This is a cache of https://www.uibk.ac.at/de/architektur/studium/master/. It is a snapshot of the page at 2024-11-28T16:54:08.044+0100.
Master – Universität Innsbruck

Masterstudium Architektur

Studienprofil Aktuelles Curriculum (2019w) Aktuelle Termine Masterprüfungen    

Aufbau des Studiums

Studienorganisation rund um die Masterarbeit

Pflichtmodul 3: Entwerfen Pre-Diploma

Das Modul ist wie ein Entwurfsprogramm konzipiert und dient der Themenfindung und Bereitung der theoretischen und methodischen Grundlagen für die Masterarbeit. Es wird im Idealfall bei dem/der zukünftigen Betreuer:in der Masterarbeit belegt. 

Die Anmeldung erfolgt über lfu:online während der Anmeldefristen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen – entweder zu "EP Pre-Diploma" (Entwurf) oder zu "SE Pre-Diploma" (theoretische Arbeit). Den Betreuenden steht es frei, bei der Anmeldung Portfolios mit Arbeitsproben zu verlangen – dies ist jeweils im Vorlesungsverzeichnis entsprechend vermerkt. Die Anmeldung zum "Pre-Diploma" gilt auch für die weiteren Fächer im Pflichtmodul 3 – das sind das SE "Präsentation und Vermittlung" und das "SE zur Masterarbeit". 

Nach dem Pre-Diploma sollte mit der/dem Wunschbetreuer:in eine Betreuungszusage getroffen werden, die im Idealfall auch schriftlich dokumentiert ist und zum nächsten Schritt – der Vorbereitung der Masterarbeit – führt.

Pflichtmodul 6: Vorbereitung Masterarbeit

Das Lernziel dieses Moduls ist das Verfassen einer inhaltlichen Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit in Absprache mit dem/der Wunschbetreuer:in. In diesem 1-seitiges Exposé sollen Inhalt und Methode – ob es sich um eine theoretische Arbeit oder einen Entwurf handelt –, der architektonische Bezug, Referenzen, Bibliographie und ein Zeitplan enthalten sein.

Dieses Modul kann unmittelbar nach Abschluss des "Pre-Diploma" bzw. der LV "SE zur Masterarbeit" absolviert werden, die erfolgreiche Teilnahme wird durch Einreichung des Formulars  Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit  im Prüfungsreferat bestätigt. Damit sind die Voraussetzungen für den nächsten Schritt – Anmeldung der Masterarbeit – erfüllt.

Anmeldung der Masterarbeit

Diplom- oder Masterarbeiten sind unter Angabe von Thema und Betreuer:in vor Aufnahme der Bearbeitung mittels des Formulars  Anmeldung einer Diplom- oder Masterarbeit im Prüfungsreferat anzumelden. ACHTUNG: gemäß § 24 Abs. 4 der Satzung / Studienrechtliche Bestimmungen hat das studienrechtliche Organ das Recht, binnen einen Monats Thema oder Betreuer:in abzulehnen! – Deshalb ist es auch sinnvoll, die Arbeit nicht erst unmittelbar vor dem beabsichtigten Prüfungstermin anzumelden. 

Der Anmeldung beizulegen ist das 1-seitige Exposé (siehe oben – Pflichtmodul 6) in welchem die geplante Masterarbeit kurz beschrieben ist. 

Sollte sich der exakte Titel der Arbeit im Laufe der Bearbeitung verändert haben, wird dies im Zuge der Buchabgabe im Prüfungsreferat automatisch berücksichtigt. Im Falle eines grundlegenden Themen- und/oder BetreuerInnenwechsels ist die Arbeit jedenfalls neu anzumelden.

Masterarbeit

Die Ausarbeitung der Masterarbeit hat grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung, wobei gemäß UG 2002 § 81 " […] das Thema so zu wählen ist, dass eine Bearbeitung innherhalb von 6 Monaten möglich ist". Die Ausarbeitungsreife sowie die Arbeit selbst wird ausschließlich durch den/die Betreuer:in beurteilt. Mit formaler (und positiver) Beurteilung der Arbeit (Note für die "Buchabgabe") kann die Masterarbeit beim Prüfungsreferat eingereicht werden und der/die Studierende sich zum studienabschließenden Modul "Verteidigung der Masterarbeit" anmelden. 

Die Fakultät für Architektur gibt bewusst keine strengen formalen Regeln (Format, Schriftart, …) für die Masterarbeitsbücher vor. Einige wenige Minimalanforderungen müssen jedoch eingehalten werden:

[Vorgabe bis 30.10.2023] Es ist jedenfalls 1 gebundenes Exemplar der Diplom-/Masterarbeit im Prüfungsreferat abzugeben – dieses geht in den Bestand der Universitätsbibliothek über. Ein weiteres Exemplar ist für den/die Betreuer/in vorgesehen, wobei hier individuell zu klären ist, ob alternativ eine digitale Abgabe (pdf) bevorzugt wird.

[Vorgabe ab 01.11.2023] Die Masterarbeit ist jedenfalls in digitaler Form einzureichen. Ob darüber hinaus auch ein gedrucktes/gebundenes Exemplar einzureichen ist, ist mit dem/der Betreuer/in abzuklären und kommt z.B. dann zur Anwendung, wenn die digitale Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt erfolgen kann. Im gebundenen Exemplar ist der Inhalt der Arbeit jedenfalls vollständig und ohne Einschränkungen (keine geschwärzten Bilder) darzustellen. Der genaue Ablauf der unterschiedlichen Formen der Einreichung ist auf der   Website des Prüfungsreferats zusammengefasst.

Für gebundene Arbeiten gilt darüber hinaus:

  • Es werden keine losen Blätter in Büchern, keine Mappen mit losen Blättern und keine Spiralbindungen, sondern nur weich oder hart gebundene Exemplare bis zum maximalen Format DIN A3 akzeptiert.
  • Arbeiten, die aus mehreren Teilen bestehen, sind zusammenzubinden oder auf max. 2 gebundene Bücher aufzuteilen.
  • Jedes Buch muss ein Deckblatt mit folgenden Informationen beinhalten:
    • Name des/der Studierenden
    • Titel der Arbeit
    • den Wortlaut:
      "[Diplom-/] Masterarbeit
      eingereicht an der
      Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
      Fakultät für Architektur
      zur Erlangung des akademischen Grades
      Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur"
    • Name des Beurteilers / der Beurteilerin
    • Ort, Datum (Monat, Jahr)
  • Das gebundene Exemplar der Masterarbeit hat eine unterschriebene eidesstattliche Erklärung gemäß  dieser Vorlage zu enthalten (z.B. als letzte Seite).

Seit 1. Oktober 2017 ist bezüglich der Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten an der LFUI folgende Änderung der Studienrechtlichen Bestimmungen in Kraft (veröffentlicht im mitteilungsblatt Nr. 59 dJ. 2016/17):

Richtlinien der Universität Innsbruck zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten

  1. Diese Richtlinien legen die Form der im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck gemäß § 24 (6) und § 25 (7) vorgesehenen zusätzlichen elektronischen Einreichung und der Übergabe wissenschaftlicher Arbeiten (Diplom- und Masterarbeiten sowie Dissertationen) gemäß § 86 (1) Universitätsgesetz 2002 fest.
  2. Ziel dieser Richtlinien ist es, die langfristige Archivierung und Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Arbeiten Studierender sicherzustellen und den Open Access Gedanken im Sinne der von der Universität Innsbruck unterzeichneten „Berliner Deklaration über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ zu fördern.
  3. Alle Studierenden eines Diplom-, Master- oder Doktoratsstudiums sind verpflichtet, eine PDF- Fassung ihrer wissenschaftlichen Arbeit und die dazugehörigen Metadaten über das Upload- Formular der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (http://diglib.uibk.ac.at/upload) einzureichen.
  4. Im Upload-Formular können die Studierenden die öffentliche Zurverfügungstellung online ihrer wissenschaftlichen Arbeiten festlegen. Sie können aus den folgenden Optionen auswählen:
    • Weltweiter Online-Zugang ohne Einschränkung (im Sinne des Open-Access-Gedankens)
    • Kein Online-Zugang
  5. Am Ende des Upload-Vorgangs erhalten die Studierenden eine Erfassungsbestätigung, die gemeinsam mit der gedruckten wissenschaftlichen Arbeit im Prüfungsreferat einzureichen ist.
  6. Die Universitäts- und Landesbibliothek Tirol (Abt. für Digitale Services) wird über den Abschluss des Studiums durch die Prüfungsreferate benachrichtigt. Im Anschluss daran erfolgt die Freigabe der wissenschaftlichen Arbeit in der Digitalen Bibliothek der Universität Innsbruck (http://diglib.uibk.ac.at/) unter Berücksichtigung des gewählten Online-Zugangs.

Bei der ab 1. November 2023 verbindlichen digitalen Einreichung von Diplom- bzw. Masterarbeiten ist sicherzustellen, dass durch die Online-Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Bildrechte, sonstige Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Datenschutzrechte sowie Geschäftsgeheimnisse. Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, muss vor Einreichung der der wissenschaftlichen Arbeit mit dem/der Betreuer/in geklärt werden, ob eine Sperre bzw. Teilveröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit in Frage kommt.

Die im mitteilungsblatt Nr. 64 vom 09.08.2023 veröffentlichte Richtlinie präzisiert die diesbezüglichen Verfahrensweisen, eine detaillierte Darstellung der Abläufe ist auf der  Website des Prüfungsreferats  zu finden.

Pflichtmodul 7: Verteidigung der Masterarbeit

Zum Abschluss des Studiums wird die Masterarbeit in einer kommissionellen Prüfung – der sog. "Masterprüfung" oder "Defensio" öffentlich präsentiert. Die Termine dafür sind individuell mit den Betreuenden und den Instituten zu organisieren.

Die Anmeldung zur Prüfung muss drei Wochen vor dem geplanten Termin im Prüfungsreferat erfolgen.

  • das  Prüfungsprotokoll  (das ist die Liste aller absolvierten Lehrveranstaltungsprüfungen)
  • das Formular  Einreichung der Masterarbeit
  • Beurteilungsformular der Masterarbeit, benotet und von dem/der Betreuer:in unterschrieben (bekommt man ausgefüllt von dem/der Betreuer:in)
  • ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit für die ULB  (inkl.  "Eidesstattlicher Erklärung") und ein weiteres Exemplar – gebunden oder digital – für den/die Betreuer:in (siehe "Formale Bedingungen")
  • die Erfassungsbestätigung der ULB für den Upload am Universitätsserver (siehe "Elektronische Veröffentlichung")
  • das Formular  Anmeldung zur kommissionellen Abschlussprüfung mit allen Daten (Prüfungsdatum / Uhrzeit / Prüfungssenat) mit allen Unterschriften bzw. Bestätigungen des Prüfungssenats.

Alle erforderlichen Formulare sind auch auf der Studienprofilseite zusammengefasst zu finden.

Die Unterlagen werden digital unter pruefungsreferat@uibk.ac.at entgegengenommen, das gebundene Buch ist an einem – hier online – zu vereinbarenden Termin im Prüfungsreferat Technikerstraße 17 abzugeben.

In welcher Weise die Bücher für die Betreuer:innen bereitgestellt und übergeben werden ist individuell zu vereinbaren, ebenso, ob und in welchem Ausmaß physische Modelle erforderlich sind.

Des Weiteren hat das Rektorat für die Abhaltung von virtuellen Prüfungen Richtlinien erlassen, die im mitteilungsblatt vom 12.05.2020 (aktualisiert am 27.01.2022)  nachzulesen sind. Kommissionelle Abschlussprüfungen sind grundsätzlich öffentlich, die Termine und Links zu den Videokonferenzen werden auf der Website der Fakultät angekündigt. Um eine rechtzeitige Bekanntgabe der entsprechenden Links an dekanat-architektur@uibk.ac.at wird gebeten. 

Nach oben scrollen