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relpaedagogik – Universität Innsbruck

Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik in Österreich (Bachelor- und Masterstudium)

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 46 vom 1. September 2008, II., 3.)

§ 1 Allgemeine Grundsätze und Rahmenbedingungen

1. Das Studium der Katholischen Theologie ist durch die universale kirchliche Studiengesetzgebung, die sich insbesondere im CIC und in der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ (vom 15.4.1979: AAS 71, 469–499) festgelegt findet, geregelt. Das von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen mit Wirkung vom 1. November 1983 erlassene Akkommodationsdekret für die Katholisch-Theologischen Fakultäten in Österreich regelt – unter der Berücksichtigung konkordatärer Vereinbarungen – die Anpassung der universalen kirchlichen Studiengesetzgebung an die spezifische Situation der Katholisch-Theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten in Österreich. Der Beitritt des Heiligen Stuhles zum Bologna-Prozess (September 2003) und die Entwicklung der Studiengesetzgebung in Österreich (Universitätsgesetz 2002) bzw. die studienrechtlichen Satzungsbestimmungen an den einzelnen Universitäten erfordern eine kirchliche Rahmenordnung zur Regelung des Studiums der Katholischen Religionspädagogik an den staatlichen Katholisch-Theologischen Fakultäten in Österreich. Zugleich sind die Vorgaben des UG 2002 in Bezug auf die Gestaltung von Lehramtsstudien zu berücksichtigen.

2. Zur Gewährleistung der Kompatibilität der Studien der Katholischen Religionspädagogik an den österreichischen Fakultäten untereinander und mit den Intentionen des kirchlichen Studienrechtes (OrdSapChr) formuliert die vorliegende Rahmenordnung Eckwerte, die für die kirchliche Approbation der einzelnen Studienpläne grundlegend sind. Die Rahmenordnung stellt somit keinen Studienplan dar, sondern ist eine kirchliche Orientierung für die Erstellung der Studienpläne an den einzelnen Fakultäten nach Maßgabe der jeweiligen besonderen Schwerpunkte und Möglichkeiten.

3. Die Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik ist dem Grundsatz des aufbauenden Lernens verpflichtet. Das Studium soll eine grundlegende und organisch aufbauende Ausbildung in philosophischen und allen theologischen Disziplinen nach Sapientia Christiana und den zugehörigen Dokumenten sowie eine religions-/fachdidaktische, pädagogische und schulpraktische Berufsvorbildung gemäß den Maßgaben des UG 2002 vermitteln. Es gliedert sich in ein Bachelorstudium (6 Semester) und ein darauf aufbauendes Masterstudium (4 Semester).

Das Bachelorstudium vermittelt im Sinne von Sapientia Christiana Art. 70 die grundlegende Bildung in den philosophischen und theologischen Fächern und dient der Einführung in die religions-/fachdidaktische Ausbildung sowie einer Berufsorientierung in Bezug auf das angestrebte Lehramt. Das Masterstudium dient der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kompetenzen sowie der Erarbeitung der Masterarbeit. Auch wenn die philosophischen Fächer schwerpunktmäßig in den ersten Jahren des Studiums angesiedelt sind, geschieht das Studium der Theologie und der Philosophie während des gesamten Studiums.

Die vorliegende Ordnung regelt den Rahmen für die einzelnen Fächer nach der Logik der Bologna-Erklärung in der Form von Credit-Points (CP), die sich an ECTS orientieren. Vorgegeben wird daher eine anzustrebende Arbeitsleistung der Studierenden und nicht nur eine Lehr-Leistung der Dozierenden. Die Zuordnung der jeweiligen Semesterstundenanzahl („Kontaktstunden“) geschieht in den konkreten Studienplänen an den einzelnen Fakultäten. Die Studienpläne der Fakultäten können in ihrer CP-Verteilung maximal um 10% von der Rahmenordnung abweichen, pro Fach maximal 2 CP.

4. Das Bachelorstudium der Katholischen Religionspädagogik bietet Grundqualifikationen für den kirchlichen Bildungsbereich und eignet sich als theologische Basis- sowie Zusatzausbildung für kirchliche und gesellschaftliche Berufe, das darauf aufbauende Masterstudium qualifiziert für den Religionsunterricht an höheren Schulen sowie für weitere Bildungsbereiche.

