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Praktika im Ausland Info – Universität Innsbruck

 

Internationales

Praktika im Ausland

Berufserfahrung im Ausland sammeln: Erasmus+ Praktika

Sie studieren am Institut für Translationswissenschaft der Universität Innsbruck und wollen Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, neue Kulturen kennenlernen, Erfahrungen in der Berufswelt im europäischen Ausland sammeln und gleichzeitig persönliche Kompetenzen wie Selbstständigkeit oder Flexibilität stärken? Dann wäre ein Erasmus+ Praktikum im europäischen Ausland für Sie die perfekte Möglichkeit, bei der Sie Ihr theoretisches Wissen in die Praxis umsetzen können.

Im Zuge eines bezahlten oder unbezahlten Praktikums haben Sie die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss über Erasmus+ anzufordern. Beachten Sie, dass Sie sich mindestens 2 Monate vor Praktikumsbeginn um den Zuschuss bewerben müssen. Voraussetzung für den Erhalt dieses Zuschusses ist, dass Sie an einer österreichischen Hochschule, die an Erasmus+ teilnimmt, inskribiert sind. Außerdem muss das Praktikum studienrelevant sein, d.h. es sollte inhaltlich in Ihren Studienbereich passen. Weiters muss der Umfang dieses Praktikums mind. 35 h/Woche betragen. Die Dauer muss sich auf mindestens 2 Monate belaufen und darf pro Studienzyklus (Bachelorstudium oder Masterstudium), zusammengerechnet mit anderen, ebenfalls über Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalten, jedoch 12 Monate nicht überschreiten.

Wie komme ich zu meinem Praktikum?

Beachten Sie, dass die Praktikumssuche in Eigeninitiative erfolgen muss. Sie haben die Möglichkeit, in ganz unterschiedlichen Firmen, Einrichtungen oder Organisationen Praxiserfahrung in den verschiedensten Bereichen zu sammeln. Allerdings ist es nicht möglich, ein Praktikum in EU-Einrichtungen oder Unternehmen bzw. Organisationen, welche der Administration von EU-Programmen unterliegen oder aus diesen finanziert werden, zu absolvieren und gleichzeitig ein Erasmus-Stipendium zu beziehen. In jedem Fall ist es auch wichtig, dass Sie sich, sobald Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben, mit der fördergebenden Instanz (International Relations Office) in Verbindung setzen, da die Beratung und administrative Abwicklung Ihres Aufenthalts nicht dem Institut für Translationswissenschaft obliegen.

Wann Sie ein Auslandspraktikum machen wollen, ist Ihre Entscheidung, denn Sie allein sind für die Organisation Ihres Praktikums und Ihres Studiums verantwortlich. Anbieten würde es sich aber natürlich, das Praktikum im Sommer zu absolvieren oder dann, wenn sich das Studium dem Ende zuneigt und nur noch die bachelorarbeit oder die Masterarbeit zu schreiben ist. Sollten Sie das Studium für das Praktikum unterbrechen, so ergeben sich voraussichtlich Verzögerungen im Studienverlauf, die abzufangen nicht in den Verantwortungsbereich der Universität fällt.

Sie haben alternativ auch die Möglichkeit, ein Graduiertenpraktikum direkt nach dem Studium zu absolvieren. Hierbei müssen Sie sich allerdings noch während des Studiums für einen Erasmus-Zuschuss bewerben und mit Praktikumsbeginn bereits exmatrikuliert sein. 

Allgemeine Informationen über ein mit Erasmus+ gefördertes Praktikum können Sie der Website des International Relations Office entnehmen.

 

Kann ich mein Praktikum im Bachelor oder im Master anrechnen lassen?

Selbstverständlich können Sie sich ein solches Praktikum sowohl im Bachelorstudium (Wahlmodul 16. oder Wahlmodul 17.) als auch im Masterstudium (Wahlmodul 19. oder Wahlmodul 20.) anrechnen lassen. Genauere Informationen können Sie den entsprechenden Passagen aus unseren Curricula, die Sie unten auszugsweise finden, entnehmen.

Für den Erhalt des Zuschusses muss jedoch die Eignung des Praktikums für eine Anrechnung von der Person, die die Studienbeauftragung innehat, bestätigt werden; stellen Sie rechtzeitig VOR Praktikumsantritt einen Anrechnungsantrag und reichen Sie NACH dem Praktikum bitte einen Praktikumsbericht bzw. ein Praktikumszeugnis mit folgenden Informationen ein:

  • Beschreibung der Praktikumstätigkeit
  • genaue Angabe des Stundenumfangs des Praktikums (dabei sollte das Arbeitsausmaß nicht in Arbeitstagen, sondern Arbeitsstunden - 60, 180 oder 240 - angeben werden)
  • Evaluierung der Praktikumsleistung

 

Bachelorstudium Translationswissenschaft: 16. Wahlmodul (Praxis I)

Quelle: Universität Innsbruck (2016) Curriculum für das Bachelorstudium Translationswissenschaft an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck. https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-translationswissenschaft/index.html.de#curriculum

16.

Wahlmodul: Praxis I

SSt

ECTS-AP

 

Die Studierenden des Bachelorstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 2,5 ECTS-AP (60 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vor- lesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren.
Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 16 und 17 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.

 

2,5

 

Summe

 

2,5

 

Lernziel des Moduls:
Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

Bachelorstudium Translationswissenschaft: 17. Wahlmodul (Praxis II)

Quelle: Universität Innsbruck (2016) Curriculum für das Bachelorstudium Translationswissenschaft an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck.
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-translationswissenschaft/index.html.de#curriculum

17.

Wahlmodul: Praxis II

SSt

ECTS-AP

 

Die Studierenden des Bachelorstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 7,5 ECTS-AP (180 Stunden) absolvieren. Die Praxis kann auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen.
Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleiterin oder den Universitätsstudienleiter einzuholen. Die Praxis ist in Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 4 zu absolvieren.
Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen; ferner ist ein Bericht zu verfassen. Die Wahlmodule 16 und 17 können auch in ein und derselben Einrichtung (im Umfang von insgesamt 10 ECTS-AP bzw. 240 Stunden) absolviert werden.

 

7,5

 

Summe

 

7,5

 

Lernziel des Moduls:
Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld an; nach Abschluss des Moduls wissen die Studierenden um die Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis Bescheid.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

Masterstudium Translationswissenschaft:

Quelle: Universität Innsbruck (2020) Curriculum für das Masterstudium Translationswissenschaft an der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck.
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/ba-translationswissenschaft/index.html.de#curriculum

19.

Wahlmodul: Praxis I

SSt

ECTS-AP

 

Die Studierenden des Masterstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 2,5 ECTS-AP (60 Stunden) in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch den/die Universitätsstudienleiter/in einzuholen.

 

2,5

 

Summe

 

2,5

 

Lernziel des Moduls:
Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

20.

Wahlmodul: Praxis II

SSt

ECTS-AP

 

Die Studierenden des Masterstudiums Translationswissenschaft können zur Erprobung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten bzw. zur Orientierung über die Bedingungen der beruflichen Praxis und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen eine Praxis im Umfang von 7,5 ECTS-AP (180 Stunden) in Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 2 absolvieren. Die Praxis kann in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Eine Absolvierung im Ausland wird empfohlen. Vor Antritt der Praxis ist die Genehmigung durch den/die Universitätsstudienleiter/in einzuholen.

 

7,5

 

Summe

 

7,5

 

Lernziel des Moduls:
Die Studierenden wenden erworbenes Wissen und erworbene Fertigkeiten in einem beruflichen Umfeld gemäß § 2 Abs. 2 an; nach Abschluss des Moduls sind die Studierenden mit den Bedingungen der beruflichen und/oder wissenschaftlichen Praxis vertraut.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

Weitere Informationen zu einem Praktikum mit Erasmus+ entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.

https://bildung.erasmusplus.at/de/hochschulbildung/studierende-und-graduierte/

 

Praktikumsberichte von Studierenden

Paris im Sommer 2023: ein Praktikum im Ministerkabinett des französischen Außenhandelsministeriums
Bericht von Judith Stella Pagliardini

Von den Schweizer Alpen über Frankreich bis nach Belgien: Übersetzen von unterwegs (Erasmus+-Praktikum, Sommer 2023)
Bericht von Melanie Wachter

 

Text: © INTRAWI

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