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Leher Stephan: Eine Bemerkung zu einem Argument von Roman Siebenrock
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Eine Bemerkung zu einem Argument von Roman Siebenrock

Autor:Leher Stephan
Veröffentlichung:
Kategoriekommentar
Abstrakt:
Publiziert in:
Datum:2014-05-26

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

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Dieser Beitrag bezieht sich auf: Siebenrock Roman. „In der Kirchengemeinde Christi ist zwar vieles, aber nicht alles möglich“. Leseraum der Katholisch Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, 22. Mai 2014. http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/1045.html

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Bischof Manfred Scheuer hat in der Aussendung des Pressereferats der Diözese Innsbruck vom 22. Mai 2014 klar und deutlich gesagt, dass die „Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche ist“ und „es so etwas wie eine ‚private Eucharistiefeier gar nicht geben…kann. Kriterien für die Eucharistiefeier können nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein“. Dieser Aussage kann eine Katholikin, ein Katholik nur zustimmen, das steht außer Streit.

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Ich möchte mich in dieser Diskussion zu einem Argument von Roman Siebenrock zu Wort melden. Roman Siebenrock stellt den schönen Grundsatz des Katholischen Kirchenrechts vor, nämlich dem Heil der Seelen (can. 1752) zu dienen. Er fügt hinzu, dass auch das Ziel aller Verfahren des Kirchenrechts die Wahrung der Würde, Integrität und des Seelenheiles der Personen ist. Ich kann Roman Siebenrock dabei nur zustimmen. Dieses Ziel des Katholischen Kirchenrechtes trifft die christliche Identität in ihrer Mitte. Ich bin nun jedoch nicht der Überzeugung von Roman Siebenrock, dass die ausgeübte Praxis der privaten Eucharistiefeier ohne Priester von Frau Dr. Martha Heizer und Herrn Mag. Gert Heizer (siehe Pressemitteilung der Diözese Innsbruck vom 22.5.2014) auch deshalb zur Feststellung der Selbst-Exkommunikation führen muss, weil es „über Sein oder Nichtsein der Kirche in Tirol mitentscheiden wird“.

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Auf den Gedanken, dass unsolidarisches Verhalten von Schwestern und Brüdern in der Katholischen Kirche die Gemeinschaft der Katholischen Kirche, das Volk Gottes, nicht notwendig zerstören muss, komme ich, wenn ich an ein bestimmtes unsolidarisches Verhalten von Patientinnen und Patienten denke und an die Reaktion der Ärztinnen und Ärzte darauf. Ich möchte diesen Gedanken ausführen.

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Eine ärztliche Heilbehandlung erfolgt entsprechend den Regeln der ärztlichen Heilkunst nach erstellter Diagnose, vorgeschlagener und erläuterter Therapie und der Einwilligung der PatientInnen. Dieses gesagt, muss ich sogleich jeden Eindruck vermeiden, dass ich das eindeutig regelwidrige Verhalten von Dr. Martha und Mag. Gert Heizer mit Hilfe eines Vergleiches pathologisieren, d.h. krankreden will. Es geht mir um etwas völlig anderes. Matthias Scharer bezeugt Dr. Martha Heizer, wahrscheinlich in Übereinstimmung mit vielen KatholikInnen, dass sie „eine zutiefst mit der katholischen Kirche verbundene, eine an ihr leidende und gleichzeitig für sie entschieden kämpfende Frau“ ist und „Ähnliches … für ihren Mann“ gilt.1 Es geht mir hier nicht um Krankheit oder Gesundheit, wenn ich in diesem Zusammenhang auf einen medizinethischen Sachverhalt zu sprechen komme. Es geht mir darum zu zeigen, dass ein eindeutig regelwidriges und sogar unsolidarisches Verhalten nicht mit Strafe und Behandlungsentzug und Entzug der Heilverfahren beantwortet wird sondern mit empathischer Heilbehandlung auf Kosten der Solidargemeinschaft, ohne dass diese dieses Verhalten sanktioniert oder daran zerbricht.

