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Mustervereinbarung Student - Studentenheim


Mustervereinbarung Student - Studentenheim

Studentenheim ....

Vereinbarung bezüglich der Benutzung eines Datennetzanschlusses zum Zugang an das vom Zentralen Informatikdienst (zid) betriebene Datennetz der Universität Innsbruck (INNET), sowie dem INTERNET.

zwischen dem Studentenheim .......................................

und Herrn/Frau

Name: .....................................
Zimmer: .....................................
Benutzerkennung (des zid oder der Partnerinstitution): .....................................
Ethernetadresse: .....................................

Voraussetzungen von Seiten des zid:

  • gültige Benutzerkennung der Universität Innsbruck oder einer Partnerinstitution
  • mit DHCP konfigurierter Einzelplatzrechner
  • Unterzeichnung dieser Vereinbarung

Regelungen von Seiten des zid:

Nur Personen mit Benutzungsbewilligung des zid dürfen die INNET-/INTERNET-Dienste nutzen.

Es gelten sinngemäß und soweit anwendbar die Benutzungsordnung und die INNET-Benutzungsregelungen des zid, sofern hier nicht anders bestimmt, oder eine schriftliche Zusatzvereinbarung existiert. Insbesonders sind die Systeme auf dem aktuellen Sicherheitsstand zu halten z.B in bezug auf Microsoft Sicherheitsupdates, sowie aktueller Antivirensoftware.Verseuchte Rechner dürfen nicht angeschlossen werden, da sie das Funktionieren auch anderer Geräte und des Datennetzes gefährden.

Nicht erlaubt sind u.a. :

  • eine kommerzielle Nutzung
  • die Weitergabe der Dienste an Dritte (z.B. durch Weitergabe von Benutzerkennung, Passwort)
  • die Verwendung einer fremden Benutzerkennung
  • die Erbringung von Diensten für Dritte
  • eine private Nutzung, die über einen "normalen" Umfang hinausgeht oder einen wesentlichen Ressourcenverbrauch zur Folge hat
  • der Betrieb von Servern, Proxies für den Zugang vom/zum INNET, INTERNET
  • die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zum INNET von außerhalb des Studentenheims (z.B. über Telefonnetz)
  • Verstöße gegen die "Netiquette"

Im Falle eines Missbrauchs, d.h. bei Nichteinhaltung dieser Regelungen, sowie allen Störungen des Betriebs kann der zid die Konnektivität für einzelne bzw. für alle Geräte unterbinden bzw. den Zugang für individuelle Benutzer sperren.

Für den Zugang ins INNET und INTERNET gelten Beschränkungen in bezug auf Nutzungsdauer und Nutzungsvolumen.

Regelungen von Seiten des Studentenheimes:

...

z.B. Garantie- oder Haftungsausschluss

...


Innsbruck, am ..................... Unterschrift:...............

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