This is a cache of https://www.uibk.ac.at/de/studien/d-integriertes-diplomstudium-der-rechtswissenschaften/2018w/. It is a snapshot of the page at 2024-11-15T21:12:20.050+0100.
2018W – Universität Innsbruck

Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht

Curriculum (2018W)

Gemeinsames Diplomstudium der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der Universität Trient

Autonome Provinz Südtirol

Gefördert von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol

 

Magistra/Magister der Rechtswissenschaften (Mag.iur)

Dauer / ECTS-AP
10 Semester / 300 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch / Italienisch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 102

Zusatzprüfung
Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung der ersten Diplomprüfung nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das Curriculum zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Diplomstudiums.

Durch das Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Integrierten Diplomstudium Rechtswissenschaften – Italienisches Recht gilt aktuell das Curriculum 2018W.

Informationen zum Studienplan (2018W)

Die Gesamtfassung des Studienplans spiegelt das aktuell gültigen Studienplan wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Studienplans inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Studienplanversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. VO Einführung in das Privatrecht (§ 2 Ziffer 1) VO 3, 6 ECTS-AP,
  2. VO Einführung in das öffentliche Recht (§2 Ziffer 2) VO 3, 6 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von höchstens 18 ECTS-AP absolviert werden. Im Studienplan festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Fächer / Module

Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften - Italienisches Recht besteht aus zwei Studienabschnitten, die durch Diplomprüfungen abgeschlossen werden.

Erster Studienabschnitt (zwei Semester)

Dieser Abschnitt vermittelt Grundlagen des Rechts, Grundlagen des juristischen Arbeitens und für JuristInnen wichtige ökonomische Kenntnisse. Gemeinsame deutschsprachige Lehrveranstaltungen mit den Studierenden des österreichischen Rechts runden diesen Teil ab.

  • Einführung in das Privatrecht
  • Einführung in das öffentliche Recht
  • Grundlagen des juristischen Arbeitens
  • Römisches Privatrecht
  • Rechtsgeschichte
  • Italienisches Verfassungsrecht I einschließlich italienischer Verfassungslehre sowie Allgemeine Staatslehre
  • Wirtschaft

Zweiter Studienabschnitt (acht Semester)

Gelehrt werden die für juristische Tätigkeiten unverzichtbaren Materien des geltenden Rechts. Im Wahlfachbereich kann eine Spezialisierung angestrebt werden. ProfessorInnen der Partneruniversitäten Padua und Trient tragen zur zweisprachigen Ausbildung bei.

Pflichtfächer

  • Italienisches Bürgerliches Recht
  • Internationales Privatrecht und europäisches und internationales Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Italienisches Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
  • Italienisches Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
  • Italienisches Strafrecht, Grundzüge des italienischen Strafvollzugsrechtes sowie Grundzüge der Kriminologie
  • Italienisches Strafprozessrecht
  • Italienisches Verfassungsrecht II: Südtiroler Autonomierecht
  • Italienisches Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
  • Südtiroler Verwaltungsrecht
  • Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des italienischen Sozialrechtes
  • Italienisches Steuerrecht
  • Europarecht
  • Völkerrecht
  • Internationales Minderheitenrecht und internationale Aspekte der Südtirol-Autonomie
  • Rechtsphilosophie
  • Deutsch-italienische Rechtsterminologie
  • Rechtsvergleich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht
  • Kurse nach Wahl, insbesondere in folgenden Vertiefungsbereichen: Internationales Recht und Europarecht; Andere Rechtssysteme und Rechtsvergleich; Grundlagen des Rechts; Recht der Justiz; Öffentliches Recht; Wirtschaftsrecht; Recht und Digitalisierung.

Termine

Erster Studienabschnitt:

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Zweiter Studienabschnitt

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung18,9= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler29,4
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler29,5
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien22,2
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
März 2019

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

Grundsätzlich wird die Mobilität der Studierenden begrüßt. Folgende Punkte sind jedoch zu beachten (vgl. § 78 UG 2002):

  1. Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn sich die ECTS-Anrechnungspunkte für die jeweilige Prüfung an der Gastuniversität und an der Heimatuniversität in etwa entsprechen.
  2. Wird die Anzahl der einer Prüfung des Diplomstudiums des Italienischen Rechts zugeteilten ECTS-Anrechnungspunkte wesentlich unterschritten, muss eine Zusatzprüfung vorgeschlagen bzw. nachgewiesen werden.
  3. Eine Anrechnung erfolgt außerdem nur, wenn die Prüfung an der Gastuniversität in einem vergleichbaren Studium abgelegt wurde.
  4. Daher wird ersucht, allen Anträgen auf Anerkennung von Prüfungen einen aktuellen Internet-Ausdruck beizulegen, aus dem neben der ECTS-Anrechnungspunkte die Beschreibung und die Studienzuordnung der Lehrveranstaltung(en) hervorgeht, die die Grundlage der Prüfung(en) bildet(n), deren Anerkennung gewünscht wird.
  5. Die nach dem Innsbrucker Studienplan vorgesehenen schriftlichen Diplomprüfungen in den Hauptfächern können durch eine mündliche Prüfung an der Gastuniversität, auch wenn sie in Bezug auf die ECTS-Anrechnungspunkte übereinstimmen, nicht ersetzt werden. Eine solche Prüfung wird aber als mündlicher Prüfungsteil angerechnet.

Univ.-Prof. Dr. Esther Happacher (August 2018)

Nach oben scrollen