
Als EU-Bürger*in brauchen Sie innerhalb der Erasmusprogrammländer prinzipiell kein Visum. Sollten Sie z.B. ins Vereinigte Königreich oder in die Türkei nominiert werden, sind Sie für die Organisation vom Visum selbst verantwortlich.
Nähere Informationen zum Thema Versicherungen, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen finden Sie unter: Organisation des Aufenthalts
Wohnung / Zimmer in Innsbruck
Viele unserer Erasmus+ Incomings suchen eine Wohnung / ein Zimmer hier in Innsbruck. Wenn Sie Interesse haben, Ihr Zimmer während des eigenen Auslandsaufenthaltes an einen internationalen Studenten / eine internationale Studentin weiterzuvermieten, dann senden Sie das Formular an den OeAD oder füllen Sie unsere Umfrage aus, die Sie per Email erhalten haben.
Vorteile
- Sie können nach dem Erasmus+ Aufenthalt wieder in Ihre Wohnung/Ihr Zimmer zurück
- Sie können die Möbel in der Wohnung / im Zimmer belassen
- Ihre MitbewohnerInnen können in der jeweiligen Fremdsprache kommunizieren und lernen eine neue Kultur kennen
- Sie erweisen einer/einem Erasmusstudierenden einen großen Dienst
- Sie müssen keine doppelte Miete bezahlen.
1. Meldung beim Departmental
Wenn Sie Interesse an einem Erasmus+ Aufenthalt haben, dann melden Sie sich im ersten Schritt bei der/dem zuständigen Departmental Coordinator (Fachkoordinator*in). Diese Person ist für die Vergabe der Plätze verantwortlich, sie kennt die Partneruniversitäten des jeweiligen Studiengangs genau, sie kann Sie bei Ihrer Auswahl beraten und Sie über die genauen Voraussetzungen informieren.
Hinweis: einige Fachkoordinator*innen haben eigene Voraussetzungen, die nicht im online Bewerbungssystem abgebildet werden können. Hierzu zählen z.B. ein Ranking der Gastunis mit einem eigenen Formular, der verpflichtende Besuch einer Infoveranstaltung oder ein Sprechstundentermin vor der offiziellen Bewerbung um den Erasmus Platz. Manche Fachkoordinator*innen bestätigen die Bewerbungen laufend, andere erst nach Ablauf der Deadline. Daher wird dringend empfohlen sich so früh wie möglich und noch vor Beginn der offiziellen Bewerbungsfrist mit der/dem Fachkoordinator*in in Verbindung zu setzen.
2. Offizielle Bewerbung über LFU:
Nach Rücksprache mit dem/der Fachkoordinator*in bewerben Sie sich offiziell über LFU:online um einen Erasmus+ Platz für ein Semester oder ein akademisches Jahr. Sie können sich für maximal 4 Mobilitäten parallel bewerben.
Bewerbungsfenster:
01.02. – 31.03. für Aufenthalte im WS oder für das gesamte akademische Jahr
01.07. – 31.08. für Aufenthalte im SS
bei sog. teilbaren Jahresplätzen ist eine Bewerbung für das SS auch in der WS Frist möglich. In solchen Fällen erfolgt in der Frist für das SS nur mehr eine Restplatzvergabe. Bei Unklarheiten bei der/dem Fachkoordinator*in nachfragen.
Die Nachrückfrist für die Warteliste endet am 10.04. bzw. 10.09.
Achtung: einige wenige Ausnahmen haben frühere Fristen!
Loggen Sie sich dazu mit Ihrer C-Kennung in LFU:online ein. Unter „Meine Mobilitäten“ werden alle zur Verfügung stehenden Partneruniversitäten Ihres Studiums bzw. Ihrer Studien angezeigt. Klicken Sie auf „Neue Mobilität“ um den Bewerbungsprozess zu starten. Füllen Sie die online Bewerbungsform vollständig aus. Verpflichtend hochzuladen sind folgende Dokumente: Motivationsschreiben, Lebenslauf und Reisedokument (Pass oder Personalausweis). Für manche Partneruniversitäten werden noch weitere Dokumente verlangt (z.B. Studienerfolgsnachweis oder Sprachnachweis). Wenn Sie die Bewerbung offiziell abgeschickt haben entscheidet Ihr/e Fachkoordinator*in im Hintergrund, ob Ihnen der Platz zugeteilt wird oder nicht. Fachkoordinator*innen können die Bewerbungen laufend ab dem 01.02. bestätigen oder erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Sie erhalten über das System eine Zu- oder Absage. Bei einer Zusage haben Sie eine Woche Zeit bzw. bis spätestens Ende der Nachrückfrist Zeit Ihre Nominierung anzunehmen. Danach verfällt Ihre Bewerbung automatisch. Sobald Sie eine Nominierung angenommen haben werden andere Bewerbungen automatisch zurückgezogen. Auch Sie selbst können von einer Bewerbung jederzeit zurücktreten.
Diese Graphik dient zur Veranschaulichung, die dort angegebenen Daten müssen nicht der Realität entsprechen.
Hinweis: Ein Aufenthalt im Herkunftsland ist grundsätzlich möglich, hat aber niedrigste Priorität. Der Standort der Partneruniversität muss mindestens 200 Kilometer Luftlinie von der Heimatadresse entfernt liegen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss in diesem Fall ein Wohnsitz in Innsbruck bzw. Innsbruck Umgebung nachgewiesen werden. Dies wird ggf. im online Bewerbungsprozess eingefordert.
