Masterstudium pharmazie
Curriculum (2018W)
Ab dem Wintersemester 2022/2023 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen.
Magistra/Magister der pharmazie (Mag. pharm.)
Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP
Studienart
Vollzeit
Sprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis
Fakultät
Fakultät für Chemie und pharmazie
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0916 pharmazie
Studienkennzahl
UC 066 605
Informationen zum Curriculum (2018W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 06.10.2021, 1. Stück, Nr. 3 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 24.06.2021, 85. Stück, Nr. 889 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 66. Stück, Nr. 581 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 16.11.2018, 6. Stück, Nr. 81 (Änderung des Curriculums/Anerkennungen)
- Mitteilungsblatt vom 05.02.2018, 12. Stück, Nr. 185
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:
Auch bei Abschluss eines anderen fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums ist die Zulassung zu diesem Masterstudium möglich. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Masterstudiums abzulegen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,5 ECTS-AP: Biochemie und Molekularbiologie
12,5 ECTS-AP: Pharmakognosie – Biogene Arzneimittel
10,0 ECTS-AP: Pharmakologie und Arzneitherapie I
5,0 ECTS-AP:Medizinische Chemie
5,0 ECTS-AP:Pharmazeutische Technologie
10,0 ECTS-AP: Magistrale Arzneimittelherstellung
10,0 ECTS-AP: Pharmakologie und Arzneitherapie II
5,0 ECTS-AP:Chemische Diagnostik I
7,5 ECTS-AP:Chemische Diagnostik II
2,5 ECTS-AP:Pharmazeutische Praxis
5,0 ECTS-AP: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
5,0 ECTS-AP: Klinische pharmazie
15,0 ECTS-AP: Wahlmodule
2,5 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 39,3 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 31,7 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 19,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 9,4 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit (inklusive Exposè)
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Koschak