Mitteilungsblatt (45. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 2. Juni 2023
45. Stück
Inhalt
538. Curriculum für das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften an der Universität Innsbruck
Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 02.06.2023, 45. Stück, Nr. 538
Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften vom 11.01.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 30.05.2023:
Auf Grund des § 25 Abs. 1 Z 10a Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 idgF und des § 47 des Satzungsteils „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277 idgF, wird verordnet:
Curriculum für das
ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.)
an der Fakultät für Soziale und Politische Wissenschaften
an der Universität Innsbruck
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Qualifikationsprofil
§ 2 Dauer und Umfang
§ 3 Aufbau
§ 4 Durchführung
§ 5 Zulassung und Aufnahme
§ 6 Lehrveranstaltungsarten
§ 7 Sprache
§ 8 Pflicht- und Wahlmodule
§ 9 masterarbeit
§ 10 Prüfungsordnung
§ 11 Abschlusszeugnis
§ 12 Akademischer Grad
§ 13 Inkrafttreten
§ 1 Qualifikationsprofil
(1) Das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) dient der Weiterbildung zu Akteuren, Strukturen und Prozessen der internationalen Beziehungen im Allgemeinen, der vertiefenden Weiterbildung zum Wesen und zu den Auswirkungen der fortschreitenden Digitalisierung auf diese Akteure, Strukturen und Prozesse im Besonderen sowie der anwendungsorientierten Vermittlung von Kenntnissen in der Analyse digitaler Daten und der Verwendung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien.
(2) Die Absolventinnen und Absolventen
-
- verfügen über fortgeschrittenes Wissen zu den politischen, ökonomischen und rechtlichen Dimensionen der internationalen Beziehungen im Allgemeinen und zum Wesen und der Wirkung der fortschreitenden Digitalisierung in diesen Dimensionen im Speziellen.
- verfügen über Fertigkeiten in der Anwendung von digitalen Technologien zur Gewinnung, Verarbeitung und Auswertung von Daten.
- verfügen über Fertigkeiten in der Anwendung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.
- sind in der Lage, ethische Fragen der Digitalisierung internationaler Beziehungen sowie der Verwendung digitaler Daten und Methoden in der politischen und wissenschaftlichen Praxis aufzuwerfen und zu erörtern.
- sind in der Lage, das erworbene Wissen und ihre Fertigkeiten zur Ausarbeitung von methodisch einwandfreien Problemlösungsstrategien einzusetzen, sei es in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Digitalisierung in den internationalen Beziehungen oder in praktischen Anwendungen in der Diplomatie, der öffentlichen Verwaltung, der Privatwirtschaft, den Medien oder der Zivilgesellschaft.
- sind in der Lage, das erworbene Wissen und ihre Fertigkeiten auf die Lösung neuer Probleme/Aufgaben zu übertragen, die möglicherweise erst in Zukunft relevant werden. Dies bedeutet, dass sie neue Herausforderungen und Möglichkeiten auf der Basis ihres Wissens einordnen und analysieren können, um so Lösungen selbständig zu erarbeiten.
(3) Berufszugänge
-
- Das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für eine Beschäftigung im öffentlichen Sektor (Ministerien, Parlamente, Diplomatischer Dienst, internationale Organisationen), dem privaten Sektor (Unternehmen mit transnationaler Ausrichtung) und dem zivilgesellschaftlichen Sektor (Medien, Nichtregierungsorganisationen).
- Das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) qualifiziert dazu, ein weiterführendes Doktorats- oder PhD-Studium aufzunehmen.
§ 2 Dauer und Umfang
Das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) dauert vier Semester und umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Ein ECTS-Anrechnungspunkt (im Folgenden: ECTS-AP) entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.
§ 3 Aufbau
(1) Das ao. masterstudium gliedert sich in sechs Pflichtmodule und vier Wahlmodule.
(2) Die Pflichtmodule sind:
Titel der Module |
SSt |
ECTS-AP |
Kernmodul 1: Zeitgenössische und historische internationale Beziehungen – Grundlagen |
8 |
16 |
Kernmodul 2: Zeitgenössische und historische internationale Beziehungen – Vertiefung |
8 |
16 |
Aufbaumodul 1: Formen der Digitalisierung in den internationalen Beziehungen |
10 |
20 |
Werkzeugmodul |
10 |
20 |
Vorbereitung der masterarbeit |
2 |
1,5 |
Verteidigung der masterarbeit |
- |
2,5 |
(3) Die Wahlmodule sind:
Module |
SSt |
ECTS-AP |
Aufbaumodul 2: Big Data |
4 |
8 |
Aufbaumodul 3: Texte und Netzwerke |
4 |
8 |
Aufbaumodul 4: Kommunikation und Campaigning |
4 |
8 |
Aufbaumodul 5: Experimente und Visualisierungen |
4 |
8 |
§ 4 Durchführung
(1) Das ao. masterstudium wird gemäß der Kooperationsvereinbarung vom 14. Januar 2022 von der Universität Innsbruck (LFUI) in Zusammenarbeit mit der Diplomatischen Akademie Wien (DA) durchgeführt.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden an der Diplomatischen Akademie Wien, der Universität Innsbruck sowie standortunabhängig (mit Mitteln der elektronischen Kommunikation) statt.
§ 5 Zulassung und Aufnahme
(1) Die Zulassung zum ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) setzt ein mit einem akademischen Grad abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-AP (ISCED Level 6) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Zudem sind sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache eine Voraussetzung für die Zulassung. Hierbei wird insbesondre einer der folgenden Nachweise anerkannt:
-
- Das abgeschlossene Studium wurde in englischer Sprache absolviert.
- CPE
- IELTS-Test (Mindestbewertung 7)
- TOEFL-Test (Mindestbewertung des Paper-based-Tests mit 627 Punkten, des Computer-based-Tests mit 263 Punkten oder des Internet-based-Tests mit 106 Punkten)
(2) Über die Aufnahme in das ao. masterstudium Digital International Affairs (D.I.A.) entscheidet die wissenschaftliche Leitung der Universität Innsbruck und der Diplomatischen Akademie Wien im Einvernehmen und nach Beratung im gemeinsamen Ausschuss nach fachlicher Eignung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Informationen über die Modalitäten der Bewerbung und das Auswahlverfahren werden auf den Homepages der Universität Innsbruck und der Diplomatischen Akademie Wien veröffentlicht.
(3) Personen, die in das ao. masterstudium aufgenommen wurden und die Lehrgangsgebühr entrichtet haben, werden vom Rektorat der Universität Innsbruck als außerordentliche Studierende zugelassen.
§ 6 Lehrveranstaltungsarten
(1) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
1. Vorlesungen verbunden mit Übungen (VU) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich im Zusammenhang mit dem Vorlesungsteil stellen. Teilungsziffer: 30
2. Seminare (SE) dienen zur vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Präsentation und Diskussion von Beiträgen seitens der Studierenden. Teilungsziffer: 30
§ 7 Sprache
Das ao. masterstudium wird in englischer Sprache durchgeführt.
§ 8 Pflicht- und Wahlmodule
(1) Es sind folgende Pflichtmodule im Ausmaß von insgesamt 76 ECTS-AP zu absolvieren:
1. |
Kernmodul 1: Zeitgenössische und historische internationale Beziehungen – Grundlagen |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Gegenstände und Methoden der Politikwissenschaft Einführung in die Grundlagen der Politischen Theorie, der Vergleichenden Politikwissenschaft sowie der EU-Studien und der Internationalen Beziehungen; Überblick über Forschungsdesigns und Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung |
2 |
4 |
DA |
b. |
VU Grundlagen der internationalen politischen Ökonomie Einführung in die Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre; Überblick über Mikroökonomie und Makroökonomie; Diskussion über internationalen Handel und Finanzen |
2 |
4 |
DA |
c. |
VU Völkerrecht Überblick über Wesen und Struktur des Völkerrechts; Diskussion der Grundsätze des Völkerrechts; Prüfung von Staatlichkeit, Gerichtsbarkeit und Immunitäten; Analyse von Themen und Quellen des Völkerrechts |
2 |
4 |
DA |
d. |
VU Internationale Geschichte Einführung in die internationale Geschichte seit den Atlantischen Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts bis zum Ende des Kalten Krieges; Untersuchung der Zusammenhänge zwischen nationaler und internationaler Politik |
2 |
4 |
DA |
|
Summe |
8 |
16 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen zentrale Konzepte, Theorien und Debatten in der akademischen Auseinandersetzung mit den politischen, wirtschaftlichen, technologischen, historischen und rechtlichen Dimensionen der internationalen Beziehungen. Sie können das Zusammenwirken dieser Dimensionen analytisch erfassen und auf dieses Wissen zur Erklärung von Kontinuität und Wandel in historischen und gegenwärtigen internationalen Beziehungen zurückgreifen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Kernmodul 2: Zeitgenössische und historische internationale Beziehungen – Vertiefung |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Internationale Beziehungen und Diplomatie Analyse von Herausforderungen und Veränderungen in den gegenwärtigen internationalen Beziehungen; Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Bereichen sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Diplomatie; Diskussion theoretischer Ansätze der internationalen Beziehungen und der Diplomatie |
2 |
4 |
DA |
b. |
VU Internationale politische Ökonomie und Globalisierung Analyse der Globalisierung von Handel und Finanzen; Diskussion von Tendenzen der De-Globalisierung; Überblick über die Folgen offener Güter- und Finanzmärkte |
2 |
4 |
DA |
c. |
VU Europarecht Studium der wichtigsten rechtlichen Aspekte zur Entwicklung und zum aktuellen Stand der europäischen Integration; Auseinandersetzung mit wesentlichen institutionellen Aspekten, Rechtsquellen und Verhältnis zum Recht der Mitgliedstaaten |
2 |
4 |
DA |
d. |
VU Internationale Wissenschafts- und Technologiegeschichte Einführung in Ideengeschichte und wissenschaftlichen Fortschritt; Untersuchung sozioökonomischer Prozesse, durch die technologische Innovation erreicht wird, und wie diese Innovation die internationalen Beziehungen prägt |
2 |
4 |
DA |
|
Summe |
8 |
16 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen zentrale Konzepte, Theorien und Debatten in der vertiefenden Auseinandersetzung mit internationalen Beziehungen, Diplomatie, internationaler politischer Ökonomie, Europarecht sowie internationaler Wissenschafts- und Technologiegeschichte. Sie können auf dieses Wissen zur Erklärung von Kontinuität und Wandel in historischen und gegenwärtigen internationalen Beziehungen zurückgreifen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Aufbaumodul 1: Formen der Digitalisierung in den internationalen Beziehungen |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
SE Digitale internationale Ökonomie Einführung in die wichtigsten Konzepte und Merkmale der digitalen Wirtschaft; Untersuchung digitaler Märkte; Analyse der Fortschritte in der Automatisierung und ihrer Auswirkungen auf die makroökonomischen Ergebnisse; Diskussion über die Bedeutung von künstlicher Intelligenz und Blockchains für die internationale Wirtschaft |
2 |
4 |
DA |
b. |
SE Digitale Diplomatie Diskussion der Evolution diplomatischer Praktiken hin zu digitaler Diplomatie; Vermittlung der Merkmale digitaler Diplomatie und Analyse von Szenarien für Weiterentwicklungen und Anwendungsfelder digitaler Diplomatie (z. B. digitale Diplomatie und Macht, digitale Diplomatie in bilateralen und multilateralen Verhandlungen) |
2 |
4 |
DA |
c. |
SE Digitalisierung und internationale Sicherheit Diskussion der Auswirkungen digitaler Technologien auf traditionelle Problemfelder der internationalen Sicherheitspolitik (z. B. die nukleare Abschreckung und strategische Stabilität) sowie neuer Problemfelder, die sich durch die Entwicklung und Verwendung digitaler Technologien im Bereich der (inter)nationalen Sicherheit ergeben (z. B. autonome Waffensysteme und ihre Kontrolle) |
2 |
4 |
LFUI |
d. |
SE Digitalisierung und internationales Recht Vermittlung der historischen Entwicklung der Rechtsinformatik; Untersuchung, wie die Digitalisierung das regulatorische Umfeld verändert; Diskussion regionaler Initiativen zur Etablierung eines digitalen Binnenmarktes; Prüfung von Rechtsfragen und digitalen Währungen; rechtliche Analyse von Datenschutz, Datensicherheit und geistigem Eigentum |
2 |
4 |
DA |
e. |
SE Digitale Ethik Diskussion der angewandten politischen Theorie; normative Auseinandersetzung mit digitalen Technologien in Bereichen der internationalen Diplomatie, insbesondere in den Bereichen Rüstungskontrolle, internationale politische Ökonomie und Entwicklung; Diskussion von Szenarien für die Evolution von „agency“, einschließlich der „hybrid agency“ |
2 |
4 |
DA |
|
Summe |
10 |
20 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können das Wesen und die Wirkung der Digitalisierung in verschiedenen Dimensionen der internationalen Beziehungen charakterisieren und kritisch reflektieren. Sie verstehen vor allem, welche Möglichkeiten und Herausforderungen sich durch die fortschreitende Digitalisierung in den Bereichen Wirtschaft, Sicherheit, Diplomatie und Recht ergeben. Zudem sind sie für ethische Fragen der Digitalisierung sensibilisiert und in der Lage, verschiedene ethische Argumente abzuwägen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
4. |
Werkzeugmodul |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Forschungsdesigns und Methoden für digitale Daten Vertiefung im Bereich der Erarbeitung und Umsetzung von Forschungsstrategien mit einem Schwerpunkt im Bereich der Forschung zu und mit digitalen Daten und großen Datenmengen; Auseinandersetzung mit den Stärken und Schwächen quantitativer und qualitativer Methoden sowie von Mixed-Methods-Designs; Erlernen von Möglichkeiten der Erhebung verschiedener digitaler Datenformen, der Speicherung und Pflege solcher Daten sowie von statistischen und visuellen Verfahren, um solche Daten zu beschreiben. Vorstellung der Grundlagen verschiedener Methoden der statistischen Beschreibung und Inferenz basierend auf digitalen Daten, aber auch der Methodik einer Fallstudie oder der qualitativen Textanalyse; Sensibilisierung für ethische Probleme in der Sammlung und Auswertung digitaler Daten |
2 |
4 |
LFUI |
b. |
VU Statistik und Programmieren – I Einführung in die theoretischen und statistischen Grundlagen quantitativer, empirischer Forschung und Forschungsdesigns; Überblick von der Forschungsfrage über die Messung und Datenerhebung hin zum deduktiven Test von Kausalzusammenhängen; Einführung in die Datenanalyse; Einführung in die Interpretation und grafische Darstellung sowie praktische Anwendung der erlernten Inhalte in RStudio |
2 |
4 |
LFUI |
c. |
VU Statistik und Programmieren – II Vertiefung der theoretischen und statistischen Grundlagen quantitativer, empirischer Forschung mit Fokus auf Inferenzstatistik; Diskussion und Anwendung fortgeschrittener Methoden statistischer Modellierung zur Analyse verschiedener Datenarten; Vertiefung in RStudio und Python |
2 |
4 |
LFUI |
d. |
VU Reproduzierbarkeit von Forschung Einführung in die Grundprinzipien von „open science“ sowie in die Konzepte und Instrumente, um Datenanalysen transparent und reproduzierbar zu machen. Insbesondere Vermittlung der Verwendung von Tools wie RStudio, Markdown, Systemen zur Versionskontrolle (GITs) und Containern |
2 |
4 |
LFUI |
e. |
SE Schreibkompetenzen Vertiefung der Fertigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens (Formulierung von Forschungsfragen, kritische Reflexion des wissenschaftlichen Debattenstands, Mikro- und Makro-Ebenen von Argumenten); Überblick der inhaltlichen Anforderungen verschiedener Textsorten; Einführung in die Verwendung von LaTex zur Erstellung von Texten |
2 |
4 |
LFUI |
|
Summe |
10 |
20 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können sozialwissenschaftliche Forschungsfragen formulieren und Forschungsdesigns zur Bearbeitung dieser Fragen entwickeln. Sie kennen die gängigste (open-source) Software zur Generierung, Verarbeitung, Analyse und Visualisierung von Daten und beherrschen grundlegende Verfahren der deskriptiven und inferentiellen Statistik. Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Arbeiten, Forschungsberichte und Dokumentationen zu verfassen. |
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Vorbereitung der masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
|
Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Gliederung und Beschreibung sowie Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs; Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der masterarbeit |
- |
1,5 |
LFUI & DA |
|
Summe |
- |
1,5 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, unter der Anleitung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers eine wissenschafts-, anwendungs- oder praxis-orientierte Problemstellung im Bereich der Digitalisierung der internationalen Beziehungen zu identifizieren. Sie können Strategien zur Bearbeitung dieser Problemstellung konzipieren und diese gemeinsam mit einer Betreuerin bzw. einem Betreuer sowie anderen Studierenden einer kritischen Reflexion unterziehen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiver Abschluss der Pflichtmodule 1–4
|
6. |
Verteidigung der masterarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
|
Studienabschließende mündliche Verteidigung der masterarbeit vor einem Prüfungssenat |
- |
2,5 |
LFUI & DA |
|
Summe |
- |
2,5 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die masterarbeit im Gesamtzusammenhang des masterstudiums kritisch zu reflektieren und öffentlich zu verteidigen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Pflichtmodule, Wahlmodule und der masterarbeit |
(2) Aus den vier folgenden Wahlmodulen sind drei Module im Ausmaß von insgesamt 24 ECTS-AP zu absolvieren:
1. |
Aufbaumodul 2: Big Data |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Data Mining Einführung in Konzepte und Techniken zur Identifikation von Mustern in großen Datenbeständen; Vorstellung der gängigsten Methoden und Diskussion von Anwendungsbeispielen |
2 |
4 |
LFUI |
b. |
VU Maschinelles Lernen Einführung in symbolische und nichtsymbolische Modi des maschinellen Lernens; Überblick über Ansätze für maschinelles Lernen, einschließlich des überwachten, unüberwachten und halbüberwachten Lernens |
2 |
4 |
DA |
|
Summe |
4 |
8 |
|
|
Lernergebnisse des Moduls: Die Studierenden beherrschen fortgeschrittene Methoden und Techniken der Generierung, Verarbeitung und Analyse von großen Mengen digitaler Daten („big data“). Sie sind in der Lage, die Anwendbarkeit dieser Methoden und Techniken für unterschiedliche Problemstellungen zu überprüfen sowie deren Vor- und Nachteile abzuwägen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Absolvierung der Pflichtmodule 1, 2 und 4 |
2. |
Aufbaumodul 3: Texte und Netzwerke |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Textanalyse Einführung in die theoretischen und technologischen Hintergründe quantitativer Textanalyse; Vermittlung praktischer Fertigkeiten im Management, der Manipulation und der Analyse von Textdaten in RStudio; Diskussion von Beispielen quantitativer Textanalyse in verschiedenen Forschungsbereichen |
2 |
4 |
LFUI |
b. |
VU Netzwerkanalyse Einführung in die Grundprinzipien und den Umgang mit relationalen Daten, dabei vor allem Auseinandersetzung mit Knoten und Kanten, den Strukturen von Netzwerken und der Position von Akteurinnen und Akteuren in Netzwerken, Netzwerkmetriken und -gemeinschaften; Darstellung und Anwendung der explorativen und inferentiellen Analyse von Netzwerken |
2 |
4 |
LFUI |
|
Summe |
4 |
8 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden beherrschen fortgeschrittene Methoden und Techniken der Generierung, Verarbeitung und Analyse von Text- und Netzwerkdaten. Sie sind in der Lage, die Anwendbarkeit dieser Methoden und Techniken für unterschiedliche Problemstellungen zu überprüfen sowie deren Vor- und Nachteile abzuwägen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Absolvierung der Pflichtmodule 1, 2 und 4 |
3. |
Aufbaumodul 4: Kommunikation und Campaigning |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Politische Kommunikation Einführung in zentrale Konzepte, Theorien und Methoden der politischen Kommunikation; Diskussion der Rolle traditioneller und neuer Medien in der politischen Kommunikation von staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren; Analyse von Beispielen politischer Kommunikation auf nationaler und internationaler Ebene |
2 |
4 |
LFUI |
b. |
VU Digitales Campaigning Einführung in das Ökosystem von Plattformen der digitalen Kommunikation und ihrer Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der politischen Kommunikation; Einführung in die Planung und Umsetzen von Kampagnen im digitalen Raum; Vermittlung grundlegender Fähigkeiten in der zielgruppen-orientierten Aufbereitung und Verbreitung von Informationen über digitale Plattformen; Vermittlung von Verfahren zur Überprüfung der Effizienz und Effektivität digitaler Kampagnen |
2 |
4 |
LFUI |
|
Summe |
4 |
8 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden beherrschen theoretischen Zugänge und Methoden der Forschung zu (internationaler) politischer Kommunikation. Sie können sich im Ökosystem digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien orientieren und kennen die Funktionslogiken dieser Technologien. Sie sind in der Lage, Informationen zielgruppenorientiert aufzubereiten, über verschiedene Technologien zu disseminieren sowie die Wirkung dieser Informationen zu überprüfen. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Absolvierung der Pflichtmodule 1, 2 und 4 |
4. |
Aufbaumodul 5: Experimente und Visualisierungen |
SSt |
ECTS-AP |
Lehrender |
a. |
VU Digitale Experimente Vertiefung im Bereich der experimentellen Methoden und der Lehre der Kausalzusammenhänge mit einem Fokus auf den zahlreichen Möglichkeiten, Experimente im digitalen Raum durchzuführen (z. B. experimentelle Manipulationen eingebettet in den sozialen Medien oder online Umfrageexperimente); Diskussion der Frage, wie Kausalzusammenhänge in der Sozialwissenschaft erforscht werden können, und Vermittlung der Bedeutung von Theoriebildung und Forschungsdesigns; Vorstellung und Anwendung experimenteller Forschungsdesigns |
2 |
4 |
LFUI |
b. |
VU Interaktive Visualisierung Einführung in die Grundprinzipien von Visualisierung. Vermittlung der Bandbreite unterschiedlicher Visualisierungsmöglichkeiten auf Grundlage der „grammar of graphics“ und „ggplot2“; Vermittlung von Fertigkeiten in der Erstellung von interaktiven Grafiken mit RStudio und deren Veröffentlichung (z. B. im Rahmen von Dashboards) |
2 |
4 |
LFUI |
|
Summe |
4 |
8 |
|
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen unterschiedliche Designs experimenteller Forschung. Sie sind in der Lage, über die Anwendbarkeit und Ergebnisse dieser Designs im digitalen Raum zu reflektieren. Die Studierenden beherrschen die Grundprinzipien und Technologien zur (interaktiven) Visualisierung von Daten. |
|||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Absolvierung der Pflichtmodule 1, 2 und 4 |
§ 9 masterarbeit
(1) Es ist eine masterarbeit im Umfang von 20 ECTS-AP zu verfassen.
(2) Die masterarbeit ist eine schriftliche Arbeit zu einer Problemstellung mit Wissenschafts-, Praxis- oder Technologie-Bezug:
- Ein Wissenschafts-Bezug besteht in der Auseinandersetzung mit dem Wesen und der Wirkung von Digitalisierung in den internationalen Beziehungen.
- Ein Praxis-Bezug besteht in der Auseinandersetzung mit Anwendungsmöglichkeiten digitaler Technologien in der Praxis internationaler Beziehungen.
- Ein Technologie-Bezug besteht in der Auseinandersetzung mit der technologischen Infrastruktur (Softwarepakete, Apps oder ähnliches) von Wissenschaft oder Praxis.
(3) Die masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, dass ein Thema mit Wissenschafts-, Praxis- oder Technologiebezug in Form und Inhalt wissenschaftlich vertretbar bearbeitet werden kann. Die Bearbeitung des Themas der masterarbeit muss in Rückbindung an maßgebliche theoretische und methodologische Diskussionen erfolgen.
(4) Die abgeschlossene masterarbeit ist bei der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter in elektronischer Form einzureichen. Ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen, in der bestätigt wird, dass die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis befolgt wurden. Auf Ersuchen der Beurteilerinnen oder Beurteiler ist die masterarbeit zusätzlich zur elektronischen Form auch in schriftlicher Form einzureichen.
§ 10 Prüfungsordnung
(1) Jedes Modul wird durch die positive Beurteilung der einzelnen Lehrveranstaltungen in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen.
(2) Bei Lehrveranstaltungsprüfungen prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen erfolgt die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
(3) Die Leiterinnen bzw. Leiter von Lehrveranstaltungen haben vor Beginn jedes Semesters die Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren.
(4) Die Leistungsbeurteilung des Pflichtmoduls „Vorbereitung der masterarbeit“ erfolgt durch die Betreuerin bzw. den Betreuer auf Basis eines Exposés. Die positive Beurteilung hat „mit Erfolg teilgenommen“, die negative Beurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
(5) Die Leistungsbeurteilung des studienabschließenden Moduls „Verteidigung der masterarbeit“ erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung vor einem Prüfungssenat, dem drei Personen angehören.
§ 11 Abschlusszeugnis
Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen des ao. masterstudiums Digital International Affairs (D.I.A.) ein Bescheid durch die Leopold-Franzens-Universität Innsbruck sowie eine gemeinsame Abschlussurkunde durch die Leopold-Franzens Universität Innsbruck und die Diplomatische Akademie Wien ausgestellt.
§ 12 Akademischer Grad
An Absolventinnen und Absolventen des ao. masterstudiums Digital International Affairs (D.I.A.) wird der akademische Grad „master of Science (Continuing Education)“, abgekürzt „MSc (CE)“, verliehen.
§ 13 Inkrafttreten
Das Curriculum tritt am 1. Tag des der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft.
Für die Curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Dr. Uta Rußmann
Für den Senat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer