Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
lehramtsstudium Unterrichtsfach Ethik
Curriculum (2024W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Master of Education (MEd)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Philosophisch-Historische Fakultät
Fakultät für LehrerInnenbildung
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 199 575 xxx
UC 199 xxx 575
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Informationen zum Curriculum (2024W)
Die Gesamtfassung des Curriculumsspiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung(ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 60. Stück, Nr. 731 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 898 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 412 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 675 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 470 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 46. Stück, Nr. 490
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium im Verbund LehrerInnenbildung WEST:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
UF Ethik
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Praktische Philosophie
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Praktische Philosophie
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung
UF Ethik
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Angewandte Ethik
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Angewandte Ethik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum IV
UF Ethik
5,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Ausgewählte Bereiche der Fachdidaktik der Ethik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II
5,0 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit Unterrichtsfach Ethik dient der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung im lehramtsstudium. Die Studierenden werden verstärkt zu eigenständigem Wissenserwerb, selbstständiger Arbeitsweise und einer offenen und kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen hingeführt.
Fachliche Kompetenzen
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums lehramt Ethik
- können spezifische Inhalte, Theorien und Anwendungsbereiche der philosophischen Ethik in systematischer sowie ideengeschichtlicher Zugangsweise darstellen, reflektieren und weiterentwickeln sowie Bezüge zu ihrer beruflichen Praxis herstellen;
- verfügen über spezialisierte Kenntnisse der philosophischen Ethik und ihrer Bereichsethiken;
- sind in der Lage, einschlägige Quellen und Fachliteratur eigenständig für die beruflichen Aufgabenstellungen fruchtbar zu machen;
- verfügen über Diskursfähigkeit in gesellschaftlich relevanten philosophisch-ethischen Fragen.Fachdidaktische Kompetenzen
Fachdidaktische Kompetenzen
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums lehramt Ethik
- können spezifische fachdidaktische Inhalte, Theorien und Anwendungsbereiche darstellen, reflektieren und weiterentwickeln;
- können fachdidaktische Verfahren und Methoden situations- und zielgruppengerecht und u.a. digital einsetzen;
- sind in der Lage, Bildungsprozesse pluralitätssensibel zu gestalten und zu leiten;
- können Gender- und Diversitätsaspekte erkennen, benennen und professionsadäquat berücksichtigen.
Erwartete Lernergebnisse
In Bearbeitung
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
In Bearbeitung
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | = 100% | ||
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | |||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | |||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | |||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Deckblatt der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt(Bildungswissenschaftliche Grundlagen)(Lehrveranstaltungsprüfungen der bildungswissenschaftlichen Grundlagen)
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Bevollmächtigte für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Assoz. Prof. Dr. Marie-Luisa Frick
Studiendekan (01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss