Mitteilungsblatt (36. Stück)
Studienjahr 2022/2023
Ausgegeben am 11. Mai 2023
36. Stück
Inhalt
487. Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Innsbruck
Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 11.05.2023, 36. Stück, Nr. 487
Beschluss der Curriculum-Kommission an der Fakultät für Bildungswissenschaft vom 26.04.2023, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 04.05.2023:
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Z 10a des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und des § 41 des Satzungsteiles „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10.02.2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:
Curriculum für das
Bachelorstudium Erziehungswissenschaft
an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Innsbruck
(Neuerlassung 2023)
Inhaltsangabe
§ 1 Zuordnung
§ 2 Qualifikationsprofil
§ 3 Umfang und Dauer
§ 4 Lehrveranstaltungen und Teilungsziffern
§ 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
§ 6 Studieneingangs- und Orientierungsphase
§ 7 Pflichtmodule
§ 8 Wahlmodule
§ 9 bachelorarbeit
§ 10 Prüfungsordnung
§ 11 Akademischer Grad
§ 12 Inkrafttreten
§ 13 Übergangsbestimmungen
§ 1 Zuordnung
Das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft ist gemäß § 54 Universitätsgesetz 2002 – UG der Gruppe der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien zugeordnet.
§ 2 Qualifikationsprofil
(1) Das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft dient der wissenschaftlichen Bildung, Berufsvorbildung und Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die ein Verstehen und Anwenden von erziehungswissenschaftlichen Theorien, Methoden und Forschungserkenntnissen erfordern. Es verbindet systematisch Forschung und Lehre und befähigt zur Argumentation in Theorie und Praxis. Es entspricht internationalen Standards und qualifiziert zur Aufnahme eines facheinschlägigen Masterstudiums.
(2) Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft erwerben eine breite, wissenschaftlich fundierte, theorie- und forschungsgestützte Qualifikation, die es ihnen ermöglicht, sachadäquat auf erziehungswissenschaftliche Fragestellungen und den Wandel pädagogischer Handlungsfelder einzugehen und diese mitzugestalten. Sie verfügen über fortgeschrittenes Fachwissen, Theorie- und Methodenkompetenzen sowie praxisorientierte Konzeptions- und Reflexionsfähigkeit in den einzelnen Forschungsbereichen der Erziehungswissenschaft. Sie können Probleme und Lösungen sowohl an Expertinnen und Experten als auch an Nichtkundige vermitteln.
(3) Durch selbst- und erkenntniskritische Persönlichkeitsbildung verfügen die Studierenden über Lernstrategien, um ihr Wissen und ihre Fertigkeiten in theoretischen, methodischen und pädagogisch-praktischen Bereichen eigenständig weiterzuentwickeln. Sie haben die Fähigkeit, Probleme in pädagogischen Handlungsfeldern zu identifizieren, einzugrenzen sowie kooperativ Lösungen zu erarbeiten, umzusetzen und zu begleiten. Sie können erziehungswissenschaftliche Theorien, Methoden und Forschungsergebnisse sowie die erziehungswissenschaftliche und pädagogische Handlungspraxis kritisch hinterfragen und interpretieren und relevante soziale und ethische Belange berücksichtigen. Sie können Ursachen und Folgen von sozialer Ungleichheit, Benachteiligungen und gesellschaftlicher Stratifizierung anhand unterschiedlicher Achsen der Differenz reflexiv erfassen, in erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Analysen und Handlungen berücksichtigen und Diskriminierungen entgegenwirken.
(4) Die fakultative Absolvierung eines wissenschaftlich begleiteten Praktikums ermöglicht es den Absolventinnen und Absolventen, ihre Diskurs- und Handlungskompetenzen zu stärken und theoriegeleitet zu reflektieren.
(5) Das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft bereitet insbesondere auf qualifizierte ausfüh¬rende, planende, analysierende und beratende, wissenschaftsbasierte und wissenschaftsorientierte Tätigkeiten beruflicher oder freiberuflicher Art in pädagogischen Handlungsfeldern und in Bildungs- und Forschungseinrichtungen vor. Dazu gehören Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen, im Freizeit- und Kulturbereich, in der Bildungspolitik und -verwaltung, in den Medien und der Wirtschaft sowie Tätigkeiten in universitären und außeruniversitären kultur- und sozialwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
§ 3 Umfang und Dauer
Das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft umfasst 180 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Dies entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 Stunden.
§ 4 Lehrveranstaltungen und Teilungsziffern
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
(1) Arbeitsgemeinschaften (AG) dienen zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit Theorien, Methoden und Techniken eines Fachgebiets in Form der Zusammenarbeit in Gruppen. Teilungsziffer: 50
(2) Praktika (PR) dienen zur praxisorientierten Ergänzung der Berufsvorbildung oder wissenschaftlichen Ausbildung.
(3) Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 30, Teilungsziffer für Seminar im Pflichtmodul „Seminar mit bachelorarbeit“: 15, Teilungsziffer für die Begleitseminare von Praktika: 25
Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
(4) Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Faches. Teilungsziffer: keine, Teilungsziffer für Vorlesung im Wahlmodul: 150
§ 5 Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:
1. Studierende des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft haben Vorrang vor Studierenden anderer Studien.
2. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so werden die vorhandenen Plätze verlost.
Den Studierenden werden im Zuge des unter Z 1 bis Z 3 beschriebenen Verfahrens mindestens so viele Lehrveranstaltungsplätze zugewiesen, wie zum Studium der Erziehungswissenschaft im Umfang von 30 ECTS-AP im jeweiligen Semester erforderlich sind.
§ 6 Studieneingangs- und Orientierungsphase
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren:
• VO Einführung in die Erziehungswissenschaft (PM 1 lit. a, 2 SSt, 5 ECTS-AP)
• VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung (PM 1 lit. b, 2 SSt, 5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
§ 7 Pflichtmodule
Es sind Pflichtmodule im Umfang von insgesamt 150 ECTS-AP zu absolvieren:
1. |
Pflichtmodul: Erziehungswissenschaftliche Perspektiven und Denkweisen |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Einführung in die Erziehungswissenschaft |
2 |
5 |
b. |
VO Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Bedingungen von Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen grundlegende Positionen einer wissenschaftlichen Pädagogik, unterscheiden diese von Alltagsverständnissen und verstehen erziehungswissenschaftliche Perspektiven und Denkweisen. Sie kennen die individuellen, institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen von Erziehung und Bildung sowie deren Wechselwirkungen. Sie unterscheiden theoretische Konzepte, die diese Wechselwirkungen erklären. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
2. |
Pflichtmodul: Wissenschaftliche und pädagogische Handlungsfelder |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Pädagogische Handlungsfelder |
2 |
5 |
b. |
AG Wissenschaftliche Handlungsfelder |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden konkretisieren pädagogische Handlungsfelder und Grundformen pädagogischen Handelns. Sie unterscheiden alltagsweltliche von wissenschaftlichen Denkweisen und veranschaulichen diese anhand fachbezogener Beispiele. Sie verstehen, dass professionelle pädagogische Praxis die Bezugnahme auf wissenschaftliches Wissen voraussetzt. Sie kennen den Aufbau und die Zielsetzungen von Universitäten und sind in der Lage, ihre Positionen und Aufgaben als Studierende zu reflektieren. Sie erkennen Wissenschaft als Praxis und verstehen, wie wissenschaftliches Wissen erzeugt wird. Sie veranschaulichen dies anhand ausgewählter Themen und des gegenständlichen Profils des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft an der Universität Innsbruck. Sie kennen die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens in der Erziehungswissenschaft. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
3. |
Pflichtmodul: Jugend, Generation und Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Jugend, Generation und Bildung |
2 |
5 |
b. |
SE Jugend, Generation und Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verstehen und erläutern Konzepte und Grundbegriffe der erziehungswissenschaftlichen Jugend- und Generationenforschung und können entsprechende theoretische Ansätze erklären, vergleichen und anhand von Beispielen veranschaulichen. Sie erkennen die Bedeutung des Jugendalters sowie von familiären und gesellschaftlichen Generationenverhältnissen für die individuelle Entwicklung im Lebenslauf, die soziale Reproduktion von Einstellungen und Verhaltensweisen und den Wandel von Gesellschaft und Kultur. Sie analysieren Prozesse der Sozialisation, Erziehung, Bildung und des lebenslangen Lernens sowie intergenerationale Transmissionsprozesse und generationalen Wandel in unterschiedlichen pädagogischen Kontexten und Institutionen. Sie können wissenschaftliche Texte der Jugend- und Generationenforschung erschließen, Debatten zu einschlägigen Forschungsfragen einordnen, methodische Zugänge einschätzen und sind fähig, ihre Kenntnisse mündlich und schriftlich anzuwenden. Sie können Konzepte und Ziele der Jugend- und Generationenforschung in fachbezogenen Handlungsfeldern wie der Jugendarbeit, Jugendhilfe und Familienpädagogik konkretisieren und reflektieren pädagogische Praxis aus dieser Perspektive. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
||
|
|
||
4. |
Pflichtmodul: Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
b. |
SE Allgemeine, historische und pädagogisch-anthropologische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen Perspektiven der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, der Historischen Bildungsforschung und der Historisch-Pädagogischen Anthropologie. Sie können deren grundlegende Begrifflichkeiten, Konzepte, Theorien und Methoden erläutern, miteinander vergleichen, auf unterschiedliche Kontexte und Handlungsfelder beziehen und Wirkungsweisen exemplarisch beurteilen. Sie sind in der Lage, die aus den unterschiedlichen Traditionslinien resultierenden Frage- und Problemanordnungen im Rückgriff auf ihre Sozial- und Wissenschaftsgeschichte zu erklären und einzuordnen. Sie erfassen wissenschaftliche Texte der Allgemeinen Erziehungswissenschaft, Historischen Bildungsforschung und Historisch-Pädagogischen Anthropologie, geben Forschungsdebatten wieder und reflektieren unterschiedliche methodische Zugänge. Sie können diese Kenntnisse mündlich und schriftlich anwenden, begründen sie und nehmen eine abwägend-kritische Haltung ein. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
5. |
Pflichtmodul: Migration und postmigrantische Perspektiven auf Erziehung und Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Migration in Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
b. |
SE Migration in Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können migrationsbezogene und postmigrantische Perspektiven der Erziehungswissenschaft erklären und sind in der Lage, theoretische Konzepte und grundlegende Begrifflichkeiten einer kritischen Migrations- und Gesellschaftsforschung zu erläutern. Sie setzen sich mit Erfahrungen der Migration, Diversität und Bildung auseinander und beleuchten ihre wegweisende Relevanz für Institutionen und Prozesse von Erziehung, Sozialisation und Bildung in unterschiedlichen Kontexten. Sie diskutieren wissenschaftliche Texte zu Migration und postmigrantischen Studien sowie Diskurse zu Flucht, Diskriminierungspraxen und gesellschaftlichen Machtverhältnissen ebenso kritisch wie methodische Zugänge zum jeweiligen Gegenstand. Sie sind imstande, diese Kenntnisse in einer schriftlichen Arbeit anzuwenden, und können wissenschaftlich argumentieren. Sie konkretisieren diversitätsbewusste Kompetenzen in fachbezogenen Handlungsfeldern, sind fähig, einen reflexiven Blick auf das eigene Fach einzunehmen und können Probleme und Lösungen sowohl praxis- als auch alltagsnah vermitteln. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
6. |
Pflichtmodul: Psychoanalytische Perspektiven auf Erziehung, Bildung und Kultur |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Grundlagen und Anwendungen der Psychoanalyse |
2 |
5 |
b. |
SE Grundlagen und Anwendungen der Psychoanalyse |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können sich mit unbewussten Prozessen menschlicher Erfahrung, Verhaltensweisen und Sozialisationsformen auseinandersetzen und können psychoanalytische Theorien und Begriffe verstehen und erklären. Sie können Methoden und Anwendungen der Psychoanalyse in unterschiedlichen (kulturtheoretischen, pädagogischen, psychosozialen etc.) Kontexten beschreiben. Sie sind imstande, wissenschaftliche Texte der Psychoanalyse zu erfassen, die darin enthaltenen Forschungsfragen zu erkennen und forschungsmethodische Zugänge zu einem jeweiligen Gegenstand sowie den Einsatz der eigenen Subjektivität zu reflektieren. Sie sind fähig, diese Kenntnisse in einer schriftlichen Arbeit anzuwenden und wissenschaftlich zu argumentieren. Sie konkretisieren selbstreflexive und handlungsleitende Konzepte in pädagogischen und psychosozialen Handlungsfeldern. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
