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Policy – Universität Innsbruck

Policy

Die Universität Innsbruck erkennt die grundlegende Bedeutung von Forschungsdaten und deren Management für eine qualitativ hochwertige Forschung und die wissenschaftliche Integrität an. In diesem Zusam­men­hang wurde vom Rektorat der Universität Innsbruck eine Policy zum Forschungsdatenmanagement beschlossen und im Mittei­lungs­blatt vom 06. April 2022 veröf­fent­licht.

Policy der Universität Innsbruck

Die Universität Innsbruck sieht korrekte und einfach zugängliche Forschungsdaten als grundlegenden und integralen Bestandteil der Forschungsarbeit an. Da diese für die Überprüfung von Forschungsprozessen und -ergebnissen unerlässlich sind, haben entsprechend gesicherte und aufbereitete Forschungsdaten nachhaltigen Wert für Forschung und Lehre. Zudem besteht das Potenzial ihrer Nutzung durch die Gesellschaft.

Die Verantwortung für das Forschungsdatenmanagement während und nach der Forschungstätigkeit liegt bei der Universität Innsbruck und den einzelnen Forschenden. Die Vorgehensweise hat im Einklang mit anerkannten nationalen und internationalen Verhaltenskodizes für verantwortungsvolle Forschungstätigkeiten zu stehen. Im Folgenden sind die Zuständigkeiten der Universität Innsbruck sowie die ihrer Forschenden aufgeführt.

Verantwortlichkeiten der Universität Innsbruck

  • Bereitstellung von Mitteln und Ressourcen für den Betrieb und den Erhalt von unterstützenden Dienstleistungen und Infrastrukturen für das Forschungsdatenmanagement nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten;
  • Konzipierung und Bereitstellung von Prozessen und Dienstleistungen für die sichere Erfassung, Speicherung und Ablage von Forschungsdaten sowie die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen zur Unterstützung des gegenwärtigen und zukünftigen Zugangs zu Forschungsdaten während und nach Abschluss der Forschungsarbeiten;
  • Förderung bewährter wissenschaftlicher Praktiken durch einschlägige Aus- und Weiterbildungsangebote sowie die Unterstützung der Forschenden im Prozess (z.B. die Unterstützung bei der Erstellung von Datenmanagementplänen), insbesondere in Bezug auf die Erfüllung aller organisatorischen, rechtlichen, institutionellen und anderen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten innerhalb der Universität Innsbruck und gegenüber Dritten.

Verantwortlichkeiten der Forschenden

  • Management der Forschungsdaten im Einklang mit den in dieser Policy formulierten Grundsätzen und Anforderungen; im Rahmen von kooperativen Forschungsprojekten umfasst dies auch die Festlegung von Zuständigkeiten;
  • Sammlung, Dokumentation, Speicherung, Archivierung, Zurverfügungstellung und Vernichtung von Forschungsdaten und der dazugehörigen Aufzeichnungen; den WissenschafterInnen obliegt es insbesondere, über die Relevanz der Forschungsdaten und damit über die Ablage in einem Repositorium zu entscheiden;
  • Erstellung und Aktualisierung von Datenmanagementplänen (DMP), in denen das Vorgehen in den Bereichen Sammlung, Verwaltung, Integrität, Vertraulichkeit, Aufbewahrung, (Nach)Nutzung und Veröffentlichung von Forschungsdaten ausdrücklich festgelegt ist;
  • Erfüllung aller organisatorischen, rechtlichen, institutionellen und anderen vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten innerhalb der Universität Innsbruck und gegenüber Dritten.

 

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