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Laboratorien – Universität Innsbruck

Laboratorien

NanoLabChristian-Doppler Labor für Zement- und Betontechnologie

TVFA

Arbeitssicherheit

Der Zugang zum NanoLab ist generell nur nach Absolvierung einer Sicherheitsunterweisung gestattet.
In Abhängig vom Aufenthaltsgrund wird zwischen folgenden Sicherheitsunterweisungen unterschieden:

  1. Sicherheitsunterweisung für Arbeiten, die in Räumen des NanoLabs durchgeführt werden
  2. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Studierenden im Zuge von Vorlesungen/Übungen
  3. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Kund/innen / Besucher/innen

Zu 1. Sicherheitsunterweisung für Arbeiten, die in Räumen des NanoLabs durchgeführt werden

Bevor Arbeiten von Studierenden (Dissertant/innen, Diplomand/innen, etc.) und Mitarbeiter/innen der Universität Innsbruck im Labor begonnen werden dürfen, sind folgende Punkte zu erfüllen:

  • Einholung der Genehmigung betreffend Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten beim Leiter des NanoLabs mittels Beilage 1 des Formulars „Anmeldung einer Masterarbeit“ bzw. Beilage 2 des Formulars „Anmeldung einer Dissertation“. Nach Einholen sämtlicher notwendiger Unterschriften für die jeweilige Anmeldung, ist diese in pdf-Form an materialtechnologie@uibk.ac.at zu schicken

  • Erarbeitung der Inhalte der „Allgemeinen Sicherheitsunterweisung Labor“ sowie "Laborordnung des NanoLabs" im Selbststudium !!! Danach Durchführung einer kurzen schriftlichen Prüfung, als Nachweis der erarbeiteten Inhalte. Anmeldung für die Prüfung per E-mail an materialtechnologie@uibk.ac.at

  • Zusätzlich ist das Dokument „Informationsblatt NanoLab“ auszufüllen und zur „Prüfung“ mitzubringen

Zu 2. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Studierenden im Zuge von Vorlesungen/Übungen

Bevor Übungen von dem/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/in im Labor begonnen werden dürfen, sind folgende Punkte zu erfüllen bzw. zu berücksichtigen:

  • Einholung der Genehmigung betreffend Verfügbarkeit von Laborpersonal und Geräten beim Leiter des NanoLabs
  • Überprüfung der maximal möglichen Anzahl von Teilnehmer/innen
    • bei geschlossenen Räumen ist die Anzahl der Teilnehmer/innen auf 15 Personen beschränkt
    • bei offenen Ausgängen mit einer Türbreite von mindestens 80 cm ist die Anzahl der Personen von der Raumgröße abhängig (grobe Abschätzung: pro 2m² - 1 Person). Für Detailinformationen bzw. diesbezüglicher Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Stabstelle für Sicherheit und Gesundheit (DI Christoph Genser)
  • Durchführung der Sicherheitsunterweisung Lehr/Studienbetrieb durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in. Auch ein „Unterweisungsnachweis“ ist von den Teilnehmer/innen auszufüllen, der an materialtechnologie@uibk.ac.at zur Dokumentation zugeschickt werden muss.

Zu 3. Sicherheitsunterweisung für den Zutritt von Kund/innen / Besucher/innen

Bevor Kunden das Labor betreten dürfen, sind folgende Punkte zu erfüllen:

  • Voranmeldung beim Leiter des NanoLabs
  • Durchführung der Sicherheitsunterweisung Kund/innen / Besucher/innen (deutsch/englischdurch den/die Leiter/in der Besucher/innengruppe. Auch ein „Unterweisungsnachweis“ (deutsch/englisch) ist von den Teilnehmer/innen auszufüllen, der an materialtechnologie@uibk.ac.at zur Dokumentation zugeschickt werden muss.

Sicherheitsdatenblätter

Vor Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen in den Laborräumlichkeiten des NanoLabs sind die dafür notwendigen Sicherheitsdatenblätter in elektronischer Form an die E-mail Adresse materialtechnologie@uibk.ac.at zu übermitteln. Für den ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Arbeitsstoffen, deren richtige Lagerung und deren Entsorgung sind die einzelnen Arbeitsbereiche zuständig.

Betriebsanweisungen

Für die Benutzung von Maschinen in den Laborräumlichkeiten des NanoLabs sind die aufgelegten Betriebsanweisungen zu beachten.

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