7. |
Pflichtmodul: Geschlechterverhältnisse in Erziehung, Bildung und Gesellschaft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Grundfragen erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung |
2 |
5 |
b. |
SE Erziehungswissenschaftliche Geschlechterforschung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen Konzepte und Grundbegriffe erziehungswissenschaftlicher Geschlechterforschung. Sie können geschlechtertheoretische Ansätze erklären, vergleichen und anhand von Beispielen veranschaulichen. Sie sind imstande, Prozesse von Erziehung, Sozialisation, Bildung und Biografie in Kindheit, Jugend und Erwachsenenalter sowie den Wandel und die Beharrlichkeit von Geschlechterverhältnissen in unterschiedlichen Kontexten und Institutionen aus der Perspektive der Geschlechterforschung zu erfassen und zu beurteilen. Sie verstehen wissenschaftliche Texte und Forschungsdebatten der Geschlechterforschung und reflektieren methodische Zugänge geschlechtertheoretisch. Sie wenden diese Kenntnisse mündlich wie schriftlich an und argumentieren wissenschaftlich. Sie konkretisieren Konzepte und Ziele geschlechterreflektierender Erziehung, Bildung und Beratung und interpretieren pädagogische Praxis aus dieser Perspektive. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
8. |
Pflichtmodul: Disability Studies, inklusive Bildung und gesellschaftliche Partizipation |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Disability Studies in Bildung und Erziehung |
2 |
5 |
b. |
SE Inklusion, Partizipation und Behinderung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verstehen inklusive Konzepte der Erziehungswissenschaft und erkennen Barrieren der gleichberechtigten Teilhabe an Bildung. Sie können intersektionale Ansätze der Disability Studies und Inklusionsforschung erläutern und grundlegende Begrifflichkeiten einer menschenrechtsorientierten Bildung erklären. Sie veranschaulichen diese an Beispielen und beschreiben Behinderung und Befähigung in unterschiedlichen Bereichen. Die Studierenden sind imstande, wissenschaftliche Diskurse um Teilhabe zu erfassen, internationale Debatten wiederzugeben und methodische Zugänge zu reflektieren. Sie sind fähig, diese Kenntnisse schriftlich anzuwenden und wissenschaftlich zu argumentieren. Sie konkretisieren Konzepte von Exklusion, Inklusion und Partizipation in fachbezogenen Handlungsfeldern. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
9. |
Pflichtmodul: Wissenschaftstheorie, Methodologie und Methoden in der Erziehungswissenschaft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Wissenschaftstheorie und philosophisch-historische Methoden |
2 |
3 |
b. |
VO Wissenschaftstheorie und qualitative Methoden |
2 |
3,5 |
c. |
VO Wissenschaftstheorie und quantitative Methoden |
2 |
3,5 |
|
Summe |
6 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen verschiedene wissenschaftstheoretische und methodologische Perspektiven in der Erziehungswissenschaft und können deren grundlegenden Begrifflichkeiten, Konzepte und Theorien erläutern, miteinander vergleichen und auf unterschiedliche Fragestellungen und Forschungsfelder beziehen. Sie verstehen die aus den unterschiedlichen wissenschaftstheoretischen Traditionslinien resultierenden methodologischen und methodischen Zugangsweisen und können diese erklären und an Beispielen veranschaulichen. Sie sind imstande, wissenschaftstheoretische Debatten wiederzugeben, Forschungsarbeiten wissenschaftstheoretisch und methodologisch sowie historisch einzuordnen und eine abwägend-kritische wissenschaftstheoretische und methodologische Haltung einzunehmen. Sie kennen und verstehen ausgewählte philosophische, historische, qualitative und quantitative Erhebungs- und Auswertungsmethoden in der Erziehungswissenschaft und sind in der Lage, diese auf erziehungswissenschaftliche Fragestellungen zu beziehen, anzuwenden und zu begründen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolviertes Pflichtmodul 1 |
10. |
Pflichtmodul: Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Professionalisierung in Tätigkeitsfeldern von Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte und Theorien der Handlungsstrukturen |
2 |
5 |
b. |
