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2025W – Universität Innsbruck

Doktoratsstudium Psychologie

Curriculum (2025W)

Doctor of Philosophy (PhD)

Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch / Englisch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaft

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0313 Psychologie

Studienkennzahl
UC 094 xxx | UC 794 675 xxx

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Informationen zum Curriculum (2025W)

Die Gesamtfassung des Curriuclums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

  • Die Zulassung zum Doktoratsstudium Psychologie setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Diplom- oder Masterstudiums, eines fachlich infrage kommenden FachhochschulDiplomstudienganges oder Fachhochschul-Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  • Jedenfalls als fachlich infrage kommendes Studium gilt das an der Universität Innsbruck absolvierte Diplom- oder Masterstudium Psychologie. Über das Vorliegen eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums entscheidet das Rektorat gemäß § 64 Abs. 4 UG.
  • Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Anrechnungspunkte vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.
  • Zusätzlich ist als qualitative Zulassungsbedingung ein Dissertationskonzept erforderlich, das von einer in sinngemäßer Anwendung des §21 Studienrechtliche Bestimmungen von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zu bildenden Kommission als fachlich geeignet sowie als betreubar erachtet wurde.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule 30 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
Generische Kompetenzen 2,5 ECTS-AP Forschungswerkstatt I 5 ECTS-AP Forschungswerkstatt II 2,5 ECTS-AP Präsentation eigener Forschungsergebnisse 12,5 ECTS-AP Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 7,5 ECTS-AP (1) Im „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium der Psychologie ist eine Dissertation im Umfang von 150 ECTS-AP abzufassen. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. (2) Die Dissertation ist in Form einer Monographie oder als inhaltlich zusammenhängende Sammlung von wissenschaftlichen Aufsätzen mit einem Rahmentext bestehend aus Theorierahmen und Schlussfolgerungen („kumulative Dissertation“) zu verfassen. (3) Die Dissertation als Monographie umfasst auch eine Publikation in Erstautorschaft, die in einer referierten Fachzeitschrift oder einer gleichwertigen begutachteten Publikationsform (z.B. in einem peer-reviewten fachwissenschaftlichen Herausgeberband) zur Veröffentlichung angenommen wurde. (4) Die kumulative Dissertation, muss aus drei inhaltlich in Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Artikeln bestehen. Zwei dieser Artikel müssen als Full Papers in peer-reviewten Fachzeitschriften, eines davon einer in „Journal Citation Reports - Impact Factors“ gelisteten Fachzeitschrift, zur Veröffentlichung angenommen sein. Die dritte Publikation muss ebenfalls in einer peer-reviewten Fachzeitschrift oder in einer gleichwertigen begutachteten Publikationsform, wie z.B. in einem peer-reviewten fachwissenschaftlichen Herausgeberband, zur Veröffentlichung angenommen sein. Mindestens zwei dieser drei Publikationen müssen in Erstautorinnen- bzw. Erstautorenschaft verfasst worden sein. Neben Theorierahmen und Schlussfolgerungen hat die oder der Studierende im Rahmentext der kumulativen Dissertation zusätzlich eine ausführliche Zusammenfassung des Arbeitsgebietes, der verwendeten Methoden und der von ihr bzw. ihm erhaltenen Ergebnisse unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Forschung zu erstellen, wobei auf die in der Dissertation inkludierten Artikel Bezug genommen wird und mögliche zukünftige Entwicklungen des Forschungsgebietes diskutiert werden. (5) Das Thema der Dissertation ist einem oder mehreren der folgenden Bereiche zu entnehmen: Allgemeine Psychologie, Methodenlehre der Psychologie, Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie und Differentielle Psychologie, Sozialpsychologie, Biologische Psychologie, Angewandte Psychologie, Klinische Psychologie, Diagnostik oder Psychopathologie. (6) Sind die Artikel von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt und diese Darlegung der Dissertation beigelegt sein. (7) Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) als verantwortliche Hauptbetreuerin oder verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. (8) Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben und ein mehrseitiges Exposé zu verfassen, das ausgehend vom aktuellen Forschungsstand des gewählten Themenbereichs den Dissertationsplan enthält. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlagen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagen.

