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FAQ – Universität Innsbruck

 

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Häufig gestellte Fragen rund um das Masterstudium

Hier finden Sie Anworten auf viele Fragen. Diese Aufstellung ist aus den Anfragen per Mail oder Telefon von Studierenden entstanden. Wir haben folgende Gliederung angelegt:

#01 Studienkoordination
#02 Zulassung zum Studium - vor dem Studium
#03 Studienorganisation - im Studium
#04 Fragen zu einzelnen Modulen oder Lehrveranstaltungen - im Studium
#04a Fragen zu den Pflichtmodulen
#04b Fragen zu den Wahlmodulen
#05 Fragen zum Thema Masterarbeit - im Studium

#06 Fragen zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen - im Studium
#07 Fragen zum Studienabschluss und zu weiterführenden Studien - nach dem Studium
#08 Sonstige Fragen

Wenn Sie Vorschläge für Verbesserungen und Änderungen oder zusätzliche Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Mitarbeit: gender-studies@uibk.ac.at  

 


#01 Studienkoordination

Wohin wende ich mich mit Fragen zum Studium?

Sie können sich jederzeit an die Studienkoordination wenden: gender-studies@uibk.ac.at
Es gibt auch die Möglichkeit einen Beratungstermin zu vereinbaren (derzeit nur telefonisch oder online). Telefonisch erreichen Sie die Koordination unter 0512-507-9810, aus dem Ausland 0043 512 507 9810.

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#02 Zulassung zum Studium - vor dem Studium

Wohin wende ich mich mit Fragen zur Zulassung?

Sie können sich an die Studienabteilung wenden: studienabteilung@uibk.ac.at

Vielleicht finden Sie Ihre Antworten auf diesen Seiten:

 

Gibt es die Möglichkeit sich für mehrere Masterstudien einzuschreiben?

Ja, das ist ohne weiteres möglich.

 

Die Allgemeine Zulassungsfrist ist vorbei, kann ich noch inskribieren?

Ja. Es gibt noch eine Nachfrist. Hier finden Sie eine Aufstellung von wichtigen Terminen und Fristen: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#termine

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Masterstudium zugelassen zu werden?

Grundsätzlich ist ein Studienabschluss erforderlich, d.h. ein fachlich in Frage kommendes Bachelor- oder anderes gleichwertiges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, um für das Masterstudium zugelassen werden zu können.

 

Woher weiß ich, ob mein Studium gleichwertig oder fachlich in frage kommend ist?

Wenn Sie eines der folgenden Studien absolviert haben, sind Sie in jedem Fall berechtigt - hier die Liste zum Aufklappen

  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Französisch (2009W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2009W)
  • Bachelorstudium Geschichte (2009W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2009W)
  • Bachelorstudium Slawistik (2009W)
  • Bachelorstudium Spanisch (2009W)
  • Bachelorstudium Anglistik und Amerikanistik (2015W)
  • Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
  • Bachelorstudium Europäische Ethnologie
  • Bachelorstudium Französisch (2015W)
  • Bachelorstudium Germanistik (2015W)
  • Bachelorstudium Geschichte (2015W)
  • Bachelorstudium Italienisch (2015W)
  • Bachelorstudium Katholische Religionspädagogik
  • Bachelorstudium Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät
  • Bachelorstudium Philosophie an der Philosophisch-Historischen Fakultät
  • Bachelorstudium Politikwissenschaft Bachelorstudium Slawistik (2015W)
  • Bachelorstudium Soziologie Bachelorstudium Spanisch (2015W)
  • Bachelorstudium Sprachwissenschaft
  • Bachelorstudium Translationswissenschaft
  • Bachelorstudium Vergleichende Literaturwissenschaft
  • Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
  • Diplomstudium Internationale Wirtschaftswissenschaften

Wenn Sie ein anderes Bachelorstudium abeschlossen haben, wenden Sie sich am besten an die Studienabteilung.

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#03 Studienorganisation - im Studium

Wo finde ich den aktuellen Studienplan (= Curriculum)?

Die aktuelle Version des Curriculums ist hier zu finden: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-gender-culture-and-social-change/index.html.de#curriculum

 

Wie erfahre ich von Änderungen im Studienplan oder im Lehrangebot usw.?

Mit einer Anmeldung zum Newsletter bekommen Sie alle relevanten Informationen aus erster Hand – Anmeldung auf der Startseite: https://www.uibk.ac.at/ma-gender/#

 

Wie plane ich mein Studium - Was soll ich wann machen?

Es gibt einen empfohlenen Studienverlauf – hier zum Download https://www.uibk.ac.at/ma-gender/basics/empfohlener_studienverlauf_2021.pdf
Mit Fragen können Sie sich gerne an die Studienkoordination wenden: gender-studies@uibk.ac.at

 

Wie häufig werden die Lehrveranstaltungen angeboten?

Die Begleitseminare zur Masterarbeit (Pflichtmodul 6) werden in jedem Semester angeboten. Alle anderen Lehrveranstaltungen werden einmal im Studienjahr angeboten.


Gibt es bei den Pflichtmodulen 1 bis 4 eine Reihenfolge, die einzuhalten ist?

Nein. Die Pflichtmodule sind nummeriert, bauen inhaltlich aber nicht aufeinander auf.

Hinweis: Es macht Sinn die Pflichtmodule 1 bis 4 in den ersten beiden Semestern abzuschließen, weil sie Voraussetzung für das Pflichtmodul 6 sind; auch für das Wahlmodul 8 Praxis (Reflexionsseminar Praxis) müssen 3 Module, davon 2 Pflichtmodule abgeschlossen sein. 


Wie kann ich den Wahlbereich im Ausmaß von 50 ECTS-AP gestalten?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die 50 ECTS-AP im Wahlbereich zu absolvieren.

  • Die Wahlmodule 1-11 sind fachspezifische Module mit Gender-Fokus.
  • Im Rahmen des Wahlmoduls 12 Interdisziplinäre Kompetenzen und Wahlmodul 13 Individuelle Schwerpunktsetzung können Lehrveranstaltungen frei und nach Interesse aus anderen MA-Studien zusammengestellt werden. Beim Wahlmodul 12 können einzelne LEHRVERANTALTUNGEN besucht werden, bei der Individuellen Schwerpunktsetzung (Wahlmodul 13) größere Einheiten – also MODULE – daher auch Schwerpunktsetzung.
  • Es ist auch möglich ein Wahlpaket im Ausmaß von 30 ECTS-AP – anstatt der Wahlmodul 12 und 13 – zu besuchen.

 

Welche Wahlpakete kann ich besuchen?

Die Liste der Wahlpakete für MASTERSTUDIEN ist hier zu finden: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ergaenzungen/index.html.de#MA

Wahlpakete für BACHELORSTUDIEN können nicht für ein Masterstudium angerechnet werden.

 

Was tun, wenn beim Wahlmodul 13 Individuelle Schwerpunktsetzung die 20 ECTS-AP knapp nicht erreicht werden?

Kein Problem. In diesem Fall können die fehlenden ECTS-AP mit einer einzelnen Lehrveranstaltung komplettiert werden.

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#04 Fragen zu einzelnen Modulen oder Lehrveranstaltungen - im Studium
#04a Fragen zu Pflichtmodulen

Wann werden die Pflichtmodule angeboten?

Die Pflichtmodule 1 und 3 werden im Wintersemester, die Pflichtmodule 2 und 4 im Sommersemester angeboten.

Im Pflichtmodul 5 gibt es KEINE Lehrveranstaltung. Sie können die Vorarbeiten jederzeit erledigen. Es wird empfohlen das Pflichtmodul 5 im 3. Semester bzw. in jedem Fall VOR dem Besuch der Seminare im Pflichtmodul 6 abzuschließen.

Das Pflichtmodul 6 wird in jedem Semester angeboten.

 

Was ist das Pflichtmodul 5 Vorbereitung Masterarbeit und was ist zu tun?

Beim Pflichtmodul 5 gibt es KEINE Lehrveranstaltung. Es geht darum Vorarbeiten für die Masterarbeit zu erledigen:

  • Vereinbarung des Themas, des Umfangs und der Form der Masterarbeit auf Basis einer inhaltlichen Kurzbeschreibung (Exposé)
  • Vereinbarung der Arbeitsabläufe und des Studienfortgangs
  • Planung eines entsprechenden Zeitrahmens für die Durchführung der Masterarbeit.

Diese Arbeiten werden von der Betreuungsperson bestätigt. Dafür gibt es dieses Formular: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten-servicestelle/pruefungsreferate/forms/vorbereitung-masterarbeit.docx

 

Wie schreibe ich ein Exposé?

