Anhang II zur Haus- und Benützungsordnung der Universität Innsbruck
Hinweis:
Nachstehende Fassung ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form ist den jeweiligen Mitteilungsblättern der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen.
Benützungsordnung des Universitäts-Sportinstituts Innsbruck (usi)
§ 1
Die Einrichtungen und Anlagen des usi sind so zu benützen, dass der Sportbetrieb und die Bediensteten in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden.
§ 2
Bei der Benützung ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Die Benützung der Garderoben und sanitären Anlagen ist ausschließlich bei berechtigter Teilnahme am täglich in der Portierloge ausgewiesenen Sport-, Ausbildungs- und Trainingsprogramm möglich.
- Die Benützung der Garderobekästen außerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten ist nicht zulässig. Die Garderobekästen werden außerhalb der Öffnungszeiten vom Personal des usi geräumt.
- Vor der Benützung der Schwimmbecken und der Saunakammern ist verpflichtend zu duschen.
- Das Gelände des usi ist spätestens fünf Minuten vor Ende der ausgewiesen Öffnungszeiten zu verlassen.
- Auf dem gesamten Gelände des usi besteht Fahrradverbot, mit Ausnahme der gekennzeichneten Abstellflächen.
§ 3
Für die in die Garderoben eingebrachten Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arnold Klotz
Vizerektor für Infrastruktur
Verlautbarungen im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck
Kundmachung im Mitteilungsblatt vom 03.03.2009, 31. Stück, Nr. 154