Qualifikationsprofil

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden. Sie verfügen über Spitzenkenntnisse der einschlägigen Literatur.
Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben die Absolventinnen und Absolventen einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der das bestehende Wissen erweitert und einer nationalen und internationalen Begutachtung durch Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler standhält; sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. Die Entwicklung und Synthese neuer komplexer Ideen bzw. Methoden wird von den Absolventinnen und Absolventen selbstständig durchgeführt. Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, sie sind qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Fortschritt in einem akademischen oder nichtakademischen Umfeld voranzutreiben.
Absolventinnen und Absolventen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Psychologie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit Kolleginnen und Kollegen, Studierenden und Expertinnen und Experten zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum und interessierten Laien vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln. Sie verfügen über die Kompetenz, den Blick über die Grenzen der eigenen Disziplin zu erheben und sich konstruktiv in einen interdisziplinären wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Erworbene Schlüsselqualifikationen bzw. Generische Kompetenzen qualifizieren die Absolventinnen und Absolventen, ihre Fachkompetenz an sich rasch wandelnde Anforderungen anzupassen. Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, spezielle psychologische Problemstellungen auf dem Niveau des internationalen Fachstandards wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten.

    Erwartete Lernergebnisse

    Folgende Kenntnisse und Fertigkeiten sind von zentraler Bedeutung

    1. Wissen und Verständnis Fundierte Detailkenntnisse in der für die erfolgreiche Bearbeitung der Dissertation relevanten Teildisziplin sowie der dazugehörigen aktuellen Literatur.
    2. Methodikkompetenzen Sehr gute Kompetenzen in der Planung, praktischen Durchführung und Interpretation wissenschaftlicher Untersuchungen mit wichtigen in der Psychologie angewandten Forschungsmethoden; Innovationsfähigkeit bei der Entwicklung spezifischer wissenschaftlicher Untersuchungen, aber auch praktischer Anwendungen; Fähigkeit zur selbstständigen und kritischen Auseinandersetzung mit nationaler und internationaler wissenschaftlicher Literatur.
    3. Kommunikative Kompetenzen Im Vordergrund steht die Kompetenz für ein erfolgreiches, eigenständiges wissenschaftliches Präsentieren und Diskutieren (eigener und fremder) wissenschaftlicher Konzepte und Forschungsergebnisse vor bzw. mit Peers, Laien und/oder einem Fachpublikum unter Berücksichtigung grundlegender didaktischer Konzepte.
    4. Kompetenzen für den Wissenschaftsberuf Kompetenz zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit/Publikation; erstklassige Methodenkenntnisse zur Erfassung, Synthese und Analyse wissenschaftlicher Daten (insbesondere mithilfe statistischer bzw. qualitativer Auswertungsmethoden); Fertigkeiten zur Erstellung eines Forschungsförderungsantrages und Kenntnisse der damit verbundenen einschlägigen nationalen bzw. internationalen Forschungsförderungseinrichtungen; selbstständige Planung, Organisation und Durchführung von Workshops und wissenschaftlichen Veranstaltungen, Verständnis und kritisches Bewusstsein für ethisch bedeutsame Problembereiche und Anforderung in der Forschungsdisziplin wie z.B. Datenschutz, Umgang mit psychisch belasteten Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, Missbrauchsgefahren und Grenzen der erzielten Erkenntnisse oder entwickelten Methoden, Plagiarismus, etc.

    Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

    Prüfungsordnung

    Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

    Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    ABCDE
     Österreichische   Notenskala Definition %-Satz 
     1 SEHR GUT= 100%
     2  GUT
     3 BEFRIEDIGEND
     4 GENÜGEND
     5 NICHT GENÜGEND

    wird aktualisiert

    Gesamtbeurteilung der Qualifikation

    Nicht zutreffend
    Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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