5. Gemäß den Vorgaben der Bologna-Erklärung und den Entwicklungen in den einzelnen Staaten, mit denen eine weitgehende Kompatibilität der Studiengänge angestrebt wird, hat das Studium der Katholischen Religionspädagogik eine modularisierte Grundstruktur. Diese orientiert sich jedoch primär an den philosophischen und theologischen Fachgruppen und Disziplinen. Auf diese Weise garantiert das Studium zuerst eine solide Fachausbildung. Das fachübergreifende (thematische) Modul dient der Einübung der interdisziplinären Betrachtungsweise, der Vertiefung des im Rahmen der Fächer erworbenen Grundwissens und der Schwerpunktbildung. Im ersten Studienjahr sollen durch das Einführungsmodul den Studierenden die grundlegenden Inhalte und Methoden philosophisch-theologischer Fächer vermittelt werden, damit sie fähig sind, eine reflektierte Vorstellung von der inneren Struktur und Einheit des christlichen Glaubens zu entwickeln.

6. Im Sinne der Mobilität der Studierenden werden auch die thematischen Module von den einzelnen Fakultäten bei einem Wechsel des Studienortes wechselseitig anerkannt.

7. Als Studienvoraussetzung gilt Latein gemäß der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO). Griechisch ist Voraussetzung für den Einstieg ins Masterstudium und wird fakultativ in einem eigenen Modul des Bachelorstudiums angeboten.

8. Das Bachelorstudium wird mit einem Bachelor der Religionspädagogik, das Masterstudium mit einem Master der Religionspädagogik abgeschlossen.

§ 2 Die Fachbereiche und Fächer des Studiums der Katholischen Religionspädagogik und ihre Bildungsziele

(1) Philosophie und Religionswissenschaft:

Das Studium der Philosophies oll hinreichendes Wissen über die fundamentalen Voraussetzungen menschlichen Denkens, Erkennens, Sprechens und Handelns vermitteln und damit zur Verantwortung für das eigene Urteilen und Entscheiden befähigen. In den systematischen Grunddisziplinen und an problemgeschichtlich grundlegenden Epochen bzw. Themenkonstellationen werden die Kenntnis und das Verständnis der Methode philosophischer Fragestellungen erarbeitet. Dadurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, die in den theologischen Fächern implizit enthaltenen philosophischen Probleme und Voraussetzungen, insbesondere bezüglich des Verhältnisses zwischen Glaube und Vernunft, explizit zu erfassen und die Schwerpunkte der geistigen Auseinandersetzung der Gegenwart in Wissenschaft und Lebenspraxis eigenständig zu analysieren und zu würdigen. – Abzudecken sind u.a. folgende Themenfelder: Geschichte der Philosophie; Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie; Logik; Sprachphilosophie und Hermeneutik; Philosophische Anthropologie; Ethik; Metaphysik; Philosophische Theologie; Religionsphilosophie.

Das Studium der Religionswissenschaft soll die Vielfalt der Religionen und ihre konkreten Gestaltungsformen in systematischer und historischer Hinsicht zur Darstellung bringen und zu den Voraussetzungen für eine Teilnahme am interreligiösen Dialog beitragen.

(2) Biblische Fächer:

Das Studium der biblischen Fächer dient der Aneignung einer soliden Kenntnis der Heiligen Schrift selbst sowie umfassender Grundkenntnisse des geschichtlichen Hintergrundes, des Werdens und der textlich-literarischen Gestalt und Eigenart der Bücher des Alten und Neuen Testamentes sowie ihrer Sammlung und Überlieferung im Rahmen des Kanons. Das Verständnis ihrer theologischen Aussagen und deren Bedeutung im Gesamtzusammenhang des biblischen Zeugnisses soll zur kritischen Reflexion ihrer Funktion für Glauben und Leben der Kirche befähigen. Dabei soll eine grundlegende Methodenkompetenz für eine wissenschaftlich verantwortete Bibelhermeneutik vermittelt und anhand exemplarischer Exegesen eingeübt werden. – Abzudecken sind neben den genannten Einführungen in die einzelnen Schriftengruppen und den exemplarischen Exegesen: Im Bereich des Alten Testament sein Überblick über die Geschichte Israels und die Darstellung der theologischen Hauptthemen der Religion Israels. Im Bereich des Neuen Testaments Überblicke zu Umwelt und Geschichte des Urchristentums; zu Leben, Wirken und Botschaft Jesu von Nazaret sowie zu den zentralen Verkündigungsinhalten der nachösterlichen Urgemeinden. Von beiden Teilen der Bibel her ist das Verständnis für die testamentsübergreifenden Zusammenhänge und die testamentsspezifischen Besonderheiten der wichtigen Themen biblischer Theologie zu wecken. Ebenso ist die respektvolle Kenntnis der Rezeption der Hebräischen Bibel in den Traditionen des Judentums ein wichtiges Bildungsziel der gesamten bibelwissenschaftlichen Ausbildung.

(3) Historische Fächer:

Das Fach Kirchengeschichte (umfassend die Alte Kirchengeschichte, die Kirchengeschichte des Mittelalters, der Neuzeit und der Gegenwart sowie die regionale Kirchengeschichte) thematisiert die inhaltliche (Wirkungs-)Geschichte des Christentums. Eine Einführung in die Quellenkunde und eine reflektierte Kenntnis der geschichtswissenschaftlichen Arbeitsweisen sollen die Voraussetzung schaffen, dass die Studierenden fähig werden, Gestalten, Ereignisse und Problemstellungen von Kirche wissenschaftlich verantwortet einzuordnen und differenziert zu beurteilen: als historisch, gesellschaftlich und kulturell vermittelte und dadurch auch immer relative Gestaltwerdungen gelebten Glaubens in seinen individuellen Lebens- oder gemeinschaftlichen Institutionalisierungsformen.

Im Bereich der Geschichte des kirchlichen Altertums sollen in angemessener Weise Kenntnisse der Patristik erworben werden: mit Blick auf die Autoren und ihre Werke, die Literaturgattungen, theologischen Schulen und Sachthemen.

(4) Systematisch-Theologische Fächer:

Studienziel der Fundamentaltheologie ist die Fähigkeit, den christlichen Glauben im Hinblick auf seinen in der Offenbarung gegebenen Grund und vor der Vernunft in seinen wechselnden Gestalten zu verantworten. Dies geschieht unter dem Anspruch eines Dialogs mit dem wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Bewusstsein und insbesondere mit den großen religiösen Traditionen der Menschheit. – Abzudecken sind die Themenfelder Religion und Geltungsanspruch; Offenbarung und Glaube; Kirche als Ort und Vermittlung christlichen Glaubens.

Studienziel des Faches Dogmatische Theologie ist es, den Studierenden die Kenntnis der christlichen Glaubensgrundlagen und Glaubensinhalte in ihrer geschichtlichen Entfaltung und inneren Einheit zu vermitteln und sie so zur Reflexion christlicher Identität zu befähigen. Dadurch soll eine kritische Auseinandersetzung mit den Zeitfragen angeregt und auf einen qualifizierten Dienst am Glauben vorbereitet werden. – Abzudecken sind neben Grundlegungsfragen die Traktatthemen der Gotteslehre, der Schöpfungslehre und theologischen Anthropologie, der Christologie und Soteriologie, der Gnadenlehre, der Ekklesiologie, der Eschatologie und der Mariologie. (Letztere kann als eigenständiger Traktat oder im Zusammenhang eines der genannten Traktate behandelt werden. Die Sakramentenlehre wird im Zusammenhang mit der Liturgiewissenschaft behandelt.) Daneben sollen in vertiefenden Lehrveranstaltungen spezielle Themenkonstellationen, auch interdisziplinär, erarbeitet werden.

Mit der Dogmatischen Theologie eng verbunden ist die Ökumenische Theologie: Sie vermittelt ein vertieftes Bewusstsein hinsichtlich des Problems der getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften und der theologischen Bekenntnisdifferenzen. Im Interesse einer gelebten Einheit und eines differenzierten Konsenses entwirft sie Wege, die kirchlichen, theologischen und spirituellen Identitäten der Konfessionen aneinander zu vermitteln. Sie ist ein eigenes Fachgebiet, aber auch eine durchgängige Perspektive im Studium der Theologie, insbesondere der Dogmatischen Theologie.

Studienziel der Moraltheologie ist die Kenntnis der Grundlagen für ein eigenständiges und verantwortetes Leben und Handeln nach der Existenzform Jesu Christi, insbesondere der Sittenlehre der Kirche. Diese verbindet sich mit der Berücksichtigung philosophisch-ethischer und humanwissenschaftlicher Ansätze. Von diesen Grundlagen aus sollen die Studierenden befähigt werden, sich mit den unterschiedlichen konkreten Herausforderungen an das Handeln auseinanderzusetzen und sich ein theologisch fundiertes Urteil über ethisch richtiges und gutes Handeln zu bilden. – Abzudecken sind eine umfassende Einführung in die Grundbegriffe und Erkenntnisquellen der Moraltheologie sowie die Behandlung spezieller Lebens- und Handlungsfelder: Lebens- und Bioethik, Sexualität und Familie; Fragen der sozialen, ökonomischen und ökologischen Netzwerke.

