Preise, Förderungen und Praktika
grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen.
Mit dem Clemens-August-Andreae-Preis 2025 wird
- die beste wirtschaftswissenschaftliche Dissertation (bevorzugt mit Schwerpunkt Volkswirtschaft/Economics) ausgezeichnet, die an der Universität Innsbruck seit 2023 approbiert wurde. Ausgezeichnet werden können auch Dissertationen im genannten Bereich, die in einem Doktoratsstudium/PhD-Studium im In- oder Ausland seit 2023 approbiert worden sind, sofern sie von Absolventinnen/Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums einer Tiroler Hochschule erarbeitet wurden.
- die beste wirtschaftswissenschaftliche Diplom- oder Masterarbeit (bevorzugt mit Schwerpunkt Volkswirtschaft/Economics) ausgezeichnet, die an einer Innsbrucker Hochschule seit 2023 approbiert wurde.
Die Preise in Höhe von EUR 5.000,- (in Worten: fünftausend Euro) für die beste Dissertation und EUR 2.500,- (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) für die beste Diplom-/Masterarbeit werden vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Innsbruck in Erinnerung an seinen Gründer ausgeschrieben. Diese Preise wurden anlässlich des 50-Jahr-Jubiläums des Instituts vom Deutschen Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck e.V. gestiftet und werden alle zwei Jahre vergeben.
Neben einer Beurteilung mit „Sehr gut“ müssen die ausgezeichneten Arbeiten eine Frage untersuchen, die eine hohe wirtschafts- bzw. gesellschaftspolitische Relevanz aufweist. Damit soll an Clemens-August Andreae erinnert werden, für den die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der konkreten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik von großer Bedeutung war.
Eingereicht werden können Arbeiten, die seit 01.01.2023 mit „Sehr gut“ oder einer äquivalenten Bewertung beurteilt worden sind.
Einreichungen für den Clemens-August-Andreae-Preis 2025 können bis spätestens 31. Mai 2025 in digitaler Form an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: karin.jarz@uibk.ac.at
Die Einreichung muss aus folgenden Unterlagen (in einer gemeinsamen PDF-Datei) bestehen:
- Dissertation bzw. Diplom-/Masterarbeit
- Zeugnis über die Beurteilung der Arbeit mit „Sehr gut“ oder einer äquivalenten Bewertung
- Gutachten im Rahmen des Dissertationsverfahrens bzw. Diplomarbeits-/Masterarbeitsverfahrens
- Begleitschreiben (1 Seite), in dem die wirtschafts- bzw. gesellschaftspolitische Relevanz der Arbeit begründet wird.
- Nachweis über ein wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Tiroler Hochschule
- Tabellarischer Lebenslauf
Die Auswahl der besten Arbeiten erfolgt durch eine Jury, die sich aus je einer Vertreter:in von Rektorat und Deutschem Freundeskreis der Universitäten in Innsbruck e.V. sowie drei Vertreter:innen der Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik der Universität Innsbruck zusammensetzt.
Der Clemens-August-Andreae-Preis 2025 wird anlässlich des Jahrestreffens des Deutschen Freundeskreises der Universitäten in Innsbruck e.V. am Freitag, 17. Oktober 2025 feierlich an den/die Preisträger-/innen überreicht.
Univ.-Prof. Dr. Heiner Schumacher
Leiter des Instituts für Finanzwissenschaft
Um das Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere schon zu Beginn eines Grundstudiums zu fördern und einen barrierefreien Zugang zu beruflichen Perspektiven für Studierende mit Behinderung zu ermöglichen, bietet die Universität Innsbruck ein inklusives Förderprogramm für Studierende an.
Dazu fordert die Universität Innsbruck interessierte begünstigt behinderte Studierende auf, ihr Interesse an einer Anstellung mit der Weiterleitung des Datenblattes und der dazugehörigen Unterlagen bekannt zu geben. Nach positiver Rückmeldung der betreffenden Fakultät erfolgt eine Anstellung als Studentische:r Mitarbeiter:in befristet auf 6 Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf insgesamt maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 4 und 10 Stunden pro Woche, abhängig von den Präferenzen / Möglichkeiten der betreffenden Fakultät und der Bewerber:innen. Die Entlohnung erfolgt in Gehaltsgruppe C gemäß Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt gültig ab 01.02.2023 bei einem Beschäftigungsausmaß von 4 Stunden pro Woche 238,- Euro brutto pro Monat (14 Mal) und erhöht sich dementsprechend bei höherem Beschäftigungsausmaß.
