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2013W – Universität Innsbruck

Masterstudium Musikwissenschaft

curriculum (2013W)

Master of Arts (MA)

Dauer / ECTS-AP
4 Semester / 120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Philosophisch-Historische Fakultät

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0215 Musik und darstellende Kunst

Studienkennzahl
UC 066 836

Das curriculum ist die Grundlage eines Studiums. Mit einem Blick auf das curriculum zum Master Musikwissenschaft erhältst du einen detaillierten Überblick zu Aufbau, Inhalt, Prüfungsordnung und Qualifikationsprofil dieses Masters.

Durch das curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden. Zum Beispiel welche Kriterien für die Anmeldung zum Master Musikwissenschaft erfüllt werden müssen, wie lange das Studium dauert, welche Module zu absolvieren sind und vieles mehr.

Für das Masterstudium Musikwissenschaft gilt aktuell das curriculum 2013W.

Informationen zum curriculum (2013W)

Die Gesamtfassung des curriculums spiegelt das aktuell gültige curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 45 ECTS-AP aus dem Kernbereich Historische Musikwissenschaft oder
  • 25 ECTS-AP aus dem Kernbereich Historische Musikwissenschaft
  • 20 ECTS-AP aus dem Kernbereich Systematische Musikwissenschaft und Musikethnologie

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

    5,0 ECTS-AP: Geschichte und Analyse von Musikkulturen I
  10,0 ECTS-AP: Geschichte und Analyse von Musikkulturen II
  10,0 ECTS-AP: Kulturwissenschaftliche Musikbetrachtung
    5,0 ECTS-AP: Popularmusik

  10,0 ECTS-AP: Intermedialität
    5,0 ECTS-AP: Musik und Öffentlichkeit
    5,0 ECTS-AP: Forschungsseminare
  10,0 ECTS-AP: Wahlmodul

  27,5 ECTS-AP: Wahlmodule

    30,0 ECTS-AP: Masterarbeit
      2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit

Studienverlauf_MA Musikwissenschaft.png

Wahlpaket

Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Entrepreneurship im Umfang von 45 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-entrepreneurship

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung61,8= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler27,8
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler8,7
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien1,7
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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