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Leitfaden für die Einrichtung und Evaluierung von Forschungsschwerpunkten, Forschungsplattformen und Forschungszentren der Universität Innsbruck – Universität Innsbruck

Leitfaden für die Einrichtung und Evaluierung von Forschungsschwerpunkten, Forschungsplattformen und Forschungszentren der Universität Innsbruck

Ziele der Schwerpunktsetzung

Das Schwerpunktsystem der Universität Innsbruck charakterisiert nach innen und außen das strategische Profil der Universität und erlaubt eine zielgerichtete Förderung von Exzellenz in der Forschung. Es ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Forschungsvorhaben und fördert dadurch das inter- und transdisziplinäre Arbeiten. Das Schwerpunktsystem setzt sich zusammen aus Forschungsschwerpunkten, -plattformen und -zentren (FSP, FP und FZ), die die verschiedenen Kompetenzfelder in Forschung und forschungsgeleiteter Lehre repräsentieren und Akzente im Leistungsprofil der Universität setzen.

Organisation

FSP, FP und FZ sind freiwillige Netzwerke von Forscher:innen, die sich einer gemeinsamen Problemstellung unter Anwendung unterschiedlicher theoretischer Methoden annehmen. Dabei verfolgen die beteiligten Forscher:innen parallel unterschiedliche Aufgaben – arbeiten aber in vernetzter Weise an einem gemeinsamen Ziel. FSP, FP und FZ setzen sich aus Vollmitgliedern und assoziierten Mitgliedern zusammen.

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Schwerpunktbildung:

Ein Forschungsschwerpunkt ist der Zusammenschluss international anerkannter Forscher:innengruppen mit dem Ziel der gemeinsamen Bearbeitung eines zentralen Schwerpunktthemas auf höchstem Niveau und mit internationaler Sichtbarkeit. In Forschungsschwerpunkten wird Forschung in den für die Universität Innsbruck charakteristischen Stärkefeldern durchgeführt; sie sind wesentliche und bedeutende Einrichtungen im internationalen Forschungsraum. Es besteht die Möglichkeit, dass sich mehrere Forschungszentren zu einem Forschungsschwerpunkt zusammenschließen. Zur Unterstützung der Koordination wird eine IIIb-Stelle (20 Wochenstunden) oder B1/1-Stelle (15 Wochenstunden) zur Verfügung gestellt.

Eine Forschungsplattform ist ein Zusammenschluss einer größeren Anzahl von hochqualifizierten Forscher:innengruppen und Einzelforscher:innen aus den verschiedensten Fachgebieten, deren einzelne Forschungsleistungen zu einem breiten, für die Universität Innsbruck charakteristischen Querschnittsthema auf europäischem Niveau beitragen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich mehrere Forschungszentren zu einer Forschungsplattform zusammenschließen. Nach positiver Evaluierung besteht auch die Möglichkeit, dass eine Forschungsplattform in einen Forschungsschwerpunkt umgewandelt wird. Zur Unterstützung der Koordination wird eine IIIb-Stelle (20 Wochenstunden) oder B1/1-Stelle (15 Wochenstunden) zur Verfügung gestellt.

Bei einem Forschungszentrum handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer hochqualifizierter Einzelforscher:innen (in der Regel von mindestens fünf Habilitierten) aus einer oder mehreren Fakultäten mit dem Ziel der kohärenten gemeinsamen Bearbeitung eines zentralen Forschungsthemas mit möglichst großer internationaler Ausstrahlung.

FSP, FP und FZ werden im Entwicklungsplan der Universität Innsbruck festgehalten. FSP und FP sind zudem interfakultäre Organisationseinheiten der Universität Innsbruck.

Die/der Leiter:in bzw. die/der stellv. Leiter:in eines Forschungsschwerpunkts oder einer Forschungsplattform wird vom Rektorat auf Vorschlag der beteiligten Professor:innen bestellt und wird in der Folge vom Vizerektorat für Forschung in ihrer Arbeit begleitet und unterstützt. Die/Der Leiter:in kann von einem Beirat unterstützt werden.

Kriterien für die Einrichtung und Bestätigung von Forschungs­schwerpunkten, -plattformen und -zentren

Das Rektorat schlägt die Einrichtung von FSP, FP und FZ, nach entsprechender Begutachtung durch das Vizerektorat für Forschung, dem Universitätsrat (nach Anhörung im Senat) zur Aufnahme in den Entwicklungsplan vor. Anträge auf Einrichtung eines FSP, einer FP oder eines FZ können jederzeit beim zuständigen Mitglied des Rektorats eingereicht werden, womit der dynamischen Entwicklung der Forschungslandschaft an der Universität Innsbruck Rechnung getragen wird.

Folgende vier Indikatoren werden bei der Einrichtung bzw. Bestätigung eines FSP, einer FP oder eines FZ als Entscheidungsgrößen herangezogen:

  1. Exzellenz: International sichtbare, hervorragende Forschungsergebnisse
  2. Kohärenz: Beteiligung mehrerer Forscher:innen bzw. Gruppen in kohärenter Weise
  3. Drittmittel: Drittmittelakquise
  4. Internationalität: Internationale Kooperationen im Bereich von Drittmittelprojekten

Qualitätssicherung: Evaluierungszyklus und Konsequenzen

Bestehende FSP, FP und FZ werden laufend evaluiert (Qualitätssicherung) und existieren auf Zeit. Im Regelfall findet eine Evaluation alle drei Jahre statt. Erfüllt ein/e FSP, FP oder FZ nicht mehr die geforderten Kriterien, scheidet er/sie/es aus dem Schwerpunktsystem aus. Es können aber auch organisatorische Veränderungen (z.B. das Zusammenfassen von Forschungszentren zu einer Plattform) angeregt werden.

Evaluierungsablauf

Die Vizerektorin/der Vizerektor für Forschung lädt die Leiter:innen der FSP/FP/FZ zu einer Besprechung des Ablaufs der Evaluierung (Inhalt, Methodik) ein. Darüber hinaus erhalten die  Leiter:innen einen Fragenkatalog, mit dem grundlegende quantitative Informationen zur/zum FSP/FP/FZ sowie zur Anzahl der beteiligten Forscher:innen abgefragt werden. Zudem werden die einzelnen Einheiten darum gebeten, in freier narrativer Form qualitative Fragen zu beantworten

Die Evaluierung erfolgt auf Basis der Forschungsleistungen, die in den universitätsinternen Datenbanken, der Forschungsleistungsdokumentation (FLD) und der Projektdatenbank (PDB), den FSP, FP und FZ zugeordnet sind. Die Daten werden stichtagsbezogen abgefragt und ausgewertet. Der Auswertungszeitraum sowie der -stichtag werden den Leiter:innen rechtzeitig im Vorfeld mitgeteilt, sodass fehlende Zuordnungen in der FLD/PDB nachgetragen werden können.

Wenn eine Leistung mehreren FSP, FP oder FZ zugeordnet ist, wird diese bei der Auswertung für die Evaluierung entsprechend aliquotiert. Die genauen Aliquotierungsmethoden sind unter Punkt 6 näher beschrieben.

Die konkreten Bewertungskategorien der in Punkt 3 festgelegten Indikatoren zur Bestätigung von FSP, FP und FZ setzen sich wie folgt zusammen:

Exzellenz

  • Wissenschaftliche Publikationsleistung gesamt
  • Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen normiert
  • Wissenschaftliche Vorträge gesamt
  • Wissenschaftliche Vorträge normiert
  • Betreute Dissertationen
  • Abgeschlossene Habilitationen

Kohärenz

  • Anzahl der Publikationen, an denen mindestens zwei Habilitierte der Universität Innsbruck beteiligt sind; zusätzlich werden auch Herausgeber:innenschaften von Habilitierten als Kohärenzleistung gezählt, wenn im jeweiligen Band Beiträge von Habilitierten veröffentlicht wurden

Drittmittel

  • Gesamtsumme der Drittmittel laut SAP
  • Gesamtsumme der Drittmittel laut SAP normiert

Internationalität

  • Anzahl der Drittmittelprojekte mit internationalen Partnern

Für die anschließende Bewertung werden diese Kategorien auf ein Punkteschema übertragen und so die Gesamtsumme in den vier Bereichen (Exzellenz, Kohärenz, Drittmittel, Internationalität) ermittelt. Im Bereich der Publikations-, Vortrags- und Drittmitteldaten erfolgt, zusätzlich zur Bewertung des Gesamtoutputs, eine Normierung auf Basis der Anzahl der beteiligten habilitierten Forscher:innen.

Die Ergebnisse der quantitativen Evaluierung werden gemeinsam mit den Leiter:innen der FSP/FP/FZ im Vizerektorat für Forschung besprochen. Zudem werden die zentralen Aktivitäten, die strategischen Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie die Maßnahmen zur Förderung von early career researchers (Auswertung der qualitativen Fragen) diskutiert.

Im Rahmen der „Zukunftsplattform Obergurgl“ haben die Leiter:innen der FSP, FP und FZ die Möglichkeit, die zentralen Forschungsthemen sowie grundlegende strategischen Überlegungen zur Weiterentwicklung der einzelnen Einheiten vor Repräsentant:innen des Universitätsrats, des Rektorats, des Senats und vor allen anderen Leiter:innen der FSP, FP und FZ zu präsentieren. Universitätsleitung, Leiter:innen der FSP/FP/FZ können gemeinsam die Weiterentwicklung des Schwerpunktsystems diskutieren, Erfahrungen austauschen, Feedback geben sowie die inter- und transdisziplinäre Vernetzung vorantreiben.

Aliquotierung FLD-Leistungen

Die Möglichkeit, einzelne Leistungen in der FLD mehr als einer/m FSP, FP oder FZ zuzuordnen, erfordert es, die mehrfach zugeordneten Leistungen für die Evaluierung zu aliquotieren, um für alle FSP, FP und FZ gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Aliquotiert wird grundsätzlich einerseits auf der Ebene der FSP und FP, andererseits auf der Ebene der FZ.

Nachstehend sind beispielhaft die wichtigsten Möglichkeiten der FLD-Zuordnung von Leistungen und deren Aliquotierung aufgelistet. Die grafische Darstellung hebt jene FSP, FP oder FZ hervor, denen die Leistung zugeordnet ist. Da bei der Zuordnung von Leistungen keine unterschiedlichen Regeln zwischen FSP und FP gelten, wird zur Vereinfachung in der untenstehenden Darstellung nur der Begriff FP verwendet.

Forschungsplattform 1 = FP1
Forschungsplattform 2 = FP2

Forschungszentrum 1 = FZ1.1 (ist der Forschungsplattform FP1 zugeordnet)
Forschungszentrum 2 = FZ1.2 (ist der Forschungsplattform FP1 zugeordnet)
Forschungszentrum 3 = FZ2.1 (ist der Forschungsplattform FP2 zugeordnet)
Forschungszentrum 4 = FZ0.1 (ist keinem/r Forschungsschwerpunkt/plattform zugeordnet)

Zuordnung eines Datensatzes
Aliquo­tierung der Leistung

Fall 1

FZ1.1
(zu einem Forschungs­zentrum)

100 % FZ1.1 ⇒ automatisch auch
100 % FP1 (weil zugeordnet)


Fall 2

FZ1.1, FZ1.2 (zu zwei Forschungs­zentren, die derselben Forschungs­plattform zugeordnet sind)

50% FZ1.1, 50% FZ1.2 ⇒ 100% FP1 (je 50% von beiden FZ)


Fall 3

FZ1.1, FZ2.1 (zu zwei Forschungs­zentren, die unter­schiedlichen Forschungs­plattformen zugeordnet sind)

50% FZ1.1, 50% FZ2.1 ⇒ automatisch auch
50% FP1, 50% FP2 (weil zugeordnet)


Fall 4

FZ1.1, FZ0.1 (zu einem Forschungs­zentreum, das einer Forschungs­plattform zugeordnet ist und zu einem "unabhängigen" Forschungs­zentrum)

50% FZ1.1, 50% FZ0.1
100% FP1 (automatisch übernommen vom zugeordneten FZ)


Fall 5

FP1, FP2 (zu zwei Forschungs­plattformen)

50% FP1, 50% FP2


Fall 6

FZ1.1, FP1 (zu einem Forschungs­zentrum und zu jener Forschungs­plattform, der sie zugeordnet ist)

100% FZ1.1
100% FP1


Grafische Darstellung:

Grafische Darstellung mögliher FLD Zuordnungen

Rückfragen & Beratung

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Forschungsinformation und Wissensbilanz

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