Weitere Informationen unter: https://www.uibk.ac.at/de/personalentwicklung/forderprogramm-zur-schaffung-von-chancengleichheit/
AURORA und der Förderkreis 1669 ermöglichen Nachwuchswissenschaftler:innen (Master, Doktorand:innen, Postdocs) einen Aufenthalt in einem Forschungslabor oder Forschungseinheit einer Aurora Partneruniversität. Diese Forschungsaufenthalte können bis zu 3 Monate dauern und mit max. EUR 7.000,- gefördert werden.
ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an Personen mit oder ohne Anstellungsverhältnis an der Universität Innsbruck. Für diese Art von Mobilität können sich Masterstudierende (die Masterarbeit muss sich bereits in einer fortgeschrittenen Umsetzungsphase befinden), Doktorand:innen und Postdocs bewerben; die aufnehmende Gasteinrichtung muss eine Aurora Partneruniversität sein (siehe dazu https://www.uibk.ac.at/de/international/aurora/).
FÖRDERBEDINGUNGEN
Die in der Gasteinrichtung durchzuführende Forschung sollte klar umrissen sein und für das Forschungsvorhaben der Antragssteller:innen einen Mehrwert darstellen. Die Forschungsthemen können aus allen Disziplinen stammen.
Nicht gefördert werden können Reisen zu folgenden Zwecken:
- Gastlehre mit Anstellungsverhältnis
- Forschung im Zusammenhang mit Bachelorarbeiten
- Teilnahme an Kongressen, Konferenzen und Tagungen
Die Antragssteller:innen können sich selbst bewerben und müssen nicht nominiert werden. Allerdings muss die Betreuerin bzw. der Betreuer den geplanten Forschungsaufenthalt unterstützen. Kandidat:in und/oder Betreuer:in stellen vor Einreichung des Antrags sicher, dass die Gasteinrichtung die bzw. den Antragssteller:in adäquat aufnehmen kann.
WEITERE FÖRDERBEDINGUNGEN
- Förderbar sind ausschließlich Reise- und Nächtigungskosten (keine Taggelder, Verpflegung, Taxispesen, Druckkosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Visa, Impfungen, Vignetten, Maut, Telefon etc.). Die Aufwände können bis zum maximal genehmigten Gesamtbetrag kompensiert werden.
- Der Antrag muss zu gewissen Stichtagen eingebracht werden. Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Zwischen dem Stichtag der Einreichung und dem Beginn des geplanten Secondments dürfen maximal 6 Monate liegen. Nach dem Stichtag beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen. Diese Bearbeitungszeit sollte bei der Antragsstellung berücksichtig werden.
Die Stichtage sind:
- 14.10.2024
- 31.12.2024
- 30.03.2025
- 31.06.2025
Weitere Informationen unter: Aurora Short-Term Mobility
Der Wettbewerb „Bachelor- und Masterarbeiten zur Südtiroler Wirtschaft“ des WIFO – Institut für Wirtschaftsforschung der Handelskammer Bozen richtet sich an Studierende, die eine Bachelor- oder Masterarbeit zur Südtiroler Wirtschaft schreiben. Die drei besten Forschungskonzepte (Exposés) werden mit je 1.500 Euro ausgezeichnet.
Die Anmeldungen für das Sommersemester können vom 14. April bis 15. Juni 2025 eingereicht werden.
Das Teilnahmeformular und Reglement zum Wettbewerb finden Sie unter: www.wifo.bz.it/thesis
Hinweis: Die Abschlussarbeit darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen sein.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich schreibt zum 43. Mal den AK-Vissenschaftspreis aus. Der AK-Wissenschaftspreis 2026 wird in zwei Kategorien vergeben. Deadline: 15.06.2026
Nähere Informationen unter: