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<strong>mitteilungsblatt</strong> 34. Stück – Universität Innsbruck

mitteilungsblatt (34. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 12.  April 2022

34. Stück

Inhalt

433. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002) als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senats gemäß § 4 der Wahlordnung des Senats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (kundgemacht im mitteilungsblatt vom 20. April 2010, 19. Stück, Nr. 173)

Die Wahlversammlung findet am Mittwoch, den 29. Juni 2022, von 08:00 – 18:00 Uhr statt.

Ort: Universitäts-Hauptgebäude, 1. Stock, UNO-Saal, Innrain 52, 6020 Innsbruck

Als Stichtag wird der 12. April 2022 festgelegt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt ab Dienstag, 19. April 2022 bis einschließlich Montag, 25. April 2022 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal, Innrain 52d (GeiWi-Turm), 8. Stock, Zi Nr. 40808 zur Einsicht durch die genannte Personengruppe auf.

Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer oder eines Angehörigen der genannten Personengruppe kann während der Einsichtsfrist Einspruch an die zuständige Wahlkommission erhoben werden. Über diese Einsprüche entscheidet die Wahlkommission innerhalb von drei Tagen nach Einlangen des Einspruchs. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Wahlkommission ist nicht zulässig.

Zu wählen sind 6 Mitglieder sowie Ersatzmitglieder der genannten Personengruppe. Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben. Der für das Wahlrecht maßgebliche Stichtag ist der Tag der Ausschreibung der Wahl im mitteilungsblatt der Universität Innsbruck (12. April 2022).

Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, den 18. Mai 2022, 16:00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Ass.-Prof. i.R. Dr. Walter M. Grömmer), Büro des Betriebsrates für das wissenschaftliche Personal, Innrain 52d, 8. Stock, Zi 40808 entsprechend den Bedingungen § 6 Abs 2 der Wahlordnung einzubringen.

    

Ass.-Prof. i.R. Dr. Walter M. Grömmer

Vorsitzender der Wahlkommission


434. Kundmachung der Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren (§ 97 UG 2002) einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren sind, als Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senats gemäß § 4 der Wahlordnung des Senats der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (kundgemacht im mitteilungsblatt vom 20. April 2010, 19. Stück Nr. 173)

Die Wahl findet am Mittwoch, den 29. Juni 2022, von 09:00 – 17:00 Uhr statt.

Ort: Universitäts-Hauptgebäude, 1. Stock, UNO-Saal, Innrain 52, 6020 Innsbruck

Als Stichtag wird der 12. April 2022 festgelegt.

Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis liegt ab Dienstag, 19. April bis einschließlich Montag, 25. April 2022, zur allgemeinen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist jeweils von 9:30 bis 11:30 Uhr im Dienstzimmer des Vorsitzenden der Wahlkommission, Innrain 52d, 10. Stock, Z 41.033 oder Z 41.027 (Sekretariat Frau Irowec) möglich. Gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer oder eines Angehörigen der genannten Personengruppe kann während der Einsichtsfrist Einspruch an die zuständige Wahlkommission erhoben werden. Über diese Einsprüche entscheidet die Wahlkommission innerhalb von drei Tagen nach Einlangen des Einspruchs. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Wahlkommission ist nicht zulässig.

Es sind 13 Mitglieder und ebenso viele Ersatzmitglieder zu wählen. Die Zuordnung der Ersatzmitglieder kann ad personam oder als gereihter Pool erfolgen. Wahlvorschläge sind bis spätestens Mittwoch, den 18. Mai 2022, 16:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission (Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger, Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Geiwi-Turm, Innrain 52d, 10. Stock) entsprechend den Bedingungen des § 6 Abs. 2 der Wahlordnung einzubringen.

    

Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger

Wahlkommissionsvorsitzender



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