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Es passiert sehr oft, dass ein Patient oder eine Patientin mit Symptomen einer Krankheit - gewöhnlich schon ein chronisches Leiden - ärztliche Hilfe sucht und vom Arzt oder der Ärztin selbstverständlich nach bestem Wissen und Gewissen mit Fürsorge behandelt werden, obwohl diese Patientin oder dieser Patient sehr ungesund lebt. Um es genau zu sagen, diese PatientInnen verstoßen mit ihrem Lebensstil in aller Freiheit, unverbesserlich und dauerhaft gegen die Solidargemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger, die Beiträge zur solidarischen Krankenversicherung einzahlen. Durch offensichtlich gesundheitsschädigendes Verhalten nehmen diese PatientInnen in Kauf, dass sie immer wieder ärztliche Behandlungen für die immer gleichbleibenden bzw. sich verkomplizierenden Krankheiten aufgrund ihres anhaltenden gesundheitsschädigenden Verhaltens in Anspruch nehmen müssen. Trotzdem kommen keine Ärztin und kein Arzt auf den Gedanken, der Patientin oder dem Patienten aufgrund ihres oder seines willentlichen gesundheitsschädigenden Verhaltens die notwenige medizinische Hilfeleistung zu verweigern. Niemand bestraft in unserer Gesellschaft einen Mann oder eine Frau für gesundheitsschädigendes Verhalten an sich selbst durch Verweigerung der Leistungen des Medizinversorgungssystems. Keine solidrische Sozialversicherung schließt Menschen, die zu großem Teil selbstverschuldet an chronischen Krankheiten leiden, aus dem Gesundheitsversorgungs- oder Sozialversicherungssystem aus. Das österreichische Gesundheitssystem ist auch noch nicht zusammengebrochen, weil viele Menschen Solidarleistungen durch die Gesellschaft einfordern, d.h. die Gesellschaft belasten, und dennoch nicht beginnen wollen, ihren ungesunden Lebensstil zu ändern. Die Solidarität ist in unserer Gesellschaft anscheinend viel größer als das unsolidarische Handeln vieler einzelner es nahelegt.

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Dieses Beispiels zu einer bestimmten Solidarität in unserer Gesellschaft zeigt mir, dass Nichtbestrafen unsolidarischen Handelns einzelner durch Entzug oder Verweigerung einer Heilbehandlung, keineswegs zum Zusammenbruch des ganzen Solidarsystems führt.

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Es ist klar, dass die Begriffe „medizinische Heilbehandlung“ und „Heil der Seelen“ zu unterscheidende Termini sind. Mein Vergleich zielt auch nicht auf die Verwendung dieser beiden Termini in gleicher Bedeutung sondern auf eine Hoffnung: Wenn wir in der Katholischen Kirche in einem Prozess der Reformen begriffen stehen, dann darf ich hoffen, dass es – auch kirchenrechtlich – möglich wird, dass Schwestern und Brüdern in der Katholischen Kirche auch bei gravierenden Regelverstößen gegen die „Kirchengemeinde Christi“ weiterhin am heilenden und stärkenden Empfang der Sakramente teilhaben, ohne Gefahr zu laufen, dass die „Kirchengemeinde Christi“ daran zerbricht. Wird durch das eigenmächtige Feiern von Frau Dr. Martha und Mag. Gert Heizer die „Integrität der Eucharistie und … die Wahrung der unvergleichlichen Gabe, die uns Jesus Christus in seinem Sakrament anvertraut hat“, wie Siebenrock fürchtet, verletzt? Wenn wir das Gedächtnis des Opfers des Leidens und Sterbens, der Auferstehung und der erlösenden Heilstat Jesus Christi feiern, dann feiern wir auch dankbar seine Liebe für uns Menschen, für die er sein Blut vergossen hat. Ich hoffe, dass diese Liebe Frau Dr. Martha und Herrn Mag. Gert Heizer und alle Schwestern und Brüder dazu führt, dass es nicht zur Tatstrafe der Exkommunikation kommt.

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Anmerkungen

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     1 Scharer Matthias. Kommentar. Es kann nicht sein! Leseraum der Katholisch Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, 22. Mai 2014. http://www.uibk.ac.at/theol/leseraum/texte/1046.html 

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