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Personengruppenverordnung – Universität Innsbruck

Die Personengruppenverordnung

Angehörige folgender Personengruppen sind während der Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit:

  Personen, die

  • fünf zusammenhängende Jahre
  • unmittelbar vor dem erstmaligen Antrag auf Zulassung zu einem Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule in Österreich 
  • ihren Hauptwohnsitz in Österreich

hatten oder die eine Person haben, die für sie gesetzlich unterhaltspflichtig ist (Eltern, EhegattIn, eingetragene PartnerIn) und bei der alle oben gelisteten Punkte zutreffen.

Nachweis:
Aktuelle Bestätigung des Meldeamtes über den ordentlichen Hauptwohnsitz in Österreich während des gesamten Zeitraums (Melderegisterauszug – der Meldezettel allein ist nicht ausreichend).

Wenn Sie nicht fünf Jahre durchgehend Ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten, können für die Nachweislücken alternativ folgende Dokumente zusätzlich herangezogen werden:

  • Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung zum Nachweis über Erwerbstätigkeit oder Inanspruchnahme von Sozialleistungen oder
  • (Sammel-)Zeugnisse einer österreichischen sekundären oder postsekundären Bildungseinrichtung

Werden die Voraussetzungen von einer unterhaltspflichtigen Person erfüllt, benötigen Sie zusätzlich zu den oben genannten Nachweisen:

  • Heirats- bzw. Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit gerichtlich beeidigter Übersetzung auf Deutsch oder Englisch) oder
  • Nachweis über die Mitversicherung bei der unterhaltspflichtigen Person oder
  • sonstiger Nachweis, der die Unterhaltspflicht für den/die AntragstellerIn belegt

Wenn Sie die Zugehörigkeit zu oben genannter Personengruppe bei Ihrem Antrag auf Zulassung zu einem Studium geltend machen, müssen Sie bekannt geben, ob Sie bereits in der Vergangenheit an einer anderen österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule erfolgreich einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Falls ja, müssen Sie den Zulassungsbescheid der anderen Hochschule in Ihrer Online-bewerbung hochladen.

  Personen, die in Österreich aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen sowie Personen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbes des Reifezeugnisses im Auftrag der Republik Österreich im Ausland aufhalten und dort aufgrund staatsvertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen Privilegien und Immunitäten genießen sowie deren EhegattInnen bzw. eingetragene PartnerInnen und deren Kinder.

Nachweis:
DiplomatInnenkarte etc. in Kopie

  in Österreich akkreditierte und hier hauptberuflich tätige AuslandsjournalistInnen sowie ihre EhegattInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen und ihre Kinder.

Nachweis:
JournalistInnenausweis in Kopie und gegebenenfalls Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Urkunde über eingetragene Partnerschaft

  Personen, die ein Stipendium für das angestrebte Studium entweder aufgrund staatsvertraglicher Bestimmungen oder in gleicher Höhe aus jenen Mitteln einer österreichischen Gebietskörperschaft erhalten, die gemäß den Finanzvorschriften dieser Gebietskörperschaft ausdrücklich für Stipendien zu verwenden sind.

Nachweis:
Schreiben über die Zuerkennung des Stipendiums

  InhaberInnen von Reifezeugnissen österreichischer Auslandsschulen: St. Georgs-Kolleg in Istanbul, Instituto Austriaco Guatemalteco in Guatemala City, Österreichische Schule Budapest, Österreichisches Gymnasium Prag, Obchodná akadémia in Bratislava, Gymnasium Dr. Karla Polsneho in Znojmo, Österreichische Schule „Peter Mahringer“ Shkodra/Albanien, formatio Bilinguale Privatschule Triesen/Liechtenstein;

  Personen, die auf Grund der §§ 3, 8, 13 oder 75 Abs. 5 und 6 des Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, in der jeweils geltenden Fassung, oder nach früheren asylrechtlichen Bestimmungen, zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind.

Nachweis:
Asylkarte, Asylbescheid etc.

  Inhaber/innen von Reifezeugnissen deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundarschulen zweiten Grades;

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