Studienziel des Faches Theologie der Spiritualität ist die Reflexion auf die Konkretionsformen geistlichen Lebens und die Erschließung der Quellen der Spiritualitätsgeschichte. Dadurch soll die Integration von Verinnerlichung und Weltgestaltung (Kontemplation und Aktion) sowie von Glaube und Vernunft als Normalfall christlicher Existenz befördert werden.

(5) Praktisch-Theologische Fächer:

Studienziel der Christlichen Gesellschaftslehre ist es, gesellschaftliche Phänomene, Fragen und Probleme zu erkennen, sie sachgerecht zu analysieren und im Licht des Evangeliums zu deuten. Die Studierenden sollen dadurch befähigt werden, in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen – z.B. Wirtschaft, Politik, Arbeits- und Berufswelt, Medien und Kultur – inspirierend und orientierend wirken zu können.

Studienziel der Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie ist es, die gottesdienstlichen Feiern der katholischen Kirche als Verdichtung und Vollzug christlichen Lebens unter historischen, systematischen und pastoralen Aspekten zu reflektieren. Dadurch soll den Studierenden Kompetenz für die sachgerechte Gestaltung von Liturgie vermittelt werden, wobei auch Erkenntnisse der Humanwissenschaften und Erfahrungen anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften zu berücksichtigen sind. – In einer Einführung werden grundlegende liturgie- und ritualtheoretische Basiskenntnisse und das Verständnis für die Spezifika christlichen Gottesdienstes, seiner Bausteine und Formen vermittelt. Darauf aufbauend werden die Sakramente der Kirche, v.a. Taufe und Eucharistie, in ihrem theologischen Anspruch und ihrer Feiergestalt umfassend erarbeitet. Weiters ist das reflektierte Verständnis von Stundengebet, Wortgottesdiensten, Sakramentalien und liturgischem Jahreskreis zu fördern.

Die Pastoraltheologie zielt ab auf die Fähigkeit zur kritischen Analyse von Feldern, Institutionen und Funktionen kirchlicher Praxis und zur Entwicklung ziel- und zeitgerechter Handlungskriterien und -modelle. Dabei ist der bleibende Anspruch der christlichen Botschaft mit der jeweiligen Gegenwartssituation zu vermitteln. – Die Bildungsziele im Einzelnen: Kenntnis der Methoden und Aufgaben der Pastoraltheologie. Vertieftes Verständnis für die Theologie der christlichen Gemeinde und ihre Funktionen. Fähigkeit zur Reflexion kirchlichen Wirkens angesichts von Grund- und Ausnahmesituationen menschlicher Existenz: in Sakramenten und Gottesdienst, in Seelsorge und Gemeindeaufbau, in der Öffentlichkeitswirkung sowie in der individuellen und sozialen Diakonie der Kirche.

Studienziel des Faches Kirchenrecht ist die Kenntnis der Grundlagen und wesentlichen Inhalte der Rechtsordnung der katholischen Kirche unter Berücksichtigung ihres theologischen Ortes und ihrer ekklesiologischen Funktion. Das Verständnis für den verfassungsrechtlichen Aufbau der Kirche, für die rechtliche Ordnung ihres Verkündigungs- und Heiligungsdienstes sowie für ihre rechtliche Stellung zu bzw. in Staat(en) und politischen Systemen soll die Studierenden befähigen, die kirchenrechtliche Relevanz konkreter Sachverhalte zu erkennen und verantwortet und selbstständig mit diesen umzugehen.

Das Fach Katechetik/Religionspädagogik vermittelt den Studierenden die Fähigkeit zur Vermittlung des Glaubensgehaltes sowie zur kritischen Analyse der vielfältigen Praxis von Glaubenserschließung in den jeweiligen katechetischen Handlungsfeldern (Kindergarten, Schule, Erwachsenenbildung, Gemeindekatechese u.a.) und in Anbetracht der Tatsache der höchst unterschiedlichen Sozialisierungen und Voreinstellungen der Menschen, denen kirchliches Verkündigen in diesen Handlungsfeldern begegnet. Dazu ist ein grundlegendes Verständnis für die Bedingungen weltanschaulicher, ethischer und religiöser Entwicklungs-, Sozialisations- und Bildungsprozesse erforderlich. Aufgabe des Faches ist es dabei, in die Praxis kompetenter Glaubenskommunikation einzuführen und diese in ihrem Theorie-Praxis-Verhältnis zu reflektieren. Religions-/Fachdidaktik führt in die theologisch-didaktische Reflexion der Praxis religiöser Bildungsprozesse in verschiedenen Kontexten, vor allem des Religionsunterrichtes, ein. In praxisorientierten Lernphasen erfolgt eine fruchtbringende Verschränkung von Theorie und Praxis; hierbei werden Studierende auch dazu angeregt, ihren eigenen subjektiven Theorien des religiösen Lehrens/Lernens nachzugehen, sie in Auseinandersetzung mit religionsdidaktischen Theorien zu reflektieren und gegebenenfalls zu modifizieren sowie entsprechende Planungs-, Reflexions- und Leitungskompetenz zu erwerben.

Im Rahmen der pädagogisch-wissenschaftlichen Berufsvorbildung erfolgt die für katechetische/religionspädagogische Praxisfelder erforderliche Einführung in die Grundfragen pädagogischen Handelns, die Auseinandersetzung mit dem Theorie-Praxis-Verhältnis, der ontogenetischen Entwicklung und ausgewählten Einzelfragen.

Die (Schul-)Praktische Ausbildung ermöglicht die unmittelbare Erfahrung in und die fachlich begleitete Reflexion von (schulischen) Lern- und Bildungsprozessen und ist mit der Religionsdidaktik/Fachdidaktik eng verbunden.

 

Übersicht:

Verteilung der Creditpoints über die einzelnen Fächer (BA/MA Katholische
Religionspädagogik)

Philosophie

27

Altes Testament (inkl. Judentum)

21

Neues Testament

19

Fundamentaltheologie

7

Ökumenische Theologie

5

Religionswissenschaft

5

Dogmatik

17

Moraltheologie

11

Spirituelle Theologie

3

Pastoraltheologie

5

Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie

11

Kirchengeschichte

12

Patrologie

5

Kirchenrecht

10

Gesellschaftslehre

5

Katechetik/Religionspädagogik

7

Religions-/fachdidaktische, pädagogische sowie schulpraktische Berufsvorbildung

58

Einführung in Theologie und Glaube

4

Einführungen/Proseminare

8

Thematische interdisziplinäre Module

9

Bachelormodul

15

Masterarbeitsmodul/Masterarbeit

36

SUMME

300

Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik (6 Semester, 180 CP)

§ 3

(1) Der erste Studienabschnitt besteht im ersten Studienjahr aus in das Studium einführenden Lehrveranstaltungen im Sinne von Grundkursen, die einen Überblick, aber auch einen ersten Einblick in das jeweilige Fach bieten sollen. Zugleich geschieht im ersten Studienjahr auch eine Einführung in die Arbeitsweisen der unterschiedlichen Fachgruppen der Theologie.

Die Grundkurse werden im zweiten und dritten Jahr fortgeführt, ergänzt durch ein thematisches Modul, das von den einzelnen Fakultäten inhaltlich näher bestimmt werden kann.

(2) Unter „Modularisierung“ ist die thematische und kompetenzorientierte Zusammenfassung einzelner Inhalte zu übersichtlichen, vordefinierten Einheiten des Studiums verstanden. Ein Modul ist eine inhaltlich abgeschlossene Lehr-/Lerneinheit, die sich aus mehreren, inhaltlich bzw. methodisch aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen zusammensetzt.

Die Grundkurse sind vorwiegend in der Form von Vorlesungen zu gestalten, die thematischen Module sind vorwiegend durch Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren.

§ 4 Struktur und Fächer des Bachelorstudiums

(1) Einführungsmodul im ersten Studienjahr

 

Einführung in Theologie und Glaube

4 CP

Einführungen nach Fächergruppen, inkl. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten/Allgemeines Proseminar


  8 CP

(2)   Richtwerte für die fächerorientierten Grundkurse (in allen 3 Jahren):

104 CP

Philosophie

18

Altes Testament

11

Neues Testament

11

Fundamentaltheologie

4

Ökumenische Theologie

3

Religionswissenschaft/Theologie interkulturell

3

Dogmatik

10

Moraltheologie

7

Spirituelle Theologie

3

Pastoraltheologie

3

Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie

7

Kirchengeschichte

8

Patrologie

3

Kirchenrecht

5

Christliche Gesellschaftslehre

3

Katechetik und Religionspädagogik

5

(3) Fächer und Lehrveranstaltungen im zweiten Studienjahr

 

Weitere fächerorientierte Grundkurse

(104 CP, s.o.)

Thematisches   Modul

Thematische Module dienen der Vertiefung und Vernetzung philosophischer   und theologischer Kenntnisse und Kompetenzen, die in den fächerorientierten   Grundkursen erworben werden. Sie können übergreifende   philosophisch-theologische Kernthemen oder auch theologische Perspektiven   aufgreifen und bestehen aus Spezialvorlesungen und Lehrveranstaltungen   vorwiegend mit immanentem Prüfungscharakter. Sie werden an den einzelnen   Fakultäten standortspezifisch konkretisiert und sind Teil der jeweiligen   Studienpläne.

9 CP

(4) Fächer und Lehrveranstaltungen im dritten Studienjahr

 

Evtl. die restlichen Grundkurse

(104 CP, s.o.)

(5) Bachelormodul (Schwerpunktsetzung, Vertiefung und bachelorarbeit(en))


  15 CP

(6) In allen drei Studienjahren:

 

Religions-/fachdidaktische, pädagogische sowie schulpraktische Berufsvorbildung


  40 CP

(7) Wahlweise: Sprachenmodul Griechisch (LXX, NT,   Patristik)

11 CP

 

Die Absolvierung dieses Moduls ist Studienvoraussetzung für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik und kann wahlweise anstatt des thematischen Moduls (Abs. 3) und 2 CP aus den Grundkursen absolviert werden, wobei nähere Regelungen, welche 2 CP bei Wahl des Sprachenmoduls aus den Grundkursen entfallen, in den standortgebundenen Studienplänen festzulegen sind.

Masterstudium Katholische Religionspädagogik (4 Semester, 120 CP)

§ 5 Struktur und Fächer des Masterstudiums

(1) Vertiefung der theologischen Fächer

 

Richtwerte für die Vertiefung der Fächer

66 CP

Philosophie

9

Altes Testament

8

Judentum

2

Neues Testament

8

Fundamentaltheologie

3

Ökumenische Theologie

2

Religionswissenschaft/Theologie   interkulturell

2

Dogmatik

7

Moraltheologie/Spirituelle Theologie

4

Pastoraltheologie

2

Katechetik und Religionspädagogik

2

Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie

4

Kirchengeschichte

4

Patrologie

2

Kirchenrecht

5

Christliche Gesellschaftslehre

2

(2) Religions-/fachdidaktische, pädagogische sowie schulpraktische Berufsvorbildung


  18 CP

(3) Spezialisierung im Zusammenhang mit der Masterarbeit

 

a) Ein Modul   zur Spezialisierung im Bereich der Masterarbeit

9 CP

b) Masterarbeit

27 CP

Erläuterungen

Zu § 1 (4):

Das Masterstudium der Katholischen Religionspädagogik berechtigt nicht zur Zulassung zum theologischen Doktoratsstudium.

Zu § 1 (6):

Es ist nicht möglich, einen ganzen Studienzyklus oder -abschnitt der religionspädagogischen Studienrichtung als einem solchen der fachtheologischen Studienrichtung als gleichwertig anzuerkennen.

Zu § 2:

Die Fächer der Studienrichtung Katholische Religionspädagogik sind stets auch im Blick auf die Vermittlung der katholischen Glaubenslehre in Unterricht und Katechese darzustellen.

Zu § 4 (3):

Prüfungsleistungen in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bestehen – unter der Voraussetzung einer strikten Anwesenheitspflicht – in einer regelmäßigen aktiven Beteiligung an der gemeinsamen Arbeit und wenigstens einer umfangreicheren schriftlich festgehaltenen Arbeit, die den einzelnen

Congregatio de Institutione Catholica
(De Seminariis atque Studiorum Institutis)

Prot. num. 320/2007

Vidimus et approbavimus

Datum Romae, ex aedibus eiusdem Congregationis, die X mensis Iulii, a. D. MMVIII.

+ Johannes Ludovicus Bruguès OP, Secretarius        A. Vincentius Zani, Subsecretarius

Diese Kirchliche Rahmenordnung für das Studium der Katholischen Religionspädagogik in Österreich (Bachelor- und Master-Studium) wurde von der Österreichischen Bischofskonferenz am 15. März 2007 beschlossen und von der Kongregation für das Katholische Bildungswesen am 10. Juli 2008 approbiert. Sie tritt mit 1. September 2008 in Kraft.

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