SE Handlungsfelder der Unterstützung im Bereich Bildung und pädagogischer Intervention – Geschichte, Theorien, Entwicklungen |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen beruflich bildendes und entwickelndes Handeln und können verschiedene Perspektiven und Konzepte sowie Begrifflichkeiten der Forschung im Bereich der pädagogischen Professionalisierung erläutern. Sie sind grundlegend mit der Geschichte dieser helfenden Tätigkeiten vertraut und verstehen, inwiefern das berufliche Handeln sowohl institutionelle Voraussetzungen als auch komplexe Bildungsprozesse (Professionalisierungsprozesse) in akademischen und berufspraktischen Kontexten zur Vorbedingung hat. Sie sind imstande, wissenschaftliche Texte der Professions- und der Berufsfeldforschung zu Prozessen von Erziehung, Sozialisation und Bildung zu erfassen, Debatten zu Forschungsfragen wiederzugeben und methodische Zugänge zu jeweiligen Gegenständen im Forschungsfeld zu reflektieren. Sie sind fähig, konkrete berufliche Handlungen sowie deren institutionelle und bildungsbiographische Voraussetzungen zu analysieren. Sie können diese Kenntnisse mündlich und schriftlich anwenden und wissenschaftlich begründen sowie Handlungskompetenzen und Konzepte pädagogischer Professionalisierung in fachbezogenen Handlungsfeldern konkretisieren. |
||
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
11. |
Pflichtmodul: Kritische politische Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Bildung, Politik und Gesellschaft |
2 |
5 |
b. |
SE Ungleichheit und politische Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verstehen und erklären Theorien und Konzepte der kritischen Erziehungswissenschaft, der politischen Bildung und der Ungleichheitsforschung. Sie unterscheiden und bewerten diese für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen und erörtern zentrale Inhaltsdimensionen von Bildung, Politik und Gesellschaft. Sie sind in der Lage, den Bildungs-, Kritik- sowie Politikbegriff gegenständlich und theoretisch zu vermitteln, gegenwärtige Bildungspraxen und -diskurse kritisch-reflexiv zu beurteilen und zu erklären, wie soziale Ungleichheit auch durch das Bildungssystem selbst (re)produziert wird. Sie argumentieren den Stellenwert von Bildung für emanzipatorische politische Selbstermächtigungen. Sie sind fähig, diese Kenntnisse wissenschaftlich mündlich und schriftlich anzuwenden. Sie konkretisieren Handlungskompetenzen, Theorien und Konzepte kritischer politischer Bildung in fachbezogenen Handlungsfeldern. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
12. |
Pflichtmodul: Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es sind aus dem unten aufgeführten Angebot zwei Seminare im Umfang von insgesamt 4 SSt/10 ECTS-AP zu wählen:
SE Philosophisch-historische Methoden in der Erziehungswissenschaft (2 SSt/5 ECTS-AP)
SE Qualitative Methoden in der Erziehungswissenschaft (2 SSt/5 ECTS-AP)
SE Quantitative Methoden in der Erziehungswissenschaft (2 SSt/5 ECTS-AP) |
|
|
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen die methodologischen und methodischen Begrifflichkeiten, Konzepte und Theorien der gewählten Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden und sind imstande, diese auf erziehungswissenschaftliche Fragestellungen zu beziehen, historisch einzuordnen, kritisch zu beurteilen, deren Vorzüge und Limitationen einzuschätzen sowie sie exemplarisch anzuwenden. Sie können die gewählten Erhebungs- bzw. Auswertungsmethoden auf eigene Forschungsfragen beziehen, können eine Studie planen und diese methodenkritisch reflektieren und begründen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1 und 9 |
13. |
Pflichtmodul: Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
2 |
5 |
b. |
SE Erziehung und Bildung in der (frühen) Kindheit |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen Perspektiven und Konzepte der Erziehungswissenschaft in Bezug auf die (frühe) Kindheit und können grundlegende Begrifflichkeiten erläutern sowie einschlägige theoretische Ansätze wiedergeben, historisch einordnen und vergleichen. Sie sind imstande, diese anhand von Beispielen zu veranschaulichen und Prozesse von Entwicklung, Sozialisation, Erziehung, Bildung und Betreuung sowie ihre jeweiligen kulturellen Dimensionen in unterschiedlichen Kontexten und Institutionen aus Perspektive der elementarpädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Forschung zu erfassen und zu beurteilen. Sie sind in der Lage, wissenschaftliche Texte der Forschung zur (frühen) Kindheit zu erfassen, Debatten zu Forschungsfragen einzuschätzen und methodische Zugänge zu einem jeweiligen Gegenstand zu reflektieren. Sie sind fähig, diese Kenntnisse mündlich und schriftlich anzuwenden und wissenschaftlich zu argumentieren. Sie konkretisieren Handlungskompetenzen und Konzepte der Elementarpädagogik und der Erziehungswissenschaft in fachbezogenen Handlungsfeldern. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
14. |
Pflichtmodul: Gewalt und Konflikte in Erziehung und Bildung |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Gewalt und Konflikte in Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
b. |
SE Gewalt und Konflikte in Erziehung und Bildung |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden kennen und verstehen gewalt- und konfliktbezogene Perspektiven und Konzepte der Erziehungswissenschaft, können gewalt- und konflikttheoretische Ansätze wiedergeben und grundlegende Begrifflichkeiten erläutern. Sie können diese anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen. Sie können Prozesse von Erziehung, Sozialisation und Bildung sowie den Wandel in Gewalt- und Konfliktverhältnissen in unterschiedlichen Kontexten und Institutionen aus Perspektive der Gewalt- und Konfliktforschung erfassen und beurteilen. Sie sind imstande, wissenschaftliche Texte der Gewalt- und Konfliktforschung zu erfassen, Debatten zu Forschungsfragen wiederzugeben und methodische Zugänge zu einem jeweiligen Gegenstand zu reflektieren. Sie sind fähig, diese Kenntnisse mündlich und schriftlich anzuwenden und wissenschaftlich zu argumentieren. Sie konkretisieren Formate und Ziele gewalt- und konfliktreflektierender Erziehung, Bildung und Beratung in fachbezogenen Handlungsfeldern aus der Perspektive der Gewalt- und Konfliktforschung. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: keine |
15. |
Pflichtmodul: Seminar mit bachelorarbeit |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Seminar mit bachelorarbeit |
2 |
2 + 8 |
|
Summe |
2 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, eine selbstständige schriftliche Arbeit zu einer eingegrenzten Fragestellung aus dem Bereich der Erziehungswissenschaft fertigzustellen, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entspricht. Sie können relevante Literatur recherchieren und auf dieser Basis diskutieren und analysieren. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: 10 positiv absolvierte Pflichtmodule (inklusive 1, 9 und 12) |
§ 8 Wahlmodule
1. Es sind Wahlmodule im Umfang von 30 ECTS-AP zu absolvieren:
1. |
Wahlmodul: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
PR Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld |
|
5 |
b. |
SE Begleitseminar zum Praktikum |
2 |
5 |
|
Summe |
2 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, die Erfahrungen im Berufsfeld anhand aktueller erziehungswissenschaftlicher Forschung zu reflektieren, zu analysieren und zu diskutieren. Sie können Perspektiven und Konzepte der Erziehungswissenschaft auf das pädagogische Handeln im Feld einbeziehen und wenden grundlegende theoretische Begrifflichkeiten auf entsprechende Fälle, Probleme und Fragestellungen an. Sie sind in der Lage, pädagogisches Handeln in unterschiedlichen Kontexten und Institutionen aus der Perspektive der Erziehungswissenschaft zu diskutieren. Sie identifizieren Handlungskompetenzen und Konzepte in fachbezogenen Handlungsfeldern. Sie erfassen wissenschaftliche Texte zu beruflichem pädagogischem Handeln, geben Debatten zu Forschungsfragen wieder und reflektieren methodische Zugänge. Sie wenden die erlangten Kenntnisse mündlich und schriftlich an und begründen Einschätzungen beruflichen pädagogischen Handelns mithilfe erziehungswissenschaftlicher Theorien. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 2 und 9 |
2. |
Wahlmodul: Forschungswerkstatt |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
PR Forschungsprojekt |
|
5 |
b. |
SE Projektbegleitende Forschungswerkstatt |
2 |
5 |
|
Summe |
2 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden sind in der Lage, erziehungs- und bildungstheoretische Erkenntnisse zu vertiefen. Sie können mit Begleitung der Seminarleitung ein erziehungswissenschaftliches Forschungsprojekt planen und es durchführen (Forschungs- bzw. Studiendesign, Forschungshypothesen oder -heuristiken, Erhebungs- und Auswertungsverfahren sowie Ergebnispräsentation). Sie sind in der Lage, Forschungsprozesse in unterschiedlichen Kontexten zu erfassen und methodenkritisch zu diskutieren. Sie sind imstande, Texte zur Forschungspraxis und Wissenschaftstheorie zu verstehen, Debatten zu Forschungsfragen wiederzugeben und methodische Zugänge zum jeweiligen Gegenstand zu reflektieren. Sie können diese Kenntnisse mündlich und schriftlich anwenden und wissenschaftlich begründen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 1, 2, 9 und 12 |
3. |
Wahlmodul: Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
VO Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft |
2 |
5 |
b. |
SE Erziehungswissenschaftliche und pädagogische Themen der Gegenwartsgesellschaft |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden können aufbauend auf theoretische Perspektiven und grundlegende Begrifflichkeiten weiterführende Frage- und Problemstellungen des jeweiligen Gegenstandsfeldes erfassen. Sie ordnen diese in vertiefte theoretische und handlungspraktische Diskurse der Gegenwartsgesellschaft ein, reflektieren sie kritisch und legen wissenschaftliche Weiterführungen des Themas mündlich und schriftlich dar. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: 7 positiv absolvierte Pflichtmodule (inkl. 1, 2 und 9) |
4. |
Wahlmodul: Erweiterung erziehungswissenschaftlicher Perspektiven |
SSt |
ECTS-AP |
a. |
SE Erweiterung: Medien und Digitalisierung |
2 |
5 |
b. |
SE Erweiterung: Nachhaltigkeit und sozialer Wandel |
2 |
5 |
|
Summe |
4 |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verstehen gesellschaftliche Herausforderungen an die Erziehungswissenschaft und erklären diese aus fachlicher und gesellschaftlicher Perspektive; dazu gehören u. a. Herausforderungen durch den sozialen Wandel, durch Medien und mediale Repräsentation sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Die Studierenden geben entsprechende theoretische Ansätze wieder und erläutern grundlegende Begrifflichkeiten. Sie legen wissenschaftliche Diskurse der entsprechenden Forschungsfelder sowie deren spezifische methodische Zugänge und methodologische Herausforderungen mündlich und schriftlich argumentativ dar und konkretisieren sie auf typische Handlungsfelder hin. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: 7 positiv absolvierte Pflichtmodule (inkl. 1, 2 und 9) |
5. |
Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen |
SSt |
ECTS-AP |
|
Es können Lehrveranstaltungen im Umfang von 10 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze aus den Curricula der an der Universität Innsbruck oder einer anderen in- bzw. ausländischen Universität eingerichteten Bachelorstudien frei gewählt werden. |
- |
10 |
|
Summe |
- |
10 |
|
Lernergebnisse: Die Studierenden verfügen über zusätzliche und vertiefende Kompetenzen, Fertigkeiten und Zusatzqualifikationen. |
||
|
Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldevoraussetzungen sind zu erfüllen. |
(2) Anstelle der Wahlmodule im Bachelorstudium Erziehungswissenschaft kann ein Wahlpaket für Bachelorstudien nach Maßgabe freier Plätze absolviert werden. Wahlpakete sind festgelegte Module aus anderen Fachdisziplinen im Ausmaß von 30 ECTS-AP; sie sind im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck verlautbart.
(3) Wahlmodul 1: Berufsfelderkundung in einem pädagogischen Handlungsfeld
1. Dieses Wahlmodul besteht aus einem Berufsfelderkundungspraktikum im Umfang von 125 Stunden à 60 Minuten und einem Begleitseminar von 2 Semesterstunden.
2. Das Praktikum muss von den Studierenden selbstständig organisiert werden: in fachbezogenen pädagogischen Berufsfeldern, in Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung oder in regionalen, nationalen, europäischen, inter- und transnationalen Bildungsorganisationen, -projekten und -programmen. Vor Antritt des Praktikums ist die Genehmigung durch die Universitätsstudienleitung einzuholen.
3. Das Praktikum findet in der Regel parallel zum Begleitseminar statt. Kann es nicht parallel zum Begleitseminar absolviert werden, muss es möglichst in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Begleitseminars besucht werden.
4. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit im Praktikum ist eine Bescheinigung der Einrichtung vorzulegen. Es ist ein schriftlicher Praktikumsbericht zu verfassen und vorzulegen.
(4) Wahlmodul 2: Forschungswerkstatt
1. Dieses Wahlmodul umfasst ein Forschungsprojekt im Umfang von 125 Stunden à 60 Minuten und eine projektbegleitende Forschungswerkstatt von 2 Semesterstunden.
