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2009W – Universität Innsbruck

Doktoratsstudium Literatur- und Kulturwissenschaft

Curriculum (2009W)

Doktorin / Doktor der Philosophie (Dr.phil.)

Dauer / ECTS-AP
6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Philologisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät

Niveau der Qualifikation
Doctorate (3. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 8, EQR/NQR: Stufe 8

ISCED-F
0288 Interdisziplinäre Programme und Qualifikationen mit dem Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste

Studienkennzah
l
UC 792 xxx | UC 796 510 xxx

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Informationen zum Curriculum (2009W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:

  • Diplomstudium Anglistik und Amerikanistik
  • Diplomstudium Deutsche Philologie
  • Diplomstudium Klassische Philologie - Griechisch
  • Diplomstudium Klassische Philologie - Latein
  • Diplomstudium Romanistik: Französisch
  • Diplomstudium Romanistik: Italienisch
  • Diplomstudium Romanistik: Spanisch
  • Diplomstudium Sprachwissenschaft
  • Diplomstudium Studienzweig: Allgemeine und Angewandte Sprachwissenschaft
  • Diplomstudium Studienzweig: Indogermanistik
  • Diplomstudium Übersetzen und Dolmetschen
  • Diplomstudium Studienzweig: Übersetzen
  • Diplomstudium Studienzweig: Dolmetschen
  • Diplomstudium Studienzweig: Medienkommunikation
  • Diplomstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Unterrichtsfach Englisch
  • Unterrichtsfach Deutsch
  • Unterrichtsfach Französisch
  • Unterrichtsfach Italienisch
  • Unterrichtsfach Spanisch
  • Unterrichtsfach Russisch
  • Unterrichtsfach Griechisch
  • Unterrichtsfach Latein

Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Doktoratsstudium ist mit Ausnahme von § 64 Abs. 5 UG 2002 durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplomstudiums oder Masterstudiums oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Doktoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Module und Dissertation

AB
Pflichtmodule  20 ECTS-APDissertation 150 ECTS-AP
1. Wissenschaftliche Grundlagen/Kernkompetenzen zum Dissertationsthema 10 ECTS-AP 2. Interdisziplinäres DissertantInnen-Seminar5 ECTS-AP 3. Verteidigung der Dissertation (Rigorosum) 5 ECTS-AP Wahlmodule: 10 ECTS-AP. Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient. Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Literaturwissenschaft und Kulturwissenschaft zu entnehmen. Die oder der Studierende hat ein Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen bzw. Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen. Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

AbsolventInnen des Doktoratsstudiums Literatur- und Kulturwissenschaft verfügen über ein systematisches Verständnis ihrer Forschungsdisziplin und beherrschen die Methoden ihres Faches. Durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit haben sie einen eigenen Beitrag zur Forschung geleistet, der einer nationalen und internationalen Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält; sie identifizieren wissenschaftliche Fragestellungen und führen diese selbstständig einer kritischen Analyse zu. Sie verfügen über die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren. Sie sind qualifizierte NachwuchswissenschaftlerInnen und befähigt, den gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und/oder kulturellen Fortschritt einer Wissensgesellschaft in einem akademischen oder nichtakademischen Umfeld voranzutreiben. Sie sind qualifiziert, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit KollegInnen, Studierenden und ExpertInnen zu diskutieren und vor studentischem bzw. akademischem Publikum oder interessierten fachfremden Personen vorzutragen bzw. diese Erkenntnisse zu vermitteln und sie verfügen über die Fähigkeit, sich konstruktiv in einen interdisziplinären Diskurs einzubringen. 

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln. NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Tätigkeit in der universitären Forschung, Lehre und in außeruniversitären Forschungsinstitutionen sowie in Journalismus, Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen, Theater, Film, Neuen Medien, Sprachberatung, technischer Redaktion und im Bereich des (literarischen) Übersetzens.

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
 Österreichische   Notenskala Definition  %-Satz 
 1 SEHR GUT:  Hervorragende Leistung78,4= 100%
 2  GUT:  Generell gut, einige Fehler16,8
 3 BEFRIEDIGEND:  Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler4,3
 4 GENÜGEND:  Leistung entspricht den Minimalkriterien0,5
 5 NICHT GENÜGEND:  Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

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