Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil
Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil (geb. 8. 10. 1953) aus Westendorf war nach dem Studium der Rechtswissenschaften (Abschluss mit der Promotion zum Doktor der Rechte 1978) Universitätsassistent am Institut für Strafrecht der Universität Innsbruck.
Prof. Scheil spezialisierte sich auf das Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht. 1992 wurde ihm mit seiner Arbeit über die „Selbstanzeige nach § 29 FinStrG“, einer Pionierleistung auf dem Gebiet des in der universitären Forschung bis dahin vernachlässigten österreichischen Finanzstrafrechts (Abgaben-, Zoll- und Monopolstrafrecht), die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie verliehen. 2007 wurde er auf die neu geschaffene Planstelle eines Universitätsprofessors für Finanz- und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Innsbruck berufen.
Prof. Scheil entfaltete eine umfangreiche Publikations- und Vortragstätigkeit, speziell zum Finanzstrafrecht. Seit 1995 organisiert er zusammen mit anderen das vom Bundesministerium für Finanzen alljährlich veranstaltete „Symposion Finanzstrafrecht“ zur Fortbildung von FinanzbeamtInnen, StrafrichterInnen und StaatsanwältInnen. Von 2000 bis 2017 unterrichtete er auch bei dem von ihm mitkonzipierten postgradualen „Lehrgang Finanzstrafrecht“ SteuerberaterInnen und RechtsanwältInnen an der Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Zusammen mit ao. Univ.-Prof. Dr. Margarethe Flora konzipierte und leitete er auch den Universitätslehrgang „Wirtschaftsstrafrecht und Korruption“ an der Universität Innsbruck.
Prof. Scheil hat schon als Student engagiert an der universitären Selbstverwaltung in diversen Organen mitgearbeitet. Besondere Verdienste hat er sich als langjähriger Vorsitzender der curriculum-Kommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben. Von 1999 bis 2016 war er Mitglied der für die klinische Forschung an Menschen zuständigen Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck/Medizinischen Universität Innsbruck. Und seit 1984 unterstützte er Menschen ohne Matura beim Zugang zu rechtswissenschaftlichen Studien via Studienberechtigungsprüfung als Mitglied/Vorsitzender der Studienberechtigungsprüfungskommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und bis 2009 als Lehrer am Berufsförderungsinstitut Tirol.
Prof. Scheil ist unter anderem Mitglied der Kommission des OLG Innsbruck für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von nichtösterreichischen rechtswissenschaftlichen Studien und die wechselseitige Anrechnung der Berufsprüfungen der Rechtsberufe; und des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Prof. Scheil ist regelmäßig als Strafverteidiger tätig und häufig in diversen Medien mit Stellungnahmen zu aktuellen Strafrechtsfragen und -fällen präsent.
Am 30.9.2019 ist Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil in den Ruhestand getreten.