2. Das Forschungsprojekt kann nach Rücksprache mit der Seminarleitung als Einzelprojekt, Gruppenarbeit oder im Rahmen eines bestehenden Forschungsvorhabens der Seminarleitung durchgeführt werden.
3. Das Forschungsprojekt findet parallel zu einer Forschungswerkstatt statt, in welcher es unter Rückgriff auf methodologische und methodische Literatur geplant, begleitet und reflektiert wird. Das Forschungsprojekt kann als Einzelprojekt, Gruppenarbeit oder im Rahmen eines bestehenden Forschungsvorhabens der Seminarleitung durchgeführt werden.
4. Über Dauer, Umfang und Inhalt der erbrachten Tätigkeit im Forschungsprojekt ist ein schriftlicher Forschungsbericht zu verfassen und vorzulegen.
§ 9 bachelorarbeit
(1) Im Bachelorstudium Erziehungswissenschaft ist eine bachelorarbeit zu verfassen. Die bachelorarbeit muss den Kenntnisstand erziehungswissenschaftlicher Theoriebildung und Forschung in inhaltlicher und methodischer Hinsicht widerspiegeln. Die Studierenden haben durch die Anfertigung der bachelorarbeit den Nachweis zu erbringen, dass sie selbstständig in der Lage sind, das theoretische und methodische Instrumentarium der Erziehungswissenschaft auf eine bestimmte Fragestellung anzuwenden, die von den Studierenden vorgeschlagen werden kann. Die bachelorarbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung Seminar mit bachelorarbeit im Pflichtmodul 15 anzufertigen.
(2) Die bachelorarbeit umfasst einen Arbeitsaufwand von 8 ECTS-AP. Dieser wird zusätzlich zu den im Rahmen des entsprechenden Seminars des Pflichtmoduls 15 vorgesehenen Leistungen (2 ECTS-AP) erbracht. Die bachelorarbeit muss in schriftlicher Ausfertigung und in der von der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter festgelegten elektronischen Form eingereicht werden.
§ 10 Prüfungsordnung
(1) Die Leistungsbeurteilung von Lehrveranstaltungen erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen, und zwar durch
1. Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Vorlesung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleitung hat vor Beginn des Semesters die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) festzulegen und bekanntzugeben.
2. Die Beurteilung aufgrund von mindestens zwei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Beiträgen der Teilnehmenden in Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Zu den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter zählen Arbeitsgemeinschaften, Praktika und Seminare. Die Lehrveranstaltungsleitung hat vor Beginn des Semesters die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
(2) Ein Modul wird durch die positive Beurteilung aller seiner Lehrveranstaltungen abgeschlossen.
(3) Die Leistungsbeurteilung der Praktika (Berufsfelderkundung bzw. Forschungsprojekt) der Wahlmodule 1 und 2 erfolgt durch die Lehrveranstaltungsleitung des Begleitseminars bzw. der projektbegleitenden Forschungswerkstatt.
(4) Für Module und Lehrveranstaltungen, die aus anderen Studien gewählt werden, gilt die Prüfungsordnung jenes Curriculums, aus dem sie übernommen sind.
(5) Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen der Wahlpakete erfolgt entsprechend der Prüfungsordnung des jeweiligen Curriculums, aus dem sie stammen. Bei extracurricularen Wahlpaketen gilt die Prüfungsordnung dieses Curriculums.
§ 11 Akademischer Grad
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Erziehungswissenschaft wird der akademische Grad „Bachelor of Arts“, abgekürzt „BA“, verliehen.
§ 12 Inkrafttreten
Das Curriculum tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
§ 13 Übergangsbestimmungen
(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die ab dem 1. Oktober 2023 das Studium beginnen.
(2) Ordentliche Studierende, die das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft, kundgemacht im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 2. Mai 2016, 24. Stück, Nr. 373, an der Universität Innsbruck vor dem 1. Oktober 2023 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, dieses Studium innerhalb von längstens acht Semestern abzuschließen. Wird das Bachelorstudium nicht fristgerecht abgeschlossen, werden die Studierenden dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum für das Bachelorstudium Erziehungswissenschaft zu unterstellen.
Für die Curriculum-Kommission:
Univ.-Prof. Dr. Marc Hill
Für den Senat:
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer