This is a cache of https://www.uibk.ac.at/de/studien/ba-wirtschaftsrecht/2015w/. It is a snapshot of the page at 2024-11-06T16:22:39.554+0100.
2015W – Universität Innsbruck

Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

Curriculum (2015W)

Bachelor des Wirtschaftsrechts, LL.B. (Wirtschaftsrecht)

Dauer / ECTS-AP
​​​​​​6 Semester / 180 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Sprache
Deutsch

Voraussetzung
Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis

Fakultät
Rechtswissenschaftliche Fakultät

Niveau der Qualifikation
Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6

ISCED-F
0421 Recht

Studienkennzahl
UC 033 500


* Informationen zum Curriculum (2015W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Studieneingangs- und Orientierungsphase

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:

  1. SL Einführung in die öffentlichrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (1 SSt, 2 ECTS-AP, § 8 Z 1 lit a),
  2. SL Einführung in die privatrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts (2 SSt, 3 ECTS-AP, § 8 Z 1 lit b),
  3. VO Betriebswirtschaftliches Denken und Management (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 8 Z 12 lit a),
  4. VO Grundlagen der Volkswirtschaft (2 SSt, 4 ECTS-AP, § 8 Z 13 lit a).

(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs-und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 17 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

5,0 ECTS-AP: PM Einführung in das Wirtschaftsrecht
7,5 ECTS-AP: PM Einführung in die Volkswirtschaft
7,5 ECTS-AP: PM Einführung in die Betriebswirtschaft
7,5 ECTS-AP: PM Europarecht

  7,5 ECTS-AP: PM Öffentliches Wirtschaftsrecht
15,0 ECTS-AP: PM Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Rechnungswesen 1: Externes Rechnungswesen

  2,5 ECTS-AP: PM Einführung in das zivilgerichtliche Verfahren
  5,0 ECTS-AP: PM Grundlagen des Managements: Organisation und Personal
22,5 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht

12,5 ECTS-AP: PM Unternehmensrecht
10,0 ECTS-AP: PM Steuerrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Rechnungswesen 2: Internes Rechnungswesen

12,5 ECTS-AP: PM Arbeits- und Sozialrecht
10,0 ECTS-AP: PM Strafrecht
  5,0 ECTS-AP: PM Materielles Finanzstrafrecht
  5,0 ECTS-AP: PM Grundlagen des Managements: Investititon und Finanzierung
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul 1
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul 2
15,0 ECTS-AP: PM Seminar mit Bachelorarbeit

BA Wirtschaftsrecht_2021

Termine

Erstsemestrigen-Tutorium Jus & Wirtschaftsrecht
Freitag, 29. September 2022, 10:00 Uhr HS 4

Anmeldung über Link erforderlich:
https://forms.gle/QiaPumCBdJyC5ahaA
Anmeldeschluss:
16. September 2022

13.02.2023 bis einschließlich 17.02.2023
Anmeldefrist: Montag,30.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 12:00 Uhr

17.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023
Anmeldefrist: Montag, 03.04.2023 bis einschließlich 10.04.2023 12:00 Uhr

22.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023
Anmeldefrist: Montag, 08.05.2023 bis einschließlich 15.05.2023 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten.

12.07.2024 bis einschließlich 19.07.2024
Anmeldefrist: Montag, 01.07.2024 bis einschließlich 08.07.2024 12:00 Uhr

13.09.2024 bis einschließlich 20.09.2024
Anmeldefrist: Montag, 02.09.2024 bis einschließlich 09.09.2024 12:00 Uhr

06.12.2024 bis einschließlich 13.12.2024
Anmeldefrist: Montag, 25.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten

Anmeldung

Einteilung der Prüfungskandidat/innen

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung20,4= 100 %
2 GUT: Generell gut, einige Fehler26,4
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler27,1
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien26,1
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

Dezember 2021

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Anerkennungen

Nach oben scrollen