Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
Lehramtsstudium Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik
Curriculum (2024W)
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck
Master of Education (MEd)
Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Deutsch
Voraussetzung
Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss (mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent und Sprachnachweis
Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakulät für Mathematik, Informatik und Physik
Fakultät für Lehrerinnenbildung
Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F
0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienkennzahl
UC 199 563 xxx | UC 199 xxx 563
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Informationen zum Curriclum
Die Gesamtfassung des Curriculumsspiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Curriculum/Gesamtfassung(ab 01.10.2024)
mitteilungsblatt vom 07.05.2024, 60. Stück, Nr. 731 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- mitteilungsblatt vom 04.08.2021, 99. Stück, Nr. 959 (Äquivalenzliste)
- mitteilungsblatt vom 30.06.2021, 89. Stück, Nr. 898 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 17.06.2020, 39. Stück, Nr. 412 (Berichtigung der Verlautbarung)
- mitteilungsblatt vom 07.08.2019, 73. Stück, Nr. 675 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- mitteilungsblatt vom 23.05.2019, 47. Stück, Nr. 470 (Änderung des Curriculums)
- mitteilungsblatt vom 29.06.2016, 46. Stück, Nr. 490
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium im Verbund LehrerInnenbildung WEST:
- Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Digitale Grundbildung und Informatik
- Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Informatik
- Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit der Spezialisierung Medienpädagogik
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Informatik
- Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
UF Digitale Grundbildung und Informatik
4,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU Didaktik der Digitalen Grundbildung
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Didaktisches Design und Technologieunterstützung im Unterricht
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung
UF Digitale Grundbildung und Informatik
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Spezielle Themen der Fachdidaktik
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum
UF Digitale Grundbildung und Informatik
15 ECTS-AP, 8,0 SSt: Wahlmodul I: Vertiefung der Informatik
oder
15 ECTS-AP, 10 SSt: VO Wahlmodul II: Vertiefung Medienbildung und Gestaltungskompetenz
Bildungswissenschaftliche Grundlage
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium – Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung von bildungswissenschaftlichen Fragestellungen, Problem- und
Themenfeldern aus dem entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungsangebot
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II
5,0 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit
Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
The Secondary School Teacher Training Programme (General Education) qualifies its graduates as teachers in the selected subjects of general education / specialisations for all secondary schools (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Academic Secondary Schools, Intermediate and Higher Technical and Vocational Schools). This study programme also meets the requirements for teaching in intermediate and higher schools in the South Tyrol. In the Master’s programme the knowledge and skills acquired in the Bachelor’s programme is broadened and deepened. Graduates are able to solve problems of teaching in secondary schools in an innovative and creative way. They are able to independently deal with scientific or artistic topics resp. with regards to contents and by using appropriate methods. They are able to participate in expert discourse and to independently acquire more specialist, subject-didactical and pedagogical knowledge and to implement it in their teaching.
Graduates of the Master’s Programme Secondary School Teacher Training (General Education) in the subject of Computer Science have advanced the subject-specific and subject-didactic knowledge acquired in the respective Bachelor’s Programme.
They know different applications of computer science and have a basic understanding of the methods of applied computer science.
Erwartete Lernergebnisse
Folgende Schlüsselkompetenzen werden im Masterstudium vermittelt oder vertieft:
Abstraktion, Formalisierung und kritische Auseinandersetzung mit der gegebenen Problemstellung; selbstständige Problemanalyse, eigenverantwortliche und kreative Problemlösung; klare Präsentation und saubere Dokumentation der erarbeiteten Lösungen sowie Projektmanagement; ergänzend wird eine fundierte Einschätzung der eigenen Arbeit unter rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten geschult. Dazu haben sie sich mit ausgewählten Ergebnissen fachdidaktischer Forschung auseinandergesetzt, und sind in der Lage, diese im eigenen Unterricht praktisch und gezielt einzusetzen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/de/studien/es-scientific-computing/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Dezember 2021A | B | C | D | E |
---|---|---|---|---|
Österreichische Notenskala | Definition | %-Satz | ||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung | 44,3 | =100% | |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler | 33,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler | 18,1 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien | 3,8 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Formulare
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Masterstudiums ist das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" im Prüfungsreferat einzureichen. - Prüfungsprotokoll "Bildungswissenschaftliche Grundlagen"
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Moduls: Konzeption der Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung(der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Anerkennungen
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Ansuchen um Anerkennung von PrüfungenUND Beiblatt
Interdisziplinäre Kompetenzen und Individuelle Schwerpunktsetzung
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UNDBeiblatt| Kontakt: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Ansprechpersonen für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung
Univ.-Prof. Dr. Theo Hug
Studiendekan (ab 01.03.2024)
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann
Informationen für Südtiroler Studierende*
Büro für Südtirolagenden
* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Informationen für Studierende mit Behinderung
Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck
Informationen zum Studium
- Allgemeine Informationen von der Fakultät für LehrerInnenbildung
- Verwaltungsablauf - Studienabschluss
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt der ULB