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Statuten des Doktoratskollegs – Universität Innsbruck

Statuten & Konzept des Doktoratskollegs
gemäß der Richtlinie des Rektorats der Universität Innsbruck vom 2. März 2016

„Dynamiken von Ungleichheit und Differenz im Zeitalter der Globalisierung“
“Dynamics of Inequality and Difference in the Age of Globalization”


an der Universität Innsbruck
in Kooperation mit dem FSP Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte,
FZ Migration und Globalisierung,
FZ Kulturen in Kontakt

Statuten als .pdf

Faculty

Sprecherin: Univ.-Prof. Dr. Silke Meyer, Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
Stv. Sprecher: assoz. Prof. Dr. Andreas Oberprantacher, Institut für Philosophie

Univ.-Prof.in Dr. rer. nat. habil. Tabea Bork-Hüffer, Institut für Geographie
Univ.-Prof. Mag. Dr.in Monika Dannerer, Institut für Germanistik
FH-Prof. Dr. habil. Bela Gebrewold, MCI / Social Work, Social Policy & Management (assoziiert)
Univ.- Prof. Dr. Timo Heimerdinger, Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie
Univ.-Prof. Dr.in Mag. Dr.in Postgr. Dipl. IHS Barbara Herzog-Punzenberger
Univ.-Prof. Mag. Dr. Manfred Kienpointner, Institut für Sprachen und Literaturen
Univ.-Prof. Mag. Dr. Birgit Mertz-Baumgartner, Institut für Romanistik
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Ramsey-Kurz, MA
Univ.-Prof. MMag. Dr. Andreas Th. Müller, Institut für Europarecht und Völkerrecht
Univ.-Prof. Dr. Erol Yildiz, Institut für Erziehungswissenschaft

Administration: Dr. Matthias Hoernes

Ungleichheit und Differenz sind soziale Tatsachen in allen Gesellschaften, sie prägen das Zusammenleben jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Ungleichheit und Differenz sind das Ergebnis sozialer Aushandlungsprozesse, in denen Zugang zu und Verfügungsrechte über materielle und immaterielle Ressourcen verteilt werden. Dabei verschränken sich vertikale und horizontale Disparitäten miteinander: Vertikale Ungleichheit umfasst ökonomische Unterschiede bei Einkommen und Vermögen und einen variierenden Zugang zu Produktionsmitteln, Arbeitsmarkt, Kapital, Kredit und Leistungen des Sozialstaats (z.B. Bildung und Gesundheit). Zu Differenz als einer horizontalen Disparität zählen die unterschiedlichen Möglichkeiten gesellschaftlicher Zugehörigkeit und sozialer Teilhabe, die sich aus Nationalität, Geschlecht, Religion, Alter oder Sprache ergeben. Beide Formen überlagern, verstärken (und schwächen) sich jedoch intersektional in den Achsen globaler Exklusions- und Inklu- sionsmechanismen wie Rassismus, Linguizismus, Geschlechter- und Klassenverhältnissen, die sich in entsprechenden regionalen Prozessen spiegeln.

Migration und Mobilität stellen wesentliche Kontexte für gesellschaftlich produzierte und reproduzierte Ungleichheit und Differenz dar. Sowohl die soziale und ökonomische Entwicklung von Nationalstaaten als auch die Alltagserfahrungen der Menschen sind von ihnen beeinflusst. Grenz- und
Migrationsregime gestalten Übergänge und Aufnahmebedingungen und sind Ausgangspunkt von gesellschaftlicher Pluralität. Im Zeitalter der Globalisierung ist eine solche Pluralität nicht per se Ausnahmezustand, sondern auch post-migrantische Normalität. Migration wird damit zu einer wichtigen Perspektive auf gesellschaftlichen Wandel im globalen wie regionalen Zusammenhang.

Innsbruck bietet einen besonders geeigneten Standort, um Verhältnisse von Ungleichheit und Differenz mit einem Fokus auf Migration und Mobilität kritisch zu erörtern, weil es sich an der Schwelle eines europäischen Nord-Süd-Gefälles, d.h. an der Schnittstelle diverser diskursiver Logiken, Recht- fertigungsimperative sowie kultureller Traditionen befindet. Die für das Selbstverständnis von Europa zentrale Brenner-Route bezeichnet in diesem Sinn sowohl die Gefahr destruktiver Grenzmanöver, als auch die Chance kreativer Passagen. In diesem spannungsgeladenen Kontext kann die Universität Innsbruck einen wichtigen Beitrag leisten, um gegenwärtige Transitionen begrifflich zu vermitteln.

Ungleichheit und Differenz ist ein breit gefächertes Phänomen und soll im DK entsprechend multi- und interdisziplinär betrachtet werden. Beteiligt ist eine Vielzahl von Fächern an fünf Fakultäten der Universität Innsbruck: Erziehungswissenschaft, Europäische Ethnologie, Geografie, Geschichtswissenschaften, Literaturwissenschaft, Philosophie, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaften, Sprachwissenschaft. Darüber hinaus gibt es vielfältige Bezüge zu weiteren Fächern. Das MCI (Social Work, Social Policy & Management) wird eingebunden. Kohärenz wird dabei einerseits methodologisch hergestellt, z.B. durch vergleichende Verfahren in Gegenwartsstudien und historischen Analysen, andererseits durch die regelmäßige Zusammenarbeit von Lehrenden und Kollegiat:innen in unterschiedlichen Formaten.

Das DK ist eng angebunden an den Forschungsschwerpunkt „Kulturelle Begegnungen – Kulturelle Konflikte“ und an die Forschungszentren „Migration & Globalisierung“ sowie „Kulturen in Kontakt“. Sein Ziel ist es, Doktorand:innen optimale Rahmenbedingungen während der Arbeit an ihrer Dissertation zu bieten, interdisziplinären Austausch sicherzustellen und ihre internationale Vernetzung zu fördern. Außerdem soll das DK die Zusammenarbeit von Wissenschaftler:innen vor Ort verstärken und die spezifischen Kompetenzen am Standort Innsbruck nach außen sichtbar machen.

Das DK besteht aus folgenden Gremien:

Mitgliederversammlung (jour fixe) bestehend aus den Faculty-Mitgliedern und Doktorand:innen (tagt mindestens einmal im Semester)
Zuständigkeiten: Änderungen in den Zielsetzungen des DK; Überwachung der effizienten und ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeiten im DK; Organisation von wissenschaftlichen Vorträgen und Aktivitäten (z.B. Klausuren, Workshops); Beendigung des DK

Faculty bestehend aus den am DK teilnehmenden Wissenschaftler:innen (universitätsinterne und assoziierte) und Vertretung der Doktorand:innen (tagt mindestens einmal im Jahr)
Zuständigkeiten: Änderungen der DK-Statuten und des DK-curriculums; Aufnahme neuer Doktorand:innen; Aufnahme neuer Faculty-Mitglieder; Bestellung und Einberufung des wissenschaftlichen Beirats; Vergabe finanzieller Mittel; Ausschluss von Faculty-Mitgliedern oder Doktorand:innen

Sprecher:in und Stellvertreter:in (gewählt aus den Reihen der Faculty-Mitglieder für jeweils 3 Jahre; die Wiederwahl ist zulässig)
Zuständigkeiten: Vertretung des DK nach außen; Organisation des Semesterablaufs; Planung von Aktivitäten; Einberufung von Sitzungen; Administration der finanziellen Mittel

Doktorand:innenversammlung (tagen mindestens einmal im Jahr)
Zuständigkeiten: Vorschläge für Semesterablauf und Aktivitäten; Feedback an die Faculty

Sprecher:in der Doktorand:innen und Stellvertretung (gewählt aus den Reihen der Doktorand:innen für jeweils 1 Jahr; die Wiederwahl ist zulässig)
uständigkeiten: Vertretung der Doktorand:innen, Vorschläge an die Faculty, Mitstimmung in der Faculty bei deren Sitzungen und Entscheidungen

internationaler wissenschaftlicher Beirat bestehend aus mindestens drei externen Expert:innen
Zuständigkeiten: Beratung der Faculty im Hinblick auf externe Gutachter:innen; Beratung der Faculty bei der Weiterentwicklung von Zielsetzungen, Profilbildung und wissenschaftlichen Netzwerken

assoziierte Mitglieder: universitätsinterne Postdocs mit einschlägiger Qualifikation und universitätsexterne Dozent:innen mit einschlägiger Qualifikation können als assoziierte Mitglieder in das DK aufgenommen werden; diese sind nicht stimmberechtigt bei der Auswahl neuer Doktorand:innen oder von neuen Faculty-Mitgliedern

Alle Entscheidungen in den genannten Gremien werden mit Mehrheitsbeschluss getroffen, in einer Sitzung bei Anwesenheit bzw. Teilnahme von Personen, die mindestens 2/3 der Mitglieder-Stimmen vertreten, oder auch im Wege eines Umlaufbeschlusses. Jedes Mitglied eines Gremiums hat das Recht, eine andere natürliche Person zum Vertreter für Sitzungen zu bestellen, damit diese Person in seinem Namen an einer Sitzung teilnimmt und sein Stimmrecht ausübt. Eine Person darf in einer Sitzung maximal zwei Stimmen repräsentieren.

Aufnahme von Faculty-Mitgliedern in das DK: Wissenschaftler:innen können jederzeit formlos ein Ansuchen an den/die Sprecher/in zur Aufnahme in die Faculty des DK stellen; die Faculty ent- scheidet mit Mehrheitsbeschluss über Aufnahmeansuchen; notwendige Voraussetzung: persönliche Vorstellung, fachliche Einschlägigkeit und Einbringung mindestens eines Doktoranden/einer Doktorandin

Ausscheiden von Faculty-Mitgliedern aus dem DK: auf eigenen Wunsch, nachdem sie dies ehestmöglich dem Sprecher/der Sprecherin bekanntgegeben haben; durch Verlassen der Universität, wobei die Faculty durch Mehrheitsbeschluss den Status des assoziierten Mitgliedes vergeben kann; infolge fehlender Betreuungsverhältnisse von DK-Doktorand:innen über einen Zeitraum von fünf Jahren; die Betreuung von DK-Doktorand:innen des ausscheidenden Mitglieds müssen von anderen Faculty-Mitgliedern übernommen werden, sofern die DK-Doktorand:innen im DK verbleiben wollen; auf jeden Fall ist zu gewährleisten, dass bei assoziierten Mitgliedern DK-Doktorand:innen von zumindest einem weiteren Faculty-Mitglied betreut werden.

Ausschluss von Faculty-Mitgliedern oder DK-Doktorand:innen: Die Faculty kann unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist den Ausschluss aussprechen, wenn ein Mitglied der Faculty oder der Doktorand:innen: - mehrmals oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen dieses Statutes verstößt oder trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.

DK-Doktorand:innen können sich für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren nach Bekanntgabe von Gründen karenzieren lassen.

  • Schriftliche Bewerbung an Sprecher/in des DK mit Motivationsschreiben, Lebenslauf, Projektskizze von ca. 8-10 Seiten im Verhältnis zur thematischen Ausrichtung des DKs und Empfehlungsschreiben
  • Bewerbungsfristen zum 1. Dezember und zum 1. Juni jeden Jahres
  • Persönliche Vorstellung (kurzer Werdegang und Dissertationsprojekt) vor der Faculty und den Doktorand:innen
  • Auswahl durch Faculty-Mitglieder (Mehrheitsbeschluss)
  • Erstbetreuung von zumindest einem betreuungsberechtigten Faculty-Mitglied; Ausnahmen bedürfen einer Begründung und eines Mehrheitsbeschlusses durch die Faculty
  • Kriterien: Qualität und Potential des Dissertationsprojekts, Exzellenz (MA-/Diplomarbeit usw.), Internationalität (Auslandserfahrungen usw.), Vernetzung/Sichtbarkeit (Teilnahme an Konferenzen, Publikationen usw.)
  • Betreuung der DoktorandInnen in möglichst interdisziplinären Teams
  • nach Möglichkeit Anwesenheit bei Veranstaltungen des DK
  • zweifache Begutachtung der jeweiligen Dissertation mit mindestens einem externen Gutachten
  • DoktorandInnen müssen sich nach Aufnahme ins DK als ordentliche Hörer:innen einschreiben und jeweils zur Fortsetzung melden
  • Präsentation eines ausführlichen Konzepts des Dissertationsprojekts sechs Monate nach Aufnahme ins DK (z.B. im Rahmen einer gemeinsamen Klausur oder jour fixe)
  • regelmäßige Berichtspflicht über Fortschritt der Dissertation an die zuständigen Faculty-Mitglieder
  • mind. zwei Vorträge zum Stand des Dissertationsprojekts im Rahmen des DK mit Feedback aller Kollegiat:innen
  • nach Möglichkeit Teilnahme an (Lehr-)Veranstaltungen des DK
  • Besuch von weiteren (Wahl-)Veranstaltungen im Rahmen des DK-curriculums nach Rücksprache mit dem hauptbetreuenden Faculty-Mitglied
  • Teilnahme an internationalen Tagungen und Konferenzen, Publikationen, Auslandsaufenthalt nach Maßgabe der finanziellen Mittel

Jahr 1

Konzept der Dissertation: Das Konzept wird vom möglichst interdisziplinären Team der betreuenden Faculty-Mitglieder gelesen und begutachtet; Vorstellung und Verteidigung (5 ECTS)

Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen: Diskussion von Schlüsseltexten und Erprobung ihrer Anwendung auf unterschiedliche disziplinäre Kontexte, möglichst im interdisziplinären Co-Teaching (2 Faculty-Mitglieder) (5 ECTS).

Jahr 2

Dissertant:innen-Seminar: Im interdisziplinären Co-Teaching (2 Faculty-Mitglieder) werden theoretische und methodologische Herangehensweisen (Erarbeitung einer Fragestellung, Methodik, Forschungsziele und -zeitplan) der Dissertation diskutiert. (5 ECTS)

Generische Kompetenzen: offen/Wahl; abgestimmt auf das Thema des DK und der eigenen Arbeit (5 ECTS).

Jahr 3

Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs: Doktorand:innen präsentieren eigene Forschungsergebnisse im Rahmen von Gastvorträgen, Konferenzen, Progress-Reports, Workshops, Wettbewerben oder Zeitschriften- bzw. Sammelbandartikeln unter der Supervision der betreuenden Faculty-Mitglieder (5 ECTS).

Defensio / Rigorosum (5 ECTS)

Zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen sind einmal jährlich eine Klausurtagung mit Präsentationen der Doktorand:innen vor allen beteiligten Faculty-Mitgliedern und ggf. Gastwissenschaftler:innen sowie Termine in Form von Gastvorträgen u.ä. geplant.

Für die Teilnahme am DK erhalten die DoktorandInnen vom Sprecher/von der Sprecherin eine Urkunde und formelle Teilnahmebestätigung, die die Teilnahme sowie die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen bescheinigt. Im Falle der Auflösung/Beendigung des DK wird den bereits im DK aufgenommenen Doktorand:innen die Möglichkeit eingeräumt, eine Teilnahmebestätigung über die bis dahin erbrachten Leistungen im DK zu erhalten.

Doktoratsstudium Philosophie
Konzept der Dissertation [institutsöffentliche Präsentation beim Einstieg] Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Dissertant:innen-Seminar
Generische Kompetenzen
Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen
Diskurs Defensio / Rigorosum

Doktoratsstudium Bildungs- und Erziehungswissenschaft Forschungsseminar
Dissertant:innen-Seminar
Forschungsmethoden

Generische Kompetenzen Publizieren und Präsentieren Defensio / Rigorosum

Doktoratsstudium Literatur- und Kulturwissenschaft Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Interdisziplinäres Dissertant:innen-Seminar Generische Kompetenzen

Wissenschaftlicher Diskurs Defensio / Rigorosum

Doktoratsstudium Politikwissenschaft
Dissertationsprojekt [institutsöffentliche Präsentation beim Einstieg und zur Halbzeit]
Forschungsdesign und Methoden
Dissertationsseminar
Generische Kompetenzen
Wissenschaftliches Publizieren
Defensio / Rigorosum

Doktoratsstudium Rechtswissenschaften
Konzipierung der Dissertation Wissenschaftlich-theoretische Kernkompetenzen Juristische Schlüsselqualifikationen Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Defensio / Rigorosum

Doktoratsstudium Sprach- und Medienwissenschaft Wissenschaftliche Grundlagen / Kernkompetenzen Interdisziplinäres DissertantInnen-Seminar Generische Kompetenzen

Wissenschaftlicher Diskurs Defensio / Rigorosum

Innsbruck, am 8.1.2020
Sprecherin: Univ.-Prof. Dr. Silke Meyer

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