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2015W – Universität Innsbruck

Masterstudium Sportwissenschaft

curriculum (2015W)

Master of Science (MSc)

Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
1014 Sport

Studienkennzahl
UC 066 825

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Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Sportwissenschaft, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Sportwissenschaft gilt aktuell das curriculum 2015W.

Informationen zum curriculum (2015W)

Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Medizinische Grundlagen
  • 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Sportpädagogik und Sportpsychologie
  • 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Bewegungs- und Trainingswissenschaft
  • 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Prävention und Rehabilitation
  •   5 ECTS-AP aus dem Kernbereich Statistik, empirische Methoden
  • 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Theoriegeleitete Praxis der Sportarten (mit Alpinsport)

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35

10,0 ECTS-AP: Sportwissenschaftliche Grundlagen 1
15,0 ECTS-AP: Forschungsmethodik 1+2
5,0 ECTS-AP: Rechtliche Grundlagen

10,0 ECTS-AP: Sportwissenschaftliche Grundlagen 2
5,0 ECTS-AP: Forschungsvertiefung
5,0 ECTS-AP: Berufsbezogene Kompetenzen
  5,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
  5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (Theoriegeleiteter Fertigkeitserwerb Alpinsport Winter/
                          Theoriegeleiteter Fertigkeitserwerb Alpinsport Sommer)

10,0 ECTS-AP: Forschungsvertiefung
5,0 ECTS-AP: Berufsbezogene Kompetenzen
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul (Theoriegeleiteter Fertigkeitserwerb  Trainingstherapie/
                          Theoriegeleiteter Fertigkeitserwerb Leistungssport)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul (Praxis Trainingstherapie/Praxis Gesundheits- und Leistungssport)

7,5 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

MA Sportwissenschaft_Studienverlauf 2019

Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP oder das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung49= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler31,3
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler13,7
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien6
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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