3. Weitere Schritte
Nach Ablauf der Bewerbungsfristen und nachdem Sie den Platz angenommen haben, erhalten Sie von uns weitere Informationen und Zugang zu einem olat-Kurs, über den wir Webinare zu den nächsten Schritten anbieten und in dem Sie weitere Unterlagen und Checklisten finden.
Einer der wichtigsten nächsten Schritte ist die Kursanerkennung über ein Online Learning Agreement (OLA). Bitte informieren Sie sich bereits jetzt über das Kursangebot an der Gastuniversität, dieser Teil der Vorbereitung ist sehr zeitintensiv. Überlegen Sie sich, welche Kurse Ihnen noch fehlen, welche Lehrveranstaltungen für eine Anerkennung in Frage kommen, was interessiert Sie besonders im Angebot der Gastuniversität?
Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS pro Semester sind verpflichtend anzugeben. Das entspricht der Studienleistung eines Semesters („no loss of progress Prinzip“).
Das OLA ist von Ihnen und Ihrem/r Studienbeauftragten oder Ihrem/r Studiendekan/in zu unterschreiben und wird in weiterer Folge auch von der Gastuniversität bestätigt.
Der/Die Fachkoordinator*in betreut die Erasmuspartnerschaften, entscheidet über die Nominierung und kann Studierende bei der Bewerbung um den Erasmusplatz beraten. Es wird dringend empfohlen sich vor der offiziellen Bewerbung mit der/dem Fachkoordinator*in in Verbindung zu setzen (siehe Punkt 1 bei Bewerbung).
Erasmus+ Koordinator*innen nach Studienrichtung, Sie finden die Webseiten der Koordinator*innen neben deren Namen unter „Weitere Infos“.
Hier finden Sie die aktuelle Auflistung der Partnerschaften (Änderungen sind vorbehalten):
Erasmus+ - Partneruniversitäten
Eine Liste der zuständigen Erasmus+ Koordinator*innen (nach Studienrichtung).
Je nach Partneruniversität ist es möglich, dass ein Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse verlangt wird. Welche Art von Nachweis gefordert ist, erfahren Sie direkt auf der Website der jeweiligen Partneruniversität.
Bitte überprüfen Sie selbständig, welches Sprachniveau von der Gastuniversität verlangt wird – erfüllen Sie diese Anforderungen nicht, kann die Partneruniversität die Zulassung verweigern.
Als erste Orientierung dient unsere Seite mit den Partneruniversitäten im Bereich Erasmus+.
Wenn Sie in Vorbereitung Ihres Erasmus+ Semesters einen Kurs in einer anderen europäischen Sprache, welche nicht im Rahmen von OLS angeboten wird, am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck besuchen, werden ein Teil der Kosten aus EU-Mitteln ersetzt. Sie müssen die Anmeldung des Kurses am Sprachenzentrum und das Zeugnis im International Relations Office einreichen.
Sprachkompetenzprüfung für Auslandssemester
Verlangt die Partneruniversität einen Nachweis Ihrer Fremdsprachkenntnisse können Sie am Sprachenzentrum der Universität Innsbruck eine eigene Sprachkompetenzprüfung ablegen.
Die Sprachkompetenzprüfungen sind die ideale Gelegenheit für Studierende, kostengünstig und ohne großen organisatorischen Aufwand einen Sprachnachweis zu erwerben.
Die Prüfungen werden für die Sprachen Englisch (B2), Französisch (B1) und Spanisch (B1) angeboten.
Für diese Kombination aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung stehen jeweils vier Termine im Jahr zur Verfügung. Die genauen Termine.
Anmeldungen sind online oder im Kursbüro möglich.
Wird das Auslandssemester tatsächlich angetreten, werden die Hälfte der Kosten für den Sprachkompetenznachweis vom International Relations Office (nach Vorlage des Sprachkompetenznachweis) wieder refundiert.
Beachten Sie bitte, dass an einigen wenigen Partnerunis andere Sprachnachweise verlangt werden (IELTS, TOEFL, …), die verpflichtend erbracht werden müssen.
Online Linguistic Support (OLS)
Die Online Sprachunterstützung (OLS) bietet Erasmus+ Studierenden die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse einzustufen und einen Sprachkurs zu absolvieren.
Das OLS System steht in 22 Sprachen zu Verfügung.
- OLS Assessment
Das OLS Assessment ist in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache vor Antritt des Erasmus+ Aufenthaltes vorgesehen. Am Ende des Erasmus+ Aufenthaltes kann freiwillig ein zweites Assessment gemacht werden, um den eigenen Fortschritt zu messen.
Erasmus+ Nominierte erhalten per E-Mail eine Aufforderung zum ersten Assessment. Vor Testbeginn können Sie wählen, ob Sie einen Sprachkurs in der Unterrichtssprache bzw. in der Landessprache machen möchten.
- OLS Kurse
Sie können nach erfolgtem OLS Sprachtest einen OLS Onlinesprachkurs absolvieren. Dieser Kurs kann in der Unterrichtssprache und/oder in der Landessprache absolviert werden.
- alle Niveaus (A1-C1): Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch
- bis einschließlich Niveau B2: Portugiesisch
- bis einschließlich Niveau A2: Tschechisch
- Niveau A1: Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnisch, Griechisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Polnisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch und Ungarisch
Beachten Sie bitte, dass sich die lokale Sprache nur auf die Sprachkurse bezieht, nicht auf den Sprachtest. Daher findet der abschließende Sprachtest in der gleichen Sprache wie Ihr erster.
Lust auf mehr? Informieren Sie sich über die gesamtuniversitären Partnerschaften und die Optionen innerhalb der Aurora European University Alliance.
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