Bei der Vorbereitung der Masterarbeit ist das Exposé ein wichtiger Schritt. Für die Teilnahme am Begeitseminar zur Masterarbeit ist ein vorhandenes Exposé zudem Voraussetzung. Das Verfassen eines Exposés ist nicht einfach und bei einem interfakultären Studium noch einmal komplexer. Daher haben die Lehrenden im Interfakultären MA Gender, Kultur und Sozialer Wandel gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, um den Prozess zu untersützen. Das Dokument kann zugleich als Vorlage verwendet werden. Der Leitfaden Exposé als Word-Vorlage ist hier zu finden

 


Ich möchte mich zu den Begleitseminaren für die Masterarbeit (Pflichtmodul 6) anmelden, welche Voraussetzungen gibt es?

Die Pflichtmodule 1 bis 4 müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein. Ohne diese Voraussetzung werden Sie nicht zugelassen. Es macht Sinn, dass auch das Pflichtmodul 5 schon abgeschlossen ist; LV-Leitungen des Pflichtmodul 6 können dies auch als Vorleistung formulieren.

Ausnahme: Wenn Sie die Lehrveranstaltungen der Pflichtmodule 1 bis 4 schon besucht haben, aber die Noten noch nicht eingetragen sind, können Sie vorübergehend an den Seminaren teilnehmen. Wenn die Noten bis zum Ende der Nachfrist (30. April und 30. November) nicht eingetragen sind, können Sie die Seminare nicht abschließen. 

#04b Fragen zu Wahlmodulen

Beim Wahlmodul 6 stehen 4 Lehrveranstaltungen zu Auswahl. Wie soll ich das Modul belegen?

Es gibt 2 Möglichkeiten das Wahlmodul 6 abzuschließen und 10 ECTS-AP zu erreichen:

  • Variante 01: VO Geschlechterrecht (4 ECTS-AP) und SE Geschlecht und Recht: Normen und Normierungen (6 ECTS-AP)
  • Variante 02: VO Geschlechterrecht (4 ECTS-AP) und VU Ausgewählte Themen der Moraltheologie (4 ECTS-AP) und VO Religionen der Welt (2 ECTS-AP)

 

Ich habe Lehrveranstaltungen im Wahlmodul 6 vor der Studienplanänderung mit 1.10.2021 besucht, das Modul aber nicht ganz abgeschlossen. Wie funktioniert die Anrechnung?

Das SE Moraltheologie: Gender-Moral (3 ECTS-AP) wird als VU Ausgewählte Themen der Moraltheologie (4 ECTS-AP) angerechnet.
Die VO Religionsgeschichte (3 ECTS-AP) wird als VO Religionen der Welt (2 ECTS-AP) angerechnet.

Hinweis: Bei der VO aus dem Geschlechterrecht (4 ECTS-AP) und dem SE Geschlecht und Recht: Normen und Normierungen (6 ECTS-AP) hat sich nichts verändert.


Welche rechtswissenschaftliche Vorlesung im Wahlmodul 6 wird angerechnet?

Es werden zwei verschiedene Vorlesungen angeboten; im WiSe die VO Recht Macht Geschlecht und im SoSe die VO Gender, Sex und Sexualität im Recht. Sie können auswählen, welche sie besuchen möchten.

Hinweis: Falls Sie beide Vorlesungen besuchen möchten, können Sie eine Vorlesung für das Wahlmodul 12 Interdiziplinäre Kompetenzen verwenden.

 

Ich möchte das Wahlmodul 8 Praxis belegen. Was ist zu beachten?

  • Die Praxis (200 Stunden) muss VORAB von der Studienbeauftragen genehmigt werden. Wie das funktioniert? – Infos hier: https://www.uibk.ac.at/ma-gender/praxis-wahlmodul/
  • Beim Besuch des Reflexionsseminars darf die Praxis nicht länger als 1 Jahr zurückliegen.
  • Das Reflexionsseminar Praxis wird immer im WiSe angeboten.
  • Damit Sie das Reflexionsseminar besuchen können, müssen 3 Module - davon 2 Pflichtmodule - zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein. Wenn das nicht der Fall ist, wird Ihre Anmeldung nicht bestätigt.

 

Ich möchte das Reflexionsseminar Praxis (Wahlmodul 8) besuchen, welche Voraussetzungen gibt es?

3 Module, davon 2 Pflichtmodule, müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen sein. Wenn das nicht der Fall ist, wird Ihre Anmeldung nicht bestätigt.

 

Welche Lehrveranstaltungen sind für das Wahlmodul 12 Interdisziplinäre Kompetenzen anrechenbar?

Bei diesem Modul können Lehrveranstaltungen frei nach individuellen Interessen gewählt werden. Folgendes ist zu beachten:

  • WICHTIG ist , dass es sich um Lehrveranstaltungen aus MASTERSTUDIEN handelt. LVs aus BA- oder PhD-Studien und oder Sprachkurse sind nicht anrechenbar.
  • Alle LV-Typen sind anrechenbar, also VO, VU, SE usw.
  • Es gelten die Anmeldevoraussetzungen der jeweiligen Curricula.
  • Die Wahl muss nicht mit der Studienausrichtung übereinstimmen (Gender, Kultur, Sozialer Wandel).

 

Welche Lehrveraltungen sind für das Wahlmodul 13 Individuelle Schwerpunktsetzung anrechenbar?

Im Rahmen der Individuellen Schwerpunktstezung können Module aus anderen MASTERSTUDIEN im Umfang von 20 ECTS-AP absolviert werden.
Wenn die 20 ECTS-AP mit Modulen nicht erreicht wird, kann mit einer einzelnen Lehrveranstaltung ergänzt werden.

 

Hinweis: Anstatt der Wahlmodule 12 und 13 können Sie eine Ergänzung  (Wahlpaket) besuchen.
Wahlpakete (Ergänzungen) sind Module im Umfang von 30 ECTS-AP, welche die fachlichen Inhalte um Inhalte anderer Fachdisziplinen/Studien, die nicht aus dem eigenen Studium stammen, ergänzen.
Die Liste der Ergänzungen für MASTERSTUDIEN finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ergaenzungen/#MA

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#05 Fragen zum Thema Masterarbeit - im Studium

Ich suche eine Betreuungsperson für meine Masterarbeit – gibt es eine Liste?

Ja. Eine Liste mit möglichen Betreuungspersonen ist hier zu finden: https://www.uibk.ac.at/ma-gender/masterarbeit/masterarbeit_betreuung.html

Wenn Sie hier nicht fündig werden, wenden Sie sich an die Studienkoordination: gender-studies@uibk.ac.at

 

Ist es möglich eine (größere) Masterarbeit für zwei Studien zu verfassen?

Nein. Das ist nicht möglich.

 

Wie sieht ein Exposé aus? Was muss ich beachten?

Die Lehrenden im MA GKSW haben gemeinsam einen Leitfaden Exposé entwickelt, der zugleich als Vorlage vewendet werden kann.

 

Gibt es eine Vorlage für das Deckblatt der Masterarbeit?

Ja, es gibt diese Vorlage für das Deckblatt.

 

Welche Richtlinien für die Formatierung der Mastarbeit ist zu beachten?

Für das MA GKSW gibt es keine eigenen Formatierungsvorgaben. Es sind die Vorgaben des Institutes oder der Fakultät der Betreuungsperson zu verwenden. Bitte besprechen Sie sich dazu mit Ihrer Betreuungsperson.

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#06 Fragen zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen - im Studium

Kann ich Lehrveranstaltungen aus einem anderen Studium anrechnen lassen?

Ja. Es können Lehrveranstaltungen aus anderen Master- oder Diplomstudien angerechnet werden.

Die Formulare für die Anrechnung finden Sie hier:

 

Kann ich Lehrveranstaltungen aus einem BA-Studium anrechnen lassen?

Nein.

 

Kann ich Lehrveranstaltungen aus einem PhD-Studium anrechnen lassen?

Nein.


Welche Lehrveranstaltungen können angerechnet werden?

Für das Wahlmodul 12 Interdisziplinäre Kompetenzen können alle LEHRVERANSTALTUNGEN aus Masterstudien an der Universität Innsbruck angerechnet werden (insgesamt 10 ECTS-AP).

Für das Wahlmodul 13 Individuelle Schwerpunktsetzung können MODULE aus Masterstudien an der Universität Innsbruck angerechnet werden (insgesamt 20 ECTS-AP).

Für die Anrechnung aller anderen Lehrveranstaltungen müssen die Inhalte zu 80% mit jenen im Curriculum übereinstimmen. Das aktuelle Curriculum ist hier zu finden: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-gender-culture-and-social-change/index.html.de#curriculum

 

Kann ich Lehrveranstaltungen aus einem Master- oder Diplomstudium an einer anderen Universität anrechnen lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Für die Wahlmodule 12 und 13 gilt - siehe vorhergehende Frage. 

Bitte beachten Sie, dass für alle anderen Module die Inhalte zu 80% mit jenen im Curriculum übereinstimmen müssen. Das aktuelle Curriculum ist hier zu finden: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ma-gender-culture-and-social-change/index.html.de#curriculum

Die Formulare für die Anrechnung sind hier zu finden:

 

Kann die Ringvorlesung Gender Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck im MA GKSW angerechnet werden?

Ja. Die RVO Gender Medizin kann im Wahlmodul 12 Interdisziplinäre Kompetenzen angerechnet werden.
Damit Sie die Lehrveranstaltung besuchen können, muss ein Antrag auf Mitbelegung an der Medizinischen Universität gestellt werden. Die Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/#mitbelegung

 

Können die Kurse des Sprachenzentrums (vormals ISI) angerechnet werden?

Nein. Das ist nicht möglich, weil es sich nicht um curriculare Lehre handelt.

Hinweis: Manche Dinge sind nicht direkt für das Studium anrechenbar und bringen Sie trotzdem weiter voran. Unsere Empfehlung, nutzen Sie das breitgefächerte Angebot des Sprachenzentrums – Sprachen öffnen neue Welten: https://www.uibk.ac.at/sprachenzentrum/

 

Können die Kurse der International Summer School (University of New Orleans) angerechnet werden?

Ja. Das ist möglich, weil es eine entsprechende Vereinbarung gibt. Die Kurse der Summer School finden Sie im Lehrveranstaltungsverzeichnis in der Kategorie Interdisziplinäres und zusätzliches Angebot.

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#07 Fragen zum Studienabschluss und zu weiterführenden Studien - nach dem Studium

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Studienabschluss finden Sie hier: https://www.uibk.ac.at/ma-gender/masterarbeit/

 

Kann nach Abschluss für das Studium eine Gesamtnote erstellt werden?

Ja. Die Erstellung der Gesamtnote erfolgt nach der Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (§ 7). Für die Ermittlung wird der Schnitt aus allen absolvierten Modulen (die mit der Note 1 bis 4 beurteilt wurden) + 1 (= Masterarbeit) errechnet.

Die Gesamtnote wird NICHT automatisch, sondern auf Antrag ausgestellt. Wenn das Abschlusszeugnis im Prüfungsreferat abholt wird, können die Mitarbeiter:innen das Dokument ausstellen.

 

Gibt es ein Doktorats- bzw. PhD-Studium Gender Studies?

Nein. Leider gibt es in Österreich noch kein einschlägiges Doktorats- oder PhD-Studium

 

Welches Doktorats- bzw. PhD-Studium an der Universität Innsbruck kann ich nach dem Abschluss des MA GKSW wählen?

Leider gibt es KEIN direktes Anschlussstudium. Sie können sich für die Doktorats- bzw. PhD-Studien der beteiligten Fakultäten bewerben. Bitte rechnen Sie mit Auflagen – d.h. Inhalte in Form von Lehrveranstaltungen, die Sie nachholen müssen.

Hinweis: Wenn Sie sich für ein Doktorat interessieren, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Studiendekanat Kontakt auf. Hier die Liste: https://www.uibk.ac.at/fakultaeten/studiendekan-innen/. Im Rahmen des Masterstudiums könnten Sie 30 ECTS-AP (Wahlmodul 12 und 13) für die vorgeschriebenen Auflagen verwenden. Ob das möglich ist, entscheidet die zuständige Studiendekanin*.

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#08 Sonstige Fragen

Warum wurde ein Seminar, dass ich begonnen, aber nicht abgeschlossen habe, mit Nicht Genügend beurteilt?

Weil Sie sich nicht abgemeldet haben. Wenn Sie ein Seminar beginnen und sich bei der LV-Leitung nicht abmelden, wird die erbrachte Leistung beurteilt.

 

Ich studiere ein BA-Studium und möchte eine Lehrveranstaltung des Masterstudiums absolvieren - geht das?

Nein, das geht leider nicht. Sie können sich grundsätzlich nur Lehrveranstaltungen anrechnen lassen, die für Bachelor-Studien angeboten werden.


Ich bin in einem anderen Masterstudium inskribiert. Kann ich die die Seminare des Masters besuchen, wenn ich nicht die Studienkennzahl 907 habe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Den Vorrang bei der Platzvergabe in Seminaren erhalten allerdings Studierende mit der Studienkennzahl 907 (damit keine Studienzeitverzögerung entsteht). Wenn noch Plätze frei sind, können Sie an den Seminaren teilnehmen.

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