Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Musikerziehung
Curriculum (2016W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Bachelor of Education (BEd)
Dauer/ECTS-AP
8 Semester/240 ECTS- AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Matura oder Äquivalent, bestandene Zulassungsprüfung und Sprachnachweis
Zusatzprüfung
Die künstlerische Eignung muss vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden.
Studienverantwortliche Einrichtung
Universität Mozarteum (Standort Innsbruck)
Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 198 470 xxx | UC 198 xxx 470
bewerbung
ONLINE bewerbenInformationen zur ergänzenden künstlerischen Zulassungsprüfung
Informationen zum Aufnahmeverfahren
Informationen zum Curriculum
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2024)
Mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 59. Stück, Nr. 730 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 01.02.2023, 18. Stück, Nr. 278 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 25.01.2022, 14. Stück, Nr. 249 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 897 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.05.2021, 67. Stück, Nr. 752 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung - Nebentermin)
- Mitteilungsblatt vom 20.01.2021, 32. Stück, Nr. 356(Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 411 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 414 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 22.01.2020, 12. Stück, Nr. 177 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 674 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung, Anlage 1, Anlage 2 (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 471 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.05.2019, 43. Stück, Nr. 431 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2017)
- Mitteilungsblatt vom 18.10.2017, 3. Stück, Nr. 20 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 30.06.2017, 47. Stück, Nr. 655 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 274 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Curriclum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 506 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 47. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 19.08.2015, 81. Stück, Nr. 573 (Berichtigung der Verlautbarung)
- Mitteilungsblatt vom 17.06.2015, 64. Stück, Nr. 492
Kurzbeschreibung
Musikerziehung umfasst pädagogische, künstlerische und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen und ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Als zweites Unterrichtsfach stehen alle Lehramtsstudien an der Universität Innsbruck sowie Instrumentalmusikerziehung am Department für Musikpädagogik in Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg zur Wahl.
Im Rahmen des Musikerziehung-Studiums muss ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei alle an den jeweiligen Standorten Salzburg und Innsbruck angebotenen Instrumente sowie Gesang gewählt werden können.
Wird Klavier oder Gesang, die beide verpflichtend belegt werden müssen, als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes künstlerisches Fach erforderlich.
Die Zulassungsprüfung ist in folgenden Bereichen abzulegen:
- Künstlerisches Hauptfach
- Klavier, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
- Gesang, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
- Sensibilität des musikalischen Gehörs
- Allgemeine Musiklehre
- Teilnahme an einem musikalisch-kommunikativen Projekt
Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:
- Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
- Einführung in die Musikpädagogik, SL 2, 2 ECTS-AP
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, SL 2, 2 ECTS-AP
- Musikgeschichte 1, VO 2, 2 ECTS-AP
(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
3,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KE Künstlerisches Hauptfach 1
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Klavierpraktikum 1
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Künstlerisches Fach Gesang 1
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: SL Einführung in die Musikpädagogik
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: SL Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VO Musikgeschichte 1
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VU Tonsatz einschließlich Gehörbildung 1
1,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KG Chor 1
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.
3,0 ECTS-AP; 2 SSt: KE Künstlerisches Hauptfach 2
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Klavierpraktikum 2
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Künstlerisches Fach Gesang 2
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VO Musikgeschichte 2
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VU Tonsatz einschließlich Gehörbildung 2
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: UE Musizieren in der Klasse 1
1,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KG Chor 2
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I
Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Unterrichtsfach Musikerziehung können
- ihren Fachunterricht lehrplangemäß und situationsgerecht durch selbsttätiges Musizieren, Bewegen zu Musik und Auseinandersetzung mit historischen und systematischen Aspekten von Musik planen,
- sich in vielfältiger Weise künstlerisch ausdrücken,
- Musik in ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in Grundzügen (solistisch und im Ensemble) darstellen, für den Unterricht nutzbar machen und andere anleiten, sich musikalisch auszudrücken,
- Musik als bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterworfenes klangliches Phänomen und als in einem historischen und soziokulturellen Kontext verankertes Ausdrucksmedium erkennen,
- unter Anleitung vielfältige Zugänge in Rezeption und Produktion unterschiedlicher Instrumental-/Gesangsliteratur, deren Strukturen, Ordnungsprinzipien und Eigengesetzlichkeiten erschließen,
- musikkulturelle Entwicklungen reflektieren, aktiv mitgestalten sowie in den Lernenden ein kritisches Bewusstsein für unterschiedliche musikalische Ausdrucksformen in ihrer soziokulturellen Funktionalität wecken,
- unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen zu Instrumental-/Gesangspädagogik, Instrumental-/Gesangsdidaktik sowie weiteren musikbezogenen Fachdisziplinen mit entsprechenden Forschungsmethoden bearbeiten.
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse. Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein breites Spektrum grundlegender, für Schulen der Sekundarstufe maßgeblicher künstlerischer Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie entsprechende musikhistorische und -analytische Kenntnisse. Ein fundiertes Wissen aus Musikdidaktik und Schulpädagogik versetzt sie in die Lage, motivierende Lernumgebungen zielgruppengerecht und mit Bedacht auf individuelle musikalische Fähigkeiten und Interessen der Lernenden zu gestalten sowie aus der Praxis resultierende musikpädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien zu untersuchen.
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 64,7 | = 100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 23,5 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 8,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 3,2 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Protokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Anfragen und Informationen zu Anerkennungen: anerkennung@moz.ac.at
- Bildungswissenschaftliche Grundlagen: Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUNDBeiblatt
- Deckblatt Bachelorarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt/
Andrea Staudacher
Telefon +43 512 560319-3133
E-Mail Andrea.STAUDACHER@moz.ac.at
Curricularvorsitzender und Anerkennungsbeauftragter
Mag. Reinhard Blum
Telefon +43 676 88 122 346
E-Mail Reinhard.BLUM@moz.ac.at
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck